Kurios.... aber so haben die Abmahnanwälte gleich wieder ein Betätigungsfeld:
Diesen Artikel fand ich in "Taxi-heute":
Schwarz-gelbes Muster für Taxis führte zur Abmahnversuch
Für das als Kennzeichen für Taxis seit Jahrzehnten verwendete schwarz-gelbe Muster sollte ein Taxiunternehmer aus Sachsen-Anhalt abgemahnt werden.
Wer als Taxiunternehmer beispielsweise auf seiner Homepage einen seit den 30er-Jahren als Taxi-Merkmal bekannten schwarz-gelben Streifen verwendet, läuft Gefahr, eine Abmahnung von der Rechtsanwältin des Straubinger Taxi- und Mietwagen-Unternehmers Alpár Kòsa jun. zu erhalten. Darauf weist der Taxiunternehmer Frank Geßner aus Burg bei Magdeburg hin. Er hat taxi heute ein Schreiben der Rechtsanwältin Rosemarie Lankes aus Weiding im Landkreis Cham übermittelt. Sie gibt darin an, dass die Markenrechte ihres Mandanten für zwei übereinander angeordnete Reihen abwechselnd schwarzer und gelber Rechtecke im Bereich von Taxi- und Beförderungsdienstleistungen verletzt worden seien, weil Geßner die geschützte Marke auf seiner Homepage im Zusammenhang mit identischen Dienstleistungen verwende. Daher solle er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und inklusive der Rechtsanwaltskosten 1.822,96 Euro überweisen.
Der Rest des Artikels hier zu lesen!
(Ich will ja niemanden auf Ideen bringen, aber ist der "Checker" nicht eigentlich die Marke dieser amerikanischen Firma....?)