Taxipolitik in der Schweiz

  • Unser neuer alter Mitschreibkollege Rolf aus Zürich hat auf seiner Website, die er uns freundlicherweise genannt hat, einen wunderschönen Beitrag über das TAXIWESEN der Schweiz (oder Zürich) verfaßt!
    DEN möchte ich hier gleich mal als erstes reinsetzen, auch wenn ich GANZ SICHER kein Schweizer bin.


    Hier erst einmal der Link zu Rolfs Taxiabteilung auf seiner Website:
    http://www.zeitgleich.ch/Taxiwesen.html

    Taxiwesen - Taxipolitik

    Angebot und Nachfrage im Taxigewerbe
    Die Legitimation und auch die Pflicht zur Politik besteht in der Tatsache einer Öffentlichkeit von Taxi und einer Benützung von öffentlichem Grund durch ein Taxi.


    Die Gemeinwesen bestimmen selber, von wem und wie ihr öffentlicher Grund genutzt werden kann.


    Eine allgemein formulierte, oft rezitierte angebliche Lehrmeinung der Ökonomie von Selbstregulierung durch Angebot und Nachfrage kann sich nicht auf diesen vorstehenden Sachverhalt beziehen, weil eine solche Betrachtung lediglich eine Konkurrenz erfasst innerhalb eines bestimmten bereits bestehenden Zustandes und dabei zudem die marktwirtschaftliche Rendite voraussetzt bezw. behauptet.


    Was aber ist mit jenen, denen unabhängig von kaufmännisch gerechnetem Erfolg die Einnahme von Bargeld im Vordergrund steht? Genauer, nicht überwacht und nicht kontrolliert Bargeld einnehmen zu können? Im Kanton Zürich bedarf es keiner Bewilligung um ein Taxi beim Strassenverkehrsamt in Verkehr zu bringen.


    Taxi ist keine marktwirtschaftliche Lohnarbeit, siehe hier "Was ist Taxi?" Der "Wilderei" wird durch die fehlende Pflicht einer Standortgemeinde mit anschliessender Kontrolle demnach durch Behörden noch Beihilfe und Vorschub geleistet.


    Wie ein Gemeinwesen den Gebrauch von seinem öffentlichen Grund durch Taxi gestaltet, sei nur und ausschliesslich ein politischer Entscheid. Von daher scheint die Ausgangslage klar: Entweder will die Gemeinde ein gesundes Taxiwesen und reguliert die Anzahl der Nutzenden von öffentlichem Grund nebst Reglement und Kontrolle oder eben nicht, wie zur Zeit auch die Stadt Zürich, mit der logischen Folge von Wildwuchs und nicht kontrollierter Dynamik.


    Die schädlichen Auswirkungen eines ungesunden, weil nicht regulierten Taxiwesen trägt aber in jedem Fall die Kundschaft der Taxi selber und nicht die "Leidensgenossenschaft" der Taxi im Überangebot.


    Mit Bezug auf Taxiwesen ist also die Politik der Gemeinde, in Zürich Stadtrat und Gemeinderat gefordert zum Entscheid, ob eine gesunde oder eine ungesunde Nutzung des öffentlichen Grundes stattfinden soll oder nicht.


    Für die kantonale Wilderei wegen fehlender Pflicht zur Bewilligung ist der zuständige Regierungsrat im Kanton verantwortlich.


    Kommentar:
    Gerade den letzten Satz finde ich einfach klasse!
    Es ist für und Deutsche ja schon befremdlich, daß man keinerlei BEWILLIGUNG zum Betrieb einer Taxe in Zürich benötigt, aber dies dann auch noch als WILDEREI zu bezeichnen, ist einfach herrlich!
    Das werde ich mal unseren Behörden-Knaben auf's Butterbrot schmieren!


    PS: Für mich ist es ebenfalls bemerkens- und nachdenkenswert, wieviele Kutscher sich mit philosophischen und philanthropischen Themen beschäftigen.
    Eines der besten Beispiele war der leider viel zu früh von uns gegangene Düsseldorfer Kollege Mike.
    Aber auch Rolf scheint sich sehr mit diesen Themen auseinanderzusetzen.

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  • Vorsicht, lieber Jörn, bitte nicht missverstehen:


    Klar wird in Zürich zum ordnungsgemässen Betrieb eines Taxi eine Betriebsbewilligung benötigt, die gilt jeweils für drei Jahre und wird bei allen überprüft und für weitere drei Jahre erneuert [oder nicht]. Aber um ein Auto als Taxi auszurüsten und beim kantonalen Strassenverkehrsamt in Verkehr zu setzen ist keine Bewilligung einer Standort-Gemeinde notwendig. Das führt dann dazu, dass jene, welche sich gar nicht um eine ordentliche Bewilligung für die Stadt Zürich kümmern oder aus irgendwelchen Gründen keine erhalten ebenfalls als Taxis ohne die ordentliche Zulassung für die Stadt Zürich herumfahren können (und davon werden ständig mehr, weil Taxi ist ja eine der wenigen Möglichkeiten, wo noch heute mehr oder weniger ohne Kontrolle Bargeld eingenommen werden kann).


    In der Schweiz ist das Taxiwesen autonome Sache der Gemeinden [Kommunen]. Auf Bundesebene haben wir nur die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit mit dem vorgeschrieben Fahrtenschreiber, alljährliche Nachprüfung des Fahrzeuges und die im Führerschein eingetragene Bewilligung zum gewerbsmässigen Personentransport, welche ohne Einschränkung für die ganze Schweiz gültig ist. Die Stadt Zürich hat ihre Taxiverordnung und die angrenzenden Gemeinden haben ihre eigenen. Der Flughafen Zürich gehört zum Beispiel zur Stadt Kloten mit eigener Stadtpolizei und Taxivorschriften. Wer am Flughafen Zürich also ein Taxi benützt, wird nicht, wie oft irrtümlich angenommen wird, von einem Zürcher-Taxi, sondern von einem Klotener-Taxi gefahren - die Zürcher dürfen am Flughafen gar nicht arbeiten, weil die Taxi-Plätze dort vom Betreiber der Anlage fest vermietet sind an Chauffeur-Betriebe (Kosten pro Platz meines Wissens mehr als 10'000 Franken im Jahr).


    Eine Besonderheit in Zürich ist das System der selbständigen Taxihalter. Die momentan ungefähr 1500 regulären Taxen gehören über 1200 verschiedenen Einzelfirmen, mehrheitlich Taxihalter welche selber fahren. In Zürich erhalten, auf Antrag, alle sofort und direkt eine Taxi-Betriebs-Bewilligung, sobald die gesetzlichen Vorgaben [Prüfungen] erfüllt sind.

  • Danke, Rolf, für diesen informativen Beitrag.
    In Deutschland wird alles, was mit Taxen zu tun hat, auch von den jeweiligen Gemeinden geregelt, wobei die 'Gemeinde' Hamburg relativ groß ist. Gibt auch kleinere.
    Das mit dem Flughafen und den 10.000 Franken finde ich ja genial!
    Und das lohnt sich für die Kutscher? Oder die Unternehmer?


    Aber: Woran unterscheide ich denn nun ein ECHTES Zürcher Taxi (blau-weiß) von einem inkorrekten?
    An der Autonummer oder so?

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  • Zitat von Jörn

    Woran unterscheide ich denn nun ein ECHTES Zürcher Taxi (blau-weiß) von einem inkorrekten? An der Autonummer oder so?


    Das interessiert den gewöhnlichen und normal "besoffen" oder "verstrahlten" Nachtschwärmer überhaupt nicht. Der will jetzt gefahren werden und braucht einen Taxi. Einige winken allem was ihnen noch halbwegs verschwommen als Taxi durchschimmert, auch besetzte ohne Beleuchtung. Diese steigen Dir vermutlich auch ein mit HH-Nummer am Fahrzeug ... *lacht*.


    Nur die regulären Stadtzürcher-Taxis dürfen ein von vorne gesehen diagonal getrenntes blau-weisses Taxischild mit Ordnungsnummer benutzen. Die anderen sind von vorne gelb, ausser Stadt Luzern ebenfalls blau-weiss, aber senkrecht geteilt. Von hinten gesehen sind alle Schilder gelb. Manche Taxi aus der Region haben eine schwarzgelbe Taxileuchte.


    Hier Taxi in Zürich und Euro von Michael Mittermeier

  • Hallo Jörn
    Hallo Rolf (Ich kenne Dich vom Sehen her)
    Vielen Dank, Jörn das es so schnell geklappt hat, mit meinem Vorschlag, eine Schweizer Ecke einzuführen.
    Rolf hat ja schon alles Gesagt und natürlich die Episode mit Michael Mittermeier hat dem Nagel auf dem Kopf getroffen. Die Behörden sind auch bei uns Beamte das heisst ausschliesslich Schreibtischtäter. Die den Legalen Taxi grossen Strafgelder aufbrummen, Fahrtenschreiber Beleg, Lenkzeitüberschreitungen etc. und die ilegalen, da die meist durch die Dunkelheit, und eben durch die Unanwesenheit dieser Täter zu dieser Zeit glänzen, und sich ungestört ihren unfaires Tun nachgehen können..!!


    Zur Info unsere Taxiverordnung.
    z.B. Art 1
    Das Taxi ist ein Personenwagen, welches ohne Fahrplan oder Linienführung dem gewerbsmässigen Transport von Personen und Waren gegen ein in der Tarifordnung festgesetztes Entgelt dient. Die zuständigen Behörden anerkennen die nützliche und notwendige Funktion der Taxis als Transportmittel im Interesse der Allgemeinheit.

    Art 2
    Das Führen eines Taxibetriebs in der Stadt Zürich setzt eine Betriebsbewilligung der Stadtpolizei voraus. Die Bewilligung ist persönlich und nicht übertragbar.


    Art.l 1699 bis 9999 bis zur Galaxy (aber ich bin sicher nicht J.L) Jörn war nur ein Witz, vesteeste:)
    Ebenso ist es erlaubt, einfach ein Schild aufs Dach zu Montieren und Taxi zu spielen (dies setzt alle Vorgängigen Artikel ausser Kraft) Dies ist nur in Zürich erlaubt, und in der Galaxy HaHa natürlich.


    Aber es schützt nur die Allgemeinheit und nicht die Fahrer.


    Ist es in Hamburg auch so, das würde mich interessieren


    Grüessli



    Vollständig unter diesem Link http://www.taxiguide.ch/2008_0520.pdf

  • Wir haben noch ein Unikum in der Schweiz die wohl in keinem Land in Europa für Taxis vorgeschrieben sind. Die sind Aehnlich und genau so streng wie für Brummi fahrer.
    Die sogenante Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen, eben auch für Taxi in der Schweiz der Sogenante ARV2 . Darum sind wir verpflichtet unsere Taxis mit Fahrtenschreiber auszurüsten.


    Wer dies Interesiert habe ich einen Link der Verordnung beigekäst :


    ARV2


    Bei Nichteinhaltung dieser Verordnung drohen Hohe Strafgelder, die schnell mal einen Monatslohn übersteigen können


    Schöner Gruss aus der regelmentierten Schweiz.


    HP (Grüezi-Taxi us Züri)


    Ps. so en chäs seg i eu

  • Erst mal finde ich es toll, wie hier schlagartig ein neues hoch interessantes Berichtsfeld aus dem Boden geschossen ist: Die Schweiz und ihre Taxilenker!
    Danke an unsere beiden Schweizer, die uns schon in diesen wenigen Beiträgen so viel Neues berichtet haben!


    Ich hätte zB nicht gedacht, daß es in Zürich ein derart großes Problem mit ILLEGALEN TAXEN gibt!
    Das kenne ich inzwischen aus London oder New York, aber daß ausgerechnet die Schweizer Behörden so etwas 'tolerieren', finde ich schon erstaunlich!
    In Deutschland kennen wir das NOCH nicht, wenn man mal von kleinen Ausnahmen absieht, die immer mal wieder berichtet werden.


    Bisher haben es Fahrtenschreiber noch nicht in deutsche Taxis geschafft, aber der Trend geht in die Richtung, wenn wir ein Fiskaltaxameter als etwas Vergleichbares betrachten. So ein Teil werden wir dann wohl in den nächsten Jahren auch in die Wagen bekommen, was ich persönlich aber auch unterstütze!


    Was die Lenkzeiten betrifft, so sind diese in den für uns zuständigen Gesetzen PBefG und BoKraft eigentlich NUR für angestellte Fahrer geregelt! Diese dürfen pro Schicht nicht länger als 8 Stunden LENKZEIT (was immer die darunter verstehen) haben!
    Ein selbstständiger Unternehmer, der selber auf seinem Wagen fährt, darf theoretisch 24 Stunden unterwegs sein, was gar nicht mal so selten geschieht!
    DER darf sich gerne selber ausbeuten. Nur ist damit ja nicht nur ein hohes Risiko für eben diesen Fahrer gegeben, sondern vor allem eines für die Passagiere!

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  • @ Rolf
    @ Gruezi-Taxi-us-Züri


    Erstmal liebe Grüße in die wunderschöne Schweiz...........................


    Also bei Euch auch genügend Probs. Reglementierungen á la Emmentaler- ziemlich löchrig

  • Ich danke Allen, die sich auch für unsere Belange Interessieren.


    Ich habe mir noch Gedanken über die Auswirkungen dieser, dem Ziel, vorbeischiessenden Politik gemacht. Die Zukunft in unserer Schönen Stadt am See, mit unserer Schönen Altstadt
    sieht für einen Kutscher nicht so rosig aus:


    1. Geld ist Macht – und Macht ist Macht –und Macht ist süss und Süssigkeit macht süchtig!


    2. Die Kunst der Politik ist – Ungeniessbares essbar zu machen!


    3. Die „Wunderformel“ der Politiker für das Zürcher Taxigewerbe heisst „liberalisierter“ (freier) Markt. Unsere (Un) Kosten-Analyse beweist das Gegenteil, und ebenso die letzte Finanz – und Wirtschaftskrise. Trotzdem hören wir immer das Gleiche, nämlich die „alten Polit-Partituren“ behaupten seit Langem: man könne die Taxianzahl nicht reduzieren und limitieren, weil man dann Bars und Restaurants auch limitieren müsste. Diese können sich im Gegensatz zum Taxigewerbe durch Raumgestaltung und Preiskalkulation eine Marktnische suchen, wir nicht! Also hat man Äpfel mit Birnen verglichen.


    4. Land-Taxi-Chauffeure (über 100), die unerlaubterweise und illegal sowie meist von der Polizei selten bestraft (andere Prioritäten!) in der Stadt „wildern“ und unsere Umsätze noch mehr dezimieren.


    5. Immer mehr Taxihalter sind nicht in der Lage eine Pensionkasse zu bezahlen und sind im Pensionalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, welche die anderen Bürger bezahlen müssen!


    6. Wir zahlen teuer, sehr teuer dafür, dass sehr viele Politiker und Beamte diese massiven Probleme des Gewerbes nicht sehen oder nicht sehen wollen, vielleicht gar nicht fähig sind, diese Probleme endlich anzupacken!


    7. Unser Ruf leidet, ganz gewaltig darunter. Die Qualität (Stadtkenntnisse), Anständiges Verhalten gegenüber Kollegen und im Allgemeinen, eine gewisse Berufsethik bleibt auf der Strecke.


    8. Liberalisierung ist ja im Grunde, nichts Falsches aber wenn daraus solche Auswüchse entstehen, dann Leiden alle darunter. Kunden, Fahrer und zuletzt die Ganze Stadt

    Ps. @Alexis Danke für die lieben Grüsse

  • @ Gruezi (ich hoffe, Du nimmst es mir nicht übel, wenn ich ein bißchen abkürze, ich nehme es Dir auch nicht übel, das Du mich Alexis nennst)


    Punkt 2 ist mir gleich "ins Auge gesprungen". Eine köstliche Beschreibung dafür, was die Politik auf den Tisch bringt!

  • Eines darf man, denke ich, ungestraft feststellen:
    Auch im MUSTERLÄNDLE Schweiz ist die Situation weitestgehend die Gleiche, wie hier in dem etwas größeren Bruder!
    Jedenfalls, was die Politiker und die Beamten betrifft!
    Den Vergleich zwischen der Anzahl der Kneipen und der der Taxis finde ich ganz extrem bemerkenswert!
    Welcher Hohlkopf hat sich denn das einfallen lassen?


    Taxen sind - wohl auch in der Schweiz - ein Teil des ÖPNVs! Des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs! Sprich: Wir sind 'gleichgestellt' mit Bussen und Bahnen!
    Dieser ÖPNV unterliegt einem gewissen Schutz durch den Staat, da dieser selbigen ja auch ständig reglementiert und ihnen viele Dinge vorschreiben!
    Der Staat greift schwer in die UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ein, indem er viele Dinge vorschreibt!
    DANN ist er auf verpflichtet, zum Schutz dieses Gewerbes TÄTIG zu werden!

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  • @ Jörn:


    ich verstehe nicht, wie Du hier von Gleichstellung reden kannst:


    Bus: regelmässige Preisanpassung, vollflächige Werbung, kostenlose Nutzung öffentl. WC´s, Subventionen in Milliardenhöhe usw.


    Taxi: welchen Vorteile genießt das Taxigewerbe? Geduldete Quersubvention, MWst-Satz von 7% - sonst nichts!

  • Schau mal auf die TÜDDELCHEN, Thea!


    Wir sind ÖPNV mit ALLEN PFLICHTEN aber OHNE irghendwelche rechte!
    ZB den Sprit steuerfrei zu bekommen, so wie das zB die DB oder die Lufthansa kriegen, obwohl lämgst PRIVATISIERT!
    Wie das bei Stadtbussen ist, sollten wir mal Jens aus Flens fragen!

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  • @ Jörn:


    jo, sorry, sorry..................muß wohl mal die Beleuchtung etwas heller stellen. Das kommt davon, wenn man zu schnell liest

  • Hallo Zusammen


    Gebt mal den Suchbegriff "Taxi Politik in der Schweiz" bei Google ein. Und ratet wer als 1. Ranking kommt nicht etwa eine Schweizer Seite sondern das Taxiforum.
    Da seht ihr mal wie Interessant dieses Thema in der Schweiz ist.


    Herzliche Gratulation.


    Zum Thema Mundart folgender Link ist noch interessanter : Das Schweizerische Idiotikon digital

  • Mein Ansatz zur Erassung der unbestritten bestehenden Problematik beinhaltet heute noch weitere zwei mir als wesentlich erscheinende Grundsätze:


    Zum einen, "wie man sich bettet, so liegt man", mit anderen Worten, niemand wird gezwungen, die Tätigkeit gewerbsmässiger Personentransport zu "machen". Grundsätzlich würde ich eine auf Zufall, Glück und Pech beruhende Einnahmequelle nicht gleichsetzen mit einer sicheren Lohnarbeit.


    Zum anderen sehe ich kein absolutes "Geld ist Macht", weil, Macht entsteht durch machen, folglich ist Geld nur indirekt mit Macht verbunden, weil das Geld zuerst durch ein "machen" vorhanden sein muss.


    Politik ist die Kunst des "machbaren" und nicht bloss etwas gedankliches, sondern die Umsetzung von Vorstellungen in etwas tatsächliches durch "machen". Wie ein Gemeinwesen seinen öffentlichen Grund durch Taxi nutzen lässt (Regulierung oder nicht) ist nur und ausschliessliche eine politische Entscheidung. Die Handlung von ausführenden Ämtern und Beamten muss auf einer Rechtsgrundlage basieren und darum ist sinn- und zwecklos, diese mit politischen Fragen zu belasten, weil, Amtstragende dürfen gar nicht, sinnbildlich, eigenmächtig selber denken. Für eine Regulierung müsste die Legislative [gesetzgebende Behörde, Stadtparlament] der Exekutive [ausführende Behörde, Stadtverwaltung] den verbindlichen Auftrag erteilen, die Anzahl der Taxi auf ein sozial verträgliches Mass festzulegen und zu kontrollieren.


    In der Stadt Zürich ist eine neue Taxiverordnung kurz vor der Genehmigung durch das Stadtparlament, doch auch in dieser neuen Verordnung fehlt diese Regulierung noch immer. Die einzige Verbesserung wird voraussichtlich darin bestehen, dass ein Aufnehmen von Passanten durch Nicht-Zürcher-Taxis ausdrücklich verboten wird und in der Folge durch die Polizei auch geahndet werden kann, was bisher nämlich noch nicht der Fall war.


    In der Schweiz wurde im Zusammenhang mit globaler Liberalisierung und Anpassung an EU-Recht ein Binnenmarktgesetz [1995] eingeführt, welches nun auch bis aus Stufe Taxi seine Auswirkungen hat. Gesetz ist nun mal Gesetz unabhängig der davon betroffenen Einzel-Interessen. Mit anderen Worten, wünschbare Anpassung bedingt unter Umständen eine Änderung oder Ergänzung von Gesetz.


    Momentan aber ist [noch] Mode, aus einer so genannten "Geiz-ist-geil-Mentalität" oder, bei den über dem Durchschnitt gut bezahlten PolitikerInnen, "Abzocker-Mentalität" heraus rund um die Uhr mehrere Taxis für sich zur Verfügung zu haben auch wenn gar keines gebraucht wird und man sowieso keines benutzen würde solange die zu viel kosten. Ob und was die Arbeitenden für ihre eingesetzte Lebenszeit als Entgeld erhalten interessiert doch niemanden, weder beim Tiefstpreis im Handel noch beim "Luxus" von direkter Dienstleistung.


    Die "Macher" [Macht] sind hier dann jene, welche ihr Geld ausgeben als Konsumenten [Taxi-Fahrgäste] oder nicht. Mit dem zunehmenden Verlust der Fähigkeit zum Lesen als Verstehen geht logisch auch das Rechnen mehr und mehr verloren. Zum Beispiel, mit dem Billig-Flug im Billig-Lohn-Land ein persönliches Bedürfnis billig befriedigen zu können kommt alles in allem wesentlich teurer wie die Qualität vor Ort (so denn vorhanden), von den Risiken gar nicht zu sprechen. Gerechnet wird aber bloss der kurzfristige Moment der Befriedung und der soll möglichst billig bis gratis sein. Und hier kommt nun mein Umkehrschluss vor Ort, nämlich, wer billiger fahren will soll das bitte schön anderswo versuchen, aber nicht bei mir, ich arbeite nicht für billige Arbeitgebende.


    Fazit: Für eine Regulierung eines Taxiwesens [oder nicht] ist die politische Entscheidung auf Stufe Gesetz zwingende Voraussetzung. Die Legitimation [Berechtigung] der Behörde ist beim Taxiwesen bereits vorhanden durch die Nutzung von öffentlichem Grund der Taxi im Zuständigkeitsbereich der Gemeinwesen, dem Schutzbedarf der Kundschaft durch Prüfung von Leumund der Taxifahrenden und einer Tarif-Vorgabe zur Vermeidung von Unstimmigkeiten (sowohl Übervorteilung als auch Lohndrückerei).


    Mit der Grundtaxe (Franken 6) wird wenigstens die Bereitstellung der Taxi teilweise entschädigt, bei mir sind das etwa 25% meiner Gesamteinnahmen. Mit Bezug auf die Karenz in Hamburg: Unsere Taxameter schalten auf Zeit (Franken 69 pro Stunde), sobald der Wagen weniger als diesen Betrag, also 18 kmh fährt oder stillsteht, diese Wartezeit beträgt bei mir, ausschliesslich nachts bei mehrheitlich ausgeschalteten Ampeln, etwa 3-4% der Gesamteinnahmen.


    @Jörn: Öffentliche Verkehrsmittel müssen Vorgaben einhalten, als Taxi kann ich selber entscheiden, ob und wann ich arbeiten will oder nicht.

  • Super Artikel, Rolf.


    Allerdings haben wir in Deutschland eine BETRIEBSPFLICHT für Unternehmer!
    Ich habe zwar einige kleine Freiheiten, wenn ich zum Beispiel mal verschlafe, aber grundsätzlich bin ich verpflichtet, meinen Wagen für eine bestimmte Menge Stunden auf die Straße zu bringen!

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  • Das sehe ich bezogen, auf unsere Arbeitslosenversicherung etwas anders. Schnell wird da aus einen Arbeitslosen ein, arbeitender Taxi - Fahrer, weil unsere grösseren Taxi Halter unentwegt mit Hilfe vom RAV (regionale Arbeitsvermittlung) diese wieder ins Arbeitsleben eingliedern. z.B. Fischer Consulting, das ist doch ein Durchlauferhitzer. Aufgrund des geringen Lohnes, ist aber zuletzt wieder das Sozialamt gefragt. Oder wie soll man eine Familie so durchbringen. Ansonsten Rolf gehe ich mit deinen guten Statement völlig einig. Aber am Schluss haben wir eine freie Preisgestaltung und es herscht Basarstimmung im Gewerbe (Was ja Heute zum Teil schon der Fall ist)