Fiskaltaxameter ab 2017 Pflicht

  • sivas


    Wie jetzt ?

    Zitat

    Mein Interesse gälte den erfassten Umsätzen (wie wird das gemacht ?) und den zurückgelegten Fahrzeugkilometern.


    Aber ganz genau davon reden wir doch...
    Genau das kannst Du aus deinen Fiskaltaxameter Daten ( die ja tabellarisch gespeichert sind ) sofort erkennen, ablesen, und beurteilen. Scheiss doch auf deinen Tacho....


    Das steht als Beispiel von mir aus 31.000 Umsatz, 30.000 gesamt Kilometer, und 26.000 Betriebskilomter... daraus folgt, Du bist ca. 4000 km privat gefahren, und hast einen Betriebskilometer
    Durchschnitt von ca. 1,19 €.... das ist für mich absolut plausibel, und ich denke für jede Behörde auch. 4000 km privat wird man außerdem jedem EWU zubilligen.


    Würde da jetzt aber stehen 31.000 Umsatz, 39.000 gesamt Km und 32.000 Betriebskilometer... dann wäre das mit Sicherheit mal zu hinterfragen..
    Und das errechnet Dir ein Betriebsprüfer aus den Fiskaldaten in nichtmal 1 min. Da fängt der doch nicht an kompliziert und aufwendig Blackboxen auszulesen... warum sollte er ?


    neutral

  • neutral,
    nicht alle Umsätze werden durch das Taxameter erfasst. Gestern waren bei mir zwei Pauschalfahrten über Σ 140 € dabei, die meisten Flugplatz-Zubringerfahrten erfolgen pauschal.
    Wie werden diese Umsätze erfasst ? Durch Notierung auf dem Schichtzettel.
    Deshalb meine erste Frage: "Wie erfassen Sie die Umsätze ?"


    Privat-km werden durch das Fahrtenbuch erfasst und können dadurch eigentlich beliebig hohe Werte annehmen.

  • sivas


    Für die 140 € dürftest Du etwa 100km hin und 100 km zurück gefahren sein... oder ?!
    Diese 200 KM stehen ( würden stehen ) in deinen Fiskal Aufzeichnungen.


    Wenn Du diese auf biegen und brechen aber nicht versteuern WILLST, dann wäre es doch wohl genauso einfach möglich, das Du in dein Fahrtenbuch einträgst: " Privat-Fahrt ( an den Sonnenstrand der Ostsee"...) ?!
    Also.... wenn man es will geht sicherlich auch das.
    Bescheissen kann man immer.


    NUR: Wenn diese 200 km mitten in der Schicht auflaufen... Du den Fiskal-Taxameter nicht umgestellt hast ( aber selbst wenn doch... ) und wenn Du bereits in 2 Std. und 30 min wieder da bist, und die nächste "normal" Tour gefahren bist, dann wird Dir wohl keiner glauben, das Du für 5-10 min an den Strand gefahren bist... ?!


    neutral

  • In der Summe habe ich dabei 130 km zurückgelegt. Diese Fahrtstrecke wurde in der Länge vom Taxameter erfasst (vom Tachometer natürlich auch). Die 'Fiskal-Aufzeichnung' war ausgeschaltet, die Leerkilometer erscheinen dort aber trotzdem (durch Abgleich der Taxameterdaten der zwei komplett aufgezeichneten 'benachbarten' Fahrten). Was ich nicht mag ist, dass ich bei dem von uns genutzten System ständig getrackt werde. Da können zuviele 'Kollegen' mitlesen - was sie auch tun ! ich kann es nicht verhindern.


    Die Fiskal-Aufzeichnung erfolgt bei uns über das Vermittlunssystem. Eine Trennung wäre angebracht. Beim Hamburger Fiskaltaxameter scheint das wohl so zu sein.


    Der Idealfall wäre wohl eine eigenständige, mobile Kasse, die bei Zahlungsvorgängen den Ort der Zahlung erfassen kann und die Preisdaten wie auch die Grundzahlen vom Taxameter per Bluetooth übernehmen kann. Dort werden dann auch Bar-Einnahmen, Kreditkarten-Zahlungen und In-Rechnung-zu-stellende-Fahrten eingegeben.
    Das oder die Fahrtenvermittlungssysteme haben mit der Kassenführung oder der allgemeinen Buchhaltung nichts zu tun ! Einzig die Rechnungen für die Vermittlung der Fahrten werden von der Buchhaltung erfasst und bezahlt.


    Das Reinpacken aller möglichen Funktionen in das Taxameter ist ein Irrweg !


    Das Taxameter ist ein Messgerät, welches Fahrpreise berechnen kann - sonst nix !
    Die Preidaten der letzten 500 Fahrten sollen abrufbar sein, wie es auch mit anderen Geräten drahtlos zu kommunizieren in Stande sein sollte.
    Arbeitszeierfassung ... was hat die mit Fahrpreisberechnung zu tun ?

  • Ganz einfach: das Vermittlungssystem war ausgeschaltet.


    Weshalb hätte ich es auch eingeschaltet lassen sollen ?
    Aufträge waren dort, wo ich hinfuhr keine zu erwarten und zu übertragende Taxameter-Preisdaten fielen auch keine an - der Fahrpreis war jeweils vor der Fahrt vereinbart und bezahlt worden.


    Die Abrechnung hab ich soeben gemacht. Von den 140 € hab ich mir 20 € als Trinkgeld einbehalten. Gut so.

  • Wenn du ein Unternehmer bist, MUSST du das Trinkgeld ebenfalls versteuern!
    Mit 19%!


    NUR angestellte Fahrer brauchen das nicht zu tun!

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    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Damit outet sich sivas als Dieb. Von einer Pauschalfahrt darf eigenmächtig garnix einbehalten werden. Das ist Untreue und Unterschlagung und ein Grund für eine fristlose Kündigung. Am Ende hat er sogar noch die vollen 140 Euro quittiert.

  • Bert


    Klar, so wie er das beschrieben hat, kann er das nicht einfach so machen.


    Bleibt aber ( komischerweise) immer die Frage nach der Beweisführung.
    Denn wenn Sivas im Ernstfall einfach behauptet, er hätte 120,- € abgemacht für die Fahrt, er am Ende aber 140,- € bekommen weil er so nett war, dann wäre das schon sein Trinkgeld.


    Nur wer soll das wem beweisen ? War ja keiner dabei... und der Aufwand eventuell einen Fahrgast zu finden und als Zeugen zu belästigen... wer macht das ?


    Aber so wie er das Schildert, geht das nicht.
    Er hat mit dem Wagen, dem Verschleiß und dem Sprit seines Arbeitgebers gearbeitet - dafür kriegt er den berechneten Lohn. Ist ja kein Selbstbedienungsladen.
    Der nächste sagt sich sonst: " Ach, da nehm' ich mir gleich mal die 40,- € als Trinkgeld weg, 100 reichen für Cheffe auch "...
    Also wo wäre dann da auch eine Grenze ?


    neutral

  • Das kommt ziemlich sicher darauf an, wie sivas die Sache mit seinem Chef geregelt hat.


    Wenn der offiziell gezahlte Betrag ein gewisser war und dann die 40 Euro tatsächlich als Trinkgeld gemeint waren, dann ist das Ganze völlig korrekt.

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