KINDERSICHERUNG IM TAXI -AUFBLASBARE SITZE !?

  • Deshalb ja auch die ANFRAGE des Schweizer Abgeordneten! Die haben die gleichen Probleme bei sich, wie wir hier in der BRD!


    Wir könnten daraus übrigens auch eine Forderung für unseren neuen Verband machen:
    KEINE PFLICHT für Rückhaltesysteme in Taxen!

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    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Auszug aus der IT-Seite der BSU unter http://www.hamburg.de
    http://www.hamburg.de/taxi-mietwagen/316912/aktuelles.html


    Kleinkinder in Taxen
    Kinder, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte und für Kinder geeignete Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind. In Taxen muss wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein. Für Babys und Kleinkinder mit einem Gewicht unter 9 kg sollten Sie die Babyschale selbst dabeihaben. Teilen Sie bei der Taxibestellung oder am Taxenstand Ihre Wünsche mit und wählen Sie das Taxi, das Ihren gewünschten Service bietet.


    Hier ignoriert die Behörde die Straßenverkehrsordnung !?

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  • Nee, die Behörde versucht hier etwas vorzuschreiben, was sie nicht vorschreiben darf, selbst, wenn sie wollte. Noch dazu ist es als Empfehlung ja auch sachlich falsch.


    Ich habe zwar noch keine amtliche Stellungnahme erhalten und die mir zugegangenen Kommentare enthalten speziell zum 21er auch keine Spezifakationen zu Taxen. Aber ich bin mir mittlerweile sicher, dass entsprechende Regelungen zunächst in der STVZO und BOKraft Einklang finden müssten.

  • Zunächst einmal möchte ich meiner Freude Ausdruck verleihen, daß die Hansa-Bosse hier so intensiv mitlesen und dann auch noch Schlüsse aus dem Gelesenen ziehen.
    Im neuen Heft verkünden sie, daß es jetzt Hansa-Pflicht würde, einen Kindersitz der Klasse 1 dabei zu haben!
    Um denen, die dafür keinen Platz in den Kofferräumen haben, wollen sie auf Zentralenkosten AUFBLASBARE SITZE anschaffen!
    Gut so, Dirk!


    Vor etwa zwei Wochen gab es in Rahlstedt eine große Taxikontrolle, wo sie wirklich alles kontrollierten!
    Auch die Kindersitze!
    Das Fehlen eine Klasse-1-Sitzes wurde festgestellt und im Protokoll vermerkt, war allerdings kein Grund, den Wagen stillzulegen, da sie dann nahezu alle Taxen aus dem Verkehr hätten ziehen müssen!
    Hier sollten die Behörden das Vorhandensein eines aufblasbaren Sitzes ZWINGEND vorschreiben, denn diese Teile sind vorhanden und sicherlich besser als kein Sitz!
    Eine Baby-Schale ist aber kein Muß, wie mir der Behördenvertreter erklärte!
    Klasse 1 schon!

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  • Die Idee hat schon was für sich, denn bringt uns aus der versicherungsrelevanten Grauzone heraus, in der sich alle Kutscher befinden!
    Sollte ein nichtgesichertes Kind verletzt werden, durchaus auch unverschuldet, werden die Versicherungen versuchen, das Geld vom Fahrer wieder einzutreiben!
    Der wiederum kann ja dann die Behörden verklagen, da diese das jahrzehntelang toleriert haben!

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  • Geradewar ich bei dem Kinderausstatter Jacko-O, der laut Netz diese Sitze führen soll, wurde dort aber herbe enttäuscht!
    DIESE SITZE GIBT ES NUR ALS SITZERHÖHUNG!
    NICHT als Klasse 1 !!!!
    Damit ist unser Problem nicht gelöst, denn man meinte dort, es gäbe KEINE AUFBLASBAREN SITZE in dieser Klasse!
    Das hilft uns also nicht weiter, da ALLE TAXEN so eine Erhöhung schon an Bord haben!


    Nun frage ich mich aber, was für einen Sitz die Hansa-Oberen meinen?
    Haben die einen Anbieter für Klasse-1-Sitze, sollten sie den zum Wohle aller Kutscher und der Kinder nennen!
    Handelt es sich aber auch nur um eine Erhöhung, wäre dieser Werbecoup schwachsinnig und eine Farce!

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  • Also das tun diese Sitzerhöhungen wohl tatsächlich, wie sie lösen eben das Klasse-1-Problem nicht!

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  • So nun hab ich mich auch kurz erkundigt.


    Es handelt sich hier nicht um ein aufblasbares Sitzkissen, sondern um eine Art
    aufblasbarer Fangtisch. Das Kind sitzt also nicht darauf, es wird darin quasi gefangen...


    Der ADAC (...einfach googel...)raet nach Testberichten dringend ab.
    Viel zu gefaehrlich!!

  • es würde sich für mich auch die frage stellen, ob sich dann nicht die versicherung herrausreden könnte:
    das aufblasbare sitzkissen oder "fangtisch" hatte mit sicherheit nicht den erforderlichen druck beim aufblasen, es würden die erforderlichen 2 bar ( schätzung meinerseits)
    nicht erreicht sein, beim testen waren nur 1,8 bar druck festgestellt!
    also für mich auch eine einzige mogelpackung!
    sorry wenn ein aussenseiter wieder seinen senf dazugegeben hat

  • Hier mal ein paar Links zu dm Luftikid-Sitz:
    http://www.luftikid.eu/


    Testergebnisse:
    http://www.testberichte.de/mobile/px/1/142518.html


    Noch eine Werbeseite:
    http://www.v-klasse.com/kindersitze.html


    Hier frage ich mich, warum die Firma das Model DUO aus dem Markt genommen hat!?


    In Sachen KINDERTRANSPORT IN TAXIS muß man sich allerdings fragen, ob es nicht, trotz der grottigen Testergebnisse, doch besser ist, als gar kein Sitz!
    Allerdings sind diese Sitze ja auch nicht billig, wenn man 90 bis 150€ rechnet, je nach Modell.


    Noch eine weitere Seite:
    http://spitzengeraete.dyndns.biz/home/kindersitze.php

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  • Habenichts hat im DAS dieses BZP-Rundschreiben reingesetzt, was allerdings schon damals diskutiert wurde, da Kindersicherung im Taxi immer wieder als Thema auftaucht!
    http://www.berliner-taxi-verei…BfgxrzAWzujU8wLcYmJ4u5FR4


    Allerdings zeigt es mir, was ich schon oft beklagt habe, daß in Deutschland eigentlich NUR Autos als Taxen zugelassen werden, die eigentlich völlig ungeeignet für unsere Profession sind!
    Wenn die Wagen keinen Platz für ordentliche Rückhaltesysteme haben, dürfen sie schlicht als Taxen nicht zugelassen werden!


    Und noch was. Eine uralte Forderung meinerseits:
    Warum ist unsere Scheiß-Autoindustrie eigentlich nicht fähig, ZUSAMMEN eine ordentliche Taxe zu entwickeln?
    Die kooperieren überall, bloß da nicht!?


    Mercedes läßt den Sprinter von VW bauen, nutzt weitestgehendst Motoren von AUDI oder Renault!
    Und bei einer ordentlichen Taxe soll das nicht gehen?

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  • @Jörni


    Du schreibst aber schon recht häufig einfach so drauf los...
    Mal so mal so.
    Also:
    StVo hat mit Beförderungspflicht garnichts zu tun - garnichts.


    Jetzt stelle ich Dir eine Fangfrage :
    Die meisten Menschen denken immer nicht bevor sie den Mund aufmachen. Deshalb : WANN besteht Deine Beförderungspflicht ?? Ad hoc quasi, also sofort.?? Und was ist sofort? ( denke dran: Fangfrage ! )


    Es steht nirgends !!!! das diese Sitze zur Ausrüstung gehören, das Gegenteil allerdings steht geschriebn. Deshalb ist ein Fahrzeug ohne Sitze das "regelmäßig eingesetzte" Fahrzeug ( §22 PBefG Abs. 2 ).


    Damit ist die Diskussion zu Ende.


    james

  • Och echt, schon vorbei? Ich hätte da noch folgendes ...


    PBefG § 47 Verkehr mit Taxen


    (3) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen
    sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.


    Das hat die Behörde in unserer Beförderungsordnung bzgl. Kindersicherungspflicht zwar nicht getan, allerdings .....


    StVO § 21 Abs. 1a Personenbeförderung

    Abweichend von Satz 1 .....
    2.
    dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,


    3. ist


    a) beim Verkehr mit Taxen und
    b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.


    Na, und was sagt der § 22 Bersonenbeförderungsgesetz?


    Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn


    1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,


    2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und ......


    Die regelmäßig eingesetzten Beförderungsmittel sind die, die dem Regelmaß entsprechen, sofern für sie keine Ausnahmen zugelassen wurden.
    Und welches die Regeln sind, beschreibt u.A. die StVo.


    Nach meiner Lesart ein hübscher Zirkelschluss. 2 Kinder mitzunehmen muss möglich sein.
    A pro po, die amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen sind in eine EU-Norm festgelegt.


    Gegenargumente? Fangfrage bestanden?

  • @habenichts:


    Bitte es reicht. Jetzt nicht nocheinmal irgendwo diesen schwachsinnigen § 21 irgendwo zitieren , okay ?
    Kenn ich mittlerweile so auswendig ........selbst wenn Du mich Nachts um 3 aus dem Tiefschlaf weckst.


    Rechtsverordnung.. ja und , wo ?
    Danke.
    Diensbetrieb, Ordnung auf Taxen ständen... meinst Du jetzt die ordnungsgemäße Aufstellung von Kindersitzen auf Taxiposten ?


    Die BoKraft ist abgeschlossen. Das betrifft die Ausrüstungpflicht.
    Darüber das Landesregierungen ( Regierungen ungleich Behörden ) Rechtsverordnungen erlassen können will doch garkeiner reden. Sollen sie doch........ viel Spaß.
    Tun sie aber nicht. Warum nur nicht ?


    Um es nochmal zu erklären: Die StVO hat nichts mit einer/der Ausrüstung von Taxen zu tun, ist das bitte klar jetzt ?!


    Immer dieses Vermixe von irgendetwas mal irgendwo gehörtem.......


    Lies Dir mal das Urteil durch, welches damals diesen Kartenlesegerät Fall betraf.Tue das mal, und ersetzte beim Lesen im Geiste immer den Begriff Kartenlesegerät durch das Wort Kindersitz Klasse der 1.
    Dann weißt Du was "ist" und was nicht ist.


    james