KINDERSICHERUNG IM TAXI -AUFBLASBARE SITZE !?

  • @habenichts:


    Nein, darauf können wir uns nicht einigen !


    Und das hier:

    Zitat

    Darin wird für mich die Haltung eines jemanden deutlich, der nach prinzipiell nach den Lücken in der Verhaltensvorschrift sucht und nicht nach der Regel


    ..ist eine Frecheit !


    Du mußt auf einem anderen Stern leben, sonst würdest Du nicht immer solche Dinge schreiben.
    Ich frage mich auch, ob Du niemals mit Kollegen am Posten kommunizierst ?!
    Das kann sonst garnicht sein !


    Passiert ist folgendes:
    Ich stehe arglos an einem Taxenstand, plötzlich Polizeikontrolle, und 5 min später muß ich Kindersitz besorgen, ihn einmal vorführen bei der Wache, ihn ein zweitesmal vorführen bei Aufsichtsbehörde und bekomme obendrauf noch ein Verwarngeld.
    4 Dinge muß ich plötzlich mit einem Geld und meiner Zeit tun.


    Darüber soll ich mich nicht ärgern ?! Wie bist Du denn drauf ???


    Ich unterhalte mich ahnungslos mit Kollegen, und plötzlich bin ich hier in einer Mühle drin, die ich weder gewollt noch sonstwie beeinflussen konnte, und wo mir keiner sagen kann was richtig oder falsch ist ?!
    Polizei schiebt es auf behörde, Behörde schiebt es auf Polizei, die widerum auf Behörde.... bin ich denn im Irrenhaus ?!
    Natürlich suche ich dann Lücken. Bin ich denn dazu verdammt mich nicht wehren zu dürfen gegen ungerechtfertigte Vorwürfe ?!



    Ist DAS Dein Demokratieverständnis ?!


    Und "sicher", habenichts, sicher ist nur das Deine Aussagen alles andere als "sicher" sind.


    Einmal bitte nur nachschauen : § 3 OwiG .......und dann sage mir was hier passiert.


    James

  • Und noch was:


    Entweder Du machst es absichtlich, oder du liest einfach nur grottenschlecht.
    Aber es steht nirgends, das du dich nicht kümmern mußt, damit deine Fahrgäste auch tatsächlich befördert werden !


    Im Unterschied z.B. dazu:
    Du alleine am Posten, 5 Leute wollen fahren.


    Mußt Du dich um einen Großraumwagen kümmern oder nicht ??


    Ich will nicht wissen was der nette Taxifahrer so üblicherweise machen sollte, ich will wissen ob du es musst !!


    Und genau da liegt der Unterschied……


    James

  • Nein, musst Du nicht.
    Stell doch mal ein paar schwierigere Fragen.
    Nich son Kinnerkroms.


    p,s, schon bei der Polizei/Bezirksamt nachgefragt?

  • @habenichts:


    Die Frage ist zu einfach ??


    Du alleine am Posten,


    - Leute wollen mit Karte zahlen, du hast kein Gerät.
    - Leute möchten bei 33 Grad im Schatten gerne Wagen mit Klima haben, du hast sie nicht.
    - 6 Leute möchten fahren, du hast nur Limo, geht nicht.
    - Leute wollen mit Hansa Verrechnung fahren, du bist nicht Hansa.
    - Fahrgast hat nur 500er Schein
    und so weiter.


    Mußt Du in einem dieser Fälle dich um ein Taxi für diese Leute bemühen ??? (nur aus rechtlichen Aspekten )


    Hast Du keinen Kindersitz, dann mußt du es.
    Du bist erst aus deiner Beförderungspflicht entlassen, wenn Du für ein Beförderung gesorgt hast, durch wen auch immer.


    Das ist ein großer, wie ich finde aber akzeptabler Unterschied !!!


    Also...


    james

  • Bißchen viele Fragen auf einmal, findest Du nicht?
    Bin ich hier bei der Unternehmerprüfung? Muss ich alles wissen?
    Wird das jetzt eine endlos Diskussion wie bei der Beförderungspflicht, da warst Du auch ziemlich hartnäckig.
    Aber interessant war er prinzipiell schon.


    Meine Fresse, was willst Du denn noch von mir? Mach doch was Du willst. Wenn sich selbst die "Gelehrten" streiten
    in der Frage, dan veranstalte doch jetzt nicht mit mir son Zinnober hier.
    Bin ich das Mass der Dinge. Ich habe das Recht meine Meinung zu einer Sacher hier zu vertreten, denn dies ist ein Meinungsforum.
    Ich erhebe keinen Anspruch auf absolut gerichtsfeste Ausagen über irgendwelche juristischen Sachverhalte.
    Mich kannst Du folgerichtig auch nicht verantwortlich machen, wenn Du möglicherweise was falsch gemacht hast.



    Oder muss ich es als Ehre betrachten, dass Du grade mich unbedingt von einer Sache überzeugen willst?
    Habe ich Dich diesbezüglich missverstanden?


    Ich kann mich nur wiederholen ...


    Für mich ist § 21 (1a) und 3 a) und b) der StVO einschlägig, was die Verpflichtung mit "geeigneten Rückhalteeinrichtungen" betrifft.


    Ich sehe da kein Problem. Da das aber eine Schutzvorschrift ist und keine dezidierte Ausrüstungsvorschrift, jedoch eine Beförderungspflicht besteht,
    kann der Taxifahrer dieser Genüge tun, wenn er für die Beförderung sorgt.


    Möglicherweise empfinden einige sehr kritische Geister das als gesetzliches Manko, dabei ist es eigentlich ein weiches Entgegenkommen
    des Gesetzgebers.


    Warum braucht jemand unbedingt eine glasklare Vorschrift Kindersitze vorrätig halten zu müssen und mitzuführen?
    Dann wird daraus nur eine Vorschrift mehrere Mitführen zu müssen. Was spricht dagegen wenigstens einen mitzuführen, der den gesetzlichen
    Vorgaben entspricht. Taxifahren ist kein Wunschkonzert und hier sollte eigentlich sogar ein strengerer Massstab angelegt werden, als für Privatfahrten.


    Ich meine ergo ein entsprechender Kindersitz sollte zwingend vorhanden sein und das auch bussgeldbewehrt, wenn nicht mitgeführt.
    Da dieser Umstand aber - glaube ich - nicht bussgeldbewehrt ist - kann das vermutlich nicht abgestraft werden, was ich persönlich dann für ein Manko halte.


    Ich empfinde das als windige Winkeladvokaterei erst recht für einen gewerblichen Personenbeförderungsbetrieb, sich mit der Nichtausrüstungspflicht
    herausreden zu wollen, sich erst gar keinen Kindersitz anzuschaffen.


    A pro po Vorschrift ... Guck Dir mal den Bussgeldkatalog an und zwar die Nummern 98 bis 99
    http://www.gesetze-im-internet…v_2002/BJNR303300001.html

  • Ich gebe auf....


    Das sind zuviele Fragen für Dich ?! Oh Gott.
    das die alle ratz fatz mit nein zu beantworten sind ist dir nicht sofort klar ?
    ...es macht keinen Sinn mehr mit Dir.
    Du bist tatsächlich an Deiner Leistungsgrenze angelangt.
    Du weißt nichts, zitierst §§ die garnichts mit dem zu tun haben, liest oberflächlich, aber vertritts hartnäckig die Meinung das alles so richig auch wenn es falsch ist.


    Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen Anwendung und Ausrüstung kapiert.
    Was hat das mit § 98 zu tun ?! Was ? - nichts, garnichts !! Das ist die Anwendung !


    Du hattest mal gute Ansätze, aber das wars auch.
    Dir ist noch nicht einmal klar, warum Du denn mit mir über die Beförderungspflicht diskutiert hast - immer noch nicht.
    Du müßtest eigentlich jetzt den Grund erkannt haben.....


    Las es.
    Dafür ist mir meine Zeit dann doch zu schade.


    james

  • Und du bist ganz schön frech, versteigst Dich in wilde Spekulationen, was ich warum oder nicht tue (nur weil ich keine Lust habe Fragen zu beantworten,
    für die Du wie ich, wie alle wahrscheinlich, die Antworten kennen) und bist überdies völlig ohne Not aus eigenem Antrieb, einfach weil Du Dich so entschieden hast zu sein,
    (es sei denn Du wolltest strafmildernd Unzurechnungsfähigkeit ins Feld führen) anmassend, persönlich herablassend und anzüglich - schlicht für eine vielleicht streitbare,
    aber kultivierte Diskussion wohl nicht geeignet.


    Unfassbar und echt bedauerlich.
    Und was glaubst Du wie's damit um meine Zeit bestellt ist?

  • Dazu finde ich gerade einen Beitrag aus Österreich, der allerdings schon von 2012 ist:
    http://tomstaxinews.over-blog.de/5-categorie-12384326.html


    Kinder in österreichischen Taxis ungesichert
    In der Alpenrepublik mehren sich Stimmen die dort legale Praxis zu unterbinden.


    „Der Lenker eines Fahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Auto angeschnallt sind bzw. in einem Kindersitz, der der internationalen Prüfnorm ECE 44 04 entspricht, gesichert sind.“ So steht es im Paragrafen 106 Kraftfahrgesetz 1967. Ein Verstoß gegen diese Kindersicherungspflicht wird sanktioniert und kann sogar bei mehrmaligem Zuwiderhandeln bis zum Führerscheinentzug führen. Nach Absatz 5, Punkt 4 gilt das jedoch nicht „bei der Beförderung in Taxi-Fahrzeugen, es sei denn, es handelt sich um Schülertransporte.“


    In der Praxis bedeutet das, dass viele Kinder ohne geeigneten Kindersitz und unangegurtet in Taxis befördert werden. In Salzburg arbeitet die Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt an der Beseitigung des Missstandes. In einem offenen Brief, adressiert an das Verkehrsministerium, an Parteien und an die Salzburger Wirtschaftskammer, schreibt sie: "Die KIJAs fordern den Gesetzgeber auf, die Ausnahme von der Kindersitzpflicht für Taxis aufzuheben! Der damit verbundene Mehraufwand für die Taxiunternehmen steht in keinem Verhältnis zur gewonnenen Sicherheit für die Kinder, die künftig auch in Taxis Vorrang haben muss."


    Mit ihrer Forderung steht Holz-Dahrenstaedt nicht alleine. Schon seit 2007 fordert der österreichische Automobilclub ÖAMTC die rasche Aufhebung der Ausnahmeregelung für Taxis. "Diese Ausnahmeregelung stößt berechtigterweise auf
    Unverständnis, denn auch in Taxis ist man auf keinen Fall immun gegen Unfälle", erklärt Verena Hirtler, ÖAMTC-Juristin. In Europa stehe man mit der Sonderregelung alleine. "Als Argument gegen eine Versorgung der Taxis mit Kindersitzen werden immer noch hohe Kosten angeführt", sagt Hirtler.


    In Deutschland müssen Kinder in Taxis altersgerecht gesichert werden. Nur von der Pflicht einen Kindersitz Klasse 0 – also einen Maxi Cosi – mitzuführen wurden die Taxifahrer entbunden. Diesen Schalensitz für Kinder bis 10 Kilo müssen die Eltern bereithalten. Drei größere Wiener Taxiunternehmen finden sich mit der Situation in Österreich nicht ab und bieten ihren Kunden von sich aus zumindest integrierte Kindersitze an. Im Sinne der Verkehrssicherheit für Kinder ist es zu wünschen, dass sich diesem Beispiel bald alle Taxiunternehmen anschließen oder der Gesetzgeber endlich reagiert.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • @Jörn


    Das Thema hat sich doch nun mittlerweile erledigt.


    Melde Dich doch bei MT als "Kindersitz Taxi" an, und die Milliarden von Müttern mit Kindern werden Dir Mega-Billionen an Umsatz garantieren.
    Irgendwelche Vorteile sollte so eine mechanische... sorry.. digitale Vermittlung doch haben.


    Du hast Kindersitze und bist das Vorbild für alle, und gut ist.


    Aber mal so ganz am Rande interessiert mich Österreich nicht so wirklich.
    Auch die "Ein-Kind-Ehe" in China" hat hier auch mittlerweile jeder akzeptiert - solange sie unsere schönen neuen Daimler kaufen.
    Da würde es eher näher liegen über die Kinderarbeit irgendwo in China, Bangladesh, Indien oder Nordkorea zu sprechen die es gibt um "Deine schönen I-Fons" herzustellen, damit Du Jörn schön viel Geld damit verdienen kannst.
    Ich bin jedenfalls nicht der Retter der Welt.


    Also komm`jetzt bloß nicht mit diesem Kindersitz-Scheiss schonwieder an und mache ein auf Moral-Hansel von wegen " unsere Kinder sind das Wichtigste" und so`n Quark.
    Spreche also mit den MT Leuten ( nachdem Du gefragt hast was das mit der Daimlervermittliung auf sich hat... :hihi: ), die sollen doch als eine Art Widergutmachung der Handyproduktionen auch das Qualitätsmerkmal "Kindersitze an Bord" mit aufnehmen. Das kommt super gut bei den Millionen von Ökomüttern... und läßt sich gut vermarkten.


    Dann haste da gleich wieder`n Stein im Brett als Ideenbringer.


    reserverad

  • Ich bin auch in Zürich unterwegs, und habe im DB auch eine aufblasbare Sitzerhöhung dabei.
    nämlich die mifold von https://www.sitzerhoehung.info
    ist glaube ich ne deutsche Seite, aber kam ohne probleme durch den Zoll zu uns.
    für Gelegenheit fahren ist das teil echt ok, privat würde ich besser von Babywalz.ch eine mit vernünftigen ISO fix nehmen.