MINDESTLOHN im TAXIGEWERBE !?

  • Nur so für den Kollegen Leipold aus Berlin, der einer der Pioniere der 'Totmannschaltung' war:


    Dieses ist nun ENDGÜLTIG Geschichte und hoch-illegal, denn gegen dieses Urteil wurde KEINE REVISION zugelassen!


    https://www.juris.de/jportal/p…hten%2Fzeigenachricht.jsp

    Gericht/Institution: LArbG Berlin-Brandenburg
    Erscheinungsdatum: 03.09.2018
    Entscheidungsdatum: 30.08.2018
    Aktenzeichen: 26 Sa 1151/17

    Quelle: juris Logo


    Keine Kontrolle von Taxifahrern im 3-Minuten-Takt


    Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Taxiunternehmen von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen kann, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren.


    Ein Taxifahrer hat von seinem Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn auch für Standzeiten im Laufe des Arbeitstages verlangt. Der Arbeitgeber hat geltend gemacht, er habe sämtliche von dem Zeiterfassungssystem im Taxi erfassten Arbeitszeiten vergütet, mehr Arbeitszeit sei nicht angefallen. Zur Zeiterfassung war im Taxi im Falle einer Standzeit stets nach jeweils drei Minuten vom Fahrer eine Taste zu drücken, worauf ein akustisches und optisches Signal hinwies. Hat der Fahrer die Taste nicht gedrückt, wurde die darauf folgende Standzeit nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst. Der Taxifahrer hat geltend gemacht, er habe Anspruch auf den Mindestlohn auch für mangels Betätigung der Signaltaste als Pausenzeiten erfasste Zeiten. Er habe sich zu diesen Zeiten stets zur Aufnahme von Fahrgästen bereit gehalten. Ein Betätigen der Signaltaste sei nicht zumutbar und auch nicht immer möglich gewesen. Auch sei er gehalten gewesen, die Signaltaste nur in einem solchen Umfang zu betätigen, dass ein bestimmter Umsatz pro erfasster Arbeitsstunde erzielt werde.


    Das LArbG Berlin-Brandenburg hat wie bereits das Arbeitsgericht einen Anspruch auf den Mindestlohn auch für Standzeiten ohne Betätigung der Signaltaste bejaht.


    Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts handelt es sich bei den Standzeiten um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten, das unterbliebene Betätigen des Signalknopfes steht der Vergütungspflicht nicht entgegen. Die Weisung, einen solchen Signalknopf zur Bestätigung der Arbeitsbereitschaft alle drei Minuten zu drücken, sei nicht durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt und in Abwägung der beiderseitigen Belange unverhältnismäßig. Dass es sich hier bei den nicht erfassten Standzeiten nicht um Pausenzeiten handeln könne, werde auch an der Verteilung der Zeiten deutlich. Bei einer Zeit von knapp zwölf Stunden zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende entsprächen als Arbeitszeit erfasste Standzeiten von elf Minuten, wie sie hier bspw. angefallen seien, nicht den Arbeitsabläufen im Taxigewerbe.


    Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die Revision zum BAG nicht zugelassen.


    Vorinstanz
    ArbG Berlin, Urt. v. 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16


    Quelle: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 16/2018 v. 03.09.2018


    Leider ist das Urteil noch nicht im Volltext zu finden, dafür aber das Vorgängerurteil, das dem neuen sicherlich weitgehent ensprechen wird!


    https://betriebs-berater.ruw.d…akt-fuer-Taxifahrer-33707

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  • Aus dem Text:


    Zitat

    Zur Zeiterfassung war im Taxi im Falle einer Standzeit stets nach jeweils drei Minuten vom Fahrer eine Taste zu drücken, worauf ein akustisches und optisches Signal hinwies. Hat der Fahrer die Taste nicht gedrückt, wurde die darauf folgende Standzeit nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst. Der Taxifahrer hat geltend gemacht, er habe Anspruch auf den Mindestlohn auch für mangels Betätigung der Signaltaste als Pausenzeiten erfasste Zeiten. Er habe sich zu diesen Zeiten stets zur Aufnahme von Fahrgästen bereit gehalten. Ein Betätigen der Signaltaste sei nicht zumutbar und auch nicht immer möglich gewesen. Auch sei er gehalten gewesen, die Signaltaste nur in einem solchen Umfang zu betätigen, dass ein bestimmter Umsatz pro erfasster Arbeitsstunde erzielt werde.


    Es handelt sich um Entgleisungen des fürchterlichen deutschen Juristen, welcher sich hier als Arbeitnehmer-Retter geriert. Der fürchterliche deutsche Jurist hat den angestellten Taxifahrer erst in eine derartige prekäre Situation manövriert - unterbezahlt und zu Zwangspausen genötigt - indem er ungezügelte Konzessionsvergabe zugelassen hat, so daß Umsätze so sehr abgesunken sind, daß keine betriebswirtschaftliche und ökologische Funktionsfähigkeit mehr gegeben ist. Dem Arbeitgeber kann in anbetracht der verwaltungsjuristisch verursachten Schieflage nicht zugemutet werden "Mindestlohn" (Zwangszahlungen) für die gesamte Schichtzeit zu leisten.


    Mindestlohn für Taxler stellt Sozialismus/Rechtsbruch dar, vielmehr ist - gesetzeskonform - durch die Konzessionsschraube sicherzustellen, daß angemessene Umsätze hereingefahren werden können. Das in Teilen korrumpierte Staatswesen ist gegenüber den aufgrund der Taxischwemme teils arbeitslosen an den Taxiständen vegetierenden und Leerkilometer sammelnden Taxifahrern schadensersatzpflichtig. Alteingesessene Mehrwagen-Taxiunternehmer trifft keine Schuld, denn ihnen wurde von Verwaltungsjuristen durch die rechtswidrige Vergabe weiterer Taxikonzessionen an Vernichtungskonkurrenten in den Rücken gefallen. Arbeitgeber haben nicht für die aggressive Dummheit eines in Teilen korrumpierten Staatswesens zu bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Taxibold ()

  • Ein freier Markt im Taxigewerbe wie in Berlin ist grundsätzlich gut denn Angebot und Nachfrage reguliert besser als jede Kontingentierung.


    Zu viele Taxis werden auf Dauer nicht angeboten wenn das Geschäft nicht rentabel zu betreiben ist.


    Für die Zustände in Berlin ist der Staat nicht verantwortlich.


    Ich befürworte eine Freigabe der Konzessionen in Europa, denn warum soll das Taxigewerbe vor eigener Konkurrenz geschützt werden? Zudem wird dann der Konzessionshandel verschwinden.


    Hamburg macht eine bessere Figur mit der strengeren Kontrolle der Taxibetriebe.


    Den Staat für eigene strafbare Handlungen verantwortlich zu machen ist lächerlich.

    3 Mal editiert, zuletzt von TaxiBabsi ()

  • Das sehe ich GENAU SO!


    Hamburg hat zwei Dinge bewiesen:

    1. Es geht hervorragend OHNE Konzessionsbeschränkungen! Einfach nur die geltenden Gesetze und Verordnungen durchsetzen, und schon klappt das auch mit dem Nachbarn ... äh ... Gewerbe!
    Das Hamburger Modell jat sich als schlagkräftig erwiesen!


    2. Kam es zu diesen Dingen ERST, als das Gewerbe und deren Vertretung LHT unter Anne Taraske keinen Bock mehr auf diese Situation hatte und SELBER eingegriffen und seine Macht spielen gelassen hat!
    Wir haben unsere Behörde zum Jagen getragen.



    An taxibold:
    Im Falle der NICHTHANDLUNGEN und NICHTBESCHRÄNKUNGEN eurer Behörde von SOZIALISMUS zu reden, ist ja nun wohl richtig bescheuert!
    Im Falle eines Sozialismus wäre das Gewerbe derart reglementiert, daß es zu diesen Fehlwntwiclkungen und dem MASSENBETRUG nicht gekommen wäre!


    Wenn sich ein Mann wie Leipold in Berlin, der auch noch Vorsitzender eines Verbandes ist, ÖFFENTLICH zu diesem BETRUG an seinen Fahrern äußert, dann spricht das dafür, daß der Turbokapitalismus grottig versagt hat.
    http://richardleipoldtaxibetrieb.blogspot.com/


    Viele Unternehmer glauben bis heute, man könne mit Taxen zum Millionär werden!
    DAS funktioniert aber nur, wenn es massiven Betrug an den Fahrern, den Sozialleistungen, der Rentenkassen und der Steuer gibt!


    Die SCHULDIGEN in Berlin sind natürlich auch die Behörde, die da versucht, den Massenbetrug mit einer knappen Handvoll Leute zu bekämpfen! Und das auch nur sehr halbherzig.


    Dann aber auch, und das zu allererst, ist es HERMANN WALDNER, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


    Anmerkung des Admins:

    Diesen Satz habe ich auf Druck des Anwalts Waldners rausgenommen.


    In Berlin ist das Gewerbe SELBER SCHULD an seiner Situation!
    Jaulen aber nichts tun!

    Danke!


    Hier noch mal über Hermann Waldner alles nachlesen.
    DIESES FORUM ist das EINZIGE, das sich mal an diesen König des Gewerbes herangewagt hat.


    http://www.das-freie-taxiforum…ageNo=1&highlight=Waldner

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  • In Deutschland werden bei intakter Staatsgrenze und normaler demographischer Verteilung nicht so viele Menschen geboren, die später Taxifahrer werden wollen, so daß es zu keinem groben Mißverhältnis von Angebot und Nachfrage kommt. Insofern bräuchte es dann auch keine Konzessionsbeschränkung. Durch die illegale Prekariats-Massenzuwanderung jedoch verslumt das deutsche Taxigewerbe.


    Prekariatsmassenzuwanderung, Asyleinwanderung haben alteingesessene Deutsche aus dem Taxigewerbe vertrieben. Eine ganze Branche ist verausländert. Die demographische Verteilung durch das Eindringen ungerufener fremdländischer junger Männer und durch die Existenz von Parallelgesellschaften stimmt nicht mehr. Daher: Bei offenen Grenzen benötigt man scharfe Konzessionsbegrenzungen.


    Da Deutsche den Beruf Taxifahrer gerne ausüben, können ausländische Beteiligung, ausländische Seilschaften, ausländische Dumpingkonkurrenz, UBER-Fremdenmagnet usw. nur als Okkupation/feindliche Übernahme angesehen werden. Daher ist der Anteil fremdländischer Gastarbeiter möglichst gegen Null zu reduzieren, gerade in Anbetracht der hemmungslosen Ausbeutung des deutschen Taxigewerbes, des Abermilliarden-Euro-Schadens, der der deutschen Volkswirtschaft entstanden ist, also eines nachweislichen "Bereicherungs"-Wertes weit unter Null.


    Das deutsche Taxigewerbe als Überfremdungsmotor und Verarmungsbranche - das ist eine Schande für Deutschland.

    Einmal editiert, zuletzt von Taxibold ()

  • Licht reicht aus, muss keine Saharasonne scheinen, werd mal locker und geh die Dinge nicht so kompliziert an


    Da sind wir aber wieder bei Deinem Problem: Innovationen machen auch vorm Taxi nicht halt.
    Den Fortschritt versuchen aufzuhalten ist einfach nur dämlich.


    Du scheinst als Kleinstunternehmer ein Problem mit den Industriekonzern und dem Grosskapital im Allgemeinen zu haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von TaxiBabsi ()

  • Jörn, um mal wieder zum Thema zurück zu kommen:


    In den Arbeitsverträgen steht immer nur, wie hoch der Stundenlohn ist. Die Hansa-Unternehmer meiden es wie der Teufel das Weihwasser, in die Arbeitsdokumente etwas von "Umsatzprovision" zu schreiben. Kein Fahrer erkundigt sich oder hinterfragt, welchen Zweck für den Unternehmer dies hat.
    Die Behörden inklusive unser Herr Meyerhoff stören sich offensichtlich nicht daran. Selbst der Zoll peilt das nicht. Die denken, Stundenlohnvereinbahrung im Arbeitsvertrag ist üblich!


    PS:
    Warum unterbindest du nicht rechtzeitig die von neutral angestiftete völlig themenfremde Diskussion über Windräder? TaBa springt auch noch drauf an. Was soll dieser idiotische neutral-Kack nun wieder!? Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank!!!
    Gerade bei dem Thema Mindestlohn, was für sämtliche Fahrer sehr interessant und relevant Ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Mc Queen ()

  • @McQueen/Jörn


    Super einfaches Beispiel.
    2 Freunde wollen sich jeweils eine 2. Taxe zulegen. Großstadt, Hamburg, München, Berlin,...egal.
    Sie kaufen sich genau die gleichen Autos und auch sonst ist alles gleich.
    Dann sucht sich jeder 2 erfahrene Vollzeitfahrer aus dem Gewerbe, und los gehts.
    Sie wollen alles ganz korrekt machen, und jeder Fahrer soll genau 40 Std. die Woche arbeiten.


    Das tun die auch, auch alles völlig korrekt, ohne Pausenschummelei oder sonst was.
    Menschen sind aber verschieden. Sie sind eben keine Roboter.
    Es stellt sich nun also raus, das die Fahrer von Freund 1 regelmäßig deutlich über dem Durchschnitt einfahren, und die Fahrer von Freund 2 leider deutlich unter dem Durchschnitt.


    Fazit:
    Freund 1 kann seinen beiden Fahrern den Mindestlohn zahlen.
    Freund 2 kann den Fahrern keinen Mindestlohn zahlen.


    Frage:
    Wer hat Schuld ?
    Was tun wir jetzt ?


    neutral

  • Lass mich antworten, neutral
    Die zweite Frage zuerst: Was tun wir jetzt ?
    Die zusätzlichen Taxen natürlich sofort abstossen ! und zwar Beide.
    Wer (oder was) hat Schuld ?
    Die Gier nach dem Geld ! und die Idee, mit anderer Leute Arbeit Geld verdienen zu wollen.
    Das mag klappen, aber doch nicht mehr im Taxigewerbe ... im Mietwagengeschäft schon eher, aber nur bei festem Kundenstamm ! meist sind dies Krankenkassen.
    Kranke mit Taxen zu befördern ... sollte unattraktiv gemacht werden. Z.B. durch Aufhebung der Tarifpflicht, wenn gesetzliche Kassen die Kostenträger sind.
    Das 'echte' Taxigeschäft ist viel geringer, als manch ein Gutachten vorgibt. Wie groß der Bedarf ist ... sieht man an den langen Schlangen und Wartezeiten an den Halteplätzen - er ist gering.

  • Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderung Mindestlohn hat höchste Priorität für Taxiunternehmer.


    Mit etwas Pausengeschiebe kann dieser insbesonders bei umsatzschwachen Fahrern Anforderung immer noch meist Genüge getan werden.


    Doch wenn im Arbeitsvertrag auch provisionsbezogene z.B. 44% vom Umsatz Leistungen genannt würden käme der Unternehmer gegebenenfalls in Konflikt mit der Mindestlohnpflicht.

    Einmal editiert, zuletzt von TaxiBabsi ()

  • Der Fahrer weiss, was er eingefahren hat, fordert den Unternehmer sodann auf, ihm 45% (netto) auszuzahlen. Dann muss der Unternehmer die geleisteten Arbeitsstunden (inkl. Bereithaltung) in der Abrechnung ausweisen, richtig?
    Der Unternehmer käme dann in Konflikt mit dem Arbeitsgesetz bzw. mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die weit über den 40 (Fünf-Tage-Woche) liegen. Ich kenne Fahrer, die fahren ihre 12-Stunden-Schichten voll aus. "Pause" wird nicht aktiviert.
    Das heisst, es wird immer mehr als erlaubt gearbeitet. Der Fahreranteil wird durch die Anzahl der Arbeitsstunden geteilt. Es ergibt sich immer ein Lohn über 8,84 €/h. Da liegt der Beschiss.

  • Warum genau steht in ALLEN Arbeitsverträgen nur eine Vereinbarung über den Stundenlohn? Kein Unternehmer traut sich eine Provision zu ratifizieren!


    Provisionslohn hat sich über Jahrzehnte bewährt, jene mutierten Prekariatisierungsparteien CDU/SPD/FDP/GRÜNE zerstören den Provisionslohn.


    Ein Taxi-Mehrwagenunternehmer hat Sonderstatus, was Sozialisten/Multikulturalisten/Juramonstern freilich gegen den Strich geht: Ein Taxi-Mehrwagenunternehmer ist sowohl regulärer Taxiverleiher als auch regulärer Arbeitgeber. Die angestellten Taxifahrer sind sowohl reguläre Subunternehmer - denn kommen sie mit wenig oder null zurück in den Betrieb, gibt es auch nur wenig oder null - als auch regulär sozialversichungspflichtig beschäftigt. Daher bekommen sie Provisionslohn, etwa 43 % vom Bruttoumsatz.


    Provisionslohn erfordert geschlossene Grenzen oder die Konzessionsschraube. Sozialisten/Multikulturalisten/Juramonster geben Taxikonzessionen an fremdländische Seilschaftler aus, so daß das Taxigewerbe prekär geworden ist. Sozialisten/Multikulturalisten/Juramonster holen UBER ins Land, so daß das Taxigewerbe noch prekärer wird und sich allgemeine Verslumungstendenzen weiter ausbilden. Im Taxigewerbe hat sich schon in den 90ern angedeutet, was heutzutage Leitthema für Sarrazin und AfD ist.

  • Das ist ja klasse... :hahaha: Der Zwillingsbruder von neutral...
    Aber "Sonderstatus", das ist interessant. Da liegt der Hase auch im Pfeffer.
    Ich glaub, ich haue hier ab...

  • sivas


    Du hast ja nun eine ganz überraschende Herangehensweise...

    Zitat

    ...die Idee, mit anderer Leute Arbeit Geld verdienen zu wollen.


    Was hieße das denn jetzt ?
    Müssen wir uns demnächst alle wieder alleine unsere Autos zusammen basteln wenn VW oder Daimler keine Arbeiter und Angestellten mehr haben ?
    Oder muß die Flugzeug Crew jetzt zusammen legen, damit die sich zusammen ein Flugzeug kaufen können und alle den gleichen Beteiligungs-Anteil dran haben ?
    ...oder der arme Gastronom...der muß morgens einkaufen, kochen, servieren, kassieren, abwaschen.... alles alleine, ohne Angestellte.... ?


    Und was machen bloß die Krankenhäuser....? Eine große Genossenschaft ?


    Also diesen Ansatz kann ich jetzt nicht so unbedingt teilen.
    Der eine gibt Geld, auch in Form einer Taxe ( welches er entweder haben muß, oder für welches er gerade stehen muß ), und der andere arbeitet.


    Also mir würde als Erstes einfallen, das Freund 2 eventuell mal seine Fahrer austauscht, sich also andere sucht.
    Denn wenn jemand nicht wirtschaftlich arbeitet oder arbeiten kann, dann kann er ihn nicht gebrauchen. Finde ich recht einfach.
    Zumal er weder verpflichtet ist jemanden einzustellen, noch für ihn verantwortlich ist.
    Er kann es machen oder er kann es lassen. Spätestens aber in dem Moment wo er es nicht schafft wenigstens seinen Mindestlohn zu erwirtschaften, müßte Freund 2 doch mega bescheuert sein, wenn er jeden Monat noch Geld mitbringen müßte um ihn durch zu füttern.


    Also wenn jemand eine Taxi auf die Straße stellt, und damit einen Arbeitsplatz schafft, dann möchte er am Ende ja nun schon ein wenig davon haben. Das finde
    ich jedenfalls nicht verwerflich. Sonst würde das ja keiner tun.


    Also ist doch irgendwie unterm Strich - zumindest im Taxengewerbe einer Großstadt - jeder Fahrer selber dafür zuständig, das er genug einfährt.
    Wer denn sonst ?


    neutral

  • Der Fahrer weiss, was er eingefahren hat, fordert den Unternehmer sodann auf, ihm 45% (netto) auszuzahlen. Dann muss der Unternehmer die geleisteten Arbeitsstunden (inkl. Bereithaltung) in der Abrechnung ausweisen, richtig?
    Der Unternehmer käme dann in Konflikt mit dem Arbeitsgesetz bzw. mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die weit über den 40 (Fünf-Tage-Woche) liegen. Ich kenne Fahrer, die fahren ihre 12-Stunden-Schichten voll aus. "Pause" wird nicht aktiviert.
    Das heisst, es wird immer mehr als erlaubt gearbeitet. Der Fahreranteil wird durch die Anzahl der Arbeitsstunden geteilt. Es ergibt sich immer ein Lohn über 8,84 €/h. Da liegt der Beschiss.


    Selbstbeschiß besteht darin nicht vorzurechnen und zu viele Worte zu machen und damit kein gutes Vorbild für den ausschweifenden und assoziationsfreudigen bis ideenflüchtigen "neutral" abzugeben. Optimal für die Sachverhaltserhellung wäre eine entsprechende Monatsabrechnung einzustellen.


    Aber "Sonderstatus", das ist interessant. Da liegt der Hase auch im Pfeffer.


    Zweifellos, denn für Taxi-Subunternehmer - wie oben beschrieben - findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung. Taxifahrer sind keine Fließbandarbeiter, Malocher. Arbeitszeitunterbrechungen/Pausen ergeben sich während des Schichtalltags zwanglos. Daher sollten neunmalkluge Gewerkschafter, Sozialsprücheklopfer, Verschlimmbesserer einen großen Bogen um das Taxigewerbe machen. Das Taxigewerbe bedarf keines sozialistischen Zwanges. Wenn ein Taxler von Samstag auf Sonntag, an Weihnachten oder Silvester 14 Stunden fahren will, dann sollte er das legal tun können.


    Ich glaub, ich haue hier ab...


    Vielleicht ist das gar nicht nötig, weil Sie nie richtig angekommen sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Taxibold ()

  • So, meine Geduld ist jetzt am Ende!


    Ich habe ALLE Beiträge gelöscht, die nichts mit dem Mindestlohn zu tun hatten.


    Neutrals, aber auch meine und die der Anderen!


    Sollte ich welche vergessen haben, bitte sagen.



    Und an neutral:


    Ich erwarte von dir jetzt wirklich, daß du dich mal ein wenig zusammenreißt und nicht immer vom Hundersten ins Tausendste kommst und streng beim Thema bleibst.


    Auch deine sogenannten Beispiele sollten IMMER aus dem Gewerbe sein!

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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • @Jörn


    Okay.


    Aber
    a) sind Beispiele genau deshalb erfunden worden, um anhand ähnlicher Dinge Vorgänge vergleichen und mal aus einem anderen Blickwinkel sehen zu können.
    Sonst gäbe es im deutschen Sprachgebrauch keine "Beispiele".
    b) ist auch unser Gewerbe ein Teil der Gesamt-Gesellschaft in welcher wir nunmal leben. Wir leben also nicht auf einer Taxi-Insel, sondern vieles, wenn nicht alles, hängt nunmal mit jedem irgendwie zusammen. Also auch mit vielen anderen Vorschriften, Gesetzen oder Überlegungen.



    Also nun bitte auch in Zukunft nicht päpstlicher als der Papst werden, das wäre kontraproduktiv.
    Neue Blickwinkel oder auch mal mit Abstand auf das eigene Dasein gucken kann manchmal durchaus helfen. Nicht immer, aber häufig.


    neutral

  • Es MUSS aber IMMER im Zusammenhang mit dem gegebenen Thema stehen!


    Und es darf auch nicht ZU WEIT abschweifen!

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  • Im DAS hat ein Berliner Taxifahrer, der auch hier als 'Taxibold' schreibt, gerade diese Zahlen von einem Taxameter reingesetzt.

    Sie zeigen dramatisch, daß der BETRUG dort auf einem extrem hohen Niveau liegt und sich auch die Kutscher offensichtlich selber betrügen lassen und an diesem Betrug mitmachen!

    Andererseits scheint es sich nicht um ein Fiskaltaxameter zu handeln, da dieses natürlich sowohl den Fahrer registriert, als auch die entsprechenden Zeiten etc.pp.

    Warum das ein vom Staat verordnetes Siechtum darstellen soll, scheint die Meinung des Schreibers, der durchaus dafür bekannt ist, alle Probleme auf die ausländischen Mitfahrer zu schieben, wobei er gerne vergißt, daß es die DEUTSCHEN Unternehmer waren und sind, die diese Probleme erst einmal geschaffen und damit den Massenbetrug begünstigt haben.

    Und er begreift nicht, daß es Hermann Waldner ist, der vermittels seiner MACHT, diesem Tun relativ leicht ein Ende setzen könnte, wenn er das denn wollte.

    Aber er will ganz offensichtlich nicht, denn er und sein Sohnemann als Nachfolger verdient ja ziemlich gut an diesen Verhältnissen.

    Hermann ist, um das nicht zu vergessen, auch ein stellvertretender Vorstand des BZPs, der ja auch neben Taxen MIETWAGEN vertritt!


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