Das 'EICHAMT Hamburg' nimmt keine GEBRAUCHTFAHRZEUGE als TAXIS mehr an ?

  • Gerade habe ich vernommen, daß sich unser Eichamt in Hamburg seit Neuestem weigert, gute Gebrauchtwagen, die als TAXEN umgerüstet wurden, zum Eichen zuzulassen !!!!
    Selbst wenn diese Wagen ALLE KRITERIEN erfüllen, kann man sie nicht mehr eichen lassen!
    Es hat wohl auch schon Schreiben vom Eichamt an Firmen wie REUSS gegeben, in denen darauf hingewiesen wird, keine 'normalen' Fahrzeuge mehr umzurüsten!
    Ich habe soeben mit dem Eichamt telefoniert, wobei man mir diese Sachen VOLL BESTÄTIGT hat!


    Einem Unternehmer bleiben also nur noch zwei Möglichkeiten offen: Entweder einen Neuwagen zu kaufen, der VON ANFANG AN als TAXE hergestellt wird, oder eine gebrauchte TAXE zu kaufen!
    Andere Möglichkeiten GIBT ES NICHT MEHR!
    Übrigens ebenfalls ein schwerer Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten, da ihm vorgeschrieben wird, welchen Wagen er kaufen darf und welchen nicht!
    Außerdem scheint man wenig Vertrauen in unsere Elektronik-Firmen zu haben, die die Taxengeräte einbauen und warten!
    Nimmt man von vornherein an, daß die Mannen bei Reuß zB so korrupt sind, daß sie Teile dort vor dem Einbau manipulieren?


    Der Grund für diese Einstellung soll sein, daß die Neu-Taxen gleich SERIENMÄSSIG mit einem Impulsgeber ausgerüstet werden, der im Falle eines NACHTRÄGLICHEN Einbaus scheinbar NICHT MANIPULATIONSSICHER ist!
    Dabei muß ich mich natürlich fragen, ob die denn werksseitig manipulationssicher sind!?
    Eigentlich ja wohl eher auch nicht, oder?


    Für Werke wie Mercedes oder Volkswagen, die wohl ihre eigenen Ausrüster haben, dürften das ja tolle Neuigkeiten sein, aber für kleinere vielleicht eher weniger.
    Firmen wie Ford, Toyota, Mazda ubnd Co. lassen ihre Wagen ja meist bei INTAX in Oldenburg umrüsten. Da tut sich die Frage auf, in wie weit diese dann nicht manipulierbar sein sollen, wenn die Teile anderer Hersteller, die privat eingebaut werden, es allem Anschein nach sind!?


    Beim Eichamt beruft man sich darauf, daß diese Verordnungen grundsätzlich schon uralt sind und bundesweit in der EICHORDNUNG festgelegt sind, die aber immerhin schon von 1988 stammt!
    Dann darf man sich aber doch fragen, warum diese Anordnung ERST JETZT plötzlich auf den Teller kommt und nicht schon seit 1988 durchgesetzt wird?
    Darf man die Behörde, die wohl als AUFTRAGGEBER für diese verschärfte Handlungsweise auftritt (nehme ich mal an), das mal fragen?


    Hier noch die EICHORDNUNG von 1988 (letzte Änderung von 2007):
    Ab Seite 107 für uns interessant, weil es sich ab da um Taxameter etc. handelt! Ab § 18, 1
    http://www.gesetze-im-internet…srecht/eo_1988/gesamt.pdf

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  • Gerade hat mich noch jemand daruf gebracht, daß in diesem Falle die Situation der MIETWAGEN mit ihren Wegstreckenzählern nicht geklärt ist.
    Denn natürlich tut sich da die 5-$-Preisfrage auf, ob die denn dann das gleiche Problem haben, wie die Taxis.
    Schließlich wissen wir alle, daß man Taxis eben GLEICH als 'Taxis' beim Händler kaufen kann! Aber wie sieht das mit Mietwagen aus, die ja eigentlich eichmäßig den gleichen Bedingungen unterliegen sollten, wie es die Taxis sind.
    Sind da schon mal MIETWAGEN als 'Mietwagen' gekauft worden?


    Um DAS PROBLEM zu klären, rief ich eben noch einmal beim Eichamt an.
    Ein Herr Kramp, der dort für die Eichung von Taxametern zuständig ist, behauptete spontan, das sei grundsätzlich das Gleiche, krabbelte dann aber zurück, weil er feststellen mußte, daß es bei den Regelungen von Wegstreckenzählern bei Mietwagen erhebliche Unterschiede zu Taxen gäbe!?
    Welche das allerdings seien, konnte oder wollte er mir am Telefon nicht erklären!?
    Er sah in einigen Manualen nach, konnte mir aber keine Auskunft zu den Vorschriften dazu geben.
    Auch mein Angebot, ihn morgen noch mal anzurufen, lehnte er ab, da er in der nächsten Woche unterwegs sei!


    Auf meine Frage, ob denn die BSU wüßte, wie das da so ginge und welche Vorschriften es für Mietwagen gäbe, ließ er sich allerdings zu der Bemerkung herab, daß die Beamten dort BEI IHM nachfragen würden!


    Ich werde gleich mal eine Mail an die BSU schreiben und dort nachfragen, was es denn mit diesen Sachen auf sich habe, und in wie weit DIE GLEICHEN (oder auch nicht) Regeln für Mietwagen gelten würden, als für Taxen, da sonst ja wohl ein dramatischer Bruch eines Gleichstellungsgebotes bei der Chancengleichheit bestehen würde!

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  • Hier meine Mail an die BSU.
    Ich weiß, daß diese nicht wirklich sehr höflich ist, aber ich denke mir mal so, daß hier BEMERKENSWERTE DINGE vorgehen, die GANZ DRINGEND einer Klärung bedürfen!


    Betreff: NICHTEICHUNG von zu Taxen umgebauten Privatwagen!?
    Von: "Jörn Napp" <joern.napp@web.de>
    An: thomas.glitza@bsu.hamburg.de, martin.huber@bsu.hamburg.de, rechtsamt@bsu.hamburg.de
    Datum: 3/15/11 1:35:50 PM


    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr.


    Heute kam mir zu Ohren, und wurde mir von dem verantwortlichen Herrn im Eichamt bestätigt, daß gebrauchte Privatfahrzeuge oder Sonderangebote der Firmen, die nach allen Regeln des Gesetzes und der Vorschriften in Taxen umgebaut wurde, NICHT MEHR GEEICHT werden!
    Der Grund soll sein, daß die privat eingebauten Impulsgeber angeblich nicht manipulationssicher seien!
    Man mißtraut also Firmen, wie zB Reuß, und verdächtigt sie pauschal einer möglichen Manipulationsabsicht beim Einbau solcher Geräte!?
    Da diese Verordnung in der 'EICHORDNUNG' schon seit 1988 vorgeschrieben ist, tut sich für mich die Frage auf, warum diese VORSCHRIFT erst jetzt durchgesetzt wird?
    Es wäre also potentiellen Taxenunternehmern nur noch möglich, entweder NEU-TAXIS oder GEBRAUCHT-TAXIS zu kaufen und zuzulassen, was einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen würde!


    Weiterhin möchte ich wissen, in wie weit diese Verordnung AUCH FÜR MIETWAGEN gilt, denn bisher wurden wohl noch nie Mietwagen direkt bei der Firma als MIETWAGEN gekauft! Das heißt: Auch diese Autos hätten mit einem serienmäßig eingebauten Impulsgeber versehen worden sein müssen! WIE BEI TAXIS!
    Der Herr Kramp vom Eichamt konnte oder wollte mir auf diese Frage keine Antwort geben, war aber der Meinung, daß es da Unterschiede beim Eichen gäbe!?


    Da die BSU auch für Mietwagen zuständig ist, wäre es gut, von Ihrer Seite aus dazu eine kompetente und MASSGEBLICHE Antwort zu bekommen!
    Hier täten sich sonst Tor und Tür auf, um die Voraussetzungen, die das Personentransportgewerbe betreffen, einfach und problemlos auszuhebeln.
    Das wiederum könnte zu Problemen führen, wie wir sie zB aus London oder New York her kennen!


    In Erwartung Ihrer umgehenden Antwort verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen


    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg
    Tel: 040- 5408812

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  • Noch ein paar zusätzliche Informationen zum Eichen von Fahrpreisanzeigern:


    http://www.eichgesetz.de/


    http://www.smwa.sachsen.de/set…136-Fahrpreisanzeiger.pdf
    http://www.smwa.sachsen.de/set…_159-Tarifgrundsaetze.pdf


    Hier noch ein spannender Auszug aus dem letzten INFO-Blatt:

    Pauschalpreiseingabe: Vor Fahrtbeginn kann in das Taxameter ein frei vereinbarter Fahrpreis eingegeben
    werden, der während der Fahrt nicht mehr verändert werden kann und ständig als Pauschalpreis
    angezeigt wird.
    Hinweis: Die Pauschalpreiseingabe ist standardmäßig gesperrt, diese müsste ausdrücklich in der Tarifordnung
    freigegeben werden. Die Pauschalpreiseingabe ist nicht mit allen Taxametertypen realisierbar
    und kann nach der Freigabe bei der Eichung bei einigen Taxametertypen vom Unternehmer wieder
    gesperrt werden. Die Pauschalpreiseingabe kann die Tarifpflicht untergraben.

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  • Die gleiche Mail wie oben habe ich nun auch der EICHDIREKTION NORD geschickt, um von denen ordentliche und rechtgültige Auskünfte zu bekommen!
    Die haben auf ihrer Website ein Kontakformular, das ich genutzt habe.


    http://www.eichamt.de

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  • Gerade habe ich mal spaßeshalber mit dem Eichamt in Berlin telefoniert.
    Leider war der zuständige Herr Wutzler nicht anwesend und ist es auch nicht bis Dienstag.


    Eine Dame aber, die ihren Namen keinesfalls nennen wollte, erklärte mir, daß sie das Problem mit den Can-Bus-Abnehmern kenne. Das sind die Teile (haben nichts mit einem Bus im ÖPNV zu tun), die ihre Impulse an jede Art von Taxameter abgeben. Diese sind SERIENMÄSSIG in bestellten TAXEN eingebaut, nicht aber in Privatwagen!
    Um einen solchen umzurüsten, bedarf es eines SPEZIELLEN ADAPTERS, der aber NICHT ZUGELASSEN ist!
    Trotzdem hat es die Stadt Berlin BISHER eher locker gesehen und diese Einbaumaßnahmen wohl toleriert (eigene Aussagen am Fon)!?


    Erst kürzlich soll es zum Thema eine Besprechung der LÄNDER gegeben haben, an der auch eben Herr Wutzler teilgenommen hat.
    Natürlich werde ich Herrn W. am Dienstag mal fragen, wie es sich denn dort mit der Eichung von Taxen UND Mietwagen verhält!
    Bin schon gespannt!

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  • Da gibt es keinen!


    Da ich Herrn Wutzler in Berlin nicht erreichen konnte, habe ich ihm mal eine Mail zum Thema geschickt!


    Betreff: Eichprobleme von Uhren, die in umgebaute Privatwagen eingebaut wurden !?
    Von: "Jörn Napp" <joern.napp@web.de>
    An: joerg.wutzler@lme.verwalt-berlin.de
    Datum: 3/15/11 3:29:56 PM


    Sehr geehrter Herr Wutzler


    Ich bin Hamburger Taxifahrer und betreibe hier ein Taxiforum, das im Bereich Hamburg aber auch darüber hinaus inzwischen eine namhafte Informationsquelle für unser Gewerbe ist.
    http://www.mycrazytaxis.com/taxiforum ---> Hamburg


    Heute ist mir zugetragen worden, daß sich das Hamburger Eichamt seit Neuestem weigert, Taxameter zu eichen, die in umgebauten Privatwagen bzw nicht extra als Taxen gekauften Autos eingebaut wurden.
    Das Problem soll wohl sein, daß der Adapter, der zwischen Can-Bus und Uhr eingebaut werden muß, NICHT ZUGELASSEN ist!
    Trotzdem wurde bisher in Hamburg, und wie ich hörte auch in Berlin, es recht locker gehandhabt, und solche Fremd-Taxen trotzdem geeicht und zugelassen!
    In Hamburg wurde das ebenso gehandhabt, jetzt aber augenscheinlich plötzlich als neues Druckmittel eingesetzt, was jahrelang toleriert wurde.
    Da würde es mich sehr interessieren, wie und WARUM das in Berlin offensichtlich lockerer gesehen wird, als neuerdings in Hamburg.
    Außerdem würde es mich und meine Leser interessieren, wie es sich bei der Eichung von MIETWAGEN-WEGSTRECKENZÄHLERN verhält, da es, meines Wissens nach, wohl kaum Mietwagen gibt, die schon beim Kauf MIETWAGEN sein sollten, also mit den entsprechenden Impulsgebern serienmäßig ausgerüstet sind!


    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mal kompetente Antworten zu diesen Problemen zukommen lassen würden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg
    Tel: 040- 5408812


    Und an unsere Behörde und auch an das Hamburger Eichamt habe ich noch die Frage:
    Gibt es Anzeichen oder gar Beweise für eine Fremdmanipulation dieses Adapters?
    Wenn ja, wie häufig sind diese?

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  • Und hier noch aus Niedersachsen eine PDF-Datei, die sich mit den zulässigen Reifengrößen bei Taxen und Mietwagen beschäftig.


    Auf der Website ein wenig unten gehen, dann findet man den Link zur Datei. Man kann sie leider nicht direkt ansteuern.


    Angabe der Reifengröße in neuer Kfz-Zulassungsbescheinigung bei der Eichung von Wegstreckenzählern und Taxametern
    http://www.men.niedersachsen.d…ticle_id=52524&_psmand=38
    http://www.gsi.de/informatione…trollsysteme/bus_can.html


    Und für das technische Hintergrundwissen, denn wer von uns wußte denn schon, was ein CAN-BUS ist?
    http://www.itwissen.info/defin…-network-CAN-CAN-Bus.html


    Und hier eine Firma, die diese CAN-BUS-Adapter vertreibt. Sie behauptet von sich, einen guten Ruf bei Auto-Elektrik-Firmen zu haben.
    http://www.speedsignal-onlines…Ljwnf_n0KcCFYSGDgodfGddCw


    Zitat von SPEED SIGNAL.
    Willkommen
    Wir als CAN Bus Spezialisten heißen Sie herzlich willkommen auf unseren Webseiten
    Die speedsignal.de und der angegliederte Shop richten sich mit ihren Produkten an den qualifizierten KFZ-Elektriker bzw. Mechatroniker.
    Seit 1999 bieten wir unter dem Markennamen speedsignal elektronische und elektrische Produkte für die Nachrüstung im modernen KFZ. Unsere ersten eigenen Entwicklungen waren die CAN Bus Adapter, die sich über Jahre einen ausgezeichneten Namen in Autohäusern und Bosch-Diensten gemacht haben. Bei vielen Spezialisten sind unsere Adapter immer noch bekannt als “diejenigen, die wirklich funktionieren“.
    Unsere Kompetenz und unsere Produktpalette sind gewachsen, so dass wir Ihnen heute eine Vielzahl praktischer Hilfsmittel anbieten können, die Nachrüstungen im Auto leichter machen.
    Und wenn Sie mal etwas nicht bei uns finden, fragen Sie einfach nach – viele Produktideen kamen vom Kunden, die etwas gesucht haben …
    Ihr speedsignal Team!


    Advanced Interface "ADIF"
    Dieses Interface liefert folgende Signale :
    "Zündung, Speedsignal (Geschwindigkeit), Beleuchtung, Rückwärtsgang"
    und eignet sich somit perfekt zur Nachrüstung von Fahrtenschreibern, Navigationssystemen, Taxametern und vielem mehr. Das Adif ist mit folgenden Kabel-Endversionen lieferbar: ....

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  • Hier wird tatsächlich davon gesprochen, daß nur die Signalgeber zur Eichung zugelassen werden, die auch VOM HERSTELLER in den Verkehr gebracht wurden!


    Aus der EICHORDNUNG ab Seite 109:


    T e i l 2
    Innerstaatliche Anforderungen
    1 Zulassung
    1.1 Die Bauarten der Wegstreckensignalgeber einschließlich ggf. zwischengeschalteter
    Einrichtungen bedürfen vorbehaltlich der Nummer 1.2 der Zulassung zur
    innerstaatlichen Eichung.
    1.2 Die Bauarten der Wegstreckensignalgeber einschließlich ggf. zwischengeschalteter
    Einrichtungen, die im eingebauten Zustand vom Fahrzeughersteller zusammen mit dem
    Fahrzeug in Verkehr gebracht werden, sind allgemein zur Eichung zugelassen.

    1.3 Die Bauarten der Drucker bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung.
    2 Begriffsbestimmungen
    2.1 Wegstreckensignalgeber
    Der Wegstreckensignalgeber einschließlich ggf. zwischengeschalteter Einrichtungen
    ist ein Gerät, das Signale bzw. Daten zur Berechnung der zurückgelegten Strecke
    liefert. Der Wegstreckensignalgeber bildet zusammen mit einem Taxameter nach Teil
    1 das Messgerät.

    2.2 Drucker
    Ein Drucker ist ein Gerät zum Ausdruck der Preisdaten am Ende einer Fahrt, das an
    das Taxameter in Kraftfahrzeugen angeschlossen werden darf.
    3 Anforderungen
    3.1 Temperaturbereich
    Im Temperaturbereich von -10 Grad C bis 70 Grad C muss das Taxameter
    funktionssicher arbeiten und die Fehlergrenzen einhalten.
    3.2 Wegstreckensignalgeber
    Der Wegstreckensignalgeber muss:
    - einen für die Übermittlung des Wegstreckensignals vorgesehenen Ausgang
    aufweisen,
    – für Geschwindigkeiten mindestens ab 3 km/h Wegstreckensignale liefern, wie sie
    für das Taxameter spezifiziert sind.

    Hinsichtlich der Nennbetriebsbedingungen und Umgebungsklassen gelten für
    Wegstreckensignalgeber die Anforderungen nach Teil 1 Nr. 2 und Teil 2 Nr. 3.1.
    ....


    4 Inbetriebnahme
    4.1 Anpassung an das individuelle Fahrzeug
    Bei Einbau des Taxameters nach Teil 1 in ein (ggf. anderes) Fahrzeug ist
    eine Anpassung an das individuelle Fahrzeug bzw. den Wegstreckensignalgeber
    erforderlich. Nach einem solchen Einbau oder einem Tausch des
    Wegstreckensignalgebers ist eine Eichung vor der Inbetriebnahme mit den in den
    Nummern 4.2 bis 4.4 aufgeführten Anforderungen erforderlich.

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  • Es steht aber nicht drin, das andere Einrichtungen nicht zugelassen sind.
    Früher genügte eine Plombierschraube, um die Eichfähigkeit herzustellen
    resp. das Bauteil zu versiegeln / plombieren.
    Elektronische Geräte könnten über den CAN--Bus konfiguriert werden wie der
    Bordrechner über den Serviceanschluss,
    lassen sich also u.U. nicht plombieren und sind also nicht manipulationssicher!
    Wie soll das Eichamt beurteilen, ob ein zur Eichung vorgestelltes Gerät
    in diesem Sinne manipulierbar ist?


    Dies könnte der Hintergrund für die neue Handhabung der alten Vorschrift sein.

  • Also, die Eichordnung (s.o.) sagt, daß NUR Geräte eichfähig sind, die ORIGINAL vom Hersteller kommen! Das gilt natürlich auch für Gebrauchtfahrzeuge, wenn diese vom Hersteller selbst in Verkehr gebracht wird.
    Aber eben NICHT, wenn ich mir ein Auto kaufe und dieses bei einem anerkannten Betrieb als Taxe umrüsten lasse, auch wenn es die gleichen Teile sind, wie sie zB Mercedes oder Toyota benutzt!
    Dann sind diese Teile NICHT EICHFÄHIG, und das seit 1988 !!!!

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  • Also, ich hab mal einen W211er umrüsten lassen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber soweit ich mich erinnere würde das Siganal direkt vom Canbus oder wie das Ding heisst abgegriffen. Also direkt vom Tachosignal für den Tachometer. Beim Eichen musste ich anschliessend auch immer mit den Hinterrädern auf die Walze und nicht mit denen vorne. Oder haben die Taxen vom Hersteller einen eigenen zweiten separaten und unabhängigen Impulsgeber? Müsste dann ja wohl so sein.


    Einen schönen Tag noch


    08/15

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das lange Bestand haben wird.


    Das Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) soll seit Jahren novelliert werden, vor allem mit Blick auf 'Outsourcing' an so genannte 'Benannte Stellen'. Staatliche Eichämter arbeiten defizitär- Ende 2009 wurde die Novelle kurzerhand eingefroren. Seitdem ruht der See.


    Über allem thront die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte (MID), eine Bauverordnung, die spätestens 2017 'greift'. Spaßeshalber habe ich die Veröffentlichung im Amtsblatt auf meinen Webspace hochgeladen. Wer es sich wirklich antun will, empfehle ich den Anhang MI-007, Seiten 69-72: Messgeräterichtlinie.


    Kurzum. Eine Auslegung, wie sie jetzt beschrieben wird, ist für das Taxigewerbe gar nicht vorstellbar. Wie soll das bitte gehen? Es ist schwer auszuhalten, dass im Wochentakt neuer Schimmel vom Amt kommt.

  • Recht hast du, reasoner!
    Vor allem finde ich eben bemerkenswert, daß hier BEHÖRDEN ein Bundesgesetz auslegen, wie immer ihnen das gerade paßt!
    Im Normfall behandeln die das jahrzehntelang locker, aber plötzlich fällt ihnen ein, daß man da ein potentielles Druckmittel in der Hand haben könnte!?
    DAS sollten und müssen die einem erst einmal erläutern!

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  • Was soll das bloß alles. Warum wird uns eigentlich permanent versucht das Leben schwer zu machen.


    Es sind doch nur Scheinargumente von wegen Manipukierbarkeit. Mit der nötigen kriminellen Energie ist alles manipulierbar - alles !
    Diese an diese ganze moderne Computer-Technik glaubt - ist doch wirklich soetwas von dumm mittlerweile.


    - Kaum ist der "lesbare" Ausweis draußen, schwupps haben sie einen Tag später vom Chaos-Club das Ding geknackt, manipuliert.
    - Habe ich IP - Nummern im Computer, werden die kinderleicht geändert, manipuliert.
    - Ganze Doktorarbeiten sollen ja schon "manipuliert" worden sein.
    - Kontodaten werden abgefischt, emails werden manipuliert...
    - Wer kennt nicht die unendlichen TV-Berichte über die minuten-schnelle Manipulation von Digitaltachos, gerade bei Autoverkäufern.
    - Das Finanzamt läßt sich mal eben um 850 Mio.€ beschei.... beim Vorsteuerabzug von manipuliertem Emmissionshandel....



    Aber wenn ich jetzt einen gebrauchten Wagen eichen lassen will, dann will mir jemánd erzählen das DAS der Grund sein soll?


    Was soll denn da eigentlich immer so großartig manipuliert werden? Mir fehlt da einfach die Vorstellungskraft.


    Sehr viele Fahrgäste kennen ihren Fahrpreis von A nach B ganz genau. Das der mal um -,10 € bei gleicher Strecke variiren kann liegt an der Meß - bzw. Eichungenauigkeit.
    ( Ich glaube +/- 1,5% oder +/- 0,5% nach oben und unten ?!)
    Also was soll man da noch manipulieren wollen? Vielleicht -,20 Cent mehr...??
    Also das Risiko erwischt zu werden, das sich ein Fahrgast beschwerd, der Aufwand das zu tun... ist doch an den Haaren herbeigezogen.


    Hier sollen uns wieder Steine in den Weg gelegt werden, damit man sich ja am Hansa orientiert, und immer schön brav neue Autos kauft - die sich
    eben nicht jeder Kollege leisten kann oder auch nicht leisten will.
    Je teurer das Auto, je mehr muß ich wieder einfahren. Je mehr ich einfahre umso mehr "verpeste" ich die Umwelt. Jemehr ich fahre,
    umso weniger Lebensqualität habe ich in puncto Freizeit. usw usw.



    Also ich finde dieser ewige Aktionismus, andauernd irgendetwas ändern zu müssen, wird langsam aber sicher sehr kontraproduktiv.
    Jeder Unternehmer - kein Beamter - unternimmt etwas, wie das Wort schon sagt. Ohne Unternehmer gäbe es nicht einen einzigen Arbeitsplatz hier im Lande.
    dabei ist es ersteinmal recht unerheblich, ob ich Microsoft gründe oder einen Taxenbertieb. Wenn man aber diesen Unternehmern, permanent Steine
    zwischen die Füsse schmeißt, dann machen sie es irgendwann nicht mehr.
    Ich Wette jeder von Euch hatte schon solche Gespräche mit Unternehmern, ob groß ob klein, die gestöhnt haben an dieser Regulierungswut von Behörden.
    Da wird denen das Leben schwer gemacht, bis sie resignieren, oder aber : Und das ist das was kein Beamter zu erkennen vermag:
    Die dann erst anfangen, ja sogar anfangen müssen hier und da zu manipulieren, um überhaupt noch überlebensfähig zu sein.


    Mal extra ein Beispiel aus einer anderen Branche, die aber in Vielem übertragbar auf uns ist:



    Wer vor dreißig Jahren ein Haus gebaut hat, der hatte es mit vier Ämtern zu tun. Heute etwa mit 25... nur mal so als Beispiel.
    Sein Kredit wurde auch ohne Basel IV oder V in 2 Wochen genehmigt, fertig. Heute muß er sämtliche Vermögensunterlagen.. dauert Monate...
    Und was ist nun?
    Es wird beklagt das es zu wenig Wohnraum gibt. Toll.
    Kaum ein Immobilien Mensch hat doch noch Lust ( normal preisige ) Wohnungen zu errichten. Auflagen bis der Arzt kommt...
    Wenn das Haus steht und Mieter drin hat, hat er quasi keine Rechte mehr... Mietgesetz sehr Mieterfreundlich... Mietenspiegel schreibt ihm Mieten vor...
    Renovierungs - und Umweltauflagen.... Fast aussichtslos selbst nicht zahlende Mieter raus zu bekommen. Das interessiert aber die Bank wiederum nicht -- usw usw


    Fazit : Es macht keiner mehr. Also werden Büros gebaut. Da gibt es keinen Mietspiegel sondern höhere Mieten und kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten.
    Das ist Realität, und das ist was Beamte erreichen können. Würde man mit Wohnungen Geld verdienen können würden sie auch gebaut.


    Das läßt sich prinzipiell auf jedes Unternehmen übertragen.
    Diese übertriebene Regulierungswut ist schädlich für alle - letztlich für die gesamte Gesellschaft. Das wollte ich damit sagen.


    manni

  • Hallo Manni,


    bis auf Deine Rechtsschreibfehler ist alles richtig was Du schreibst J … kl. Schärz !


    Ich habe mir bisher immer gute gebrauchte Privatwagen gekauft. Die Umrüstung stand immer in einem guten Verhältnis zum Erhaltungszustand und damit Wert der Wagen. Komischerweise hatte ich nie Probleme beim Eichamt. Ob die Wagen frisch umgerüstet waren, oder ich einmal moderneren Taxameter einbauen ließ, immer war alles okay. Auch ich kann das Problem nicht erkennen, welches hier plötzlich aufgetaucht sein soll.
    Wer ortsunkundige Fahrgäste betrügen will, der fährt dann eben mal einen Kilometer Umweg, aber er braucht doch deshalb nicht am Taxameter manipulieren. Wie doof ist das denn ?


    Ein 5 Jahre alter Wagen von privat, der wenig ( und meistens auch vorsichtiger ) gefahren wurde ist allemal besser, als eine ausgelutschte gebrauchte Taxe, die mit Sicherheit das doppelte an Laufleistung hat. (Außerdem: was ist wenn ich eine gebrauchte, umgerüstete Taxe kaufe.. ?)
    Mir ist überhaupt nicht klar, warum nun ein Amt - welches sogar nur äußerst indirekt mit der Taxenzulassung zu tun hat – hier plötzlich neue Spielregeln bekannt gibt. WENN es so ist, was ist denn mit den bereits fahrenden bzw. immer noch fahrenden umgerüsteten Wagen?
    Vor allem ist nicht ganz klar, wieso ein Amt hier meint Politik betreiben zu müssen, und das auch noch in einer momentan politikfreien Zeit in Hamburg? Noch nicht einmal die Behörden sind neu organisiert wie geplant.


    Wenn man sagen wir mal 2000,- im Monat einfährt, also 22.000 Jahr (1 Monat = Urlaub;Krank;Werkstatt), und das mit wenig Kosten ( keine Finanzierung, kein Funkbeitrag, niedrige Versicherungsstufe…), dann ist das M.E. völlig in Ordnung. Hinzu kommt, das jeder anders lebt. Der eine hat vielleicht `ne Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, der Zweite ein Haus von seinen Eltern geerbt, der Dritte lebt ggf. mit einer „normal“ verdienenden Frau zusammen und der vierte hat eben nicht so hohe Ansprüche ans Leben. Jedenfalls nicht den Anspruch ein neues Auto fahren zu müssen.
    Wenn er aber jetzt ein neues Vehikel kaufen muß, dann muß er damit auch sein Leben radikal ändern. Ein Neuwagen verliert als Taxe in den ersten 3 Jahren ca. 50% seines Wertes. Weg! Bei einem normalen Daimler sind das also etwa 15.ooo € die sich quasi in Nichts auflösen.
    Wenn man jetzt noch bedenkt das man u.U. einen großen Teil finanzieren muß, und – ganz wichtig – für die Bank auch noch eine Vollkasko abschließen muß für vielleicht mindestens 1200,- Jahr ( wenn man damit auskommt..) , dann bedeutet das, das er minimalst gerechnet mindestens 600,- mehr Umsatz im Monat fahren muß um auf dem gleichen Gewinnstand zu sein wie der Kollege mit einem gebrauchten – eher mehr.
    Der Gebrauchte kostet auch was, keine Frage, aber keine Vollkasko, der Wertverlust ist nicht annähernd so hoch, und die Zinsen auch nicht.
    Von den teuren Inspektionen bei DB in der Garantiezeit garnicht gesprochen.


    Nun ist es aber nicht leicht, „mal eben“ 6oo mehr zu fahren. Also was macht unsere „Neuwagen-Besessener“ ? Richtig, er schließt sich einer Funkzentrale an.
    Klar, jeder von uns weiß es : Neue Kosten, kosten, kosten… also mittlerweile muß er schon locker 1200,- im Monat mehr fahren. Mehr fahren mehr Sprit etc…. und mehr Umweltverschmutzung. Da bin ich wieder ganz bei Dir Manni.


    Der Wagen nutzt natürlich auch weit aus schneller ab, wenn er sagen wir mal die oben errechneten 50% mehr fährt.
    Jeder Einzelunternehmer, auch wenn er nur wenig fährt, wird ungefähr und ganz grob geschätzt mindestens 4.500 bis 5.000 € Steuern zahlen, wenn er keine nennenswerten Abschreibungen hat. Kfz-Steuer, Umsatzsteuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer, EK-Steuer…. Gebühren kann man auch dazu zählen.


    Also in jedem Falle ist er „im Plus“ aus Sicht der Steuerkasse.



    Wenn er nun aber sagen wir mal 35.ooo € im Jahr fährt, davon aber den Wert- Verlust (Abschreibungen), Versicherung und Funkbeitrag absetzen kann, dann ist er auch steuerlich genau wieder da, wo der Kollege mit seinem gebrauchten zu finden ist.


    Damit will ich sagen:
    Warum will man uns indirekt zu Neuwagen zwingen, auch wenn der Vorteil eigentlich so extrem gering ist.
    Wir sind keine Beförderungs-Maschinen, die alle gleich viel Umsatz machen. Der eine fährt sehr viel und mit großem Zeitaufwand weil er das muß oder will. Ein anderer fährt wenig, weil er es will, oder nicht mehr fahren muß.
    Das geht eben nicht mehr wenn er zukünftig ein Neu-Wagen braucht.


    Insofern ist der Aspekt „Unternehmerische Freiheit“ hier ganz wichtig. Denn: Freiheit = Freizeit , auch Selbstbestimmung...
    Bitte bleib`dran Joern !


    Reserverad





  • Erst mal DANKE für eure tollen Beiträge!


    Ich denke, wir haben hier ein ziemlich fettes Faß aufgemacht, wenn ich das mal so betrachten darf!
    Und: NATÜRLICH BLEIBE ICH DRAN ! VERSPROCHEN !

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  • Gerade sehe ich, daß mich Herr Glitza von der Hamburger Taxi-Behörde mit einer Antwort-Mail beehrt hat, wobei ich mich schon wundere, daß er zu keinem der Dinge wirklich Stellung nimmt, sondern alles auf die Eichdirektion Nord schiebt, die ich aber ja auch schon angeschrieben habe!


    Trotzdem finde ich es seltsam, daß unsere Taxibehörde nichts über die Eichung von Taxametern oder anderen Uhren in Mietwagen zu wissen vorgibt!?
    Zumindest sollten die dort ja wohl potentielle Unternehmer belehren können, was man zu tun hat und welche UNTERSCHIEDE es zwischen Taxen und Mietwagen diesbezüglich gibt!
    Nun ja, lieber Herr Dr. Glitza.
    Wir werden und mit dieser Antwort ganz sicher NICHT zufrieden geben!
    Trotzdem Danke für die schnelle Antwort, die mir zeigt, daß dieser Beitrag auch bei Ihnen in der Behörde auf GROSSES INTERESSE gestoßen sein muß!

    Betreff: AW: NICHTEICHUNG von zu Taxen umgebauten Privatwagen!?
    Von: "Glitza, Thomas Dr." <Thomas.Glitza@bsu.hamburg.de> ins Adressbuch | zum Chat einladen
    An: "Jörn Napp" <joern.napp@web.de>
    Datum: 3/15/11 5:01:18 PM


    Sehr geehrter Herr Napp,


    die von Ihnen gestellte Frage zur Anwendung eichrechtlicher Vorschriften fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Entgegen Ihrer Annahme ist die Behörde für Stadtenwicklung und Umwelt nicht für Taxen und Mietwagen unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zuständig, sondern nur unter personenbeförderungsrechtlichen Aspekten.


    Da Sie offenbar eine Aussage von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu erhalten wünschen, weise ich darauf hin, daß die Aufsicht über die Eichdirektion Nord gemäß Abschn. III Abs. 2 der Anordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg über Zuständigkeiten für das Eichwesen i.V.m. § 8 des Staatsvertrags (zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein) über die Eichdirektion Nord von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ausgeübt wird.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Thomas Glitza
    Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
    Rechtsamt, Referat Verkehrsgewerbeaufsicht - R 230
    Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg

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  • Und aus Berlin gibt es auch eine Mitteilung:

    Betreff: Ihre Anfrage an H. Wutzler
    Von: "Bernd Mewis" <Bernd.Mewis@lme.berlin-brandenburg.de> ins Adressbuch | zum Chat einladen
    An: joern.napp@web.de
    Datum: 3/16/11 9:04:53 AM


    Guten Morgen ,
    der Kollege ist bis 21.03.2011 nicht anwesend. Er wird sich dann bei
    Ihnen melden.
    MfG
    Mewis


    BITTE BEACHTEN: NEUE E-MAIL ADRESSE !
    Landesamt für Mess- und Eichwesen
    Berlin-Brandenburg
    Außenstelle Berlin(Eichamt)
    Lentzealle 100
    14195 Berlin
    AG 2.5-1
    Hr. Mewis
    Tel.: 030 90259642
    Fax.:030 90259742


    Bernd.Mewis@lme.Berlin-Brandenburg.de

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  • Ich stimme Dir zu 99% zu Manni. Letztlich werden Gesetze aber immer noch von Politikern gemacht und Verordnungen durch Gesetze legitimiert. Das Problem ist die Lobbyistenpolitik.
    Da sitzen eigentlich studierte Politiker und Beamte in Gremien und an Positionen wo Endscheidungen getroffen werden die Fachkompetenz vorraussetzten und erfordern. Das reicht aber nicht aus, also werden sich noch zusätzlich Fachleute von ausserhalb (Wirtschaft & Institute) ins Haus geholt, Gutachten zu Fachfragen eingeholt; Und genau da wirds dann kompliziert und kritisch: Da brauchts keine Beispiele.Da fällt jedem was zu ein. Mal ganz zu schweigen vom Parteiengerangel ums Wie,Was,Wann selbst bei kleinsten Fachfragen. Was eine demokratische Gesellschaft auszeichnet ist ja auch grade, das eben Minderheiten im weitesten Sinne zu Wort/zu Rechten kommen. Und eben nicht nur die Mehrheit(Mehrheitsmeinung. Genau das würde nämlich zum Raubtierkapitalismus führen.
    Es gibt schutzwürdige Minderheiteninteressen oder schutzw. Interessen einer relevanten Bevölkerungsgruppe vor Übervorteilung. Dazu zähle ich z.B. die Interessen von Mietern.
    Das sind die 1% Zustimmung die ich Dir vorenthalben habe. Wir haben in Hamburg eh zuwenig bezahlbaren, preiswerten Wohnraum. Aber lassen wir dies neue Fass.
    Das wir zuviele Gestze und Bestimmungen haben geben ja sogar alle Politiker, Beamte, Richter, Juristen zu inzwischen. Und jedwede Regierung versucht von Neuem das zu reduzieren. Lustigerweise kommen insgesamt am Ende immer wieder mehr dabei heraus - von wegen des Parteienproporzes und so weiter.... ein Kreislauf ohne Ende. Der Ausweg? Das Ganze in die Luft sprengen und von vorne anfangen?
    ICH weis es nicht! das mal nur so zwischendurch....