Dieses Thema soll grundsätzlich nicht speziell gegen den Hansa-Funk gehen, sondern die Zustände in nahezu allen Zentralen beleuchten. Es bezieht sich aber grundlegend auf den derzeitigen Fall 'Hella und Butje'!
Bei den genannten Zahlen etc. beziehe ich mich aber auf den Hansa-Funk, da mir NUR von dieser Zentrale ein paar gesicherte Zahlen und Information vorliegen!
Jeder Unternehmer oder FahrerIn muß, wenn er sich bei einer Zentrale engagieren will, einen Vertrag unterschreiben.
Da gibt es unterschiedliche Formen, wie es ja auch unterschiedlich organisierte Zentralen gibt!
ZB Genossenschaften, wie wir sie in Hamburg zB beim HANSA-FUNK und bei DAS TAXI haben. Und dann gibt es noch GmbHs und andere rechtliche Strukturen.
Aber beide Gruppierungen haben die Eigenschaft, daß man dort, wenn man dort arbeiten möchte, einige 'Verträge' unterzeichnen muß, mit denen man die Gegebenheiten, die in der jeweiligen Zentrale herrschen, akzeptiert und sich unterwirft.
Da ist zB DIE FUNKORDNUNG, in der ein gewisses Standard-Verhalten der angeschlossenen Taxen umschrieben wird.
Und dann ist da noch ein weiterer Vertrag. Bei den GENOSSENSCHAFTEN ist das die SATZUNG, bei den angestellten Fahrern oder anderen teilnehmenden Personen (Unternehmer zB, die nicht direkt der Genossenschaft angehören) ist das dann ein, wie es beim Hansa so schön heißt: Teilnehmer-Vertrag!
So weit, so gut.
Verträge gehören zu unserem demokratischen Zusammenleben, wie Klohpapier zur Toilette, aber Verträge müssen auch, da sie 'auf Gegenseitigkeit' abgeschlossen werden, auch eine GEWISSE CHANCEN-GLEICHHEIT enthalten!
Darunter verstehe ich, daß sich Rechte und Pflichten der beiden abschließenden Parteien irgendwo DIE WAAGE halten MÜSSEN!
Schließlich müssen wir immer im Hinterkopf behalten, daß ja BEIDE PARTEIEN etwas zu IHREM EIGENEN WOHLE mit dem Abschluß eines solchen Vertrages beabsichtigen!
Der Fahrer oder Unternehmer verspricht sich mehr Umsatz, die Zentrale aber benötig dringend viele gute Fahrer, die die Kunden ordentlich bedienen können und müssen! Nur die Genossen alleine schaffen das ja nicht.
Soweit ist das also alles JEDEM klar verständlich.
Die Sache aber verkompliziert sich, wie wir gerade am aktuellen Fall Hella und Butje beim Hansa sehen können, wenn es um 'RECHTSPRECHUNG' innerhalb der Zentralen geht, die immer dann in Aktion treten soll und muß, wenn sich Teilnehmer, egal ob Genosse oder sonstiger, gegen die Satzungen, Funkordnungen oder Teilnehmerverträge verhalten haben.
Da gibt es natürlich vielerlei Möglichkeiten, dagegen zu verstoßen. Immer, wenn eine Menge Menschen zusammen ist, geschieht nicht immer alles gemäß den geltenden Regeln! Klar und von jedem akzeptiert!
Und um solche 'Verstöße' zu begutachten und zu verhandeln, gibt es bei den Zentralen GREMIEN, die dafür gewählt oder ernannt wurden.
Beim Hansa heißt das SCHIEDSAUSSCHUSS (SAS), beim Autoruf/Taxi Hamburg BEIRAT und woanders mögen die noch andere Bezeichnungen haben!
Die Gruppen haben nun nicht nur die Funktion, Streitigkeiten zu schlichten, sondern sind - per Vertrag - ermächtigt, auch STRAFEN auszusprechen!
Diese rangieren zB beim Hansa von ca. 50 Euro bis zu 1.000,-!
Und in ganz schwerwiegenden Fällen sogar bis zum Ausschluß aus dem Funksystem oder gar der Genossenschaft!
Diese paar Amtsträger sind also durchaus in der Lage, sehr gravierende Urteile über die Betroffenen zu fällen! Urteile, deren Auswirkungen tief in das Leben dieser Menschen eingreifen!
Ich zitiere hier mal den Kollegen Eberhard Engel (08/15) aus diesem Forum zum Fall Hella:
"Tuesday, May 10th 2011, 2:58pm
Das ist ein harscher Eingriff in ein bestehendes Arbeitsverhältnis (kommt einer massiven Lohnkürzung gleich). Ob die Klausel in den Teilnehmerverträgen rechtens ist oder eventuell sittenwidrig wäre zu überprüfen. Sollte der Arbeitgeber der Kollegin nicht für gleichwertigen Ersatz sorgen können sollte geprüft werden ob hier nicht Ansprüche geltend gemacht werden können. Wenn der Unternehmer dieser Verfahrensweise nicht Abhilfe schaffen kann, kommt diese Hansa-Kündigung u.U. einer Änderungskündigung des Arbeitgeber gleich. Auch hier entstehen Rechtsansprüche."
Nun hat Eberhard natürlich dahingehend Unrecht, daß es sich hierbei eben um einen TEILNEHMERVERTRAG und nicht um einen ARBEITSVERTRAG handelt, denn der Hansa (die Zentrale) ist ja NICHT DER ARBEITGEBER der entlassenen Personen, sondern der Besitzer der Taxe, auf der diese fahren, bzw. der Konzessionshalter.
In Sachen dieser beiden sind sie wohl (wenn ich richtig informiert bin) BEIDE selber Konzessionshalter der gefahrenen Taxen, mit denen sie beide TEILNEHMER-VERTRÄGE mit dem Hansa hatten!
Also könnten beide NUR gegen den Hansa vorgehen, nicht aber, wie oben geschrieben, gegen ihren Arbeitgeber, sprich: sich selbst!
Jetzt kommt Heino Zuschlag zu Wort, der der Gründer des Hansa ist. Er schreibt:
"Friday, May 13th 2011, 1:17am
...Wenn man Institutionen, wie Vereinen und Genossenschaften, freiwillig beitritt, unterwirft am man sich entsprechender Satzungen und Statuten. Dabei sind auch Beschränkungen und Veränderungen des BGB für gewisse Situationen zulässig. Das heißt im Klartext, was Recht ist, bestimmt hier und da nicht das Bürgerliche Gesetzbuch sondern die Statuten der Institutionen. Auf den ersten Blick erscheint das irrreal und gesetzwidrig, jedoch bei näherem Hinsehen, wird offenbar, dass man ja nicht gezwungen wird, diesem oder jenem Verein beizutreten. Wenn es dann aber zum Eklat kommt, ist das Geschrei plötzlich groß, - man fühlt sich ungerecht behandelt! Emotional ist das durchaus nachzuvollziehen, jedoch können die Satzungen u. a. vorschreiben, das man nicht streiken darf, nicht übel nachreden darf oder als Mitglied keine schädigenden Äußerungen von sich geben darf. Das unterscheidet sich wesentlich vom Arbeitsrecht. In Vereinen, Genossenschaften etc. kann Loyalität vorgeschrieben werden, bzw. bei Verstößen zum Ausschluss oder zur Bestrafung führen. (siehe Stöber Vereinsrecht 8. Auflage)..."
Da ist Heino sicherlich zunächst einmal Recht zu geben, aber es kommen doch Zweifel auf, in wie weit so etwas tatsächlich rechtswirksam oder vielleicht sogar doch SITTENWIDRIG sein könnte!
Und SITTENWIDRIGE VERTRÄGE sind auch dann rechtsunwirksam, wenn ich sie UNTERSCHRIEBEN habe!
Da gibt es inzwischen reichlich Urteile zu.
Es stellt sich außerdem noch die Frage, ob solche 'Verträge' nicht auch ZWANGSVERTRÄGE sind, da ja der Unterzeichner sich eine Verbesserung seiner Einkommensverhältnisse verspricht, und für dieses Ziel bereit sein muß, sich auch zumindest fragwürdigen Regeln zu unterwerfen!
Wir haben so einen ähnlichen Fall auch in Hamburg am Flughafen, wo Fahrer, die ihren langjährigen angestammten Arbeitsplatz FLUGHAFEN gerne behalten wollen, sich dafür aber seit ein paar Jahren einem Vertrag unterwerfen müssen, der zumindestens einige fragwürdige Elemente enthält! Aber man lebt von diesen Umsätzen und unterschreibt, wenn auch in vielen Fällen zähneknirschend!
Nochmal Heino Zuschlag dazu:
"Die Teilhabe in satzungsgesteuerten Vereinigungen beinhalten oftmals Auflagen, die sich jenseits des natürlichen Rechtsempfindens bewegen. Das merkt man meist leider erst dann, wenn man Opfer wird. Merke also: „Bedenke, wo Du freiwillig beitrittst!“ Der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang!"
Wie oben schon geschrieben, benötigt aber jede größere Gruppierung von Menschen eine Gruppe die schlichtend und REGELND eingreift, wenn etwas schief läuft.
Ich zitiere den Genossen Archangel aus diesem Forum:
"...16. Mai, 8:20am
Papperlapapp!
Ich möchte jedenfalls nicht, dass die Zentrale keine Möglichkeit hat, untaugliche Fahrer zu kündigen, wenn der Unternehmer sich weigert.
Aber darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass der Hansa eine Genossenschaft ist, dass die Kündigungen unberechtigt sind und das man das nicht tut. Und dass ist übrigens ein internes Problem. ...."
Hier umschreibt dieser Genosse zwei völlig unterschiedliche Positionen:
1. Jeder Verband braucht eine Möglichkeit, unrechtlich handelnde Personen sanktionieren oder gar rauswerfen zu können!
Da gebe ich dir vollkommen recht!
2. Es handelt sich bei diesen Kündigungen um ein INTERNES PROBLEM, das wohl, wie er uns damit sagen möchte, niemanden sonst etwas angeht!
DA, lieber Erzengel, liegst du nun völlig falsch, denn es sind ja nicht nur einige wenige Hansa-Genossen und -Fahrer betroffen, sondern bundesweit in allen Zentralen möglichweise einige Hundert, vielleicht sogar TAUSENDE!
Also handelt es sich HIERBEI auf jeden Fall um ein Problem, das UNS ALLE angeht! Leider!