'RECHTSPRECHUNG' in Taxen-Zentralen ?

  • Funkordnungen, Disziplinarordnungen, Satzungen, alles selbst erstellte Urkunden gegebenenfalls geprüft vom PV. Was diese wert sind, hat doch die Verhandlung gezeigt. Die Eintragungen von Änderungen beim Registergericht beziehen sich nur auf den betreffenden Paragrafen, nie auf den genauen Wortlaut. Keiner von den an der GV anwesenden hier in Essen, traut sich dem anschließend gedruckten Text energisch zu widersprechen, weil er so nicht beschlossen wurde. Wer nimmt die Risiken u. Folgen einer zivil-gerichtlichen Auseinandersetzung auf sich? Keiner!!
    Nach einem oder zwei Jahren fragt keiner mehr, wie diese unsinnigen Regelungen zustande gekommen sind. Warum sollten Leute, die SK führen vor solchen Methoden ängstlich zurückschrecken.

  • Ich befürchte da rennst Du gegen Windmühlen an.
    Auch hier in Hamburg hat ein Vereinsvorsitzender versucht nachträglich noch die Satzung zu fälschen.
    Wurde aber rechtzeitig entdeckt.
    Karl Heinz, wenn Du ein neues Hobby suchst, hier haste eins.
    Brauchste aber viel Freizeit und Geld für.

  • Habenichts in Dir steckt doch auch ein Don Quichote.
    Deine „Rosinante“ mit Alufelgen oder ohne?


    Frohe Weihnachten!!

  • Ich setze diesen Beitrag einfach noch mal hoch, da er gerade ja wieder aktuell wird!

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  • Da gerade im Thread ESSEN dieses Thema angesprochen wird, werde ich versuchen, die fehlenden LINKS die Tage mal wieder reinzusetzen, denn das sind DOKUMENTE, wie zB der Hansa in HH seine Mitglieder und Fahrer behandelt!
    Ein Teil davon ist aber schon wieder zu meinem Fall in den 'Hansa-X-Akten' nachzulesen!
    Da erkennt man überscharf, wie der dortige sogenannte Schiedsausschuß zu arbeiten pflegt!

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  • Tja,manchmal ist es auch mit einer solchen internet Justiz nicht so weit her.
    http://lauppe-assmann.de/aktue…ssante-urteile/index.html

    Urteil gegen Taxi e.G. Düseldorf
    Die Taxi-Innung Düsseldorf hat ein Vertragsstrafensystem gegen Unternehmer und Taxifahrer errichtet, das in dem jetzt auslaufenden Jahr auf den Prüfstand der Gerichte gestellt wurde.
    Siehe da: So wie die Taxizentrale sich das vorgestellt hat, läuft es nicht.
    Urteil gegen die Taxi e.G. Düsseldorf
    http://lauppe-assmann.de/downloads/urteil-taxi-eg.pdf
    Fazit: Es lohnt sich für jeden Taxifahrer - und Unternehmer -, sich beizeiten zu wehren.

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  • Übrigens kann man davon ausgehen, daß es ausgerechnet GENOSSENSCHAFTEN sind, die ganz extrem anfällig für KORRUPTION und MISSWIRTSCHAFT sind!


    Warum? Das kann man im Beitrag des guten Piraten im bundesweiten Mülleimer nachlesen.


    Re: Taxifahrer-Freiheit vs Zentralen-Herrschaft
    Beitragvon Pirat » 05.12.2013, 10:09
    Beiträge: 699
    Registriert: 17.05.2012
    Wohnort: Essen


    nightrider hat geschrieben:Kurz und auf den Punkt gebracht, „die Zentrale” sind wir! Die Mitglieder sagen wie es zu laufen hat und nicht ein „Herr Zentrale”. Die Zentrale arbeitet im Namen und Auftrag der Gesellschafter.


    Meine Erfahrungen sind ganz anders.
    Der durchschnittliche Taxiunternehmer gibt allzu gern Verantwortung ab.
    Mangel an Sachverstand ist dabei der Hauptgrund.
    Die Floskel „das macht mein Steuerberater“ oder auch „das macht mein Anwalt“ stehen als Beispiel für ein gewisses Unvermögen.
    Die Hürde in Taxiunternehmer-Selbstständigkeit ist halt nicht allzu hoch.
    Viele von Ihnen empfinden sich als selbstständig und sind dennoch nur Marionetten.
    Solche „Selbstständigen“ sind natürlich leicht zu manipulieren, keine Frage.
    Schutzbefohlene - die für am Anfang ihrer „Selbstständigkeit“ angenommen Rat - teuer bezahlen müssen.
    Wen wunderst, dass bei dieser Gemengelage eine Handvoll Leute die Geschicke einer Taxigenossenschaft/Verein in Ihrem Sinne lenken.
    Sie müssen weder interne noch bezahlte externe Kontrolle fürchten, wie uns das Beispiel Hansa zeigte.
    Um Macht und Fleischtöpfe zu sichern, muss hin und wieder an einem Quertreiber ein Exempel statuiert werden.
    Wird als Botschaft empfunden und bedient Schadenfreude.


    Dies ist meine Erfahrung im Bezug auf Taxigenossenschaft und hat absolut nichts mit demokratischen Strukturen zu tun.
    Es mag andere Beispiele geben, ich jedenfalls bin an eine Mogelpackung geraten.


    Bin auf die Erklärungsversuche der Taxizentralen-Befürworter gespannt, wenn der nächste Taxizentralen-Skandal öffentlich wird!


    Auch und gerade am Beispiel des Hamburger Hansa-Funkes wurde uns überdeutlich vorgeführt, wie so etwas funktioniert!
    Dazu noch mit einem WILLIGEN Prüfungsverband!
    Was möchte man als Top-Fuzzi mehr?

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  • Es ist schon lustig, wie weltfremd da viele Taxifahrer so sind, wenn es um die Gerichtsbarkeit in den Zentralen geht!
    Gerade im bundesweiten Mülleimer kann man Folgendes lesen:
    http://www.taxiforum.de/forum/…2&t=5681&p=174365#p174365


    Re: Sind die Strafgerichte der Zentralen besser?
    Beitragvon CPL5938 » 16.12.2013, 03:54

    Anna Chronismus hat geschrieben: entwürdigende Gerichtsverfahren, bei denen Ankläger und Richter personenidentisch sind, dazu "Urteile" ohne Rechtsgrundlage, ausschließlich auf der Basis von Macht gefällt und für die Geldstrafen vielfach nicht einmal Quittungen ausgestellt werden? Also ich würde DAS ziemlich rechtlos nennen!


    Die Basis der Entscheidungen des SAS ist nicht Macht, sondern Wirklichkeit. Die Mitglieder des SAS sind alle selbst alte Kutscher und kennen jede Ausrede und jede Art Kunden. Denen kann niemand so leicht etwas vor machen. Kein Kunde, kein Kutscher. Und beim SAS kannst Du Dich wenigstens verteidigen, mildernde Umstände anführen oder die Sache ggf. ganz aufklären. Diese Sitzungen sind übrigens quasi "öffentlich" - Du kannst also Zeugen oder Unterstützer mitbringen.
    Bei uns entscheiden Menschen. Bei Dir entscheidet eine Maschine. Was ist demokratischer?


    Dieser gute Mann vergißt ganz entscheidende Dinge: Die Damen und Herren (meist Letzteres) stehen unter einem immensen Druck ihrer jeweiligen Teppichetagen!
    Wenn die bei bestimmten Fällen nicht so spuren, wie von Oben erwartet, haben sie harte Zeiten!
    Dazu kann man herrliche Fälle dokumentiert in den 'Hansa-X-Akten' nachlesen!
    Im Notfall, wenn es gar nicht mehr anders geht, werden dann wichtige Dokumenten schlicht nicht mehr AUFGEFUNDEN! Sind auf GANZ MYSTERIÖSE WEISE verschwunden!

    Grundsätzlich gesehen sind ALLE diese sogenannten Schiedsausschüsse, oder wie immer sie sich nennen, ILLEGAL!

    Bei MT werden, was völlig korrekt ist, NUR Sperren ausgesprochen, wenn sich Fahrer eklatant danebenbenommen haben!
    DAS ist rechtens!
    Aber GELDSTRAFEN bis zu 1.000,- Euronen (danach erfolgt die TODESSTRAFE = Rauswurf) sind selbstredend nicht legal, zumal diese Summen dann auch, zB beim Hansa, NIRGENDS als EINNAHMEN deklariert werden!

    Es gibt Zentralen, die solche Strafen SOZIALEN ZWECKEN zuführen, aber beim Hansa habe ich NOCH NIE so einen Hinweis gefunden, geschweige denn etwa ein Dokument dazu!


    Bemerkenswert ist zB beim Hansa jedoch, daß ausgerechnet DIEJENIGEN, die diese Genossenschaft um ungeheure Summen geschädigt haben, niemals zur Rechenschaft gezogen oder gar expediert wurden!?

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  • Jetzt kommt Heino Zuschlag zu Wort, der der Gründer des Hansa ist. Er schreibt:
    "Friday, May 13th 2011, 1:17am
    ...Wenn man Institutionen, wie Vereinen und Genossenschaften, freiwillig beitritt, unterwirft am man sich entsprechender Satzungen und Statuten. Dabei sind auch Beschränkungen und Veränderungen des BGB für gewisse Situationen zulässig. Das heißt im Klartext, was Recht ist, bestimmt hier und da nicht das Bürgerliche Gesetzbuch sondern die Statuten der Institutionen. Auf den ersten Blick erscheint das irrreal und gesetzwidrig, jedoch bei näherem Hinsehen, wird offenbar, dass man ja nicht gezwungen wird, diesem oder jenem Verein beizutreten. Wenn es dann aber zum Eklat kommt, ist das Geschrei plötzlich groß, - man fühlt sich ungerecht behandelt! Emotional ist das durchaus nachzuvollziehen, jedoch können die Satzungen u. a. vorschreiben, das man nicht streiken darf, nicht übel nachreden darf oder als Mitglied keine schädigenden Äußerungen von sich geben darf. Das unterscheidet sich wesentlich vom Arbeitsrecht. In Vereinen, Genossenschaften etc. kann Loyalität vorgeschrieben werden, bzw. bei Verstößen zum Ausschluss oder zur Bestrafung führen. (siehe Stöber Vereinsrecht 8. Auflage)..."

    (..)
    Nochmal Heino Zuschlag dazu:
    "Die Teilhabe in satzungsgesteuerten Vereinigungen beinhalten oftmals Auflagen, die sich jenseits des natürlichen Rechtsempfindens bewegen. Das merkt man meist leider erst dann, wenn man Opfer wird. Merke also: „Bedenke, wo Du freiwillig beitrittst!“ Der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang!"


    Hinsichtlich des Taxigewerbes funktionieren Staat, Verwaltungsgerichte, Ordnungsamt und Gewerbevertretungen nicht mehr richtig. Insofern sehen sich Funkzentralen als nächste Beobachter des Geschehens auf der Straße legitimiert Amtsaufgaben zu übernehmen - was natürlich nicht gut gehen kann.


    Früher konnte der Fahrgast den Fahrer an der Rufsäule ungefiltert anrufen. Der Fahrer mußte keinen Benimm- oder "Quality"kurs nachweisen um den Fahrgast abzuholen und zu befördern. Es hat jahrzehntelang funktioniert.


    Funkvermittelte Aufträge sind heutzutage mit allerlei Verrechtungen, einigem Drohpotential und vor allem Disruption verbunden. Wir wissen wem wir Qualitätsverfall und Freiheitsverlust zu verdanken haben.

  • Ihr kennt sicherlich alle das Wort Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T in den meisten größeren Dienstleistungsunternehmen ist das ein eigenes Resort innerhalb der Firma und untersteht unmittelbar dem Vorstand!


    Wie stellt Ihr Euch ein Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T im Taxigewerbe vor? Welche Rechte ( Sanktionen ) würdet Ihr dem Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T innerhalb einer Taxizentrale einräumen? Ist der Schiedsausschuß ( hört sich übrigens recht unzeitgemäß an das Wort ) nicht auch eine Art von Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T ?


    Macht doch mal konstruktive Vorschläge. Hier lesen auch viele Genossen vom Hansafunk mit, die sich über innovative Ideen und Denkanstöße freuen würden! Immer nur herum quarken, das bestehende System immer nur kritisieren, hilft doch niemanden so recht weiter!


    In jeder Firma ist es übliche Praxis das man für Fehlverhalten eine schriftliche Abmahnung erhält und im Wiederholungsfall sogar seinen Job verliert! Um als Taxifahrer beim Hansafunk seinen Job zu verlieren muß man schon ziemlich großen Mist gebaut haben!

  • nein, ist es nicht.
    QM bezieht sich nur auf die funktionsabläufe innerhalb eines betriebes.
    was hat das QM einer zentrale in einem taxibetrieb verloren?!

  • Interne Funktionsabläufe haben immer auch eine Außenwirkung. Wenn interne Funktionsbläufe nicht richtig ineinander greifen, leidet darunter auch das Produkt bzw. die Dienstleistung die man anbietet! Qualitätsmanagement am besten mit dem Zertifikat EN ISO 9001 bescheinigt, ist eigentlich für jede größere Zentrale heutzutage ein absolutes MUß! Und Fahrer bzw. Unternehmer die keine Notwendigkeit sehen nach dieser international anerkannten Norm ihre Dienstleistung zu erbringen müssen weg! Und genau darüber entscheidet das Qualitätsmanagement!


    http://www.sicherer-taxi-mietwagenbetrieb.de/

  • na da bringst du aber alles vollkommen durcheinander.
    die zentrale kann sich das ISO 9000 holen.
    das hat aber nicht mit dem taxibetrieb zu tun.
    die zentrale kann dann natürlich sagen,
    dass sie vertrage nur mit ISO betrieben macht.
    ja und.
    glaubst du wirklich, dass dadurch 3000 taxibetriebe in B das zertifikat beantragen?!

  • Die Zentralen nehmen sich hier Rechte heraus, die ihnen keinesfalls zustehen, da sie KEINE Arbeitgeber sind!
    Sie lehnen es ja auch immer ab, wenn man ihnen vorwirft, sich Arbeitgeberrechte anzumaßen, aber wenn es um Strafen geht, sind sie schnell wieder dabei!


    Gewissen Sanktionen sind sicherlich gestattet, wie zB FUNKSPERREN, aber GELDSTRAFEN sind ein absolutes NO GO!

    Vor allem, wenn es nirgends geregelt ist, wohin diese Gelder gehen!
    Es gibt mindestens eine Zentrale in D (ich müßte nachsehen), die dieser Gelder an wohltätige Zwecke überweist, alle anderen aber, darunter auch der Hansa-Funk, streichen diese Summen als WINDFALL-PROFIT ein, wobei die nirgends auftauchen!
    Ich habe bisher in noch keiner Jahresabrechnung so eine Rubrik gesehen!
    Und das sind keine geringen Summen, die da fließen!

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  • Und WIR regen uns auf über UBER und deren UMGEHUNG einer ordentlichen Gerichtsbarkeit in ihren Fahrerverträgen !?


    Wie ich gerade im Fahrervertrag des Münchener ISAR-FUNKES lesen darf, läßt man auch dort die Fahrer unterschreiben, daß sie NUR SCHIEDSAUSSCHÜSSE bei Streitigkeiten anrufen werden!


    http://www.taximarx.de/download/if_faver.pdf


    Zitat:
    11. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Verhängung von Sanktionen nach diesem Vertrag ergeben, werden durch das Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern
    nach der dort gültigen Schiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Entscheidung soll durch einen Einzelschiedsrichter erfolgen.

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  • Hier verklagt eine Anwältin UBER und Lyft dafür, daß sie eben KEINE reine Technik-Firma seien, sondern ARBEITGEBER!


    http://www.bizjournals.com/san…ctor-lawsuit-riordan.html


    Diese Dame hat offensichtlich schon Erfolge vorzuweisen gegen größere Firmen, wie zB FEDEX, bei der deren LKW-Fahrer offenbar auch irgendwo PSEUDO-SELBSTSTÄNDIG sind!
    Und das Ganze erinnert mich an das Kurier-Urteil!
    Die 'Argumente' UBERs hören sich in Kalifornien genauso an, wie hier in Europa!


    PS: Noch mal zurück zu dem FALL ISAR-FUNK!
    WAS sagt eigentlich deren neuer Chef zu diesem Fall einen Beitrag weiter oben?
    Immerhin hat doch Hermann Waldner, wie wir Alle fest glauben sollen, NUR das Wohl des Taxigewerbes im Auge!

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  • Das EU-Parlament ist da schon weiter als der Isar-Funk, denn die finden diese Schiedsgerichtsbarkeit scheiße!


    http://www.heise.de/newsticker…ml?wt_mc=nl.ho.2015-02-10


    09.02.2015 17:35
    TTIP: Widerstand gegen Investoren-Schiedsgerichte im EU-Parlament


    Der für das transatlantische Handelsabkommen im EU-Parlament zuständige Berichterstatter positioniert sich gegen die geplante Schiedsgerichtsbarkeit zum Investorenschutz. Auch in anderen Fragen wünscht sich das Parlament mehr Kontur – und Transparenz.


    Das EU-Parlament will mit einer Empfehlung frischen Wind in die stockenden Verhandlungen über das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP bringen. Der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD), hat dazu jetzt einen Entwurf für eine Entschließung veröffentlicht,
    Die besonders umstrittene Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren (ISDS), mit denen Kritikern zufolge eine Paralleljustiz etabliert werden könnte, hält der Berichterstatter für unnötig: Angesichts der gut entwickelten Rechtssysteme in der EU und in den USA reichten ein Schlichtungsverfahren zwischen Staaten und der normale nationale Rechtsweg aus.


    Der Sozialdemokrat wirbt für ein "ambitioniertes" Kapitel zu Rechten an immateriellen Gütern in TTIP. Dieses solle "starke" Schutzbestimmungen für "klar definierte" Bereiche wie das Urheberrecht oder geographische Herkunftsbezeichnungen enthalten. Strafvorschriften zur Durchsetzung von Urheberrechten oder Patenten solle es aber nicht geben. Den Wunsch nach solchen Sanktionsmitteln hat das Parlament bereits mehrfach zurückgewiesen.


    Lange plädiert im Sinne der EU-Bürgerbeauftragten für mehr Transparenz und einen stärkeren Einbezug der Zivilgesellschaft und breiten Öffentlichkeit. Ihm zufolge sollten alle Verhandlungsvorschläge publik gemacht, um eine breite Diskussion darüber zu ermöglichen. Das vielfach kritisierte geplante "Gremium für Regulierungszusammenarbeit" hält der Berichterstatter nicht an sich für problematisch. Er fordert hier aber klarere Vorgaben.


    Im Hinblick auf die starke Stellung von US-Internetkonzernen wie Google oder Facebook fordert Lange, dass das Wettbewerbsrecht "gerade in der digitalen Welt angemessen respektiert wird". Das europäische Recht zum Schutz der Privatsphäre dürfe nicht durch eine "Liberalisierung von Datenflüssen" insbesondere im E-Commerce oder bei Finanzdiensten unterwandert werden. Über den Entwurf müssen die Abgeordneten noch im federführenden Handelsausschuss und im Plenum abstimmen. (Stefan Krempl) / (vbr)

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