Haftung der Zentralen !?

  • Eine Kunde bestellt am Vorabend sich eine Taxi für den nächsten Morgen! Irgendwie kommt diese Vorbestellung abhanden oder der Telefonist hat die Abholzeit falsch verstanden! Wie auch immer! Jedenfalls schafft der Kunde nicht mehr pünktlich seinen Flieger, muß auf den übernächsten Flieger umbuchen weil der nächste Flieger schon ausgebucht war und kommt erst mit 3 Stunden Verspätung zu einem wichtigen Geschäftstermin in München an! In München ist man sehr verärgert über diese Unzuverlässigkeit, die Vertragsunterzeichnung platzt und der Auftrag im Wert von ein paar Hunderttausend Euro geht an einem anderen Anbieter! Kann man die Zentrale in Regreß nehmen und wenn ja in welcher Höhe?

  • So zum Beispiel wie Dein dämlicher Kommentar...! Schon mal darüber nachgedacht das es Schwarze Kassen in Zentralen gibt, die gerade eben wegen solcher Haftungsfragen eingereichtet wurden? Um solche Sachen mit Geld totzuschlagen, bevor es zu einem noch teurer werdenden Prozeß kommt?


    Du siehst die Zusammenhänge nicht mein Bester! Du hast den Tunnelblick! Solche Schwarzen Kassen gibt es in jeder Zentrale! Mit Geld kann man viele Dinge totschlagen die ansonsten vor Gericht landen! Wenn man einen gepesteten Kunden mit Geld dichtscheißt, hält der glatt die Füße still! Bezahlt aus der Schwarzen Kasse!

  • Das ist durchaus EIN SEHR WICHTIGES THEMA!
    Das wurde uns in früheren Zeiten beim Hansa beigebracht, daß in solchen Fällen die Zentrale unter Umständen tatsächlich haftbar gemacht werden kann! Zumindest was die Flugkosten etc. betrifft.
    Ob auch solche Vertragseinbußen mit inbegriffen sind weiß ich nicht.


    Aber ich weiß ebensowenig, ob es jemals dafür Präzedenzfälle gegeben hat!
    Kostenlose Taxifahrten für solche Kunden hat es gegeben, das weiß ich!

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  • Meine Meinung: Durch die Annahme des Auftrages in der Zentrale kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande! Wird der Beförderungsauftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt kann eine Zentrale verklagt werden und zwar auch auf Schadenersatz, die im Zusammenhang mit einer Verspätung und einem dadurch geplatzen Geschäftsabschluß enstanden sind! Dagegen kann man sich versichern, mit einer Betriebshaftpflichtversicherung! Ob die solche Schäden abdeckt? Ich weiß es nicht, ich habe keine Betriebshaftpflichtversicherung!


    So sehe ich die Dinge, ob sie aber so auch richtig sind, weiß ich nicht! Ich habe nicht die Zeit alles genauestens zu recherchieren! Ich kann mir gut vorstellen, das es in vielen Zentralen eine ominöse Kasse gibt, die solche Sachen abbügeln sollen um es erst gar nicht zu einem Imageschädigenden Prozeß kommen zu lassen! Den vergrätzen Kunden mit Geld dichtscheißen, damit er die Hufe still hält! Und in solchen Fällen gibt´s auch keine ordentlichen Belege oder Quittungen! Dafür hat man Scheinrechnungen...um mit diesen Scheinrechnungen die Auslagen aus dieser "Unfallkasse" zu legalisieren! Das diese Scheinrechungen selbst illegal sind...who cares?

  • Also derzeit surfe ich mal zum Thema: Haftung der Zentralen!
    Da scheue ich natürlich zunächst einmal beim Hansa nach.
    http://www.taxi211211.de/prv/index.htm


    Da kann man ja auch seinen Wagen online bestellen.
    Und was finde ich da unter 'Haftungsgründen' pder so? Oder 'Allgemeine Nutzungs Bedingungen'?
    Man muß schon verdammt lange suchen und herumklicken, um endlich zu den AGBs zu kommen!?
    Frage: Welcher Kunde macht das eigentlich?
    Und sollte man nicht wenigstens VOR VERTRAGSABSCHLU? diese AGBs ALS GELESEN ankolicken müssen, wie bei unendlich vielen anderen Firmen!?


    Auszug aus dem Hansa-AGBs:
    # Haftung
    1. Für Funktion, Verfügbarkeit und sonstige Störungen haftet taxi4me.net nicht. Die Haftung bei höherer Gewalt ist ebenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel und Störungen im Empfangsbereich des/der vom Benutzer genannten Adressaten.
    2. Der Nutzer stellt taxi4me.net von jeglicher Haftung für die von ihm übermittelten oder empfangenen Daten frei.


    # Pflichten des Nutzers
    1. Zur Nutzung des Services erklärt sich der Nutzer bereit, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (Registrierungsdaten) nach der Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen, und diese Registrierungsdaten gegebenenfalls zu aktualisieren. Falls diese Pflicht nicht erfüllt wird, oder falls für taxi4me.net der Verdacht einer Nichterfüllung der Pflicht bestehen sollte, ist taxi4me.net berechtigt, das taxi4me.net Service vorübergehend oder auf Dauer zu löschen, und den Nutzer von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Dienste gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.
    2. Der Benutzer verpflichtet sich, seinen Account gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. taxi4me.net weist an dieser Stelle darauf hin, dass das persönliche Passwort nicht weitergegeben werden darf. Der Benutzer haftet für jede unbefugte Nutzung seines taxi4me.net Accounts.
    3. Der Benutzer ist selbst für die Speicherung von wichtigen Daten verantwortlich. Falls durch einen Ausfall von taxi4me.net Schwierigkeiten entstehen haftet taxi4me.net in keiner Weise für den eventuell entstandenen Schaden.
    4. Bei einem Verstoß des Benutzers gegen die oben aufgeführten Pflichten erfolgt eine unverzügliche Sperrung des Zuganges.
    5. Der Benutzer verpflichtet sich, taxi4me.net für Aufwendungen, die aus Verstößen gegen diese Pflichten herrühren, zu ersetzen. Darunter fallen insbesondere die Kosten einer Rechtsverteidigung sowie die Freistellung und Freihaltung von Schadenersatz- und Aufwandsersatzansprüchen Dritter.


    Bemerkenswert hierbei ist, daß sich die Zentrale mehr oder weniger von ALLEN HAFTUNGSGRÜNDEN freistellt, während der Kunde reichlich solche zu erfüllen hat!
    In wie weit so etwas rechtens ist, wurde damit natürlich noch nicht geklärt!

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  • OK, HLooP aus Lübeck hat wahrscheinlich Recht, wenn es sich hier NUR um die Vermittlung der Tour über das Online-Portal des Hansa handelt. Aber das sind die EINZIGEN AGBs, die ich finden konnte! Das GLEICHE gilt auch für den Autoruf, wo es vorsichtshalber GAR KEINE gibt, außer denen bei Kurier-Fahrten etc.!


    In Ingolstadt immerhin fand ich Folgendes:
    http://www.taxi-ingolstadt.de/agb.html


    Auszug:
    "6. Haftung:
    Die Taxi-Ingolstadt gmbH & Co.KG haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen u. im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
    Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn diese durch die Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Schäden und Ansprüche, die während der Auftragsausführung oder nach Vergabe des Auftrages an den Taxifahrer entstanden sind, sind mit dem jeweiligen Taxiunternehmen selbst zu regeln."

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  • Und hier finde ich mal ein Taxiunternehmen, das auch ORDENTLICHE AGBs auf seine Website stellt:
    http://www.regensburg-taxi.com/agb.html


    Auszug:
    "5. Der TAXIUNTERNEHMER haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur wenn * die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde * die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. TAXIUNTERNEHMER haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht. ..."

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  • Aber was ist denn mit der HAFTUNG der ZENTRALEN?
    Da müßte es doch ziemlich sicher auch irgendwelche AGBs geben, oder?

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  • Nach meinem Rechtsverständnis im Prinzip ja.


    Entsprechende Urteile sind mir nicht bekannt.


    Ich denke, man kann einen Unterschied zwischen Spontan- und Vorbestellungen machen.


    Ansonsten dürften AGB im Taxigewerbe dank PBefG ziemlich überflüssig sein.

  • Also TaxiHH, das dass keine Sau interressiert würde ich ja mal nun nicht sagen.
    Nimm doch mal ne Vorbestellung beim Hansa an, ne richtig lange, und am besten noch von nem guten Stammkunden
    und verseibel die, weil Du zu spät aus dem Bett gekommen bist. Du schaffst es nicht 3 zu zählen, so schnell hast Du
    Deine Einladung zum SAS. Und zahlen darfst Du dann auch.Da sorgt schon Dein "Provider" für : versprochen !
    Andererseits klärt das natürlich nicht die Frage nach rechtlicher Haftung.Das dürfte von Bundesland zu BL immer mal wieder anders entschieden worden sein.

  • Drüben im DAS gibt es mal wieder ein wichtiges und interessantes Thema: Wer bezahlt, wenn man nach langer Anfahrt keine Tour bekommt, trotz Vorbestellung durch die Zentrale?
    http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=6411
    Spannend finde ich da folgende Bemerkung:


    H&K
    User
    Anmeldedatum: 13.12.2005
    Beiträge: 163
    Wohnort: Niederbayern
    BeitragVerfasst am: 18.06.2011, 14:21


    Fahrt Ihr denn alle nur um den Block???
    Was kostet es denn bei Euch, wenn Ihr ca. 35 km in den nächsten Landkreis fahrt, um dort jemanden abzuholen?
    Bei uns wird an der Stadtgrenze die Uhr eingeschalten, bei Euch etwa nicht? ..."


    Ich wüßte wirklich gerne, ob DAS irgendwo geregelt ist, denn das hört sich ja nun wirklich nach einer gesteigerten Form des Piratentums an! Natürlich darf man die Uhr erst VOR ORT einschalten!
    Man stelle sich mal den guten Holger mit seinen vielen Abholfahrten zB vom Hamburger Flughafen vor, der schon mit locker 90 Tacken hier ankommt, dann noch etwa 20 Minuten auf den Kunden wartet und danach den Kurs nach Hause setzt!? Ob seine Kundschaft DAS klasse fände? Ich wage das mal zu bezweifeln!


    Aber eines möchte ich hier feststellen: FRÜHER bekam man beim Hansa in solchen Fällen die Möglichkeit, einen Verrechnungscheck (Nummer 000, wenn ich mit korrekt erinnere) SELBER auszufüllen, der dan auf Kosten der Genossenschaft dem Fahrer ausgezahlt wurde!
    In wie weit das heute noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht kann ja mal jemand von den Hansis hier dazu Stellung nehmen!?


    Nach meinem Dafürhalten, gehört AUCH DAS zu der Haftung einer Zentrale!

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  • Guck Dir mal den Tarif vom Taxi Heidelberg an, die haben ein recht weit abgestecktes Gebiet, das sie bedienen,
    auf einer Grafik sieht man Tarifzonen, mit Pauschalpreisen. Von Anfahrtpreisen steht dort allerdings auch nirgendwo etwas.
    Wenn man mal im Innenspiegel nachschaut, wird man auch schnell fündig.
    Führt zum Beispiel hat Anfahrtskosten bis 15 Euro (vielleicht nicht ganz aktueller Preis).
    Nürnberg, glaub ich auch.
    Gibts auf jedenfall häufiger. Auch Abbestellungen kosten häufig.
    Und was mal wieder den komischen Hans Fink angeht:
    Da erzählt Uwe Berka den Neulingen in der Schulung noch heute, das sie bei solchen Erfolglos-Anfahrten, sich vertrauensvoll
    an die Zentrale wenden sollen, da gäbe es dann Ersatz und man würde das einvernehmlich regeln.
    Hohles Wortgeschwalle von dem Herrn. das Einzige was man bekommt, ist ne Position 0.
    Egal für welche, wie lang, Anfahrt.
    Ausser man hat vielleicht gute Kontakte, dann gibts sicher mehr.Nur wie.....