Illegale Entlohnung: BWVI & Taxiunternehmer mißachten Fahrpersonalgesetz !!!

  • @Habenichts


    Guck doch einfach ins LinnrKrause GA der BEHÖRDE !!
    Da hast Du die Umsatzbeteiligung,die Stundenumsätze,die Schichtlängen( 2010: 76,27 % lagen bei von bis 10 Std. bis mehr wie 16 Std.)etc.etc..
    Alles "amtliche" Zahlen gegen die nicht gegenanstinken können !

  • Als 'amtlich' sind die wohl nicht zu bezeichnen, da es ja kein vereidigter Gutachter geschrieben hat.
    Und der feine Unterschied liegt übrigens, wie Du bestimmt weist, in der Formulierung Schichtzeit und Arbeitszeit.
    Arbeitszeit ist, glaube ich ..... heisst das nicht Legaldefinition ? Das gilt nicht für Schichtzeit und läßt Inter-
    pretationsspielraum, vor allem aber auch Gestaltungsspielraum zu, welcher denn ja auch von Taxiarbeitgebern- und auch nehmern
    leidlich ausgenutzt wird.


    Das musste dann auch mal mein Exarbeitgeber Matthias von Staden erfahren. Der gute Mann bestand darauf, das ich meine 'Arbeitszeit'
    erfülle. Auf meine Frage, wo denn das stünde, welche das sei und wielang die sei, konnte er auch keine rechte Antwort geben.
    Als die Richterin beim Gütetermin fragte, konnte er in seinem ungefähr 30 Kilo schweren Ordner mit meinen Arbeitszeitverstößen sie auch nicht finden.


    Dabei war er sonst immer sehr gewissenhaft in seinem Bemühen sich gesetzkonformen Lohnabrechnungen so weit es nur irgendwie geht
    anzunähern. Inwieweit ihm das gelungen ist kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber dass das Bemühen da war, unterschreibe ich jederzeit!
    (Achtung: Satire, wie auch immer...!)

  • @Habenichts


    Bitte keine Wortspalterei.Fakten eines GA , dass im Auftrag der Aufsichtsbehörde jetzt zum 6.Mal in Folge erstellt wurde,muss diese Behörde wohl als Fakten ohne wenn und aber akzeptieren.Schichtzeiten sind für mich (bezahlte) Arbeitszeit plus gesetzliche vorgeschriebene (unbezahlte) Pausen.


    Auch wenn für uns die Lenkzeitverordnung nicht gilt,sondern das Arbeitszeitgesetz,so können wir doch die Begriffsdefinition des Amtes für Arbeitsschutz (als Aufsichtsbehörde) dafür übernehmen :


    http://www.hamburg.de/contentblob/116998/data/m30.pdf



    @ Eberhard


    Den Kampf um Loorbeeren finde ich auch zum K.....!Aber wann hat der heilige Geist Clemens was vom Fahrpersonalgesetz erzählt?
    Mit diesem Thread wurde am 17.11.11 von HABENICHTS auf den § 3 hingewiesen (Akkordlohn).Ich hab am 22.11.11 mit Beitrag 23 das ausgeführt was heute alle akzeptieren.


    PS: Wie schon mal erklärt,weiss das AfA ob der Problematik der Arbeitszeit (damals noch AZO) seit Jahrzehnten! Bisher war aber eine "effektive" Verfolgung nicht möglich.Mit Auto anhalten gewinnste keinen Blumentopf.Die Kontrolle über Zentralendaten und FT macht die Sache erst effektiv/lukrativ. DAS muss denen klargemacht werden.Der damals nicht beachtete Punkt der Akkordentlohnung/Verkehrssicherheit ist nu natürlich das Sahnehäubchen.


    PPS:Die "Taxenbehörde" verpflichtete früher die Betriebe Arbeitszeiten/Pausen aufzuzeichnen und mitzuführen.Ebenso musste jeder Fahrer per Formblatt der Taxibehörde VOR Arbeitsantritt gemeldet werden.Diese Anmeldung waren ebenfalls mt zuführen.Desweteren musste jeder TÜV Bericht gemäss (dem immer noch gültigen) § 41,2 BoKraft an die Behörde geschickt werden (und nicht erst zur KonzVerl. vorgelegt).
    Die Behörde macht es sich jetzt also einfach im Gegensatz zu früher und das trotz Datenfunk und EDV !!!

  • Auch wenn es Clemens Gruen sicher nicht recht ist, möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass er auch an diesem Thema dran war.
    Jeder der Lust hat, ein wenig mal ein paar Gesetze zu lesen, die sich typischerweise mit beruflichen Fahrermodalitäten befassen, hätte darauf kommen können.
    Das ist nun wirklich nicht sehr schwer. Clemens Anteil an der Geschichte ist genauso wertvoll wie meiner, das ist Fakt. Die einen arbeiten mehr im Hintergrund,
    die Anderen gehen offensiv (meintwegen plakativ) vor (auch RPH hat einen Anteil daran).
    In diesem Sinne ist es der HTV, welcher dieses Thema angeschoben hat!!!
    Und dann gibt es noch viele Mitschreiber zu diesem Thema in letzter Zeit, die durch ihre kompetenten und engagierten Beiträge das Ihrige dazu beigetragen haben,
    das Thema zu der ernsthaften relevanz werden zu lassen, die es aktuell hat.
    Und nicht nur an diesem, da kommt noch mehr, darauf kann man sich verlassen. Von Clemen Gruen, von mir, von anderen kompetenten HTV'lern.


    Damit ist alles wirklich Wichtige zu diesem einen Aspekt gesagt. Weitere Spekulationen lohnen nicht.

  • Endlich mal wieder 2 Beiträge zu dem Thema nach meinem Geschmack:


    @Fritz Freigabe

    Zitat

    Ich kannte das Fahrpersonalgesetz bisher nicht. Aber offenbar existiert es und muss befolgt werden. Ich glaube aber, dass es den Großbetrieben eher nutzt als schadet - wenn kein Mindestlohn eingeführt wird. Ein Mindestlohn in Höhe von 7-8 EUR ließe sich jedoch nur unter Hansa Bedingungen zahlen. Die Graupe, die die festen Kosten durch einen Nachtfahrer etwas reduzieren möchte, wird sich keinen Angestellten mehr leisten können. Ich würde mal schätzen, dass auch sehr vielen Fahrern die Entlohnung nach Stundenlöhnen nicht gefallen wird.

    Die Kontrolle der Einhaltung des Fahrpersonalgesetzes wird meines Erachtens genau so wenig wie das zu Unrecht hochgelobte „Hamburger Modell“ zur Verbesserung der Bedingungen im Hamburger Gewerbe beitragen.


    Zumindest nicht ohne die weitere Bedingung 'Mindestlohn'. Besser Festlohn, stadardisierte Arbeitsverträge und als Höhepunkt allgemeingültiger Tarifvertrag.


    und
    @ E.G. Engel

    Zitat

    Wunderschön herausgearbeitet. So ist das erst einmal. Wobei, ich habe das auch schon angesprochen, eine Form der Gesetzesauslegung die teleologische Auslegung ist.
    Darüber sagt Wiki:


    „Teleologische Auslegung
    Die teleologische Auslegung wird heutzutage häufig als das Kernstück der Auslegungsmethoden angesehen, die im Zweifel den Ausschlag geben. Sie erfordert, den Sinn des Gesetzes danach festzusetzen, was für ein Ziel (griechisch τέλος) mit der Norm erreicht werden soll (also Sinn und Zweck).“


    Das ist das Niveau auf dem ich über das Thema diskutieren möchte.
    Letzterer Einwand von Engel übrigens ist der Grund, warum ich in meiner Beschwerde vom Sinn und Zweck des Gesetzes gesprochen habe.
    Und auf diesen Punkt hat mich RPH aufmerksam gemacht, den es zu beachten gilt. Auch wenn R.P. H. dazu neigt mit juristischen Begriffen
    manchmal umzugehen wie auf der Bowlingbahn. Nehmen wirs lustig und haben acht, ob im Kern was dran sein könnte.

  • Hamburger Behörde zum Fahrpersonal


    Cool, was der verzweifelte I.K. da ausgegraben hat, dafür gebührt ihm Dank. Ist es doch der Beleg dafür, das die Behörde mangels besseren Wissen,
    einerseits zwar bejaht, das auch angestelltes Fahrpersonal vom FPerGe und der Lenk- und Ruhezeitenverordnung erfasst wird, allerdings
    angestellte Fahrer bis 2,8 Tonnen werden nicht erwähnt = ignoriert.
    Das ist zwar etwas salopp gesagt und wird natürlich noch spezifiziert, bleibt der Kern der Aussage jedoch korrekt.
    Hier "irrt" sich eine Behörde in dem Sinne, als das sie einen Teil des Fahrpersonals von der Gültigkeit dieses Gesetztes ausschweigt.
    Der Beweis ist auf dieser Seite erbracht!!! Danke Ivica Krijan! Heureka!!!!!!
    Nachtrag: Danke, Kutscher-HH
    Neue Lenk- und Ruhezeiten in Kraft
    Welche Änderungen ab dem 11. April 2007 gelten erfahren Sie in der folgenden Übersicht: Rechtliche Änderungen im europäischen Personen- und Güterverkehr.


    Neue Lenk- und Ruhezeiten ab 11. April 2007


    Viele Informationen und die Verordnungen (EG) 561/2006, (EWG) 3821/85 sowie die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und das Fahrpersonalgesetz (FpersG) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr: http://www.bag.bund.de


    (BSG-Amt G)


    Fahrpersonal


    Zum Fahrpersonal gehören Fahrer und Beifahrer von Kraftfahrzeugen sowie Schaffner von Straßenbahnen im öffentlichen Straßenverkehr. Wegen der besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form benutzt, wir bitten die weibliche Form "mitzudenken".


    Das Fahrpersonalgesetz gilt grundsätzlich für alle Mitglieder des Fahrpersonals, die Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechtes sind. Hierbei ist es grundsätzlich unerheblich, ob sie in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen oder selbstfahrende Unternehmer sind, denn soweit vorwiegend Belange der Verkehrssicherheit angesprochen werden, spielt die Stellung/Position im Betrieb keine Rolle.




    Fahrzeuge


    Gesamtgewicht > 2,8 t bis 3,5 t


    Nach den Fahrpersonalvorschriften müssen auch Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t täglich handschriftliche Aufzeichnungen, so genannte Tageskontrollblätter, nach § 1 Abs. 6 FPersV über Lenk- und Ruhezeiten führen.


    Die Mitführungs- und Aufbewahrungspflichten von handschriftlichen Aufzeichnungen sind von Fahrern und Unternehmern ebenso einzuhalten, wie die bei der Verwendung eines EG-Kontrollgerätes mit Schaublättern.


    Ist das Fahrzeug mit einem EG-Kontrollgerät gemäß den Vorschriften der EWG-Verordnung Nr. 3821/85 ausgerüstet, ist dieses Kontrollgerät auch zu benutzen.




    Gesamtgewicht > 3,5 t


    In Omnibussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist der Einbau eines zugelassenen EG-Kontrollgerätes gesetzlich vorgeschrieben (EWG Nr. 3821/85).


    Der Einbau und der Betrieb dieses Gerätes bringt sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung mit sich, die Fahrpersonalvorschriften zu beachten und einzuhalten:


    Danach ist der Fahrer verpflichtet, das Gerät ordnungsgemäß in Betrieb zu nehmen, alle erforderlichen Angaben auf das Schaublatt einzutragen, die Lenk- und Ruhezeiten zu beachten und diese Aufzeichnungen nach den gesetzlichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung an den Unternehmer auszuhändigen.


    Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, die ihm ausgehändigten Schaublätter zu kontrollieren und bei Verstößen gegen die Fahrpersonalvorschriften unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Einhaltung dieser Vorschriften gewährleisten. Ebenfalls ist er gesetzlich dazu verpflichtet, diese Schaublätter mindestens ein Jahr lang gut geordnet aufzubewahren.


    Sowohl Fahrer als auch Unternehmer sind gleichermaßen verpflichtet dafür zu sorgen, dass das EG-Kontrollgerät sich in einem einwandfreien Zustand befindet und bei Funktionsstörungen repariert und regelmäßig durch eine zugelassene Werkstatt überprüft wird.



    (AfA)


    Kontrollgerät und Schaublätter


    Als Kontrollgerät im Sinne dieser Verordnung gilt ein Gerät, das hinsichtlich Bauart, Einbau, Benutzung und Prüfung den Vorschriften der Verordnung EWG 3821/85 einschließlich der Anhänge I bzw. I B und II entspricht.


    (Art. 1, 13, 16 VO EWG 3821/85)





    Einbau und Prüfung des Kontrollgerätes


    In Omnibussen und Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der Einbau eines bauartzugelassenen EG-Kontrollgerätes vorgeschrieben.


    Einbau und Reparaturen des Kontrollgeräts dürfen nur von Installateuren oder Werkstätten vorgenommen werden, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dafür zugelassen sind. Die Behörden können vor der Zulassung die beteiligten Hersteller anhören.


    Der zugelassene Installateur oder die zugelassene Werkstatt versehen die durchgeführten Plombierungen mit (einem besonderen Zeichen) einer Plakette. Durch die Einbauplakette wird bescheinigt, dass das Kontrollgerät den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend eingebaut wurde.


    (Art. 12 VO EWG 3821/85)


    Umgang mit Schaublättern


    Der Fahrer muss an jedem Tag, an dem er ein Fahrzeug lenkt, ein Schaublatt benutzen, das ihm vom Unternehmer zur Verfügung gestellt werden muss. Das Schaublatt darf grundsätzlich erst nach der täglichen Arbeitszeit aus dem Gerät entnommen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel ist jedoch das personenbezogene Schaublatt mitzunehmen.


    Der Fahrer hat im Innenfeld des Schaublattes verschiedene Angaben einzutragen: Name und Vorname, Datum und Ort bei Fahrtantritt und Fahrtende, Kennzeichen des Fahrzeugs, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt.


    Vor der Benutzung des Kontrollgerätes ist die Uhrzeit im Gerät nach der gesetzlichen Zeit des Landes einzustellen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Der Fahrer muss den ihm zugeordneten Zeitgruppenschalter am EG-Kontrollgerät so bedienen, dass die verschiedenen Zeitgruppen richtig aufgeschrieben werden.


    Bei einem Fahrerwechsel im Zwei-Fahrer-Betrieb hat der Fahrer die Schaublätter hinsichtlich ihrer Lage im Kontrollgerät gegeneinander zu wechseln.


    Die Schaublätter der laufenden Kalenderwoche und die Lenkzeit- oder Aufzeichnungen der letzten 15 Tage (seit 1.5.2006 neu) sind auf dem Fahrzeug mitzuführen und den Kontrollbeamten auf Verlangen vorzulegen. Die Fahrer haben die Schaublätter, die nicht mehr im Fahrzeug mitzuführen sind, unverzüglich dem Unternehmer auszuhändigen.


    Nach der Fahrpersonalverordnung müssen auch Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 bis 3,5 t täglich handschriftliche Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten im Sinne des § 1 Abs. 6 Fahrpersonalverordnung führen.


    (Art. 14, 15 VO EWG 3821/85)




    Umgang mit dem Kontrollgerät bei Störungen


    Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts.


    Bei einer Betriebsstörung oder wenn das Gerät nicht einwandfrei funktioniert, muss der Unternehmer die Reparatur, sobald die Umstände dies gestatten, von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.


    Wenn das Gerät unterwegs defekt wird, muss es sofort repariert werden, es sei denn, der Fahrer kehrt innerhalb einer Woche an den Sitz des Unternehmens zurück. Während einer Störung des Kontrollgerätes muss der Fahrer die einzelnen Zeitgruppen von Hand auf dem Schaublatt oder einem besonderen Blatt aufzeichnen und mit seinem Namen und seiner Unterschrift versehen.


    (Art. 13, 16 VO EWG 3821/85)



    Merkblätter


    (M 30) „Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr“ fasst diese Informationen als Broschüre zusammen. Hier finden Sie die Ausnahmen tabellarisch aufbereitet



    Downloads


    Tageskontrollblatt


    Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (international)




    Kontakt
    Freie und Hansestadt Hamburg


    Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz


    Amt für Arbeitsschutz


    Billstraße 80


    20539 Hamburg



    Tel.: 040 / 428 37 – 0 (Zentrale)


    040 / 428 37 – 2112 (Arbeitsschutztelefon)


    Fax: 040 / 428 37 – 2413


    Email: BussgeldstelleAS@bgv.hamburg.de


    __________________________________________________________________________


    Jetzt noch eine konkrete Klage gegen eine Firma, wie Ebi (und der Tip "von oben") vorschlug, und die Sache rollt.....
    Kann aber auch friedlich gehen, man muss ja nicht streiten ......

  • @Habenichts


    Da bist Du irgendwie nicht auf dem laufenden! Seit ich gestern dieLinks zur AfA reinsetzte wird in beiden Foren darüber ausgiebig diskutiert.
    Hier noch mal meine Links,Erläuterungen dazu lasse ich nwg



    http://www.hamburg.de/fahrpersonal/


    http://www.hamburg.de/contentblob/116998/data/m30.pdf


    I.K. hatte meinen Link trotz der "Ignorierfunktion" innerhalb von Minuten gelesen und "Drüben" die Diskussion angestossen.
    Wenn Du den AfA Flyer liest,siehst Du das der noch ausholender ist.



    PS:Wasn liestDu denn für asbachalte LK GA von 2005 ?Zieh Dir lieber das Letzte rein oder stelle Dich auf Poorboys Alternativstandpunkt,dass das in die Tonne gehört (zu mindestens die Schlüsse daraus),da die Daten/Umsätze/Arbeitszeiten unter illegalen Bedingungen gemessen wurden.Stell Dir mal vor WIE mies das GA aussieht unter Zugrundelegung legaler Arbeitszeiten=Umsätze und korrekter Entlohnung! Jetzt steht das Gewerbe schon mies dar,aber dann?Ganz zu schweigen von den unnötigen Kosten für 6 GA.

  • Sei Dir man sicher, ich habs gelesen. Und der Aspekt, den Du aufgezeigt hast, drängt sich dem geneigten Betrachter ja förmlich auf.....
    Ich hab das "alte" Gutachten halt aus Neugier mal durchgeblättert, und stiess direkt darauf.
    Auffällig ist doch in allen Gutachten von L & K von neunzehnhundertschießmichtot bis heute, das immer von Schichtzeiten die Rede ist,
    nie von Arbeitszeit .....
    Und danke für den Link....


    Aber Eines noch zum Schluß, der Bezug, inwieweit das Gesetz auch Selbstständige betreffen könnte, interessiert mich nur 2trangig.
    Man möge mir das Nachsehen. Ich nehme das sozusagen nebenbei wahr....



    Nachtrag, 21:53 Uhr


    Den von reasoner geposteten Link kenne ich von meinen Recherchen zu dem Thema. Hier
    Interessant ist doch noch ausserden - wie von mir schon angemerkt - welche Art elektronischer Aufzeichnungspflichten sich jetzt schon
    aus dem Paragraphen 2 des FPerGe ergeben können. Aber das ist mir zu vertrackt geschrieben. Dazu hab ich nicht mehr die Geduld.

  • Nochmal zur Erinnerung......!!!!


    In der Anfrage der Linken der Bürgerschaft vom Oktober 2011 an den senat, antwortete dieser


    Frage
    16. Wie viele Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze wie beispielsweise durch Überschreiten
    der gesetzlich vorgegebenen Fahrzeiten sind den Behörden in den vergangenen fünf Jahren
    bekannt geworden, und wie vielen davon ist die Behörde in welcher Form und mit welchem
    Ergebnis nachgegangen?
    Antwort
    Keine. Im Übrigen: Entfällt.


    Nee, is klar, ne? Diese Frage muss der Senat ja an die Behörden weitergeleitet haben zur Beantwortung.
    Wenn man nicht ordentlich prüft, findet man auch nichts.

  • Das verstehe ich alles nicht mehr...........
    Wenn ich mir diese Seitenweisen Vorschriften durchlese wird mir ganz schwindelig.
    Ich bin sehr sicher, daß keiner der sich diese Vorschriften ausgedacht hat auf Anhieb sagen kann, wie lange er wann fahren darf, wenn er gestern nur 4 Std gefahren ist, heute schon neun,
    und nebenbei als Beifahrer zwei Stunden geschlafen hat.......
    Quatschkram schon wieder alles.


    Es gibt eine Eigen-Verantwortung, der man nachkommen muß, für Volljährige - also vollstrafmündige - eine Selbstverständlichkeit. Wenn mir die Augen zufallen und ich dennoch nicht nach Hause fahre, sondern einen Bumms baue, vielleicht noch mit Verletzten, dann sollte man umgehend die Zelle neben Kruse beziehen. Fertig.
    Wer da nur wegen zweier 6,40 Touren die er noch dringend erwartet einfach weitermacht, sich also groß fählässig verhält, ist charakterlich ungeeignet den Beruf des Taxeifahrers auszuüben. Auch fertig.


    Selbst wenn ich alle Vorschriften einhalte : Habe ich die letzte Nacht durchgemacht auf Party xy, dann sagt mein Arbeitszeitgesetz darüber garnichts. Halte mich an Vorschriften und bin trotzdem übermüdet. Also alles wieder nur krampfhafte Versuche irgendetwas regeln zu wollen. Warum gibt es wohl kein Gesetz, daß man nicht auf die heisse Herdplatte fassen darf nach 22 h ??
    Genau, und so ist es hier auch.


    Alles andere ist doch wieder verquirllter Pferdemist.


    Reserverad

  • na gut, also doch Ivica Krijan, einfach weil er immer beste Steilvorlagen allererster Güte liefert.
    Also ICH habe ihn nicht bezahlt dafür, falls jemand auf diese naheliegende Idee kommt.
    Ma gucken was er schreibt


    Zitat

    Es gibt nur konkrete Tarifverhandlungen
    und zwar zwischen AG und AN
    und nur in meinem Betrieb.


    Ich brauche keinen Vermittler dazwischen.


    Sollte es einmal einen Flächentarif geben, werde ich dem nicht beitreten.
    Deutlicher kann man nicht sein.


    Genau das ist der Punkt, der den Arbeitgebern so passen könnte. Bloß nicht zulassen, das sich Arbeitnehmer etwa zusammenschliessen
    und gemeinsame Forderungen stellen. Die könnte ja etwa Erfolg damit haben. natürlich ist es hingegen durchaus angesagt, das AG an einem Strang ziehen.
    "Nee, is klar, nä?" würde Atze Schröder sagen.


    ich befürchte, das auf dieser Versammlung dort die vertretene Arbeitgeberschaft auch nicht an einer gemeinsamen Lösung interessiert sein werden,
    sondern eher Beruhigungspillen zu verteilen versuchen, nach dem Motto ja, wir kümmern uns darum. Am Ende wird es vielleicht einen Hausvertrag beim Hansafunk geben
    (der wird es seinen Unternehmern vorschreiben (na gut:sie einigen sich auf einen) Eine andere Zentrale wird andere Bedingungen als Geschäftsgrundlage des Beitritts zu ihr
    vertragsrechtlich zwingend machen. Wieder andere Unternehmer machen ihre anderen Vorstellungen zur Geschäftsgrundlagen. Und viele viele Kleinunternehmer handeln jeder
    ihre eigenen Arbeitsverträge und Entlohnungsmodelle aus. Diesmal vielleicht auf legaler Grundlage, aber Hauptsache eben individuell.
    Der Worst Case für den Lohnempfänger. Wieviele dabei wohl wieder über den Tisch gezogen werden? Auch der eine oder Andere, der vielleicht gar nicht
    in der Lage ist, die Tragweite seiner erzwungenen Unterschrift ("sonst kannste gehen") unter einen neuen Arbeitsvertrag zu ermessen oder zu erkennen.


    Dieser Punkt ist ganz entscheidend und immens wichtig um hier nicht in die Falle zu laufen.
    Das sehe ich als reale Gefahr, der man von vorneherein entwirken muss.
    Das schafft man nur mit Gemeinsamkeit und Solidarität.
    War nie anders, wird immer so bleiben.


    Und das ist die eigentliche Herkulesaufgabe auf dieser Versammlung, diese Chance zu sehen und zu nutzen, an allererster Stelle hier etwas
    zu bewirken. Ein Einsehen, das fairer Interessensausgleich am besten gemeinsam geht.
    Das wird natürlich umso schwerer, wenn sich auch noch Zentralen gegeneinander, EWU vs. MWU's., und natürlich angestellte Fahrer auf 'guten Arbeitsplätzen'
    und 'schlechten Arbeitsplätzen' untereinander spinnefeind sind und sich die Butter auf dem Brot nicht gönnen.


    Ungleichheit und Ungerechtigkeit wird möglicherweise noch stärker zementiert werden in Zukunft. Diesmal mithilfe des Gesetzes.


    p.s.
    Einem Flächentarif braucht man nicht beitreten.
    Einem nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz geschaffenen schon. Deswegen ja auch Gesetz. Wer hier darunter bleibt, macht sich
    strafbar wegen Sozialversicherungsbetrug. Das gibt richtig empfindliche Strafen. Und Konzessionsentzug als Dreingabe.

  • Kutscher-HH
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    1
    Heute, 08:15


    BWVI Treffen wg. illegaler Arbeitszeiten im Gewerbe


    Heute ist es nu soweit.Entweder bekommen die Verantwortlichen des Gewerbes heute einen deutlichen Fingerzeig,das die verkehrsgefährdenden Verstösse gegen Arbeitszeit und Akkordentlohnung künftig zu unterbleiben haben oder man bestätigt sich gegenseitig das dieses Problem nicht besteht.
    Besonders interessant wird sein,ob der dort vertretene Nachtfahrer C.Grün letzte Nacht keine Mammutschicht gefahren hat,damit er der Veranstaltung folgen kann.Auch I.Krijan wird zitternd zu Hause sitzen,da dessen öffentliche Beiträge gemäss "Poorboy" einer umfangreichen Selbstanzeige entsprachen.Gerade Leute wie Krijan müssen heute Angst haben,da alle dem Hansa verbundenen Unternehmen nach den letzten Straftaten der Vorstände besonders im Focus stehen dürften.Zum Glück ist es bei dem heutigen Stand der Zentralentechnik ein Leichtes für die AUFSICHTSbehörden bei ein wenig gutem Willen die Missstände abzustellen
    Also liebe Behörden.Gebt uns Vertrauen in die Zukunft und in Euch !!

    PS:Wie wär es als Zeichen der Entschlossenheit Durchsuchungen bei den Zentralen während der Sitzung durch zuführen?


    Es gibt viele Engel,aber nur einen Teufel !



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    HLooP
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    Heute, 09:21
    Rechtlich durchsetzbare Auswertungen der Zentralendaten wird es erst geben, wenn es für jedes Taxi einen Vermittlungszwang geben wird. Und wo keine Daten gespeichert werden dürfen, kann es auch keine aussagefähigen Daten geben. Wäre dies das Ergebnis dieses Treffens, geh davon aus, dass sofort jegliche Datenspeicherung bei den Zentralen Geschichte ist.


    Ausser bei myTaxi, denn die können wegen fehlender Pauschale nicht auf das Speichern verzichten.



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    Kutscher-HH
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    Heute, 09:32



    Käsekram! Natürlich dürfen Straftäter verfolgt werden wenn sie Spuren/Daten hinterlassen.Ob die Mittäter/Zentralen ohne weiteres entgegen gesetzlicher Aufzeichnungspflichten Daten einfach löschen bleibt abzuwarten.


    PS: Früher war ein Lübecker ein Fuffi,und jetzt?


    Es gibt viele Engel,aber nur einen Teufel !


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    HLooP
    Profi


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    Heute, 09:41


    Natürlich darf bei Verdacht auf Straftaten auch auf die Daten zurückgegriffen werden, gibt m. W. schon Urteile dazu. Der Zentralenzwang wird die Kröte sein, die die ach so redlichen Überzeugungsgraupen schlucken müssen.

    Es kotzt mich an, dass alle Funkunternehmer pauschal als krimineller dargestellt werden als Funklose. Wenn also Logfiles als Beweismittel dienen sollen kann es nur heissen: Datenfunk- und Zentralenzwang für alle Taxen und illegal taxiähnlich betriebenden Mietwagen.

    Als der Fuffi noch ein Lübecker war, ging es uns zumindest scheinbar besser. Seither gibt es leider zuviele falsche Fuffziger.



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    alphacentauri3
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    5
    Heute, 10:16


    Die Behörden interessieren sich für den letzten zu versteuernden Cent, den du in deiner Tasche versteckst, um damit die Aufstocker, die vor dir am Posten stehen durchzufüttern. Der Rest ist denen egal.


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    Kutscher-HH
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    6
    Heute, 10:17


    Käsekram ! Spätestens mit dem Fiskaltaxameter wird es keine Unterschiede geben.Ausserdem hat das Hamburger Modell ergeben (s. GA LinneKrause),das die Funkwagen unwirtschaftlicher sind als die Graupen.In richtigen Metropolen wie London,N.Y. gibt es fast nur Funklose.
    Im übrigen sind auch jetzt Zentralendaten gar nicht nötig.Denn die meisten Zentralen vermitteln über die Telefonnetze per Smartphone (wie Taxi Hamburg etc.) und damit sind die Daten auch beim Provider(incl. Koordinaten) abrufbar.Also quasi ein Online-Fiskaltaxameter ohne Umsatz.Diese Kontrolle ist auch bei jeder Graupe mit Mobiltelefon bei Verdach möglich.


    Es gibt viele Engel,aber nur einen Teufel !


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  • HLooP
    Profi
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    7
    Heute, 10:37


    In den Zentren dieser Metropolen gibt es tatsächlich nur Funklose. Aber auch nur dort. Und speziell die Londoner und New Yorker Taxistruktur ist ohnehin kaum mit dem vergleichbar, was wie hier kennen.

    Ob das Fiskaltaxameter weit genug geht, wird sich zeigen. Solange es keine adäquate Lösung für Mietwagen gibt, wird es möglicherweise auch zu einer expolsionsartigen Vermehrung von Funkmietwagen führen. Dann hast Du den Status, dass Taxen nur noch Einsteiger fahren. Einsteiger in Innenstädten sind häufig keine guten Stammkunden. Die steigen halt ein.

    Bei uns sind Graupen in der Masse derinitiv nicht wirtschaftlicher als Funktaxen. Die meisten Besuche der Steuerfahndung erhielten hier im letzten Jahr Graupen, die Schwierigkeiten bei der Verlängerung hatten.


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    DD-Taxi
    Fortgeschrittener
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    Beiträge: 376
    8
    Heute, 10:41


    In Dresden hätte man als Graupe im Schnitt vielleicht 5 oder 6 Kunden bei einer 12 Stunden Schicht.


    ------------------------------------------------------------------------------


    Habenichts
    Administrator
    Registrierungsdatum: 4. März 2011
    Beiträge: 2 415
    9
    Heute, 12:39


    Zitat HLooP:
    "Ob das Fiskaltaxameter weit genug geht, wird sich zeigen "



    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht !!!

    Wenn die Unternehmen schlicht und ergreifend eine Unternehmenskultur von fairen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen
    und Mitbestimmung in einem Tarifverfahren pflegen würden, wäre dieser ganze Kontollzwang überhaupt nicht notwendig.

    Grade die Mehrwagenunternehmen oder Genossenschaftszentralen stehen hier ganz klar besonders in der Verantwortung.
    Denn die geben das Bild von einem anständig und sauber arbeitenden Taxigewerbe in der Öffentlichkeit vor. Oder eben nicht.

    Mithin sind sie auch am meisten verantwortlich für mehr und schärfere Kontrollen. Und den Ruf danach.Und die Mittel dazu.
    Dinge, die eigentlich niemand will.




    Wünsche Fette Beute Und 1,6mm Profil Auf Dem Pneu



    --------------------------------------------------------------------------------



    Kutscher-HH
    Fortgeschrittener
    Registrierungsdatum: 21. November 2011
    Beiträge: 189
    10
    Heute, 19:00




    DANKE HABENICHTS !!

    Grandioses Ergebnis des Heutigen Treffens ! MWU am Heulen.Ausgerechnet Stambula möchte im kleinen Kreis mit Behörden kungeln.DAS wäre ja fast Hansamanier.Jetzt gilt es korreke Verträge auszuhandeln mit der Behörde oder einen Musterprozess zu führen (Wär ja was für G--Maul Krijan)

    näheres unter


    http://httP://www.hamburgertaxenverband.de unter "Artikel"


    Es gibt viele Engel,aber nur einen Teufel !



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    Habenichts
    Administrator
    Registrierungsdatum: 4. März 2011
    Beiträge: 2 415
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    Heute, 19:28



    Schön, das die Herrschaften sich in ALLEN Punkten meiner Einschätzung der Sachlage angeschlossen haben.
    Auch einer Bewertung der Gleichheit Provisionslohn=Akkordlohn.
    Es gab da ja einige wilde Interpretationen im DAS! eines gewissen Herrn darüber.

    "Ritter und auch Werner kündigten an, dass die Einhaltung solcher unstrittigen Mindeststandards wie Lohnfortzahlungen
    oder Gewährung von Urlaub künftig auch konzessionsrechtlich relevant würden."

    Das ist ziemlich wortwörtlich das, was mir Herr Ritter in einem Telefonat gesagt hatte.
    Und das das bundesdeutsche Auswirkung haben wird!!!!!
    hab ich doch heute noch mit einem Taxiverbandschef aus Thüringen kontaktet, der meinte "wie, was ist denn in Hamburg los? ich weis von nichts"
    Kann jemand bitte in Berlin beantragen, das der 20.01.2012 künftig als neuer gesetzlicher Feiertag begangen wird?

    Und an dieser Stelle gönne ich mir einen kleinen Gruß an meinen Exchef der Firma City Liner:
    Ich kann sehr sehr sehr sehr nachtragend sein, wenn man mir ans Bein pisst und mich mobbt!!!
    Ich hoffe die Umstellung deiner Arbeitsverträge, unterschiedlichen Entlohnungsmethoden und Buchhaltung wird Dir nicht schmecken, Matthias!!!!
    Dieser hübsche kleine Nebeneffekt sei mir gegönnt......

    Nun gut, on the carpet again ...... Die Umsetzung gilt es jetzt zu bewerkstelligen. Und da sehen wir ja schon genau die kommenden
    Schwierigkeiten, vor denen ich schon gewarnt habe:
    Ein paar Unternehmerherren möchten in kleiner Runde einen Musterarbeitsvertrag ausbaldowern. Übrigens ein Punkt, den ich schon
    vor einem 3/4 Jahr angeregt hatte für den HTV. Nun ja. Olle Kamellen.

    Gut, das die HTV-Vertreter sich hier sich breit gemacht haben. Nichts weniger als das hätte ich erwartet!!
    Die Arbeitnehmer sollen sich endlich zusammenfinden um hier mit einer gemeinsamen und starken Stimme ihre Rechte zu Fordern!
    Mitbestimmen lautete die Forderung der abgesagten Demo. Dieser Ruf hätte bis in den 8 Stock herausschallen sollen,
    an die Ohren der Schüttes, Lohses und Stambulas!!!

    Ich finde an dieser Stelle darf ich ruhig mal erwähnen, das RPH mich auf genau diesen Punkt, den Herr Hellbach angesprochen hat,
    "Nach Prüfung des "Fahrpersonalgesetzes" und seines § 3 (Verbot von Akkordlöhnen für Fahrpersonal),
    verschiedener Gesetzeskommentare und auch der Entstehung und Begründung des Gesetzes, hat...."
    aufmerksam gemacht hat. Und der so in die Begründung der Beschwerde und der Petition eingeflossen ist.
    Danke!


    Im übrigen kann ich nicht erkennen, welche Argumente der HTV hier vorgetragen hätte, die ich nicht alle selber und noch ein paar mehr,
    inklusive ein paar hübscher Belege, selber in petto gehabt hätte.
    Aber nun gut. Immerhin sind diese Punkte angesprochen worden und das ist gut und wichtig.
    Auch das es ein weiteres Treffen geben wird. Aber: der Kreis muss größer werden.
    Und es reicht bei weitem nicht aus, sich mit 1- 2 AN-Vertretern zusammenzusetzen.
    Vor allem: Wen bittesehr vertritt denn der HTV??? Ich will damit nicht den HTV dikreditieren, sondern sagen,
    das das Wort "vertritt" auch Stimmen haben muss, die dahinter stehen.



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    HLooP
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    Heute, 20:16



    Das Thema verteilt sich hier jetzt gerade auf drei Threads, den Mindestlohnthread noch mitgezählt 4!

    Wieviele Autos hat Stambula?


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    Habenichts
    Administrator
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    Heute, 20:35



    ja, äußerst blöd eigentlich, das Kutscher einen neuen Thread aufgemacht hat dazu. Das scheiß umkopieren macht echt keine Freude.

    Übrigens: Hans Meissner in seinem Leitfaden hatte Unrecht, wie ich schon früh schrieb.


    Dieser Thread hier hat vor allem eines: Einen spannenden Anfang, einen spannenden Mittelteil und ein schönes Ende!
    Eigentlich könnte man ihn jetzt auch schliessen, wie eine Geschichte.

  • An HLooP:
    Stambula hatte mal etwa 200 Wagen, fiel dann aus diversen Gründen zurück auf ca. 35 und liegt derzeit wieder bei etwa 60, nachdem er mehrere Pleite-Unternehmer aufgekauft hat!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Ich verstehe nicht weshalb hier nur die Fahrpersonalverordnung debattiert wird.


    Gundsätzlich ist es verboten das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer zu übertragen, sprich: Provsionsvergütung ohne Grundgehalt ist nicht rechtens

  • Das haben die doch inzwischen, zumindest in Hamburg schon begriffen!
    Und in Berlin arbeitet unsere tolle Kollegin Asteria (richtiger Name bekannt) an diesem Problem, indem sie fleißig dortige Behörden auf diese Mißstanände aufmerksam macht!
    Es hilft NUR ständiges 'den-Behörden-auf-die-Nerven-fallen', sonst NICHTS!

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  • @Jörn


    nee wat ick meene ist das die fahrpersonalverordnung bez. des Lohnvergütungsgesetzes ausser acht gelasssn werden kann. Auch ohnedem ist die Lohnvergütung ohne Grundlohn nicht rechtens. Genau das hat Asteria schon vor langer Zeit hier und im DAS geschrieben. Es ist also nichts Neues

  • Neu ist ALLES nicht!
    Aber neu ist, daß wir endlich es geschafft haben, die Oberen der Behörde derart unter Druck zu setzen, daß sie handeln MUSSTEN!
    Gut Ding will Weile haben!
    Und WIR HIER haben mehr als nur Geduld!

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