In den letzten Tagen wurden mir zwei Fälle bekannt, wo Fahrer, die auf Wagen größerer Mietwagenfirmén fahren, ein Gewerbe anmelden müssen, um dann als SUBUNTERNEHMER dort zu arbeiten!?
Die Firmen sind nicht irgendwelche, sondern SIXT und Erdogan, dem derzeitigen Chef des LHTs!
Dazu meine Mail an die Behörde und die Antwort Herrn Ritters!
Von: Joern Napp
Gesendet: Freitag, 24. Mai 2013 17:19
An: Verkehrsgewerbeaufsicht (BWVI-Stadtentwicklung)
Betreff: Aufkommende Verquickungen von Taxizentralen mit Mietwagen / Einbau von Wegstreckenzählern u.a.
Sehr geehrter Herr Ritter.
In den letzten Tagen gab es Meldungen, daß in Düsseldorf der Hansa-Ableger Rhein-Taxi ins Geschäft mit Mietwagen eingestiegen ist. Ob das legal ist, wurde schon anderswo angesprochen.
Beim Studieren des Mai-Heftes der Hansa-Funktaxi eG durfte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß auch dort versucht wird, den Genossen sanft aber bestimmt diese Idee unterzujubeln.
Gleichzeitig hörte ich in diesem Zusammenhang, daß enge Familienmitglieder des 1.VS des LHTs Erdogan ihre Hansa-Anteile verkauft hätten, um massiv ins Geschäft der Schwarzen Limousinen einzusteigen!
Hier beginnen sich nun viele Fragen zu ergeben.
ZB schreibt Dirk Schütte, man habe die Technik dafür? Wofür? Zum Vermitteln dieser Fahrzeuge? Stehen diese dann auch immer dort auf dem Hof oder werden auf anderen Plätzen mit Hilfe der Taxi-Vermittlungstechnik zu den potentiellen Kunden gebracht?
Da tut sich für mich die Frage auf, ob dieses legal ist!?
Da vor allem dem Hansa die Kunden in Massen weglaufen (nach meinen Informationen haben die schon mindestens 20% an myTaxi verloren), müssen die natürlich nach neuen Einnahmefeldern suchen, zumal sie auch 200 Wagen mehr durchfüttern müssen.
Ein Gerücht besagt, daß die oben erwähnte Familie (alte Hansa-Genossen) schon aktiv mit dem Hansa zusammenarbeiten!?
Liegen Ihnen als Zulassungsbehörde irgendwelche Informationen über derartige geschäftliche Neuerungen vor?
In diesem Zusammenhang wurden Wagen des Typs Mercedes S-Klasse und VW T5 als Mietwagen zugelassen. Alle mit HH-LO...!
Sie erinnern sich, daß Sie mir mal im Zusammenhang geeichter Wegstreckenzähler in Mietwagen geschrieben haben, diese seien nicht notwendig, da damit keine ungesetzlichen Handlungen durchgeführt würden, weil praktisch das gesamte Geschäft bargeldlos stattfinden würde. Das mag stimmen für Sixt oder Europcar, ganz sicher aber nicht für kleinere Unternehmen, dazu zähle ich jetzt auch mal MyDriver, die im Taxi-Preisbereich arbeiten und meist BAR bezahlt werden!
Bei ganz kleinen Unternehmen ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet, so daß dieser Vertrauensvorschuß in keinster Weise gerechtfertig ist!
Trotzdem wurden bisher weiterhin KEINE Mietwagen MIT WEGSTRECKENZÄHLERN zugelassen, was mich sehr nachdenklich stimmt, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie und Ihre Behörde diese Problematik eines VOLLKOMMEN UNKONTROLLIERTEN MIETWAGENVERKEHRS nicht kennen!?
Die Entwicklungen werden, was alle Informierten, und auch die Hansa-Bosse, wissen, weg vom Taxi hin zum Mietwagen mit Chauffeur gehen, was umgehend die Behörden zwingen muß, also auch Sie, zu besseren Kontrollmaßnahmen zu greifen! Und zwar bei ALLEN Mietwagen, alten wie neuen!
Wie gedenken Sie, diese Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls Fehlentwicklungen gegenzusteuern?
Gilt, Ihrer Meinung nach, dieser Vertrauensbonus immer noch, auch wenn sich die Mietwagenszene dramatisch ausweitet und verändert?
Wie könnten eventuell denkbare Schwarzvermittlungen oder ein systematisches Unterlaufen der Rückkehrpflicht kontrolliert und durchgesetzt werden?
Wie würde ein potentieller Bargeldverkehr in diesem Bereich effektiv kontrolliert werden?
Weiterhin möchte ich Sie bitten, mir die neuesten Zulassungszahlen zu Taxen und Mietwagen und die Zahl der Betriebe zu schicken.
Um die baldige umfassende Beantwortung meiner Frage bitte ich Sie!
mfG
Jörn Napp
Bachstückenring 5
22149 Hamburg
Tel: 0175-5825443
WG: Aufkommende Verquickungen von Taxizentralen mit Mietwagen / Einbau von Wegstreckenzählern u.a.
31.05.2013 um 09:38 Uhr
Von: Ritter, Dirk
Sehr geehrter Herr Napp,
Ihre Zuschriften möchte ich wie folgt beantworten:
Die Verkehrsgewerbeaufsicht ist die zuständige Aufsicht- und Genehmigungsbehörde u.a. für den Taxen- und Mietwagenverkehr und ist damit beiden Verkehrsarten gegenüber verpflichtet. Aufgabe der Verkehrsgewerbeaufsicht ist es nicht, legale unternehmerische Aktivitäten zu verurteilen oder zu unterbinden.
Wir werden aber sehr wohl darauf achten, dass auch im Mietwagenverkehr die in den Verkehrsgesetzen geregelten Pflichten, u.a. die zur Auftragsannahme und zur Rückkehrpflicht an den Betriebssitz, eingehalten werden. Auch Ausnahmen von der Pflicht der Nutzung eines geeichten Wegstreckenzählers werden weiterhin nur dann erteilt, wenn nachweislich feststeht, dass der Fahrzeugeinsatz im Event- oder Krankenbeförderungsverkehr mit unbaren und rechnungsbezogenen Abrechnungsverfahren erfolgt; Mietwagen, die in den Verkehr gebracht werden mit dem erkennbaren Ziel, diese auch im typischen Alltagsgeschäft auch mit spontanen Fahrten und Bargeschäft
einzusetzen erhalten keine Ausnahmegenehmigung (so auch gerade geschehen bei der Umwandlung von Taxen zu Mietwagen von einem Taxenunternehmen; hier wurde der Unternehmer verpflichtet, geeichte Wegstreckenzähler zu nutzen).
Im Übrigen können wir den von Ihnen beschriebenen Trend einer Ausweitung des Mietwagenverkehrs in Hamburg noch nicht bestätigen.
Die Anzahl der Mietwagen ist in den letzten Monaten relativ konstant geblieben und wir stellen hier auch aktuell keine nennenswerten Antragszahlen fest. Eine kleine Übersicht über die Entwicklung der Taxen- und Mietwagenzahlen füge ich gerne bei.
Seien Sie sich aber gewiss, dass wir die Entwicklungen in den Verkehrsarten genau beobachten und bei erkennbaren Fehlentwicklungen auch im Mietwagenverkehr entsprechend agieren würden.
Zu Ihrer weiteren Frage zum Einsatz von selbstständigen Mietwagenfahrern weise ich darauf hin, dass bereits verwaltungsgerichtlich festgestellt wurde, dass der Einsatz von selbstständigen Taxenfahrern personenbeförderungsrechtlich nicht ohne weiteres möglich ist, da insbesondere wegen der umsatzabhängigen Einnahmeverteilung auch das unternehmerische Risiko auf den vermeintlich selbstständigen Taxenfahrer übertragen wird und dieser in der Folge eine eigene Taxengenehmigung benötigt und eben nicht auf der Konzession des "Fahrzeugverleihers" fahren kann. Dieser personenbeförderungsrechtliche Ansatz greift so nicht unbedingt im Mietwagenverkehr, wenn hier Fahrer mit einer festen Stunden- oder Tagesentlohnung eingesetzt würden. Allerdings bestünden hier Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatz von selbstständigen Fahrern aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht, läge hier doch wegen der Auftragsannahme durch den Konzessionär und damit der Bestimmung des konkreten Zeit- und Fahrteinsatzes eine umfassende Weisungsbefugnis durch den Mietwagenunternehmer und so gut wie kein unternehmerisches Risiko beim Fahrer vor. Die Klärung dieser Frage obliegt jedoch nicht uns, sondern den Sozialversicherungsträgern. Wir sind aber gerne bereit, gesicherte Erkenntnisse -auch unter Nennung der Namen der Beteiligten- über den Einsatz von sogenannten selbstständigen Mietwagenfahrern an die dort zuständige Stelle zur Prüfung weiterzugeben.
Beste Grüße
Dirk Ritter
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Rechtsamt
Verkehrsgewerbeaufsicht RV 2
Stadthausbrücke 8, D - 20355 Hamburg
Telefon: + 49 (0)40.42840 - 3067
Telefax: + 49 (0)40.42840 - 2355
mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de
Die neuesten Zahlen, die Herr Ritter mitlieferte, werden bei den Zulassungen reingesetzt!