Mietwagen vs. Taxi

  • 2006 fand der BZP eine Verschiebung von den Taxis weg hin zu den Mietwagen noch sehr schlecht!
    Tja, wie sich die Zeiten ändern?
    Ganz nach dem Motto: 'Was schert mich mein Geschwätz von gestern?!


    BZP-Report von 2006:
    http://bzp.org/Content/INFORMA…_highsub=0&D_highsubsub=0


    Und dazu dann Müller im BZP-Report 2013 - ausgerechnet von einem Mietwagenhai:
    http://bzp.org/Content/INFORMA…_highsub=0&D_highsubsub=0


    Und dann noch mal 2010:
    http://bzp.org/Content/INFORMA…_highsub=0&D_highsubsub=0

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  • Ich habe seit vielen Jahren einen Stadtführer-Ausweis und darf gerne feststellen, daß das die dämlichste und unützeste Ausgabe meines Taxi-Daseins war!
    Die hat mir bisher noch keinen einzigen Focken-Cent eingebracht!



    Ich hatte zwar schon etliche Stadtführer-Touren (vor Allem in meiner GRT-Zeit), sogar bis Berlin, weil ich auf meinen Websites Werbung machte, gute Stadtkenntnisse zu haben (Hamburg, Lübeck, Berlin und Celle gehören zu meinen Gebieten) und fließend Englisch zu können, aber dieser Ausweis ist absolut für die Katz!
    Es sei denn, man hat als HAMBURGER KUTSCHER keinerlei Grundkenntnisse seiner Stadt!


    DIESE sollte man aber als GRUNDVORAUSSETZUNG mitbringen!
    Nicht umsonst gehen Ortsfremde immer zuerst zu einem Taxi, um diesen nach bestimmten Dingen in der Stadt zu fragen.
    Und nette kleine Geschichten zu den Plätzen, an denen man gerade vorbeifährt, bringen immer viel Trinkgeld!


    Aber es ist völlig SINNENTLEERT, die Höhe der Köhlbrandbrücke auf den Meter genau zu wissen!


    Auch dieser 'Ausweis' ist NUR eine nette Geldquelle für Verbände wie den LHT oder den Hansa!

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  • Auch dieser 'Ausweis' ist NUR eine nette Geldquelle für Verbände wie den LHT oder den Hansa!


    In Berlin will die IHK 1200 Ökken für einen dreimonatigen Kurs und der Stadt-/Gästeführerverband ca. 3000 :neinnein:


    Deswegen habe ich denen das :spinner: gezeigt.


    Nichtsdestotrotz gehören Stadtkenntnisse in die OKP

  • Auch bei uns tun sich ab und an mal gute Vorzeichen auf, wie hier bei diesem Urteil!


    Wie sich doch die Argumente der Minicar-Leute mit denen von UBER gleichen!
    Und unser Taxioberboß Müller ist selber ein Mietwagenhai!
    Wie kann man eigentlich in einem TAXI-Verband auch Mietwagen mitvertreten?
    Eine bemerkenswerte Tatsache, die überall vorkommt, nicht nur im BZP!


    Mietwagen sind unsere Totfeinde!
    Die sind eigentlich schon seit vielen Jahren erheblich schlimmer, als es UberPOP je sein kann und wird!


    http://www.badische-zeitung.de…verstossen--98777002.html

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  • @Jörn



    Du kannst Dir doch wünschen was Du willst.
    Am Ende wird es jeden Arbeitsplatz - Caritas und Kirche vielleicht mal ausgenommen - nur deshalb geben, weil der entsprechnende Mitarbeiter auf diesem Arbeitsplatz mehr erwirtschaftet als er kostet. So einfach ist das. Und wenn Du als Unternehmer von mir aus 200,- € im Monat und Wagen netto übrig hast ( aber auch nur solange keiner gegen Laternenmasten fährt... :tomato: ), dann ist das nur mehr als recht und billig.


    Es ist - zumindest wenn man unser Wirtschaftsystem hier im Westen beibehalten möchte - Sinn und Zweck eines Arbeitsplatzes für den Unternehmer einen Gewinn zu erzielen. Mal ist er größer, mal kleiner.
    Nur weil Apple mittlerweile der reichste Konzern ist, zahlen die doch auch nicht plötzlich dreifaches Gehalt.


    Haste ein Restaurant bekommt dein Kellner vielleicht 1500,- Monat, ob es gut oder schlecht läuft ist das Risiko des Gastronomen.
    Wenn der 4 Bedienungen hat obwohl es auch drei schaffen könnten, wird wohl bald einer gehen müssen.


    Wenn ich 10 Taxen hätte aber nur 5 Fahrer die für mich Plus erwirtschaften, dann werden eben 5 gehen. Und finde ich keine neuen guten Fahrer, dann verkaufe ich eben auch 5 gleich die Wagen. Very simple.



    Tesa


    ( PS: Merke gerade falscher Thread. gehörte unter die englischen Busse und zum Mindestlohn - keine Ahnung wie man das ändert...)

  • Auch bei uns tun sich ab und an mal gute Vorzeichen auf, wie hier bei diesem Urteil!


    Wie sich doch die Argumente der Minicar-Leute mit denen von UBER gleichen!
    Und unser Taxioberboß Müller ist selber ein Mietwagenhai!
    Wie kann man eigentlich in einem TAXI-Verband auch Mietwagen mitvertreten?
    Eine bemerkenswerte Tatsache, die überall vorkommt, nicht nur im BZP!


    Mietwagen sind unsere Totfeinde!
    Die sind eigentlich schon seit vielen Jahren erheblich schlimmer, als es UberPOP je sein kann und wird!


    http://www.badische-zeitung.de…verstossen--98777002.html

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  • In diesem Falle erinnere ich gerne noch mal an meine Mail an unsere Gewerbeaufsicht und deren Antwort. Beides schon von 2013.

    Von: Joern Napp [mailto:joern.napp@web.de]
    Gesendet: Freitag, 24. Mai 2013 17:19
    An: Verkehrsgewerbeaufsicht (BWVI-Stadtentwicklung)


    Betreff: Aufkommende Verquickungen von Taxizentralen mit Mietwagen / Einbau von Wegstreckenzählern u.a.


    Sehr geehrter Herr Ritter.
    In den letzten Tagen gab es Meldungen, daß in Düsseldorf der Hansa-Ableger Rhein-Taxi ins Geschäft mit Mietwagen eingestiegen ist. Ob das legal ist, wurde schon anderswo angesprochen.
    Beim Studieren des Mai-Heftes der Hansa-Funktaxi eG durfte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß auch dort versucht wird, den Genossen sanft aber bestimmt diese Idee unterzujubeln.
    Gleichzeitig hörte ich in diesem Zusammenhang, daß enge Familienmitglieder des 1.VS des LHTs Erdogan ihre Hansa-Anteile verkauft hätten, um massiv ins Geschäft der Schwarzen Limousinen einzusteigen!
    Hier beginnen sich nun viele Fragen zu ergeben.
    ZB schreibt Dirk Schütte, man habe die Technik dafür? Wofür? Zum Vermitteln dieser Fahrzeuge? Stehen diese dann auch immer dort auf dem Hof oder werden auf anderen Plätzen mit Hilfe der Taxi-Vermittlungstechnik zu den potentiellen Kunden gebracht?
    Da tut sich für mich die Frage auf, ob dieses legal ist!?
    Da vor allem dem Hansa die Kunden in Massen weglaufen (nach meinen Informationen haben die schon mindestens 20% an myTaxi verloren), müssen die natürlich nach neuen Einnahmefeldern suchen, zumal sie auch 200 Wagen mehr durchfüttern müssen.
    Ein Gerücht besagt, daß die oben erwähnte Familie (alte Hansa-Genossen) schon aktiv mit dem Hansa zusammenarbeiten!?
    Liegen Ihnen als Zulassungsbehörde irgendwelche Informationen über derartige geschäftliche Neuerungen vor?
    In diesem Zusammenhang wurden Wagen des Typs Mercedes S-Klasse und VW T5 als Mietwagen zugelassen. Alle mit HH-LO...!


    Sie erinnern sich, daß Sie mir mal im Zusammenhang geeichter Wegstreckenzähler in Mietwagen geschrieben haben, diese seien nicht notwendig, da damit keine ungesetzlichen Handlungen durchgeführt würden, weil praktisch das gesamte Geschäft bargeldlos stattfinden würde. Das mag stimmen für Sixt oder Europcar, ganz sicher aber nicht für kleinere Unternehmen, dazu zähle ich jetzt auch mal MyDriver, die im Taxi-Preisbereich arbeiten und meist BAR bezahlt werden!
    Bei ganz kleinen Unternehmen ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet, so daß dieser Vertrauensvorschuß in keinster Weise gerechtfertig ist!
    Trotzdem wurden bisher weiterhin KEINE Mietwagen MIT WEGSTRECKENZÄHLERN zugelassen, was mich sehr nachdenklich stimmt, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie und Ihre Behörde diese Problematik eines VOLLKOMMEN UNKONTROLLIERTEN MIETWAGENVERKEHRS nicht kennen!?
    Die Entwicklungen werden, was alle Informierten, und auch die Hansa-Bosse, wissen, weg vom Taxi hin zum Mietwagen mit Chauffeur gehen, was umgehend die Behörden zwingen muß, also auch Sie, zu besseren Kontrollmaßnahmen zu greifen! Und zwar bei ALLEN Mietwagen, alten wie neuen!
    Wie gedenken Sie, diese Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls Fehlentwicklungen gegenzusteuern?
    Gilt, Ihrer Meinung nach, dieser Vertrauensbonus immer noch, auch wenn sich die Mietwagenszene dramatisch ausweitet und verändert?
    Wie könnten eventuell denkbare Schwarzvermittlungen oder ein systematisches Unterlaufen der Rückkehrpflicht kontrolliert und durchgesetzt werden?
    Wie würde ein potentieller Bargeldverkehr in diesem Bereich effektiv kontrolliert werden?


    Weiterhin möchte ich Sie bitten, mir die neuesten Zulassungszahlen zu Taxen und Mietwagen und die Zahl der Betriebe zu schicken.


    Um die baldige umfassende Beantwortung meiner Frage bitte ich Sie!


    mfG
    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg
    Tel: 0175-5825443


    WG: Aufkommende Verquickungen von Taxizentralen mit Mietwagen / Einbau von Wegstreckenzählern u.a.
    31.05.2013 um 08:38 Uhr
    Von: Ritter, Dirk


    Sehr geehrter Herr Napp,


    Ihre Zuschriften möchte ich wie folgt beantworten:


    Die Verkehrsgewerbeaufsicht ist die zuständige Aufsicht- und Genehmigungsbehörde u.a. für den Taxen- und Mietwagenverkehr
    und ist damit beiden Verkehrsarten gegenüber verpflichtet. Aufgabe der Verkehrsgewerbeaufsicht ist es nicht,
    legale unternehmerische Aktivitäten zu verurteilen oder zu unterbinden.


    Wir werden aber sehr wohl darauf achten, dass auch im Mietwagenverkehr die in den Verkehrsgesetzen geregelten Pflichten,
    u.a. die zur Auftragsannahme und zur Rückkehrpflicht an den Betriebssitz, eingehalten werden. Auch Ausnahmen von der Pflicht
    der Nutzung eines geeichten Wegstreckenzählers werden weiterhin nur dann erteilt, wenn nachweislich feststeht, dass der Fahrzeugeinsatz
    im Event- oder Krankenbeförderungsverkehr mit unbaren und rechnungsbezogenen Abrechnungsverfahren erfolgt; Mietwagen, die
    in den Verkehr gebracht werden mit dem erkennbaren Ziel, diese auch im typischen Alltagsgeschäft auch mit spontanen Fahrten und Bargeschäft
    einzusetzen erhalten keine Ausnahmegenehmigung (so auch gerade geschehen bei der Umwandlung von Taxen zu Mietwagen von
    einem Taxenunternehmen; hier wurde der Unternehmer verpflichtet, geeichte Wegstreckenzähler zu nutzen).


    Im Übrigen können wir den von Ihnen beschriebenen Trend einer Ausweitung des Mietwagenverkehrs in Hamburg noch nicht bestätigen.
    Die Anzahl der Mietwagen ist in den letzten Monaten relativ konstant geblieben und wir stellen hier auch aktuell keine
    nennenswerten Antragszahlen fest. Eine kleine Übersicht über die Entwicklung der Taxen- und Mietwagenzahlen füge ich gerne bei.
    Seien Sie sich aber gewiss, dass wir die Entwicklungen in den Verkehrsarten genau beobachten und bei erkennbaren Fehlentwicklungen
    auch im Mietwagenverkehr entsprechend agieren würden.


    Zu Ihrer weiteren Frage zum Einsatz von selbstständigen Mietwagenfahrern weise ich darauf hin, dass bereits verwaltungsgerichtlich festgestellt
    wurde, dass der Einsatz von selbstständigen Taxenfahrern personenbeförderungsrechtlich nicht ohne weiteres möglich ist, da insbesondere wegen der umsatzabhängigen Einnahmeverteilung auch das unternehmerische Risiko auf den vermeintlich selbstständigen Taxenfahrer übertragen wird und dieser in der Folge eine eigene Taxengenehmigung benötigt und eben nicht auf der Konzession des "Fahrzeugverleihers" fahren kann. Dieser personenbeförderungsrechtliche Ansatz greift so nicht unbedingt im Mietwagenverkehr, wenn hier Fahrer mit einer festen Stunden- oder Tagesentlohnung eingesetzt würden. Allerdings bestünden hier Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatz von selbstständigen Fahrern aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht, läge hier doch wegen der Auftragsannahme durch den Konzessionär und damit der Bestimmung des konkreten Zeit- und Fahrteinsatzes eine umfassende Weisungsbefugnis durch den Mietwagenunternehmer und so gut wie kein unternehmerisches Risiko beim Fahrer vor. Die Klärung dieser Frage obliegt jedoch nicht uns, sondern den Sozialversicherungsträgern. Wir sind aber gerne bereit, gesicherte Erkenntnisse -auch unter Nennung der Namen der Beteiligten- über den Einsatz von sogenannten selbstständigen Mietwagenfahrern an die dort zuständige Stelle zur Prüfung weiterzugeben.


    Beste Grüße
    Dirk Ritter
    Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
    Rechtsamt
    Verkehrsgewerbeaufsicht RV 2
    Stadthausbrücke 8, D - 20355 Hamburg
    Telefon: + 49 (0)40.42840 - 3067
    Telefax: + 49 (0)40.42840 - 2355
    mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de

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  • Und da fragt man sich doch immer wieder, wie es möglich sein kann, daß zB der BZP oder etliche andere Verbände nicht nur Taxen, sondern auch Mietwagen vertreten!?
    Müller, als Mietwagenhai, ist das beste Beispiel dafür!


    http://osthessen-news.de/n1238…krieg-gegen-city-car.html

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  • "

    Zitat von Osthessen News

    "Zu seinem Unternehmen gehören 16 Taxen, neun betreibt er selbst, sieben weitere Sub-Unternehmer


    Wie geht das denn?

  • Aus dem Artikel vom 10.10.2013 :


    Zitat

    Immer öfter werden die sieben Autos von City-Car - ältere silberne Mercedes Benz E-Klasse Limousinen - im Stadtgebiet von Fulda gesichtet. Sie seien als Mietwagen angemeldet und stünden nahe Taxi-Halteplätzen oder vor Diskotheken - "und greifen die Fahrgäste ab", beklagt sich Elmar Salimov - Chef von Taxi-Blitz - im ON-Interview.
    (..)
    Sie [Fuldaer Taxiunternehmen] beklagen sich massiv, dass sie Fahrten verlieren, weil "City-Car" in ihrem Gebiet wildere - unerlaubt und zu Dumping-Preisen. Von bis zu 35.000 Euro Verlust pro Monat für die insgesamt 50 Fuldaer Taxen ist die Rede.


    Analog dazu könnte man in Winsen oder direkt in Hamburg Mietwagenunternehmen gründen. Um 14 % wird die Hamburger Taxiflotte indirekt aufgestockt. 471 Mietwagen fahren zusätzlich taxiähnlich in Hamburg und verursachen Verluste von bis zu 471 mal 5000 € pro Monat für die Hamburger Taxler. Oder 471 neue Uber. Man tut sich in administrativen Kreisen schwer zwischen Taxi, Mietwagen und Raubtaxi zu unterscheiden was sehr merkwürdig ist, da es kaum schwerer sein sollte als zwischen Raubomnibussen, welche städtische Haltestellen illegal anfahren, und normal lizensierten städtischen Omnibussen zu unterscheiden.


    Während der Fashion-Week in Berlin betrieb Daimler wieder sein Taxiparallelgeschäft in der Umbenennung als "Shuttleservice". Lange Schlangen dunkler Limos mit untätigen Mietwagenfahrern im Anzug standen vor den Veranstaltungsorten. Erbarmungswürdiges Dumping und Klau durch eine Weltfirma. Auch dem verwöhnten Modepromi kann zugemutet werden sich ein lizensiertes Taxi rufen zu lassen statt Armutswirtschaften im Quality-Look zu fördern.

  • Taxifahrer-Bashing ist in diesem Fall unangebracht!


    Kannst du zählen, BBI? 9 + 7 = ?


    Nee, deswegen bin ich doch Kutscha geworden :pharao_dance:


    Zitat von PBefG: §47 Verkehr mit Taxen

    (5) Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist verboten.


    Oder was verstehst du unter Subunternehmer?

  • @ BBI


    Ich erkläre dir das mal, NUR für dich, BBI!


    Zitat von osthessen-news

    Zu seinem Unternehmen gehören 16 Taxen, neun betreibt er selbst, sieben weitere Sub-Unternehmer ...


    Wer hat das gesagt? Elmar Salimov. Wer ist Elmar Salimov? Der Chef von Taxi-Blitz. Was ist Taxi-Blitz? Eine Taxirufzentrale. Was macht diese Rufzentrale? Sie vermittel Taxis von Elmar Salimov und weiteren Subunternehmern.


    Jetzt zählen wir zusammen: Die Taxirufzentrale Taxi-Blitz vermittelt Taxis, wovon 9 Taxis Elmar Salimov und 7 Taxis anderen Unternehmern gehören. Das Ergebnis: 16 Taxis!!!


    KLICKEDIKLICK?

  • Gericht stoppt Ubers Mietwagen-Modell


    Das Unternehmen Uber darf in Berlin nicht mehr seinen Fahrdienst über seine App anbieten. Das entschied das Landgericht und gab damit der Klage eines Taxifahrers recht.
    Der Fahrdienst Uber darf vorerst in Berlin einen Teil seines Geschäfts nicht weiterbetreiben. Das Landgericht Berlin untersagte es dem Unternehmen, in der deutschen Hauptstadt Fahrgäste übers Internet an Mietwagen mit Fahrer zu vermitteln, wie die Gerichtspressestelle am Dienstag mitteilte. Die entsprechende App für Mobiltelefone dürfe Uber nicht mehr einsetzen.
    Weiterlesen


    Nach Informationen der Berliner Morgenpost ist das Urteil nicht rechtskräftig und die schriftliche Begründung lag am Dienstag auch noch nicht vor!

  • Irgendwie läuft es gar nicht gut für UBER in den letzten Monaten.
    Man könnte geradezu Mitleid haben mit Travis!

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