Anschnallpflicht vs Beförderungspflicht

  • @jörn


    Wieder ein Auszug aus dem neuen JGB ( JörnsGesetzBuch) :

    Zitat

    Natürlich darf und MUSS ich eine Tour ablehnen, wenn sich auf Aufforderung meine Fahrgäste nicht anschnallen wollen.

    Ich darf es nicht nur, ich MUSS es sogar... oh oh. ( wenns ichs sowieso muß, brauchst du das "darfst" aber eigentlich schon garnicht mehr erwähnen )
    Das sind aber harte Worte Jörn....



    Tesa

  • @Jörn


    ich helfe Dir mal kurz, weil sonst wird das ja wieder nix:

    Zitat

    ...können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die
    Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die
    Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.

    (BoKraft $13 )



    Ersteinmal KÖNNEN sie ablehnen, damit sind wir vom MÜSSEN noch weit entfernt.
    Und ob es sich bei den erwähnten Tatsachen die vorliegen müssen auch ums anschnallen handelt, oder ob das damit gemeint ist, kann man auch nur interpretieren.


    Warum sollte die Oma die vorne rechts neben mir sitzt, sich aber nicht anschnallen möchte, eine Gefahr für mich darstellen, wenn ich sie 800 m innerhalb einer 30er Zone ins Altersheim fahre....?!
    Da müßte man aber schon sehr weit ausholen und theatralisch argumentieren.
    Und wenn die Oma das nicht will, rechtfertig das - ich übertreibe mal gerne - bei 8 Grad Minus im Schneesturm am Posten stehen zu lassen ...?!?


    ( Solche Frage muß für dich als schwarz-weiß Denker bestimmt der blanke Horror sein :pleasantry: )



    Tesa

  • Mann, Man, Tesa!


    Deine Beispiele sind wie eigentlich immer herbeigesucht.


    Zunächst besteht eine AnschnallPFLICHT FÜR ALLE INSASSEN.
    Wenn sich jemand weigert, gefärdet er die Sicherheit! Seine aber auch deine!
    Also darfst und MUSST du die Tour ablehnen!


    Und Omchen freut sich immer, wenn ich sie anschnalle!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Hallo Jörn,


    ich schlage vor du solltest beim Ordnungsamt nachfragen bevor du Behauptungen machst.
    Du behauptest, dass wenn ein Unfall geschieht und der Fahrgast nicht angeschnallt ist ich verantwortlich sei.
    Das trifft nur bei der Beförderung von Minderjährigen ohne erwachsene Begleitung zu.
    Laut deiner Behauptung darf ein Taxifahrer den Fahrgast rausschmeißen, wenn er sich nicht anschnallen möchte.
    Laut meiner Behauptung musst du ihm ein anderes Taxi besorgen.
    Du hast die Beförderungspflicht angenommen.
    Ich muß dir sagen, mir ist kein Taxifahrer bekannt, der jemals einen Fahrgast wegen dem Verweigern eines Angurtens nicht befördert hat.
    Wir waren bisher selbst von der Gurtpflicht befreit.
    Woher kommen auf einmal diese Gesetze?

  • @Jörn


    ich habe jetzt dein problem erkannt !
    Du fährst uznd lebst garnicht in einer realen Welt, sondern einer kunstwelt aus Fiberglas ala Dsungel-Camp, stimmts ??


    Wenn dieses Beispiel der Oma die Du bei Schneesturm o.ä. am Posten stehen läßt weil sie sich nicht anschnallen will als

    Zitat

    Deine Beispiele sind wie eigentlich immer herbeigesucht.

    ......."herbeigesucht" und unwirklich darstellst, dann muß das so sein, daß Du Dich irgendwie in einer anderen Welt bewegst als ich.
    Wo ist diese Welt...?? Und wie ist es da sonst so Jörn , berichte doch mal mehr davon...?!!



    Tesa


  • dazu gibt es sogar ein urteil.
    behörderungspflicht steht über der anschnallpflicht.

  • Zitat von taxi39

    dazu gibt es sogar ein urteil.
    behörderungspflicht steht über der anschnallpflicht.


    Habe ich auch schon paar mal gehört. Ich denke aber, daß diese Information mehr auf Hörensagen basiert als auf ein Urteil!


    Zitat von Joern

    Wenn du NICHT darauf bestehst, daß sich deine Kunden, vorne wie hinten, anschnallen, machst du dich eh bei eventuellen Verletzungen haftbar!


    Gemäß § 23 Abs.1 StVO hat zwar der Taxifahrer dafür zu sorgen, daß die Fahrgäste die Sicherheitsgurte anlegen, aber eine Pflicht des Taxifahrers, seine Fahrgäste zu Straßenverkehrordnungsgerechtem Verhalten anzuhalten, besteht nicht, denn Fahrgäste sind per Gesetz (§ 21 a StVO) zum Anlegen der Gurte verpflichtet. Den Fahrgast, der während der Fahrt sich nicht angeschnallt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls eine Mithaftung.


    Es besteht aber eine Fürsorgepflicht (i.S.d § 3 Abs.2 a StVO) gegenüber Kinder, Ältere und hilfsbedürftige Personen.


    Zitat von Joern

    Zunächst besteht eine AnschnallPFLICHT FÜR ALLE INSASSEN.
    Wenn sich jemand weigert, gefärdet er die Sicherheit! Seine aber auch deine!
    Also darfst und MUSST du die Tour ablehnen!


    Jein, du musst nicht, sondern nur, du darfst.


    Wie schon Tesa richtig festgestellt hat:


    Zitat

    … können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt. (§ 13 BOKraft)


    Dazu ein Urteil:


    Zitat

    Schnallt sich ein Fahrgast im Taxi nicht an und beschädigt er dadurch bei einem Unfall die Frontscheibe, so kann der Taxiunternehmer dafür keinen Schadenersatz vom Gast verlangen, weil die Anschnallpflicht nicht eingeführt wurde, "um Sachschäden durch herumgeschleuderte Insassen zu vermeiden". (Landgericht Frankfurt am Main, AZ: 2/1 S 327/93)


    Dieses Urteil verstehe ich so, daß im Umkehrschluß der Taxifahrer die Beförderung ablehnen kann, um eventuellen Beschädigungen vorzubeugen.



    Das ganze ohne Gewähr und Pistole!

  • Die nichtangeschnallte Gast gefährdet aber AUCH MICH ganz persönlich, indem er mir möglicherweise in den Nacken fliegt!


    Und ansonsten erwarte ich bitte eine Urteilsnummer, möglichst sogar einen Link!

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  • Zitat von Joern

    Die nichtangeschnallte Gast gefährdet aber AUCH MICH ganz persönlich, indem er mir möglicherweise in den Nacken fliegt!


    Genau, deswegen DARFST DU, bei GEFÄHRDUNG, die Fahrt ABLEHNEN!!!


    Zitat

    … können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt. (§ 13 BOKraft)


    Wo ist dein PROBLEM?

  • @Taxipolis


    Jörn ärgert sich doch nur, das er wieder nichts Neues vorschreiben kann.
    Wenn es nach ihm ginge, dann würden wir bald nur noch von Vorschriften gefesselt und geknebelt im Auto sitzen dürfen.


    "SElBST" entscheiden - das paßt nicht in Jörns Weltbild.
    Dabei ist es genau hier auch so ein Fall.
    Wie mir die Oma die neben mir sitzt mir in den Nacken fallen soll ist mir schleierhaft.
    Wenn allerdings jemand hinter mir sitzt - oder hinter einem anderen Fahrgast - dann kann die Sache anders aussehen, und dann KANN Jörn auch freihändig eintscheiden.


    Ganz einfach für Verantwortungsbewußte Menschen.



    Tesa

  • Zitat von Tesa

    Wie mir die Oma die neben mir sitzt mir in den Nacken fallen soll ist mir schleierhaft.


    Vorischt bei der Oma: hier besteht eine Fürsorgepflicht i.S.d § 3 Abs.2 a StVO, auch wenn sie vorne sitzt!


    Dazu die TaxO Berlin:


    Zitat von § 5 Abs. 3

    Der Fahrzeugführer hat hilfebedürftigen Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen, beim An- und Abgurten sowie Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich zu sein.


    D. h.: Der Taxifahrer kann sich nicht auf § 21a StVO (siehe oben) berufen, im falle eines Unfalls trägt er unter Umständen eine Mitschuld!



    Gruß

  • @Taxipolis


    Naja, nur weil das jetzt in meinem Beispiel eine Oma war, heißt das ja noch lange nicht, das die schwachsinnig sein muß.


    Ich hatte vor ein paar Wochen mal eine, die war nach eigener Aussage 93, und hat sich während der Fahrt darüber lustig gemacht, das ihr Arzt ihr vor kurzem geraten hat mit dem Rauchen aufzuhören - obwohl sie schon seit ihrem 14. Lebensjahr geraucht hat.
    Die war voll taff, lustig, und ganz bestimmt alles andere als senil... oder hilfebedürftig.


    Also Alter gleich mit Bedürftig anzusehen, ist riskant, und trifft lange nicht immer zu.


    Es stellt sich bei solchen Dingen aber immer nur die Frage, ob es sich als jüngerer Mensch geziemt alten Menschen - vorrausgesetzt sie sind noch wach im Kopf - Vorschriften zu machen, oder sie sogar zu bevormunden, wo sie es doch anscheinend geschafft haben 80 Jahre oder mehr "heil" zu überstehen.... trotz aller Widrigkeiten die so ein langes Lebn mit sich bringt.
    Guck`mal, Jörn möchte doch auch gerne noch für voll genommen werden. Mal angenommen so einer wie er kommt zu Dir und möchte sich nicht anschnallen - um Himmels Willen !!
    Du kommst vom Regen in die Traufe, was Du machst wird falsch sein:
    - Nicht befördern, dann erzählt er Dir aber was in Richtung Anzeige und Beförderungspflicht
    - Ihn fahren ohne das er angeschnallt ist, dann verklagt er dich noch wenns Kracht und er ne Schramme kriegt, auch doof.
    - Drauf bestehen das er sich anschnallt - dann klärt er dich erstmal auf über seinen Kenntnisstand übers Taxengewerbe und was er sonst schon so alles überstanden hat
    - Zum Schluß macht er noch Ärger, weil Du ihn wegen mangelnder Einsicht diskriminiert hast...


    Oh je....



    Also ich denke Erwachsene Menschen brauchen nicht für jeden Mist Vorschriften.
    Wenn sie so gehalten sind, das jeder verantwortlich ist für sich selber, dann ist das schon eine ganze Menge in der Regel.
    Die Anschnallpflicht ist schon lange in eine Art Allgemeinwissen übergegangen, insofern.... keiner kann sich rausreden: "das habe ich aber nicht gewußt".
    Es sei denn er ist 5, geistig nicht mehr voll auf der Höhe oder er kommt vielleicht aus Mesoputatien...


    Tesa

  • Zitat von Tesa

    Naja, nur weil das jetzt in meinem Beispiel eine Oma war, heißt das ja noch lange nicht, das die schwachsinnig sein muß.


    Die Fürsorgepflicht des Taxifahrers bezeichnet die Pflicht, zum Schutz seiner Fahrgäste Sorge zu tragen. Wenn sich die Oma bewusst dazu entscheidet, sich nicht anzuschnallen, dann ist dein Beispiel vollkommen in Ordnung.

  • KEINESWEGS, denn Oma gefährdet dadurch dich, deinen Wagen und andere Verkehrsteilnehmer!
    Das wirst du doch Omchen verklickern können, oder?

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  • @Jörn


    MEIN Wagen geht dich schonmal garnichts an, das mal als Erstes.


    Welche anderen Verkehrsteinehmer die Oma gefährdet bleibt wohl auch dein Geheimnis.
    Wahrscheinlich wird sie in der 30er Zone 500m weit im waagerechten Flug durch die Scheibe katapultiert, streift noch 3 unbeteilgte Radfahrer, wenn ich den Briefkasten übersehn haben sollte den ich dann mir 12 km/h Restgeschwindigkeit ramme, und landet dann bei Airbus wo sie gerade den startenden A380 gleich wieder zu Fall bringt.....
    Also mach`nicht immer diese " Mücke zum Elefant " Nummer, die ist doch nun albern.



    Tesa

  • In Berlin starb ein Kollege, als ein irrer Raser Rot mißachtete!


    Allerdings könnte er vielleicht noch leben, wenn er angeschnallt gewesen wäre, denn, den Bildern nach zu urteilen, traf der Verursacher die Taxe an der rechten Seite.
    Der Fahrer soll herausgeschleudert worden sein!
    Durch die Beifahrertür?


    Wann endlich lernen die Kutscher, daß das Anschnallen nicht nur seit Oktober 2014 PFLICHT ist, sondern eben auch LEBEN schützt?


    http://m.morgenpost.de/berlin/…jaehrigen-Taxifahrer.html


    30.11.2015, 12:00
    Berlin Junger Raser tötet 61-jährigen Taxifahrer



    Foto: Foto: ABIX / ABIX


    Von Rüdiger Finke und Steffen Pletl


    Ein der Polizei bekannter Intensivtäter fährt bei Rot über eine Ampel an der Karl-Marx-Allee. Verdacht auf Alkohol


    Die Karl-Marx-Allee in Friedrichshain ist mit Trümmern übersät. Bis zu 70 Meter weit sind die Teile eines Mercedes-Taxis und eines BMW verteilt. Polizisten vermessen die Straße, fotografieren die Unfallstelle. Ansonsten herrscht gespenstische Leere am Sonntagmorgen auf der sonst zu dieser Zeit belebten Ausfallstraße. Gegen 5.45 Uhr in der Frühe hat sich hier ein tragischer Unfall ereignet, bei dem ein Mensch sein Leben verlor und drei weitere schwer verletzt wurden.


    Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei wollte ein 61-Jähriger mit seinem Taxi von der Karl-Marx-Allee in die Straße der Pariser Kommune abbiegen. "Ein 25-Jähriger befuhr die Karl-Marx-Allee stadteinwärts und steuerte einen BMW bei roter Ampel über die Kreuzung", sagte ein Sprecher der Polizei. Der schwarze Wagen der 7er-Reihe erfasste den Mercedes mit voller Wucht.
    Die Wiederbelebung des Taxifahrers gelang den Rettungskräften nicht


    Der Zusammenprall war so heftig, dass beide Fahrzeuge herumschleuderten. Der Taxifahrer wurde dabei aus seinem Auto geworfen. Der BMW knickte ein Straßenschild um und landete schließlich auf dem Mittelstreifen, wo er zum Stehen kam. Auf dem Fußgängerüberweg, über den der Wagen hinwegrutschte, waren in diesem Moment glücklicherweise keine Menschen.


    Doch für den Taxifahrer endete der Unfall tödlich. Zwar versuchten Rettungskräfte noch verzweifelt, den Mann wiederzubeleben. Doch dies gelang ihnen nicht mehr, der Verletzte starb noch am Unfallort. Eine 28 Jahre alte Frau, die als Fahrgast im Taxi gesessen hatte, wird auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt.
    Zeugen sprechen von "deutlich überhöhter Geschwindigkeit"


    Auch der BMW-Fahrer und ein weiterer Insasse des Autos wurden schwer verletzt. Beide Männer werden nach Auskunft der Polizei bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Intensivtäter geführt. Ein Zeuge kam während der Beweissicherung aus seiner nahegelegenen Wohnung zurück an den Unfallort. Er hatte das dramatische Geschehen als Fahrgast eines Taxis von der anderen Fahrbahnseite aus miterlebt. Der Zeuge stand auch am Vormittag noch so unter Schock, dass er keine verlässliche Aussage machen konnte.


    Andere Zeugen berichteten der Polizei allerdings, der BMW-Fahrer sei mit "deutlich überhöhter Geschwindigkeit" unterwegs gewesen. Wie ein Sprecher der Behörde weiter mitteilte, hat der 25-Jährige keinen gültigen Führerschein. Außerdem besteht der Verdacht, dass er angetrunken gewesen sein könnte. Deshalb wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Für die Vermessung und Reinigung des Unfallortes blieb die Karl-Marx-Allee bis gegen 11 Uhr in beide Richtungen gesperrt. Für die weiteren Untersuchungen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, haben die Ermittler des Verkehrsunfalldienstes die Autos sichergestellt.
    Die Karl-Marx-Allee gehört zu den gefährlichsten Straßen


    Bei dem Taxifahrer handelt es sich um den 38. Verkehrstoten dieses Jahres im Berliner Stadtgebiet. Damit ist bereits jetzt ein Mensch mehr auf den Straßen ums Leben gekommen als im gesamten Jahr 2013. Die Zahl von 37 tödlich Verunglückten war in diesem Jahr jedoch im statistischen Vergleich ungewöhnlich niedrig. 2010 waren 44 Unfalltote zu beklagen, im Jahr darauf waren es sogar 54, 2012 gab es 42 und 2014 sogar 52 Todesopfer.


    Die Karl-Marx-Allee zählt zu den bedeutendsten Unfallschwerpunkten in Berlin. Laut Verkehrsstatistik ereigneten sich auf der Hauptverkehrsstraße im vergangenen Jahr 19 Unfälle. Dabei wurden drei Menschen schwer verletzt, 19 Unfallbeteiligte kamen mit leichteren Verletzungen davon. Die Karl-Marx-Allee liegt damit auf dem zehnten Platz in Bezug auf die Unfallhäufigkeit. Angeführt wird die Statistik von der Alexanderstraße sowie dem Ernst-Reuter-Platz mit jeweils 32 verzeichneten Unfällen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()