Haftung bei Taxibestellung per Telefon

  • Also, Tesa.
    In der derzeit gültigen TO Hamburgs steht:


    7. Der Fahrpreisanzeiger ist nach Abfahrt der Taxe, im Falle einer Bestellfahrt nach
    Eintreffen am Bestellort, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt, einzuschalten.


    Was verstehst DU denn, bitte, sonst darunter?
    Grundsätzlich darf ich das Taxameter sogar VOR der Information des Kunden einschalten!


    DAS ist ja auch das tolle zB bei MyTaxi!
    Der Kunde weiß sofort, daß die Taxe vor Ort ist!
    Entweder er sieht das schon auf dem Bildschirm, oder erwird von mir (Druck auf den Button 'Angekommen') informiert und kommt runter, oder ist meist schon draußen, ohne daß ich aussteigen muß!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • @Jörn



    Prüfungsfrage:


    Wann darf das Taxameter eingeschaltet werden ?


    Antwort:

    Ergebnis:


    Der Prüfling hat die Prüfung nicht bestanden. Er hat die Möglichkeit die Prüfung nach einem Ablauf von 3 Monaten zu wiederholen.


    Gez.: Tesa