Habe gerade das Magazin der BG für Transport und Verkehrswirtschaft gelesen. Darin wird eine Satzungsänderung vorgestellt. Die Mitglieder der Vertreterversammlung der BG Verkehr haben beschlossen, in ihrer Sitzung am 04.12.2014, die Satzungsregelungen über die bei den Entgeltnachweisen zu berücksichtigenden Mintesentgelte abzuschaffen.
Artikel 1
§ 26 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 2 wird der letzte Halbsatz gestrichen.
b) Die Absätze 4 bis 6 werden gestrichen. Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 4.
Das bedeutet: Wegen der Einführung des gesetzlichen Mindeslohns von 8,50 Euro (je Stunde) sind ab 2015 keine Mindestentgeltwerte mehr zu berücksichtigen!
Desweiteren wurde von der Vetreterversammlung die Versicherungssumme für die Unternehmer angehoben. Sie betrug zuletzt 20.000 Euro und wurde jetzt auf 23.000 Euro erhöht.
Artikel 1
In § 45 Abs. 1 wird die Angabe 20.000 Euro durch die Angabe 23.000 Euro ersetzt.
Die BG nennt diese Anhebung: "... einen moderaten Beitragsanstieg"
Ein wenig wundere ich mich über das Wort moderat hinsichtlich einer 15-prozentigen Erhöhung schon. In meinem Fall wären das für das Jahr 2015 70,69 Euro zusätzlich an Beiträgen!