BG Verkehr: Satzungsänderung

  • Habe gerade das Magazin der BG für Transport und Verkehrswirtschaft gelesen. Darin wird eine Satzungsänderung vorgestellt. Die Mitglieder der Vertreterversammlung der BG Verkehr haben beschlossen, in ihrer Sitzung am 04.12.2014, die Satzungsregelungen über die bei den Entgeltnachweisen zu berücksichtigenden Mintesentgelte abzuschaffen.


    Artikel 1
    § 26 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 3 Satz 2 wird der letzte Halbsatz gestrichen.
    b) Die Absätze 4 bis 6 werden gestrichen. Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 4.


    Das bedeutet: Wegen der Einführung des gesetzlichen Mindeslohns von 8,50 Euro (je Stunde) sind ab 2015 keine Mindestentgeltwerte mehr zu berücksichtigen!


    Desweiteren wurde von der Vetreterversammlung die Versicherungssumme für die Unternehmer angehoben. Sie betrug zuletzt 20.000 Euro und wurde jetzt auf 23.000 Euro erhöht.


    Artikel 1
    In § 45 Abs. 1 wird die Angabe 20.000 Euro durch die Angabe 23.000 Euro ersetzt.


    Die BG nennt diese Anhebung: "... einen moderaten Beitragsanstieg"
    Ein wenig wundere ich mich über das Wort moderat hinsichtlich einer 15-prozentigen Erhöhung schon. In meinem Fall wären das für das Jahr 2015 70,69 Euro zusätzlich an Beiträgen!

  • Verglichen mit den Tarifforderungen der Taxiverbände in Deutschland (allen voran der BZP), die immerhin so zwischen 25 und 30% lagen, finde ich diese Forderungen auch ziemlich moderat!


    Außerdem tut sich natürlich die Frage auf, wann denn die letzte Erhöhung war?
    Da sollte man dann die Taxi-Tariferhöhungen mal gegenrechnen!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Wie jetzt? Nach deiner verqueren Denkweise müssten doch die Beiträge eigentlich sinken:


  • Die BG Verkehr scheint sich schwer zu tun eine übersichtliche Beispielrechnung und die Herleitung ihrer Formel (Entgelte X Gefahrklasse X Beitragsfuß geteilt durch 1.000) zu präsentieren. Die einzelnen Parameter sind über die eher unübersichtlich gehaltene Webpräsentation verstreut.


    Nach einfachen Rechenbeispielen für Taxi- und Mietwagenunternehmen (in der Form von beispielsweise 23 Tausend € Versicherungssumme mal Gefahrenklasse 6,6 mal Beitragsfuß 3,4, geteilt durch 1000, ist gleich 516 Euro) sucht man vergebens.