NEUES EICHGESETZ in Kraft getreten!

  • Wemm TESLA zu blöd ist, zu einem ordentlichen Umrüster zu gehen, kann man denen auch nicht helfen.


    Und reine E-Taxis sind eh für einen Taxigeschäft nicht zu gebrauchen.
    Die Leafs kannst du getrost in die berüchtigte Tonne treten, vor allem im Winter, wenn die Standheizung mal ein bißchen arbeiten muß.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Moin,


    das betrifft doch nicht nur E-fahrzeuge. Versuch doch mal eine Dieselalternative als Taxi
    zuzulassen, außer Toyotas Hybridmodelle wird da nichts mehr angeboten.


    Grüße

  • @Jörn


    ja, das ist ja nun Deine persönliche Meinung, ob Du Tesla gut findest oder nicht.
    Das hat aber mit dem Problem nichts zu tun.
    Ich habe zwar auch noch keinen fahren dürfen, jedoch habe ich überwiegend sehr positives gehört - jedenfalls solange man noch selber am Steuer sitzt :danke:


    Es geht um die absolut überzogenen Gesetze aus Brüssel, die garantiert von so einer kleinen Gruppe "Möchtegern-Wisser" im Hinterstübchen ausgedacht wurde, weil sie gerade Leerlauf hatten. mehr nicht.


    Dieser absolut überzogene Konformitäts Krempel hat überhaupt keinen Nutzen, außer das er die Wirtschaft blockiert.
    Und wenn man sich nun ein - subjektiv gutes - Oberklasse Gefährt wie den Tesla zulegen möchte, und damit doch eigentlich genau das tut, was ich mir den ganzen Tag im Fernsehen anhören muß, dann scheitert man an so einem überflüssigen Schwachsinn.


    Und Asphalto hat natürlich Recht, auch für andere Alternativen wird hier völlig Grundlos eine Tür versperrt.
    Jetzt haben sie mal gerade wieder die Diesel im Visier, okay, man denkt um und holt sich dann eben einen Benziner, geht auch nicht.


    Daran sieht man eigentlich nur, das selbst die Politik mittlerweile von ihren eigenen Gesetzen und Vorschriften überfordert ist, das bald garnichts mehr geht.
    Alles "übergebildete" Trottel, die demnächst bestimmt auch noch die Noppen auf Deinen Reifen zählen wollen, oder Dir die Farbe schwarz als Quittungsschreiber vorschreiben wollen. Natürlich muß dieser Schreiber dann ein ECE zeichen haben.....
    Irrsinn hoch 3.


    neutral

  • Das mit dem Kugelschreiber nur mit Schwarz schreiben, gibt es schon. Deutsches Generalkonsulat Izmir! Kein Witz! Bring also bitte nicht die Behörde auf dumme Gedanken.


    Ganz abgesehen davon, Jörn versteht nicht, um was es hier wirklich geht. Hatte ich schon geschrieben, das Gesetz wurde ohne jegliche fachliche Beratung verfaßt und ohne überhaupt gelesen worden zu sein, von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Selbst die Eichämter wußten nicht, was sie machen sollten, was teilweise dazu führte, daß in einigen Gegenden garkeine Taxen mehr zugelassenen werden konnten, weil nicht mehr geeicht wurde. Die Kosten einer Ersteichung stiegen von 72 auf 390 Euro.


    Richtige Volksverarschung ist in der Gesetzesbegründung zu lesen: Bürokratieabbau :hahaha:

  • Bert


    Es ist sogar noch besser:
    Selbst die Eichämter müssen jetzt ihre Anlagen von einer Fremdfirma überprüfen lassen bzw. sich Konformitätserklärungen, Bescheinigungen oder sonstwas holen...


    Wie irre sind "wir" hier eigentlich geworden, und wo führt das noch hin ??


    neutral

  • @neutral & @ bert


    Es handelt sich dabei nicht um ein EU-Gesetz, welches das Konformitätsverfahren für Taxameter mit Wegstreckensignalgebern vorschreibt. Es handelt sich dabei um Nationales (deutsches) recht. Um genauer zu sein achten man nun das der Stand der Technik nach Anlage 18, Abschnitt 2, Teil 2 der Eichordnung vom 31.12.2014 gelten Fassung und das die Vorschriften nach § 6 Absatz 2 MessEG eingehalten werden. Wer Jetzt etwas aufgepasst hat wird merken das es beim Stand der Technik um "altes Recht" handelt.



    Warum kann man nicht mehr jedes Fahrzeug zum Taxi Ausrüsten lassen?


    Nun bei den Vorschriften wird man nach etwas Lesen auf folgenden Abschnitt stoßen:


    Die "alte" Umrüstung mit CAN-Bus Adaptern erfüllt nicht die Punkte 2,3,4,5 Einer der Gründe dafür ist zbs. das nur der Fahrzeughersteller die CAN Protokolle kennt (Weshalb es auch zzt. keine Zugelassenen Adapter auf den Markt gibt).


    Es wurde der CIA 447 CANOpen entwickelt um Möglichkeiten zum Anschließen von Taxamtern usw. zu ermöglichen. Dieser ist aber bei den Herstellern extra Ausstattung.



    Warum aber klappt das bei Ausrüstern wie INTax?


    Gute Frage! Diese Firmen wurden Schriftlich vom Fahrzeughersteller Beauftragt die Ausrüstung der Taxenpaketen durchzuführen.


    Somit liegt weiterhin die Verantwortung beim Hersteller



    Warum hat es davor funktioniert und jetzt nicht mehr?


    Auch eine sehr gute Frage! Nun ja, es ist so das man den Markt des In-verkehr bringen für alle Messgeräte öffnen wollte. Sowie wie man das von anderen Massen Messgeräten (Waagen, Zapfsäulen, Längenmasse usw.) her kennt. Man hat gehofft (und wie ich gehört habe auch begrüßt) das Fahrzeughersteller die Taxen selbst in verkehr bringen können ohne das diese vor der Verwendung im Eichamt einrollen müssen. Als vergleich kann man die Hauptuntersuchung nehmen: Ein neuwagen benötigt zur Zulassung auf den Halter keine Hauptuntersuchung. Erst vor ende der Frist.


    Aber da es scheinbar keiner machen möchte (wäre Bürokratieabbau) liegt die Arbeit weiterhin bei den Eichämtern, diese müssen anders als bei Eichung eine Privatrechtliche Tätigkeit durchführen und sind somit gezwungen den Stand der Technik einzuhalten.
    Rein informativ den Stand der Technik legt der Reglerermittlerausschuss fest, welcher mit Mehrheit aus Vertretern aus der Wirtschaft belegt ist. Quelle


    Warum kosten es jetzt soviel?


    Vorweg es waren zuletzt keine 72,- € sonder 76,80€. Diese Gebühren enthalten aber keine Aufwendungen zum Prüfen der Unterlagen und Erstellung der erforderlichen Dokumente. Dazu kommt noch der Aufwand den der Hersteller hat mit Erstellung erforderlichen Unterlagen und dem Antragsverfahren. Dieser will auch Wirtschaftlichen Arbeiten und legt oben noch etwas rauf. Deshalb erfährt man wenn man sich mal umhört Unterschiedliche Preise. Es möglich das der Taxiunternehmer selbst Hersteller des Meßgerätes ist und somit Kunde bei der Konformitätsbewertungsstelle ist, damit gehen Haftung, Verantwortung und zu erledigender Papierkram zu ihn über. Und kann kann ein paar Groschen sparen.



    Müssen Eichämter für Bescheinigungen oder Ähnliches Fremdfirmen beauftragen?


    Jein, es gibt sogenannte peer Audits welche nach dem MessEG durchgeführt werden müssen. Das heißt nur das sich die Eichämter sich im sinne eines Qualitätsmanagements gegenseitig überwachen sollen.


    Wenn ein Eichamt Akkreditiert ist, dann müssen sie sich von einer "Fremdfirma" begutachten lassen Mehr Infos



    Warum wussten die Eichämter nicht was sie machen sollten?


    Die Verordnung zum Mess- und Eichgesetz hat erst einen Monat vor Inkraft treten das Gesetzgebungsverfahrung abgschlossen. Somit konnten sich die Behörden nicht sicher sein was sie erwartet, da es nicht um ein geändertes sondern ein neues Gesetz handelt, mussten die Behörden sich erst ein Bild von der Rechtslage machen, um dann weiteres Handeln abzustimmen. Der "REA" musste gebildet werden und der Stand der Technik musste festgelegt werden.


    Jetzt muss man die Scheuklappen abnehmen und bedenken das nicht nur Taxen geeicht, geprüft und/oder überwacht werden.





    Zum Drucker: :hahaha:


    Thermopapier ist nicht Dokumentenecht, sowie einige Kugelschreiber.





  • Du meinst also, welchen Impuls nutzt er zum Betreiben seines Taxameters ?
    Irgendso ein Impuls muss existieren, schliesslich hat das Auto einen Tacho und einen Kilometerzähler.


    Oder er hat sich selbst einen Impulsgeber rangebaut ...


    Mein 125'er Mopped hat keine Tachowelle mehr. Stattdessen sitzt an der Getriebeausgangswelle ein Geschwindigkeitssensor, der radial zur Welle irgendwas misst und eine zwischen 0 und 5 V pulsierende Spannung abgibt, an der Welle sind keine Impulsgeber erkennbar. Sowas müsste man doch auch an der Kardanwelle anbringen können ?

  • sivas


    Naja, das das technisch geht, einen Taxameter anzuschließen ist klar.
    Den kannst Du ja auch technisch an einen alten w124 anschließen, der noch eine Tachowelle hat - darfst Du aber eben nicht mehr.


    Nach dem neuen Eichgesetz brauchst Du ja Konformitäts-Bescheinigungen, Bewertungen, ...usw.
    Also obwohl die 124er zu hunderttausenden als Taxe liefen - und noch viele laufen - geht das eigentlich Selbstverständliche "plötzlich" nicht mehr.



    Und die Eichung bekommst Du eigentlich nur noch, wenn Dein Fahrzeug früher schonmal als Taxe zugelassen war ( eine Art Bestandsschutz ), oder aber wenn der Hersteller bescheinigen kann, das da nix mehr manipuliert werden kann bis zum Taxameter Anschluß.
    Du kannst also eine jetzige 124er Taxe noch hundert Jahre als Taxe weiter fahren, bekommst aber ein exakt baugleiches Fahrzeug nicht mehr geeicht... also neu als Taxe zugelassen. Das ist eben Bürokratie.


    Also andere Wagen als Taxe zuzulassen, die nicht ab Werk darauf vorbereitet wurden, ist eben leider garnicht mehr möglich. Und ich bezweifel mal ganz ernsthaft, das Tesla an den dt. Taxenmarkt gedacht hat als sie den Wagen konstruiert haben, zumal es das neue Eichgesetz da noch garnicht gab.


    neutral

  • sivas


    das hört sich ja super an.
    Auch wenn mir noch nicht ganz klar ist ab wann, weil die Ausdrucksweise nicht gerade klar ist, wollen die das noch oder haben sie nun schon ?



    Zitat

    Die Bundesregierung will es Taxiunternehmen erleichtern, ......Sie hat dafür beschlossen, die Mess- und Eichverordnung zu ändern, damit auch solche E-Autos als Taxis eingesetzt werden können, ......... Taxameter können jetzt auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden.





    aber das ist doch endlich mal was.
    Man scheint aus einer "Sackgasse" wieder heraus gekommen - selten genug.


    neutral

  • Irgendwo hab ich den Entwurf für die neue Eichordnung gesehen, kann ja nur hier oder im DAS! gewesen sein.
    Jedenfalls werden Signalgeber und Taxameter wieder getrennt.
    Ich wünsche mir einen Signalgeber, der direkt mit dem Taxameter verbunden ist, ohne Nutzung des CAN-Busses. Das ist wohl jetzt wieder möglich.


    Guckst Du: http://www.taxi-heute.de/sites…hts_novelle_pdf_19263.pdf


    Asphalto's Link hatte bereis dorthin geführt.

  • @neutral


    Zum Beitrag: ich kann dir leider nicht sagen ob dieses Fahrzeug Konformitätsbewertet oder Erstgeeicht wurde. Es gab Übergangsvorschriften und möglicherweise ist das einer den es Betroffen hat. "Alt-Bestände" müssen die neue Anforderungen nicht einhalten.



    Beim W124 ist eine Kienzle T14 Zeitgemäß, bei der hast du auch einen Mechanischen antrieb. Und zu der Zeit als Elektronische Fahrpreisanzeiger aufkamen, wurden diese als Gesamtheit zugelassen.



    Da solch alten Geräte wohl kaum Neu zu bekommen sind wird man auf ein gebrauchtes und bereits Erstgeeichtes Gerät zurückgreifen, somit stellt die ausgelaufene Bauartzulassung kein Problem dar.




    Zitat von §1 Abs. 5 Nr. 3 MessEV


    Sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 gegeben sind, unterliegen nachfolgend genannte Teilgeräte dem Mess- und Eichgesetz und dieser Verordnung:
    3. Wegstreckensignalgeber für Taxameter einschließlich Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen, und für Wegstreckenzähler in Miet-Kraftfahrzeugen,


    hört sich schön an aber erstmal passiert da gar nichts, da es für dieses Gerät noch keinen "Stand der Technik" bekannt ist. Dieser muss erst durch den REA (Regelermittlungsausschus) festgelegt werden.


    Wenn dies getan ist muss sich der Fahrzeughersteller oder sein Bevollmächtigter dazu bereit erklären ein Konformitätsbewertungsverfahren für den Wegstrecksignalgeber durchzuführen. Anschließend kann dann ein EU-Taxameter eingebaut werden mit anschließender Bewertung der Gesamtheit aus Signalgeber und Taxameter.


    Alternativ dazu kann ein bereits Konformitätsbewerteter Wegstrecksignalgeber Nachgerüstet werden mit anschließender Bewertung der Gesamtheit aus Signalgeber und Taxameter. Das halte ich für schwierig unterfangen, da an heutigen Fahrzeugen selten platz dafür da ist (Ich kenne nur ein Fahrzeug an dem das möglich wäre "Ford Transit Custom" der hat am Getriebe eine Öffnung für einen Sensor, welcher für die Fahrtenschreiber gedacht ist).

  • DAB


    Also der Gedanke, das ein gebrauchtes Taxameter inkl. dem Impulsgeber schonmal geeicht wurde, finde ich clever.
    Ob man da wirklich eine Konformität für braucht ist auch fragwürdig, denn für fahrende , alte w124 ist soetwas ja auch nicht nötig im Nachherein.


    Wenn das Taxameter als Messgerät wieder gedanklich vom Fahrzeug getrennt zu behandeln ist, dann sollte es doch auch möglich sein, 124er wieder umzurüsten....?!


    neutral

  • So wie ich das verstanden habe, sind Impulsbeber und Taxameter wieder getrennt.


    Der Knackpunkt ist jetzt der Impulsgeber ! Er bezieht seine Informationen über den Bus vom ABS-Sensor, beim Mercedes des linken Vorderrades. Diese Fahrzeug-Impulsgeber Kombination muss jetzt konformitätserklärt werden. Das macht aber keiner, weil er dazu auf die Angaben des Fahrzeugherstellers angewiesen ist, die dieser nicht rausrückt.


    Eine Möglichkeit wäre, sich diesen Impulsgeber selbst zu basteln, mit 'nem mechanischen Abgriff oder über einen Hallgeber an einem drehenden Teil ... auf Junx !


    http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?f=88&t=11409