Muß der HANSA den angestellten Fahrern alle Beiträge zurückzahlen ?

  • Eben bekam ich die Nachricht, daß auf die Klage einiger deutscher angestellter Fahrer des Hansa, diesem VERBOTEN wurde, von den Fahrern ihrer Genossen Beiträge zu erheben!
    Immerhin beliefen sich diese auf ca. 250,- Euro pro Jahr.


    Ein Teil dieser Summe soll schon den Genossen auf deren Beiträge umgelegt worden sein. Wie ich hörte derzeit 100,- !


    Weiterhin soll dieses Urteil darauf hinauslaufen, daß uU diese Beiträge bis zu 10 JAHRE an die Fahrer zurückerstattet werden müssen!
    Bei nahezu 1.000 angestellten Fahrern dürfte sich damit ein erkleckliches Sümmchen anhäufen!
    Und DAS bei der sowieso klammen Lage dieses Vereins!


    Ich hoffe, daß wir bald Näheres darüber erfahren.
    Vielleicht sogar eine Urteilsbegründung bekommen können.


    Denn über die ILLEGALITÄT solcher Beiträge wurde hier im Forum schon des Öfteren spekuliert und geschrieben, denn schließlich sind diese Fahrer ja nicht beim Hansa angestellt.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!