Heftiges Urteil gegen MyTaxi - FREE NOW !

  • Ein Urteil, das tatsächlich für FREE NOW sehr schwierig wird umzusetzen.


    Außerdem fragt man sich, ob es nach einer Revision des PBefGs noch Bestand haben kann.


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    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Dann darf die Taxizentrale Nürnberg auch kein Taxi mehr nach Erlangen schicken, wenn ein Stammkunde von dort aus zurück will.

    Schaut Euch nur mal die TaxiTarifOrdnung der Stadt Nürnberg an, was da für ein Blödsinn drinnen steht:

    http://www.nuernberg.de/imperi…kumente/3/320/320_801.pdf

    Zitat

    Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.

    Genaugenommen gibt es gar kein Pflichtfahrgebiet, sondern nur ein Tarifgebiet, welches durch den Zuständigkeitsbereich der tarifgebenden Gemeinde begrenzt wird.

    MyTaxi hat sich da vorführen lassen, anscheinend verstehen sie doch nicht so viel vom Gewerbe.


    http://www.nuernberg.de/imperi…kumente/3/320/320_800.pdf

    Zitat

    Verordnungen, in denen den von der Stadt Nürnberg genehmigten Taxen das Bereitstellen auf Taxenständen außerhalb des Nürnberger Stadtgebietes gestattet wird, bleiben unberührt.

    Diese Verordnungen sind unrechtmässig ! wenn die davon betroffene Gemeine die Bereitstellung nicht gestattet hat. Meist geschieht das dadurch, dass zwei Tarifgebiete zusammengelegt werden, durch einen schriftlichen Vertrag.


    Das Gericht spricht von Betriebssitzgemeinde, die Taxigenossenschaft von Beförderungsgebiet, die TTO von Pflichtfahrbereich. Klar, dass sich die Genossenschaft unklar ausdrückt, sie wollen ja die Kunden von ausserhalb Nürnbergs nicht verlieren, mit diesem Urteil haben sie das aber ... ein klassisches Eigentor !

  • Unter folgendem Link kann die Karte des Pflichtfahrgebietes für Taxen der Stadt Nürnberg abgerufen werden:

    http://www.nuernberg.de/imperi…umente/3/320/320_801a.pdf


    angebliches Pflichtfahrgebiet für Nürnberger Taxen.png


    das dabei ausgewiesene Gebiet ist viel größer, als es der Zuständigkeitsbereich der Stadt Nürnberg für Taxitarife ist:


    Zuständigkeitsbereich für Taxitarife der Stadt Nürnberg.png


    Nürnberger Taxifahrer dürfen sich nur noch um Aufträge innerhalb ihrer Betriebssitzgemeinde bemühen, Fahrten von ausserhalb sind tabu ! auch solche, die nach Nürnberg zurückgehen.


    An diese Vorgabe hat sich selbstverständlich auch die Nürnberger Taxizentrale zu halten !


    Die Anlage zur TaxiTarifOrdnung kann eingestampft werden, Gut So !

  • Na dem PBefG sind Fahrten auch auf Bestellungen von Außerhalb jederzeit legal, wenn der Kunde direkt bei eurer Zentrale bestellt und NUR einen Wagen von eben dieser Zentrale möchte.
    Allerdings müßte die Zentrale den Kunden auf mögliche Kostenunterschiede wegen anderer Tarifgebiete hinweisen.


    Bei MT oder FREE NOW liegt die Sache etwas anders, da hier die Vermittlung automatisch erfolgt, ohne den Kunden zu informieren.

    Wenn zB aus Norderstedt ein Kunde über die FN-App ein Taxi bestellt, kann er NICHT darauf hingewiesen werden, daß in Hamburg die Taxen teurer sind, als in seinem Heimatort.

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  • Ob der Kunde bei einer Zentrale anruft oder per App bestellt, der Auftrags-Vermittler muss erst mal prüfen, ob er in dem Gebiet, aus dem der Kunde heraus bestellt, Taxen vorhält, welche dort ihren Betriebssitz haben. Nur an diese darf er den Auftrag vermitteln.


    Die bisher geübte Praxis, eine aus einem anderen Zulassungsbezik stammende Taxe, einfach dort hin zu schicken, geht nach diesem Urteil nicht mehr, auch wenn der Kunde damit einverstanden ist.


    MyTaxi bräuchte ansonsten die Kunden nur darauf hinzuweisen, dass auch eine Taxe aus einem anderen Tarifgebiet kommen kann und schon dürfen sie diesen Auftrag vermitteln.

  • Man muss das Urteil lesen. Wenn da wirklich was von Betriebssitzgemeinde drinnensteht, kann Nürnberg sein komfortables Pflichtfahrgebiert knicken. Ab der Stadtgrenze gilt dann das Recht auf freie Preisvereinbarung. Richtig so !