UBER-Urteil von 2019 Stand

  • Was ist eigentlich mit diesem Urteil gegen UBER, das ein Kölner Taxifahrer letztes Jahr erstritten hat:

    "Das Urteil schreibt vor, dass Mietwagenfahrer nur Aufträge ausführen dürften, „die im Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“."


    Dies war der Stand Januar 2020 (Quelle):

    "Uber: Die Änderungen nach dem Gerichtsurteil

    Nach den von Uber kurz vor Weihnachten umgesetzten Änderungen übernimmt diese Aufgaben nun ein Generalunternehmer – der Mietwagenanbieter Safedriver. Der besitzt die nötige Mietwagenlizenz, die Uber laut Gerichtsurteil fehlt. Für Kunden sollen sich durch den Zusammenschluss keine spürbaren Veränderungen ergeben, sie bekommen lediglich vor einer Fahrt transparentere Information, welches Unternehmen ihren Auftrag übernimmt. Im Hintergrund ändert sich dabei hauptsächlich etwas auf dem Papier, Safedriver legt nun zum Beispiel als Generalunternehmen formal die Preise fest. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer.


    Taxi Deutschland: Sicherungsleistung hinterlegt

    Taxi Deutschland sprach von einem „Winkelzug“ und stellte den Uber-Anwälten am 15. Januar 2020 die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die vom Landgericht festgelegte Sicherungsleistung von 150.000 Euro zu. Nun wolle man gerichtsfeste Beweise sammeln. Nach den Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht prüfen müssen, ob Uber gegen das Urteil verstößt.


    Uber: Klagen seit 2015

    Klagen gegen Uber gehören für das Unternehmen auf dem deutschen Markt mittlerweile zum Geschäft. 2015 hatte das Landgericht Frankfurt am Main Uber bereits untersagt, über die App Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Ende Oktober 2019 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass der Fahrdienstvermittler Uber seine App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen darf. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, hieß es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ebenfalls ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)

  • Aus dem Text:

    Zitat

    Der Fahrdienstvermittler hatte kurz nach dem Urteil das Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland umgestellt und sieht damit die Vorgaben des Gerichts erfüllt, um weiterzumachen.

    Zitat

    Uber braucht eine Mietwagenkonzession, um seine Dienste weiter anbieten zu dürfen, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main.

    Zitat

    Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige – weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn. Der Fahrdienst-Vermittler erwägt, gegen das Urteil Berufung einzulegen – stellte aber auch sein Modell um.

    Es handelt sich um Pervertiertheiten, Schikanen und Entstellungen soundsovielten Grades jenseits von Gut und Böse.


    Keiner mit Ratio kann sich in diesen dämonischen juristischen Fiktionen und Spitzfindigkeiten mehr auskennen, am wenigsten der Dämon selber.


    Es ist das reine Böse, welches der fürchterliche deutsche Jurist in die Welt setzt.


    UBER ist Discounttaxi und damit illegal. Punkt. So einfach wäre das, wenn es den fürchterlichen deutschen Juristen in seinem Berufsirresein mit seiner totalitär-debilen juristischen Sprache nicht gäbe.