Was ist eigentlich mit diesem Urteil gegen UBER, das ein Kölner Taxifahrer letztes Jahr erstritten hat:
"Das Urteil schreibt vor, dass Mietwagenfahrer nur Aufträge ausführen dürften, „die im Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“."
Dies war der Stand Januar 2020 (Quelle
"Uber: Die Änderungen nach dem Gerichtsurteil
Nach den von Uber kurz vor Weihnachten umgesetzten Änderungen übernimmt diese Aufgaben nun ein Generalunternehmer – der Mietwagenanbieter Safedriver. Der besitzt die nötige Mietwagenlizenz, die Uber laut Gerichtsurteil fehlt. Für Kunden sollen sich durch den Zusammenschluss keine spürbaren Veränderungen ergeben, sie bekommen lediglich vor einer Fahrt transparentere Information, welches Unternehmen ihren Auftrag übernimmt. Im Hintergrund ändert sich dabei hauptsächlich etwas auf dem Papier, Safedriver legt nun zum Beispiel als Generalunternehmen formal die Preise fest. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer.
Taxi Deutschland: Sicherungsleistung hinterlegt
Taxi Deutschland sprach von einem „Winkelzug“ und stellte den Uber-Anwälten am 15. Januar 2020 die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die vom Landgericht festgelegte Sicherungsleistung von 150.000 Euro zu. Nun wolle man gerichtsfeste Beweise sammeln. Nach den Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht prüfen müssen, ob Uber gegen das Urteil verstößt.
Uber: Klagen seit 2015
Klagen gegen Uber gehören für das Unternehmen auf dem deutschen Markt mittlerweile zum Geschäft. 2015 hatte das Landgericht Frankfurt am Main Uber bereits untersagt, über die App Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Ende Oktober 2019 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass der Fahrdienstvermittler Uber seine App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen darf. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, hieß es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ebenfalls ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)