KEINE RÜCKHALTESYSTEME für KINDER in SCHWEIZER TAXEN !?

  • Diese Diskussion ist ja auch bei uns in Deutschland immer wieder hoch aktuell: Müssen wir eigentlich für ALLE ALTERSKLASSEN Rückhaltesysteme in den taxen bereithalten?
    grundsätzlich muß diese Frage mit JA beantwortet werden!
    Scheinbar hat sich ein Schweizer Abgeordneter mal darüber seine Gedanken gemacht und folgendes im Parlament eingereicht:


    10.409 – Parlamentarische Initiative
    Für familienfreundlichere Taxis


    Eingereicht von
    * Sommaruga Carlo


    Einreichungsdatum
    10.03.2010
    Eingereicht im
    Nationalrat
    Stand der Beratung
    Im Plenum noch nicht behandelt



    Eingereichter Text


    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:


    Artikel 57 Absatz 6 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) soll wie folgt geändert werden:


    In Taxis, die Kundschaft befördern, müssen keine Kinderrückhaltesysteme verwendet werden. Diese Ausnahme gilt nur für Stadtgebiete. Die Gebiete werden durch die Kantone festgelegt.
    Begründung


    1. Nach Artikel 3a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen erwachsene Fahrzeuginsassinnen und -insassen in Motorfahrzeugen während der Fahrt die Sicherheitsgurten tragen, und Kinder müssen in geprüften Kindersitzen gesichert sein. Dank dieser Sicherheitsmassnahme werden Fahrzeuginsassinnen und -insassen - Kinder wie Erwachsene - wirksam geschützt, und so kann Verletzungen vorgebeugt werden.


    Gemäss demselben Artikel sind Fahrerinnen und Fahrer sowie Passagiere von konzessionierten öffentlichen Strassentransportunternehmen von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Ausnahme hat praktische Gründe: Es wäre absurd, von den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere in den Städten, zu verlangen, dass sie ihre Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten und Kindersitzen ausrüsten, da nur wenig Platz zur Verfügung steht und nicht wenige Passagiere während der Fahrt ohnehin stehen.


    Für Taxis hingegen gilt die in der VRV festgelegte Pflicht. Folglich dürfen Taxis Kinder nicht ohne den vorgeschriebenen Kindersitz transportieren.


    Am 14. Oktober 2009 hat der Bundesrat Artikel 3a Absätze 1 und 4 der VRV geändert und die Kindersitzpflicht ausgeweitet. Neu müssen alle Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergrösse unter 150 Zentimeter während der Fahrt in Kindersitzen gesichert sein.


    2. Damit ein Taxi Kinder transportieren kann, muss es zwei und schon bald drei verschiedene Sicherheitssysteme für Kinder zur Verfügung haben. Mit den entsprechenden Reservesitzen im Kofferraum kann das Taxi sicherlich kein Gepäck mehr mitführen, wenn kein Kind mitfährt.


    3. Mitgliedstaaten der Europäischen Union können gemäss der Richtlinie 2003/20/EG darauf verzichten, in Taxis ein Sicherheitssystem für Kinder zu verlangen (Art. 2 der Richtlinie 2003/20/EG). Frankreich, Italien, Grossbritannien, Belgien, Spanien und Österreich haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Somit besteht in diesen Ländern keine Pflicht, Kinder in Taxis durch ein Sicherheitssystem zu sichern.


    4. Anlässlich der Fragestunde vom 29. November 2009 hat der Bundesrat auf die Frage 09.5463, die Auskunft über die Anzahl Unfälle von Taxis verlangte, bei denen Kinder betroffen waren, folgendermassen geantwortet: "Das Bundesamt für Statistik kann über Unfälle mit Taxis lediglich Daten aus den Jahren 2000, 2003, 2005, 2007 und 2008 liefern. Gemäss diesen Daten wurden in diesen fünf Jahren in Taxis keine Kinder unter 7 Jahren verletzt oder getötet." Dies zeigt, dass das Unfallrisiko relativ klein ist. Denn bislang wurden in Taxis kaum systematisch Kindersitze verwendet, da die kantonale Polizei häufig ein Auge zugedrückt hat.


    5. Unter diesen Umständen scheint eine - zumindest teilweise - Lockerung der Vorschriften in Bezug auf Kindersitze gerechtfertigt, damit das Leben der Familien erleichtert wird, die Taxis benützen, sei es als Touristinnen und Touristen insbesondere an Bahnhöfen und Flughäfen, sei es, weil sie auf ein eigenes Auto grundsätzlich verzichten, oder sei es im Notfall, um beispielsweise zum Kinderarzt oder ins Spital zu fahren.


    Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bezweckt die Lockerung der Kindersitzpflicht in Stadtgebieten, denn dort ist der Bedarf an Taxis am grössten. Gleichzeitig sind dort auch die Gefahren im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer beziehungsweise 30 Stundenkilometer am kleinsten.


    Da die kantonalen Behörden die Strassenverhältnisse der Städte - vor allem die schnellen und gefährlichen Strassen - besser kennen als das Bundesamt für Strassen, ist es angebracht, den Kantonen die Kompetenz für die Festlegung der Gebiete zu verleihen, in denen die Kindersitzpflicht nicht gelten soll.


    Da der Bundesrat auf die Interpellation 09.3588, "Familienfreundliche Taxis", geantwortet hat, dass er nicht beabsichtigt, die VRV zu ändern, kann eine solche Ausnahme nur eingeführt werden, indem das SVG dementsprechend geändert wird. Folglich schlägt diese parlamentarische Initiative die Änderung des SVG vor.


    Kommentar: Das wäre doch auch mal was für UNSERE Parlamentarier, denn dieses ist nun mal ein wirklich leidiges Problem und versicherungstechnisch auch eine ganz finsere Grauzone, da wir keinesfalls für alle Gewichtsklassen solche Vorrichtungen bereithalten KÖNNEN! In so einen Daimler-Kofferraum passen ja noch nicht einmal zwei größere Koffer!

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  • Mittlerweile gibt es aufblasbare Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen die zugelassen sind. Somit sollten dann auch die Eltern oder die Begleitpersonen der Kinder in die Pflicht genommen werden, für die richtigen Sitze zu sorgen. Dann kann/sollte auch die Pflicht für Taxis gelten, haben die Kunden das entsprechende dabei, können sie Taxi fahren, wenn nicht dann ÖPNV. Was nütz die Freistellung auf Stadtgebiet, wenn ich dann am Stadtrand die Kinder samt Eltern ausladen muss ? Zürich ist klein, da ist man innerhalb weniger Minuten und Kilometer aus dem Stadtbereich. Wenn dann müsste des eine generelle Befreiung für Taxen geben.
    Und erst recht lachen muss ich, wenn ich da an Fussball- und andere Sportvereine denke, wenn die ganze F-, E- und D-Jungend im Kindersitz rumkutschiert wird.

  • Aufblasbare Kindersitze sind ja genial!
    Weißt du das eine Firmenadresse oder so?
    Das könnte hier auch viele Kutscher interessieren.

    Ansonsten wäre ich auch für eine generelle Aufhebung des Sicherungsgebotes in Taxen, ähnlich wie in Bussen!

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  • Danke, Liz!
    Klasse Tip!
    Fragt sich nur, ob dieser Sitz auch vom deutschen TÜV zugelassen ist.
    Aber ansonsten wäre das natürlich DIE LÖSUNG für uns Taxis!

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  • Hallo Zusammen


    Gemäss hersteller ist BubbleBum in EUROPA zugelassen nach der ECE-NORM R44/04 in sämtlichen Fahrzeugen mit 3 Punkte -Gurtesystem.
    Somit auch in Taxis in Deutschland, Schweiz etc....


    Gruss
    Tigi :thumbsup:

  • Hallo Leute, ich bin neu hier.
    Ein Wort zu Kindersitzen.
    Mein Taxi hat einen integrierten Kindersitz den ich oft benutze, wenn ich Gäste fahre die, die Kinder bei der Bestellung nicht erwähnen.
    Wenn bei mir eine Vorbestellung eingeht, so habe ich 3 kindersitze auf Lager.
    In meinem T5 führe ich immer 2 Kindersitze mit.Es gibt auch Familien die mit ihren Kindersitzen in die Ferien kommen.
    Ich muss noch erwähnen das ich einen Taxibetrieb in einem Walliser Kurort LEUKERBAD betreibe.
    60% meiner Aufträge sind Vorbestellungen und das Alter der Kinder wird angegeben.
    Bei einem Taxistand in der Stadt könnte man eine Anzahl Kindersitze in einem laden/Restaurant/Bar/Bahnhof ect hinterlegen
    und alle Taxis könnten sich bedienen. Oder sie fahren einen XC90 mit integrierten Kindersitzen.
    Noch etwas zu einem Navigationsgerät.
    Praktisch alle Landtaxis besitzen ein Navi, aber fast kein eiziges aus der Stadt. Das verstehe wer will. Wenn ich dem Fahrer in der Stadt
    sagen muss, wo er hinfahren soll, so finde ich das schon peinlich für einen Taxichauffeur.
    Wenn ich in deine Stadt komme, so führt mich das Navi direkt vor deine Haustür.
    Fahrt gut alle zusammen, zernezi :rolleyes:

  • Hallo, zernezi.
    Schön, daß du hierher gefunden hast.
    Du hast natürlich einen eklatanten Vorteil platzmäßig, da du einen VW T5 fährst. Als ich noch Großraum fuhr (Ford Transit) hatte ich natürlich auch einen richtigen Kindersitz im Wagen, aber die 'normalen' taxen haben kaum Platz für so etwas, was ja eben auch das Problem darstellt.
    Per Gesetz sind wir gezwungen, zwei unterschiedliche Sitze an Bord zu haben, was aber rein platzmäßig eben illusorisch ist.

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  • Hallo zernezi,
    in ZH fahren mittlerweile viele Taxis mit Navi. Aber wenn man nur "wo du wolle ?" oder "du sage, ich fahre" über die Lippen kriegt, ist es mit dem eingeben des Zielortes halt auch schwierig bzw. unmöglich.
    Zum Thema Kindersitze: In Leukerbad mit den grossen Umsätzen aus dem Tourismus kann man sich ja auch so teuere Taxis mit eingebauten Sitzerhöhungen leisten. :D Wir haben ja nur Backpacker, da muss man als kleinr Einzelhalter kleinere Brötchen backen. ;)

  • Also:


    1. Diese BubbleBum Sitze sind nur Erhöhungen ab 18 kg.


    2. Es gibt Sitze der Firma Luftikid, die sind auch für 9 - 25 kg geeignet, ABER :


    - Es sind nur noch winzige Restmengen verfügbar,
    - das Aufpusten dauert 4-6- Min. - ohne Übung sicherlich länger.
    - dieser Sitz hat von Stiftung Warentest und dem ADAC die Note mangelhaft bekommen....
    - nach Gebrauch nicht mehr so klein zusammenlegbar
    - kostet um die 120,-


    http://www.testberichte.de/p/l…ndersitz-testbericht.html


    ich hatte die Frage mit diesem Hintergrundwissen deshalb schon einmal gestellt:


    WANN beginnt die Beförderungspflicht.... exakt bitte !!!


    james

  • Ich werde das mal mit der Behörde abklären, wenn ich aus den USA wieder zurück bin.

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  • Ich bin am 12.3. wieder zuhause.
    Aber die mail werde ich schon mal in den nächsten Tagen rausgehen lassen.

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  • @


    Wenn die das PBefG so ändern wie vorgeschlagen, dann hat sich das Kindersitz Thema zum Glück auch endlich
    mal ganz erledigt.
    Keine Beförderungspflicht > Mami geht dann zukünftig wohl öfter mal zu Fuß....


    neutral

  • Ne, denn DAS wäre dann ein klarer Vorteil des Taxis, der das anbieten würde!
    Das kann man sich dann natürlich zusätzlich vergüten lassen.


    Das war so früher, als es in ganz Hamburg bloß 10 Taxen gab mit Autotelefon!
    Meines auch, so 1995.
    Wir hatten an der Funkantenne einen Kindertelefonhörer angeklebt und die Kunden kamen gerne zu uns und nutzten diesen Service, auch wenn der verdammt teuer war.
    Aber damals gab es nur sehr wenige Geschäftsleute, die mit so einem riesigen Feldtelefon herumwuchteten.


    Damals 75 Mark GRUNDGEGÜHR in Monat plus 3,50 DM pro Minute.
    Und in der Taxe kostete die Minute locker das Doppelte.
    Aber mein Morola C-Netz funktionierte immer!


    Ich hatte mal einen geschäftsmann, dessen Flieger starke Verspätung hatte.
    Der kam zu mir gerannt und fragte, ob das Telefon funktionieren würde.
    Ich bejate und nannte ihm den Preis der Nutzung.
    Es war ihm egal, hauptsache er konnte die Leute in seiner wichtigen Konferenz kontaktieren.
    Er telefonierte fast eine dreiviertel Stunde lang, aber die Kosten waren ihm egal, zahlte schließlich eh die Firma.


    Und das Autotelefon sorgte auch für viele gute Botenfahrten, die ich vom Schlachthof bekam, eben WEIL ich so ein Teil im Auto hatte.

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