MINDESTLOHN im TAXIGEWERBE !?

  • Ein Zollbeamter erklärte mir dieser Tage am Telephon, daß für eine ausführliche Taxameterkontrolle - um Verstöße gegen den Mindestlohn nachzuweisen - ein Durchsuchnungsbeschluß bestehen muß. Bei Zollkontrollen werde der Mindestlohn daher nicht kontrolliert sondern ob eine Anmeldung als Arbeitnehmer bestehe. Ich erklärte dem Zollbeamten, daß bei mittlerweile 7966 ausgegebenen Konzessionen in Berlin unmöglich für alle Mindestlohn bezahlt werden kann. Soviel Arbeit gäbe es überhaupt nicht. Die angestellten Fahrer müssen ihre Arbeitszeiten durch die Taxameter-Einstellung "Pause" am Taxistand verkürzen. Der Zollbeamte sagt, daß diese Taximeterfunktion nicht angewendet werden dürfe. Es läge Sozialabgabenverkürzung vor, welche strafrechtlich geahndet werde. Der Arbeitnehmer habe gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Nachzahlung. Ich wendete ein, daß der Zoll dies aber nicht kontrolliere. Der Beamte ergänzte nur auf Antrag würde dies kontrolliert. Ich ergänzte dieses System sei verrückt, denn das LABO gäbe weiter ungezügelt Konzessionen aus. Soviele Fahrgäste seien gar nicht da, daß 7966 Taxen ökonomisch tragfähig seien. Ob der Zoll fände, daß er strategisch ausreichend aufgestellt sei oder nicht vielmehr Strategiegespräche notwenig seien. Der Zoll sei bestens aufgestellt erklärte mir der Beamte, was das Ordnungsamt mache sei nicht Angelegenheit des Zolls. Ich sagte der Staat sei selbst Teil organisierter Kriminalität wenn er ungezügelt Taxikonzessionen ausgebe. Der Zollbeamte meinte, dies sei eine politische Frage. Ich fragte ihn ob er an strategischer Zusammenarbeit interessiert sei. Er sagte jeder könne gerne vorbeikommen, der eine konkrete Meldung abzugeben habe, am besten mit Belegen, daß zu wenig Lohn bezahlt worden sei. Dann bestehe ein Anfangsverdacht, der zu einem Durchsuchungsbeschluß führe. Ich sagte mir seien Mehrwagenunternehmen bekannt die ganz regulär die Pausenschaltung des Taxameters nutzen - man könne die Schaltung "Pause" im Taxameter gut erkennen, wenn man direkt hinter den jeweiligen Kollegen am Taxistand stehe. Diese Schaltung sei illegal sagte der Beamte, er brauche dazu Nachweise. Die Kollegen von den betreffenden Unternehmen ständen immer mit Pausenschaltung an den Halten. Da kämen schnell 20 Minuten zusammen. Ich erklärte solche Unternehmen zu denunzieren sei nicht rechtmäßig, da die Pausenschaltung ja stimme. Es handele sich um Zwangspausen im eigentlichen Sinne. Könnte man im Taxameter "Zwangspause" ablesen sei es das Ehrlichste auf der Welt. Erster Verursacher sei das aus den Fugen geratene Ordnungsamt, das immer weiter Konzessionen ausgebe. Der Beamte meinte nicht unfreundlich, daß das Gespräch sich im Kreise drehe, ich bestätigte dies, aber was könne man machen, da der Zoll nicht wirklich kontrolliere. Das sei verrückt. Ich sagte ich wolle ihn nicht weiter bedrängen und würde mich wieder melden, wenn ich etwas Konkretes zu vermelden hätte. Ohne Mißtöne beendeten wir das Gespräch.


    Es scheint als ob Mindestlohn im Taxigewerbe über die Petz- und (Selbst-)Denunziationsschiene einklagbar wäre, aber wenn er nicht eingeklagt wird, dann wird er halt nicht bezahlt und schöngerechnet, was reine Notwehr ist. Behörderlicherseits gibt man weiter Konzessionen aus, verwandelt das berliner Taxigewerbe in eine Verarmungsmaschinerie bzw. in ein Dritte-Welt-Gewerbe, läßt sich die Gebühren für 7966 Konzessionen hinten und vorne reinschieben, präsentiert Sozialsprüche und Winkeladvokatenstatements und glaubt daß das rechtsstaatlich sei.


    So ein Glück für diese Systemlinge, daß nicht jene nach Gerechtigkeit dürstende Spezies der chronisch Unterprivilegierten im Rahmen revolutionären Umschwungs das Sagen hat: Suspendierungen vom Abwimmel-Sachbearbeiter bis zum inkompetenten Schwadronier-Bürgermeister - bis kein Filz mehr ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Taxibold ()

  • Du bist ein komischer Kauz.


    Rennst angeblich zum Zoll. Klagst angeblich im Namen aller Taxifahrer dein Leid. Sagst die Kollegen benutzen die Pausenschaltung am Taxistand, im gleichen Atemzug willst du aber, dass man Pausenschaltung legalisieren soll, weil das Zwangspausen sind und gar nicht so viel Arbeit vorhanden ist.

  • Da sich Taxibold schon bedankt hat, aber keine Stellung genommen hat, will ich das mal detaillierter formulieren.


    Wenn ein Taxifahrer sich über zu viele Konzessionen beklagt, jedoch um eine Legalisierung der Pausenschaltung bettelt, dann verbessert er die Situation nicht, sondern er verschlechtert sie.


    Wenn die Pausenschaltung legalisiert wäre, dann wird es in ferner Zukunft noch mehr Taxen geben. Jeder Chef darf seinen Fahrern dann ganz legal die Anweisung geben: "Wenn du am Taxistand stehst, stellst du das Taxameter auf Pause."


    Egal, wie das Geschäft läuft, der Chef ist fein raus. Denn dass für die Lenkzeit der Umsatz gut ist, dafür sorgt der Tarif.


    Die Arschkarte bleibt beim Fahrer. Er muss auf ihm zustehende Arbeitszeit verzichten. Er verbringt eine gewisse Zeit im Taxi, in der Aufträge kommen könnten, völlig umsonst, weil unbezahlt. Ein gutes Schneeballsystem wäre das. Während ein Fahrer von seinem Gehalt so schon nicht leben kann, kann der Chef mit seinem Gewinn weitere Fahrer einstellen.


    Mit diesem System verdrängt man junge ehrliche Taxifahrer aus dem Gewerbe und es bleiben die Rentner und Aufstocker übrig.


    Meine Kritik: Wo bleibt die Qualität?


    Quantität ist so schon hoch genug.

  • Lieber Taxibold.


    Vielleicht solltest du dich mal informieren, wenn du einen Beamten vom Zoll fragst!?


    Der Zoll kann und DARF nur auf solide Hinweise tätig werden!
    Das heit: Wenn du zB am Posten ein Taxi mit 'Pause' auf dem Taxameter siehst, dann machst du ein Foto, schreibst dir die Konz-Nummer auf und die Zeit und so viele Daten wie möglich.
    DANN schickst du diese Sachen an den Zoll.
    Kann man übrigens durchaus auch anonym machen.
    DANN wird der Zoll auch tätig werden, dafür gibt es schon Beispiele aus Hamburg.
    Ansonsten ist bei euch in Berlin das LABO zuständig.
    Wenn dieses nicht tätig werden will oder kann, mußt du klagen!


    Solltest du aber, wie Sunrise vermutet, tatsächlich diese Pausenschaltung unterstützen, weil du die armen Taxiunternehmer entlasten möchtest, dann ist dein Verhalten durchaus als kriminell zu bezeichnen.
    Wenn du aber BEIDES willst: Die Zahl der Konzen zu reduzieren UND die Pausenschaltung beizubehalten, stehst du irgendwie zwischen den Stühlen, denn DAS geht ja nun gar nicht!


    JEDES STEHEN am Taxistand IST BEREITSTELLUNG!
    Muß also mit mindestens 8,50 entlohnt werden!

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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Um so mehr Kutscher auf die Problematik aufmerksam machen, überhaupt den Mut haben es bei Kontrollen anzusprechen,
    damit Diskussionen auslösen, die eigentlichen Probleme aufdecken und zum nachdenken mit auf den Weg geben, um so
    breiter in die Welt getragen, wird die eigentliche Willkür der Thematik deutlich und hoffentlich bei den Verantwortlichen zurück auf deren Tisch, zum nachbessern, landen. Wenn überhaupt beabsichtigt.....

  • Ich kenne inzwischen schon Einige, darunter auch deutsche Fahrer, die von ihren Chefs betriebliche Order bekommen haben, an den Taxiständen die Uhren auf 'Pause' zu stellen.
    Daß die sich damit ebenfalls strafbar machen, ist offensichtlich den meisten von ihnen nicht klar!

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  • Kenne und sehe auch jede Woche die Fahrer die ihre wöchentliche Arbeitszeit nach 4,5 Schichten erreicht hatten,
    und am Wochenende mit dem Taxi vom Bruder des Unternehmers den EWF die Touren weiter klauen.
    Auf welchen Namen die in dieser Zeit bei der BG versichert gemeldet sind, möchte ich gar nicht wissen......

  • OK, der Artikel ist nicht mehr ganz frisch, aber die Idee, die Zuwanderungskrise zum Abbau sozialer Leistungen zu nutzen dürfte immer noch frisch sein!


    Wir arbeiten fleißig daran, unsere hart erkämpften Freiheiten und Rechte zu Grabe zu tragen!


    http://www.welt.de/wirtschaft/…htlinge-zu-ernaehren.html

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  • http://juris.bundesarbeitsgeri…gesetzlichen_Mindestlohns

    Pressemitteilung Nr. 24/16


    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns


    Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Er erfüllt den Anspruch durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben. Die Erfüllungswirkung fehlt nur solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen.


    Das Arbeitsverhältnis der in Vollzeit beschäftigten Klägerin bestimmt sich nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag, der neben einem Monatsgehalt besondere Lohnzuschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorsieht. Im Dezember 2014 schloss die Beklagte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Auszahlung der Jahressonderzahlungen. Seit Januar 2015 zahlt die Beklagte der Klägerin allmonatlich neben dem Bruttogehalt iHv. 1.391,36 Euro je 1/12 des Urlaubs- und des Weihnachtsgelds, in der Summe 1.507,30 Euro brutto.


    Die Klägerin hat geltend gemacht, ihr Monatsgehalt und die Jahressonderzahlungen müssten ebenso wie die vertraglich zugesagten Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns iHv. 8,50 Euro brutto/Stunde geleistet werden. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin Nachtarbeitszuschläge iHv. 0,80 Euro brutto zugesprochen und im Übrigen die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.


    Die Revision der Klägerin ist erfolglos geblieben. Die Klägerin hat aufgrund des Mindestlohngesetzes keinen Anspruch auf erhöhtes Monatsgehalt, erhöhte Jahressonderzahlungen sowie erhöhte Lohnzuschläge. Der gesetzliche Mindestlohn tritt als eigenständiger Anspruch neben die bisherigen Anspruchsgrundlagen, verändert diese aber nicht. Der nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bemessene Mindestlohnanspruch der Klägerin für den Zeitraum Januar bis November 2015 ist erfüllt, denn auch den vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleisteten Jahressonderzahlungen kommt Erfüllungswirkung zu.


    Bundesarbeitsgericht
    Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 -
    Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
    Urteil vom 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15 -

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  • Auch der BZP hat schon in der von ihm gewohnten Weise Stellung bezogen:


    http://www.bzp.org/Content/INF…ohnerhoehung_auf_884_.php

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  • Der hat das Gutachten hier noch nicht gelesen, sonst würde er mal wieder nicht so einen Quack von sich geben müssen.


    Denn natürlich würde ihm die bundesweite Tariffreigabe ganz schnell bei seinem Problem weiter helfen.....
    Das regelt eine >>>>Mischkalkulation!!!!!

  • Da kann wohl jemand das Wort "Mischkalkulation" schreiben. Dumm nur wenn man Worte in den Mund nimmt, hier vielmehr in die Tastatur tippt, von denen man nicht weiß was sie bedeuten.


    Im Falle einer Tariffreigabe hat das Gutachten doch klar eine Obergrenze vorgesehen. Somit gibt es garkeine Mischkalkulation, weil niedrigere Preise zu bestimmten Zeiten nicht durch höhere Preise ausgeglichen werden können. Und der Tarif heute reicht doch schon nicht für ML!!!


    Bei einer solchen Deregulierung komm ich nach Niendorf, nimm mein Megafon zur Hand und wenn ein FG bei Dir einsteigen will, rufe ich dazwischen "Ich fahr für nen Euro billiger!" Mal sehen, wann du dann das Handtuch schmeißt.


    Auch hier schlage ich vor einen bundeseinheitlichen Taxitarif einzuführen, der von einer unabhängigen Expertengruppe nach klar definierten betriebswirtschaftlichen Vorgaben festgelegt wird. Regional gelten ebenfalls von dieser Gruppe festgelegte Hebesätze, wobei der Einheitstarif nicht unterschritten werden darf. Dann sind Änderungen beim ML künftig kein Thema mehr.

  • Der neue Fiskaltaxameter ist vollumfänglich im SPD-Sinne manipulierbar. Fast überall kann man "pausieren". Ob unbesetzt im Verkehrsstau, bei der forcierten Arbeitslosigkeit im Flughafennachrückbereich und wenn man auf einen Kunden wartet oder wenn man eine Vorbestellung wahrnimmt, welche 10 Minuten früher vermittelt wurde, kurzum überall wo man unbesetzt zum Stehen kommt.


    Der Gewerkschafter kann das System "Mehrverdienen" noch perfektionieren, indem sämtliche Leerfahrten als entspannende Stadtrundfahrten angesehen werden. Man schaltet auf Pause, da man sich im Touristikmodus befindet.


    Der Arbeitsmigrant im Taxigewerbe diktiert den Alteingesessenen seine Regeln:


    --> Statt 3 Touren pro Stunde nur eine Tour
    --> Kaum Aufhalter
    --> Kaum Anschlußfahrten
    --> Schichtausdehnung
    --> Verlustreiche Leerkilometer
    --> Unbegrenzte Konzessionsvergabe
    --> Jonglieren an der Mindestlohngrenze
    --> Als Mietwagen getarnte Raubtaxis
    --> Überhöhte Taxitarife zur Migrationsfinanzierung
    --> Bevölkerungsshift


    Ungerufene Arbeitsmigration und Sozialismus gehen Hand in Hand. Globalismus und Entdeutschung par excellence.





  • Zitat

    Pressemitteilung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP:
    Mindestlohn von 8,84 Euro für Taxibranche gegenwärtig nur durch geringere Kraftstoffkosten zu schultern
    Frankfurt/Main, 28.06.2016


    Zur Festlegung des neuen Mindestlohns von 8,85 Euro je Stunde erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Thomas Grätz:


    „Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wird die Taxi- und Mietwagenbranche wie schon vor zwei Jahren vor erhebliche Probleme stellen. Bereits bei der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro mussten wir gewaltige Klimmzüge unternehmen, in der Folge wurden in vielen Tarifgebieten die Fahrpreise deutlich angehoben.


    Das ist einerlei - siehe Mehrverdien-Pausen-Taxameter. Man hat sich als Fahrer daran gewöhnt gehetzte Ratte an der Mindestlohnschwelle zu sein.


    Sinnlogischer wäre die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den BZP aufgrund welthumanitären Bestrebtseins und verkehrs-logistischen Sachverstands:


    Zitat

    Flüchtlinge als Taxifahrer


    23. Oktober 2015, 16:04 Uhr / Quelle: afp


    Chemnitz (AFP) Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) hat eine Initiative gestartet, um Flüchtlinge schnell zu Fahrern auszubilden und ihnen bei der Integration in Deutschland zu helfen. In zwölf bis 16 Wochen könnten anerkannte Asylbewerber einen Sprachkurs von der Bundesagentur für Arbeit machen und eine Ausbildung zum Taxifahrer erhalten, sagte BZP-Präsident Michael Müller am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. "Das ist machbar." Anschließen könnte sich ein einwöchiges Betriebspraktikum.

  • Es steht Dir frei, Deine Arbeitsstelle zu kündigen und Dir einen anderen Taxenbetrieb zu suchen, welcher Dir umsatzunabhängig den ML zahlt.


    Ich bin mir sicher, daß Du vor dem ML weit unterhalb verdient hast und sich an der Situation nichts wesentliches geändert hat, mit Ausnahme des Stundenlohnes auf der Lohnabrechnung. Das der ML im Taxengewerbe nicht gezahlt werden kann und auch nicht gezahlt wird, war lange vorher allen Beteiligten klar. Statt jedoch das Taxengewerbe aus dem MiloG herauszunehmen, hat die Arbeiterverräterpartei es vorgezogen, die tatsächlichen Arbeitsstrukturen im Taxengewerbe zu nutzen um den ML auf dem Papier einzuführen. Der Selbstbeschiß der Fahrer ist politisches Kalkül!


    Du hast genug Grips um Dich selbständig zu machen. Tu es! Sobald Du Dich selbständig gemacht hast, zeigst Du die betrügerischen Unternehmer an, denn ab dann sind es Deine mit illegalen Methoden arbeitenden Konkurrenten.


    Politisch wird sich jedenfalls solange nichts ändern, bis die Medien sich dieses Themas annehmen. Erst wenn A.Nahles, Gabriel, Scholz und das Maaß aller Dinge, der Justizminister öffentlich an den Pranger gestellt werden, wegen Beihilfe zur Umgehung des MiloG, wenn täglich der mediale Gülleeimer über sie ausgeschüttet wird, dann erst wird sich zumindest für kurze Zeit etwas ändern.


    Solange Du jedoch immer sofort auch auf die Migranten zeigst, stellst Du Dich ins politische Abseits. Du bist unfähig zu erkennen, daß eine vollständige Beseitigung krimineller Strukturen in unserm Gewerbe auch automatisch alle anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Probleme gleich mit beseitigt.

  • Lieber Taxibold!


    DU mußt eben mal aus deiner Taxe aussteigen, wenn du einen Posten angefahren hast, und ALLE Kutscher, die in der Pausen-Funktion dort sich entspannen, anzeigen!
    Foto machen und direkt an eure Verkehrsgewerbeaufsicht (oder wie die in Berlin heißt) schicken!


    Man muß nicht jaulen, sondern handeln!


    Was den ML im Gewerbe betrifft, so wäre der NATÜRLICH bezahlbar, aber eben NUR, wenn die Zahl der Konzen drastisch sinkt, nicht aber auch noch zusätzlich erhöht wird.
    Außerdem müssen die Unternehmer lernen (auch begreifen), daß die Zeit des faulen Geldeinstreichens vorbei ist und SIE SELBER Touren Akquirieren müssen!


    Auch und GERADE IN BERLIN arbeiten offensichtlich viele Unternehmer in die Richtung, so viel Geld zu unterschlagen, daß die Fahrer aufstocken müssen.
    DAMIT spart man viel Kohle!

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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Steter Tropfen höhlt den Stein. Jedoch bedarf es mehr als nur ein paar Anzeigen. Handeln muß nicht ein einzelner kleiner Taxifahrer, sondern die Rechtsaufsicht.


    Mein Rat an Taxibold: Such Deinen Abgeordneten einer im Abgeordnetenhaus vertretenen Oppositionspartei auf, schildere ihm den Sachverhalt, verzichte dabei auf Deine allzu rechte Wortakrobatik, sondern bleibe fest bei den Dingen, die man auch wirklich ändern kann. Zeige Deinem Abgeordneten die Möglichkeiten auf, die sich daraus ergeben, die Regierung mittels kleiner Anfragen und PUA vorzuführen zu können. Gerade das Thema ML eignet sich hervorragend, die SPD an den Pranger zu stellen. Wichtig ist allerdings, daß Du alles was als rassistisch bewertet werden kann und alles was irgendwie mit Migration zu tun hat, meidest wie der Teufel das Weihwasser. In dem Augenblick, wo Du von Überfremdung, Migrantenschemme oder Bevölkerungsaustausch redest, macht jeder ernstzunehmende Politiker dicht. Konzentriere Dich auf das Wesentliche, hier den ML und seine behördlich forcierte Umgehung.


    @Jörn


    Selbstverständlich ist der Mindestlohn nicht bezahlbar. Reduziert man die Zahl der Konzen auf das nötige Maß, sind doch garkeine MWU mehr übrig und das Thema ML hat sich somit selbst erledigt.

  • Klar wird der Trend wieder zurück zum alleinfahrenden EWU gehen, was ja eigentlich auch der Klassiker im Taxigewerbe war und ist!
    Wenn der dann noch mal am WE einen Studenten etc. fahren läßt, bricht unser Gewerbe nicht zusammen!


    Aber wenn einer unbedingt ein MWU sein möchte, muß er sich VORHER überlegen, ob er ohne BETRUG den ML zahlen kann oder nicht.
    Kann er das nicht, muß er eben alleine fahren!

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