Das 'EICHAMT Hamburg' nimmt keine GEBRAUCHTFAHRZEUGE als TAXIS mehr an ?

  • Zitat von "Fritz Freigabe"

    ]@HlooP



    Nein, genau andersrum ist es doch richtig. Das Eichamt prüft beispielsweise bei Waagen, mithilfe genormter Gewichte, ob sie korrekt anzeigen. Du hast aber insofern recht, als dass beim Taxameter der Uhrmacher sein Programm auf Richtigkeit überprüfen lassen muss, weil nicht alle Tarifbestandteile auf dem Rollenprüfstand getestet werden können. So wird anhand der Prüfsumme ermittelt, ob nicht nur die überprüften ersten Kilometer stimmen, sondern auch die Letzten.


    Ja, mir ist das klar. Ich hätte schreiben sollen: aus Kundensicht. Natürlich ist es formal eine Eichkennzeichnung, aber in erster Linie ein klarer hinweis daruf, dass an der Uhr nicht herumgespielt wurde. Wobei, wenn ich so an die Eichsiegel an den vorprogrammierten Hale Taxametern denke, die ich in den letzten Tagen so gesehen habe. Die gehen absolut als intakt durch. Da besteht Nachbesserungsbedarf auf Seiten der Eichbehörden. Allerdings sieht die eh kein Kunde, ohne sich den Hals zu verrenken.

  • So liebe Gemeinde, war heute bei Jörn und habe mir die Mail durchgelesen, er erzählt Euch keinen
    "Scheiss"!!!
    Ich könnte noch einiges beitragen zu Eichbestimmungen, das würde hier aber etwas den Rahmen sprengen :)
    Und ich glaube auch nicht, das das hier jemanden intressiert, warum eine Waage in HH mit "-" geicht wird, wenn
    das Teil am Starnberger See aufgestellt wird...

  • Tja und was soll ich euch sagen?


    Beim Hamburger Eichamt wurde heute ein von Privat auf Taxi umgerüsteter Lübecker Volvo der zuvor in HH umprogrammiert wurde, anschließend geeicht. Und das, obwohl Volvo das Tachosignal etwas anders liefert, als andere Hersteller, was zu einigen technischen Schwierigkeiten führte, die dann aber von den beiden Mitarbeitern gelöst wurden.



    Damit ist die Aussage der Thread Überschrift falsch, nunmehr auch vorsätzlich und sollte in "Nimmt Hamburger Eichamt keine gebrauchten Fahrzeuge mehr als Taxis ab?" geändert werden.

  • Nun denn, ich hatte das Ding auch gelesen.Es scheint das doch Unsicherheiten beim Eichamt zu geben, wenn da nix glatt über die Bühne geht.
    Der Titel oben mit dem Zusatz "Taxi" wäre natürlich präziser gewesen.

  • Ich ändere dann mal die Überschrift!


    Im Übrigen habe ich auf dich gewartet, HLooP! Du wolltest doch auch gerne mal einen Blick in besagte Mail werfen, oder?
    Schließlich hattest du 'einen Invaliden-Besuch' angekündigt, und ich bin dann eigentlich auch gerne bereit, dich hier zu empfangen!
    Nun ja.


    Und was den Lübecker Volvo betrifft?
    Dabei handelt es sich ja (ironisch!) um ein Lübecker Taxi und NICHT um eines, das Hamburger Straßen unsicher machen soll!
    Vielleicht daher die Kulanz?

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  • Bei der Überschrift fehlt ein ?.


    Kulanz für auswärtige Taxis? Gut, irgendwie muss man ja die Kurve kriegen Jörn. Ich werte das mal als satirisch-ironischen Verlegenheitsbeitrag.


    Ich habe erst ab 04.07. Urlaub, vorher ist keine Zeit für Invalidenbesuche. Hatte ich es anders angekündigt? Mein Fehler.

  • Drüben aus dem DAS:


    Hoagie
    User
    Anmeldedatum: 17.03.2012
    Beiträge: 34
    Wohnort: Hamburg
    BeitragVerfasst am: 05.04.2012, 14:48


    Wattwurm hat Folgendes geschrieben:
    Das letzte Thema das ich im Crazy Forum als ein richtiges Highlight empfunden habe war: Nimmt das 'EICHAMT Hamburg' keine "normalen" GEBRAUCHTFAHRZEUGE als TAXIS mehr an ? Das war ganz großes Kino! Das Thema hat mich gefesselt! Ich habe mich da richtig reingekniet in die Materie und nun weiß ich auch was ein Can-Bus ist! Ich bekenne mich zu meiner Ahnungslosigkeit, ich wußte es vorher nicht! Das Thema wurde nach knapp Drei Monaten ohne greifbares Ergebnis ad acta gelegt. Schade! Alles was danach kam, war mit Ausnahme der (fast) objektiven Gerichtsreportage in Sachen Schwarze Kassen & Weisse Zettel einfach nur noch unterirdisch!


    Watti,
    Ich kann Dir sagen, warum das so plötzlich ad acta gelegt wurde.
    Es zeichnete sich immer mehr ab, daß Jörn sich verrannt hatte.
    Nachdem ich mal bei Taxitech nachgefragt hatte, bekam ich endlich eine plausible Antwort:
    Ältere Gebrauchtwagen sind nach wie vor kein Problem.
    Wenn ein (jüngerer) Gebrauchtwagen zum Taxi umgerüstet werden soll, dann muß die Impulsleitung von einer Vertragswerkstatt (oder -Niederlassung) gezogen werden.
    BMW ist derzeit ziemlich heikel, was Umrüsten angeht; Mercedes sagt gar, es sei nicht möglich, einen W212 umzurüsten, was man erstmal glauben muß, bis ein MB-Strippenzieher einem das Gegenteil beweist.
    Kleine Ironie am Rande:
    Volvo bietet ja schon lange keine Taxiversion mehr an, nicht mal über INTAX.
    Also muß erstmal Volvo die Leitung ziehen, dann erst darf er umgerüstet werden.
    Das Ironische daran ist, daß der Betrieb, der für Volvo in Hamburg seinerzeit die Taxipakete einbaute, der freie Volvo-Spezialist "Schweden-Car", die Leitung auch nicht ziehen darf...
    Es wurde schlicht zu peinlich.
    Lieber gar kein Ergebnis, als zuzugeben, falsch zu liegen.
    Jörns konsequentes Ignorieren technischer, historischer und wissenschaftlicher Fakten ging mir mittlerweile dermaßen auf den Wecker, daß ich schlicht keinen Bock mehr hatte, das richtig zu stellen.


    So, ich hoffe, das ist nicht zu off-topic


    Ich weiß ja nicht, was ihr darunter versteht, etwas still zu den Akten zu legen!
    Persönliche Briefe von höchsten Stellen der Eichämter bestätigten, daß über diese Dinge bundesweit gesprochen wurde.
    Das das Auswirkungen hatte, kann JEDER IDIOT daran erkennen, daß die Praktiken abgestellt wurde!
    DESHALB brauchte ich hier nicht weiter mich reinzuhängen, da das Problem gelöst wurde!
    Die Eichämter haben BUNDESWEIT darüber diskutiert!
    Was, bitte, will man denn noch mehr?
    Mal nachmachen, Jungs!

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  • Vor ein paar Tagen hörte ich, daß von jetzt an ALLE Mietwagen mit Fahrern in Hamburg einen geeichten Wegstreckenzähler haben müssen!
    Ich habe diese Meldung zwar noch nicht verifizieren können, aber das würde sich ja mit der obigen Mail decken, wo uns das Rechtsamt berichtet, daß diese Praxis BIS HEUTE geduldet wurde, was ja impliziert, daß das JETZT nicht mehr der Fall ist!
    http://www.mycrazytaxis.com/ta…ad&postID=13794#post13794


    Wenn dem tatsächlich so wäre, wäre das ein weiterer ERFOLG und SIEG für DIESES FORUM !
    Schließlich haben WIR HIER dieses Thema als erste und einzige zur Sprache gebracht mit bundesweiten Auswirkungen!
    http://www.mycrazytaxis.com/ta…ad&postID=13794#post13794

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  • Komisch, in Lübeck ist mir nicht ein einziger Mietwagen ohne Wegstreckenzähler bekannt. Zumindest solche, die im taxiähnlichen Verkehr eingesetzt werden. Ausnahmen dürfte es wohl nur für Sonderfahrzeuge, wie Oldtimer oder Stretchlimos geben, oder für Fahrzeuge, die nur feste Routen bediene, wie z.B. Flughafentransfers. Wobei es dabei zur sitzplatzweisen Vermietung kommt, was auch nicht zulässig ist.

  • http://www.taxiforum.de/forum/…44d5703481bdceac3c2cf92f1



    Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie 'schnell' Informationen laufen!?
    Der Schreiber hat im Internet gesucht und nichts gefunden?
    Nun, wie nahezu IMMER ist DIESES FORUM seiner Zeit und den drängenden Fragen des Gewerbes weit voraus.
    HIER wurde dieses Thema schon Mitte 2011 angesprochen.


    Noch besser aber ist, daß im DAS keiner den Mut hat, auf dieses Forum hinzuweisen, denn mitlesen tun die alle hier.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Aus dem heutigen Newsletter von 'Taxi heute':

    25. Oktober 2015, 18:06 Uhr von taxi heute Redaktion
    Taxi-Pakete ab Werk begünstigen neue Taxameter-Prüfung
    Bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg gab der stellvertretende Vorsitzende Dirk Holl den Rat, auf die Umrüstung von Gebrauchtwagen zu Taxis zu verzichten.



    Bild:Taxi-Pakete ab Werk begünstigen neue Taxameter-Prüfung ()] Der Taxiunternehmer Dirk Holl rät seinen Kollegen, jetzt keine Gebrauchten mehr zu Taxis umzurüsten, weil das die Eichung erschwere. (Foto: Dietmar Fund)


    Nach der Umsetzung des neuen Eichgesetzes müssten die Einbauwerkstätten viele Nachweise über den korrekten Abgriff des Wegstreckensignals erbringen. Dabei gelte der Konformitäts-Bewertungsstelle beim Eichamt ein Taxi-Paket ab Werk als zuverlässiger Nachweis. Aus diesem Grund sollten Taxiunternehmer jetzt besser die Finger von der Umrüstung Gebrauchter lassen und sich lieber nach einem Taxi-Vorführwagen umsehen. Diesen Rat gab der Gaggenauer Taxiunternehmer Dirk Holl als stellvertretender Vorstand bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg. Sie fand am 24. Oktober 2015 in der Heidelberger Niederlassung von Mercedes-Benz statt.


    Holl berichtete, die Daimler AG habe bereits erklärt, dass sie jegliche Konformitätserklärung ablehne, wenn es sich nicht um ein Taxi mit einem Taxi-Paket ab Werk handle. Während Volkswagen sich zu diesem Thema in Schweigen hülle, zeige sich Seat sehr aufgeschlossen. Die Spanier lieferten auch für die VW-Modelle Touran, Passat und Caddy Konformitätserklärungen. Die seien zwar auf Spanisch verfasst, würden von den baden-württembergischen Behörden aber trotzdem anerkannt.


    „Mit einem Taxi-Paket ab Werk sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, erklärte Holl. „Bei Exoten sollten Sie vorsichtig sein und sich vor dem Kauf mit dem Hersteller in Verbindung setzen.“


    Einen Bericht über die Versammlung und die dort skizzierte Eich-Problematik bringt taxi heute in der Ausgabe 12/2015.

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  • Aus dem DAS:

    Eichamt
    Beitragvon Wattwurm » 04.12.2015, 06:22


    Auf meine Nachfrage hin, wurde mir nun von meinem Landesverband bestätigt, das es mit zu Taxen umgerüsteten Gebrauchtfahrzeugen die werksseitig NICHT als Taxen ausgeliefert worden sind, demnächst zu Problemen bei der Eichung von Taxametern kommen kann. Im Klartext: Diese Taxen werden nicht mehr zur Eichung angenommen!


    Ob Fahrzeuge die in der Vergangenheit schon mal anstandslos zur Eichung angenommen wurden unter eine Kulanzregelung fallen, muß noch abschließend geklärt werden. Neufahrzeuge die beim zertifizierten Umrüster INTAX in Oldenburg umgerüstet werden und mit einem nach Herstellerangaben offiziellen und freigegebenem Taxipaket ausgeliefert werden, werden selbstverständlich auch weiterhin zur Eichung angenommen!


    Rechtsgrundlage sind verschiedene eichrechtliche Bestimmungen sowie EU-Richtlinien. Es geht da um technische Details die ich Euch als technisches Embryo nicht erklären kann. Ein Can-Bus hat nichts mit dem ÖPNV zu tun und ein Signalgeber nichts mit der Pfeife eines Wasserkessels. Das ist auch so ziemlich alles was begriffen habe!


    Bitte den nächsten Infobrief des Landesverbandes abwarten. Mitglieder wissen mehr und sie wissen es früher!


    Re: Umrüstung von Privatfahrzeugen zu Taxi jetzt verboten?
    Beitragvon Taxi Georg » 04.12.2015, 09:37


    Ich habe Düsseldorf angeschrieben und dies als Antwort bekommen!


    Die Eichung betreffend kann ein gebrauchtes Fahrzeug als Taxi oder Mietwagen genommen werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Dipl.-Ing. MF
    Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
    Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf
    Werftstraße 33
    40549 Düsseldorf
    Internet: http://www.lbme.nrw.de


    Immerwieder erstaunt es mich, wie schnell manche Informationen so im Gewerbe, durchaus aber auch im DAS, sich so verbreiten!
    Immerhin habe ich HIER schon 2011 darüber geschrieben und die entsprechenden Behörden befragt!
    Aber nun ja!

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  • Das was das LBME schreibt ist richtig, aber nur die Hälfte. Es wurde sich geschickt rausgehalten :aufgeben: , denn die Begriffe Ersteichung und Nacheichung gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch den Begriff Eichung, welcher die ehemalige Nacheichung beschreibt.


    Fahrzeuge die bereits Geeicht im Verkehr sind, werden weiterhin Turnusmäßig Geeicht. Erst wenn das Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in seiner Beschaffenheit mit dem Ziel einer Modifizierung seiner ursprünglichen messtechnischen Eigenschaften,
    seiner ursprünglichen Verwendung oder seiner ursprünglichen Bauart so wesentlich vereändert wurde, ist eine Konformitätsbewertung fällig. (Denn die Ersteichung, Hoheitliche Tätigkeit, ist weggefallen und wird ersetz durch das Konformitätsbewertungsverfahren, privatrechtliche Tätigkeit)


    Beispiele für ein Konformitätsverfahren: die alte MCT-05 wird getauscht durch eine MCT-06 oder ein Fahrzeug wird mit einem Taxameter ausgerüstet.


    Diese Konformitätsbewertungsverfahren kann auch nur der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter des Systems beantragen. Zum Beispiel der Ausrüster.


    Der Hersteller muss unter anderem den Signalweg erläutern :vortrag: , was schwierig wird wenn Can-Bus Adapter verwendet werden, da diese mithilfe von Reverse-Engineering entwickelt wurden ohne zu wissen woher das Signal für das Taxameter herkommt. Somit kann der Hersteller keine Angaben über Stör- anfälligkeit/festigkeit aussagen. CAN-BUS Adapter wurden Häufig bei Nachrüstlösungen verwendet.


    Einige Fahrzeughersteller geben eine zulässige Schnittstelle zum Anschließen von Zubehör frei, aber MB zbs., welche selbst Taxipakete verkaufen, werden mit Sicherheit einen Teufel tun sich da ins Handwerk zu Pfuschen zu lassen.


    Zum Thema Intax wird noch diskutiert, daher kann man dort nur vermutungen aufstellen.



    :explane: CAN-BUS laienhaft erklärt: Das CAN-BUS kann man vergleich mit einem Computernetzwerk. Mehre Computer (im Fahrzeug die Steuergeräte) Kommunizieren auf digitalem weg miteinander.
    CAN-BUS Adapter lauschen auf dem CAN-BUS und warten auf eine Nachricht auf dem CAN-BUS zum Beispiel Geschwindigkeitssignal und wandelt diese Nachricht auf ein Analoges Signal um, da das Taxameter das CAN-BUS nicht verstehen kann. Kann man vergleichen mit einer Geheimsprache.

  • Danke, DAB.
    Das hört sich spannend an.

    Aber Eines, bitte:
    In diesem Forum möchte ich nicht die Unsitte anderer, Komplettzitate aus einem Beitrag DIREKT oberhalb des deinen!
    Nimm einfach Bezug auf den Beitrag und antworte. Das reicht vollkommen!

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