Gerade habe ich vernommen, daß sich unser Eichamt in Hamburg seit Neuestem weigert, gute Gebrauchtwagen, die als TAXEN umgerüstet wurden, zum Eichen zuzulassen !!!!
Selbst wenn diese Wagen ALLE KRITERIEN erfüllen, kann man sie nicht mehr eichen lassen!
Es hat wohl auch schon Schreiben vom Eichamt an Firmen wie REUSS gegeben, in denen darauf hingewiesen wird, keine 'normalen' Fahrzeuge mehr umzurüsten!
Ich habe soeben mit dem Eichamt telefoniert, wobei man mir diese Sachen VOLL BESTÄTIGT hat!
Einem Unternehmer bleiben also nur noch zwei Möglichkeiten offen: Entweder einen Neuwagen zu kaufen, der VON ANFANG AN als TAXE hergestellt wird, oder eine gebrauchte TAXE zu kaufen!
Andere Möglichkeiten GIBT ES NICHT MEHR!
Übrigens ebenfalls ein schwerer Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten, da ihm vorgeschrieben wird, welchen Wagen er kaufen darf und welchen nicht!
Außerdem scheint man wenig Vertrauen in unsere Elektronik-Firmen zu haben, die die Taxengeräte einbauen und warten!
Nimmt man von vornherein an, daß die Mannen bei Reuß zB so korrupt sind, daß sie Teile dort vor dem Einbau manipulieren?
Der Grund für diese Einstellung soll sein, daß die Neu-Taxen gleich SERIENMÄSSIG mit einem Impulsgeber ausgerüstet werden, der im Falle eines NACHTRÄGLICHEN Einbaus scheinbar NICHT MANIPULATIONSSICHER ist!
Dabei muß ich mich natürlich fragen, ob die denn werksseitig manipulationssicher sind!?
Eigentlich ja wohl eher auch nicht, oder?
Für Werke wie Mercedes oder Volkswagen, die wohl ihre eigenen Ausrüster haben, dürften das ja tolle Neuigkeiten sein, aber für kleinere vielleicht eher weniger.
Firmen wie Ford, Toyota, Mazda ubnd Co. lassen ihre Wagen ja meist bei INTAX in Oldenburg umrüsten. Da tut sich die Frage auf, in wie weit diese dann nicht manipulierbar sein sollen, wenn die Teile anderer Hersteller, die privat eingebaut werden, es allem Anschein nach sind!?
Beim Eichamt beruft man sich darauf, daß diese Verordnungen grundsätzlich schon uralt sind und bundesweit in der EICHORDNUNG festgelegt sind, die aber immerhin schon von 1988 stammt!
Dann darf man sich aber doch fragen, warum diese Anordnung ERST JETZT plötzlich auf den Teller kommt und nicht schon seit 1988 durchgesetzt wird?
Darf man die Behörde, die wohl als AUFTRAGGEBER für diese verschärfte Handlungsweise auftritt (nehme ich mal an), das mal fragen?
Hier noch die EICHORDNUNG von 1988 (letzte Änderung von 2007):
Ab Seite 107 für uns interessant, weil es sich ab da um Taxameter etc. handelt! Ab § 18, 1
http://www.gesetze-im-internet…srecht/eo_1988/gesamt.pdf