Nach § 116 Ordnungswidrigkeitegesetz handelt derjenige ordnungswidrig der andere öffentlich zu Handlungen auffordert,die mit einer Geldstrafe bedroht sind.
http://dejure.org/gesetze/OWIG/116.html
Gemäss § 3 Fahrpersonalgesetz ist es verboten Fahrer nach Akkord/Fahrtstrecke zu bezahlen.Nach §8 Abs. 1 des Fahrpersonalgesetzes wird ein Verstoss gegen §3 mit bis zu EUR 15000,- bestraft. Der Hansafunk hat in seiner Verbandszeitschrift ein Hansa-Lohnmodell auf Akkordbasis veröffentlicht und die Unternehmer aufgefordert dieses anzuwenden.Abgebildet hier im Forum(das Original-Heft hat Jörn Napp).Ebenso in diesem Forum tritt der Hansa angeschlossene Unternehmer Ivica Krijan beharrlich für das illegale Lohnmodell ein.
Sowohl der Hansa als auch I.Krijan erfüllen damit mutmasslich das Verbot zur Aufforderung Geldbussbewährter Handlungen.Die Geldbusse hierfür beträgt bis zu EUR 15000,-.Bei der Beharrlichkeit und Dauer der Aufforderung ist wohl die Strafe voll aus zuschöpfen.Bei Herrn Krijan kommt zusätzlich der Verdacht des Verstosses als Unternehmer gegen §3 Fahrpersonalgesetz hinzu.Hier empfiehlt sich eine eingehende Prüfung der Verhältnisse.
PS: Die ausgebeuteten Fahrer können übrigens straffrei gegen ihre Sklavenhalter aussagen,denn der Verstoss ist nur für den Unternehmer strafbar und ncht den Fahrer!
PS 2 : Den Anstoss hierzu gab Poorboy