Eigenwirtschaftliche Leistung vs. Subventionierung z.B. FT !

  • Laut PbefG soll das Taxigewerbe EIGENWIRTSCHAFTLICH arbeiten.


    Eigenwirtschaftlich heisst, das aus den Erlösen der Entgelte die Betriebskosten gedeckt werden sollen. Zu den Betriebskosten gehören neben der Kosten für das Fahrzeug auch die Kosten für Diejenigen, die das Werkzeug zum Einsatz bringen, um eben diese Erlöse zu erwirtschaften, nämlich die angestellten Fahrer, denen Lohn gezahlt werden muss. Hinzu kommen LNK und LFZ.


    Auch der Einwagenunternehmer muss den Betrag erwirtschaften, welche alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten deckt und den Betrag, mit dem er seinen von Reasoner so genannten "Unternehmerlohn" decken kann. Dazu gehören auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung.


    Nun gibt es aber zweierlei Masstäbe, an denen die "Eigenwirtschaftlichkeit" gemessen wird:


    Auf der einen Seite der MWU, auf der anderen der EWU.


    Wenn der Umsatz des EWU nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, könnte er auf die Idee kommen und Aufstockung beantragen. Aber nix da: "Plan verfehlt, geben sie ihren Betrieb auf und suchen sie sich einen Arbeitsplatz im Angestelltenverhältnis", heisst es dann. Immerhin: der Unternehmer soll ja eigenwirtschaftlich tätig sein und muss somit auf staatliche Zuwendungen, wie sie der ÖPNV in Millardenhöhe erhält, verzichten.


    So weit, so gut. Aber nun kommt es:


    Für die MWU ist das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit nicht von Bedeutung, denn:
    - sie dürfen ihrem Personal so wenig Lohn zahlen, das diese Löhne aufgestockt werden können mittels staatlicher Transferleistungen
    - sie dürfen Vollzeitarbeitsplätze vernichten, indem sie auf billiges Aushilfspersonal setzen - geringfügig Beschäftigte und 400Euro-Jobber.


    Nur: wie war das noch mit der Eigenwirtschaftlichkeit? ALLE Kosten müssen aus den Beförderungserlösen gedeckt werden?


    Nein! MWU ausgeschlossen. Die müssen nicht. Im Gegenteil: sie dürfen massenweise Aushilfen beschäftigen, obwohl tausende von Vollzeitarbeitsplätzen vorhanden. Sie dürfen ihre Fuhrparks ins Unendliche erweitern, um sich im Anschluss dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit zu entziehen, indem sie sagen: " Umsätze zu niedrig, Personal kann nicht entlohnt werden bzw. wird sittenwidrig entlohnt.


    Das Taxigewerbe ist beileibe eines der wenigen Branchen, welche es sich leisten kann, Personal in Vollzeit zu beschäftigen. Geringfügig Beschäftigte kann und darf es im Taxigewerbe gar nicht geben, denn wieviel Stunden darf ein geringfügig Beschäftigter arbeiten? Und wieviel Stunden ein 400-Euro-Jobber?
    Wie kann es angehen, das ein Rentner 8 Tage im Monat Taxi fährt, insgesamt mehr als 2000Euro Umsatz erwirtschaftet, weil er am WE rund um die Uhr im Taxi sitzt und dann als 400-Euro-Kraft angemeldet ist?


    Minijobber und Midijobber werden in der Regel dort eingesetzt, wo Arbeitsplätze rar sind bzw. nicht genügend Arbeit vorhanden ist für eine Vollzeitstelle.


    Das trifft auf das Taxigewerbe in keinem Fall zu! Also dürfte es diese arbeitsplatzvernichtenden "Ministellen" gar nicht geben!


    Wie kann es angehen, das ein P-Schein-Inhaber zum Jobcenter geht und sagt: " es gibt keine Vollzeitstelle für mich als Taxifahrer". Nein, er jobbt als Teilzeitkraft und den Rest seiner Zeit legt er sich in die soziale Hängematte - mit Erlaubnis der Arge, die ihm ja dann die 400Euro aufstockt.


    Und mit welcher Begründung hat das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit für den EWU eine andere Bedeutung als für den MWU, der seine schlecht bezahlten Fahrer in die Arme der Arge schicken darf?


    Immerhin hat er ja mit sittenwidrigen Löhnen dazu beigetragen und sich somit seiner Verantwortung in Bezug auf Eigenwirtschaftlichkeit entzogen.


    Bus und Bahn werden staatlich subventioniert. Das Taxigewerbe nicht - ausser die MWU! Der EWU bekommt keine Aufstockung, wenn es mal ein paar Monate lang schlecht gelaufen ist und er seine Kosten nicht eigenwirtschaftlich decken kann!


    Ist den Ämtern eigentlich nicht klar, das das Taxigewerbe, also die MWU massenweise Vollzeitarbeitsplätze vernichten, indem sie sich zunehmend der Minijobber bedienen, obwohl dies nicht nötig wäre?


    Offensichtlich gibt es nicht genügend Fahrpersonal auf dem Markt. Und das, obwohl jeder greint, es gäbe zuviel Nachschub. Werden also die nicht mit Vollzeitfahrern besetzten Taxen des Fuhrparks mit Aushilfskräften besetzt, weil diese sonst gänzlich auf der Halde verrosten würden?
    Sind die Löhne sittenwidrig, weil nicht alle Taxen rund um die Uhr rollen können, weil nicht genügend Fahrpersonal vorhanden?


    Fakt ist: immer mehr Taxen und parallel immer mehr Aushilfsfahrer und trotzdem sind die Taxen nicht rund um die Uhr besetzt. Also werden sie mit Minijobbern besetzt, die staatliche Leistungen erhalten, weil sie zu faul sind, in Vollzeit arbeiten zu gehen?


    So oder so: das Prinzip, die Verpflichtung zur Eigenwirtschaftlichkeit ist gänzlich verfehlt, wenn dem Fahrpersonal sittenwidrige Löhne gezahlt werden, die mit Transferleistungen aufgestockt werden müssen.


    Deshalb: keine Konzessionsverlängerung für Betriebe, die nicht eigenwirtschaflich funktionieren. Keine Konzessionsverlängerung für Betriebe, die sittenwidrige Löhne zahlen, denn damit wird die Gesetzgebung des PbefG nicht eingehalten!

  • sorry, aber ich werde das Thema immer wieder hervorholen, weil es mir als äusserst brisant erscheint, denn was das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit angeht, haben die Behörden m.E. auf ganzer Linie versagt.


    Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Arge. Und der Gesetzgeber ja sowieso, denn es wird mit zweierlei Mass gemessen.


    Ich habe die ganze Sache mit der Arge schon mal durchgespielt.
    Ich wollte nur mal wissen, ob ich als selbständige Taxiunternehmerin mit einem Wagen Aufstockung erhalte. Ich habe dem Sachbearbeiter erklärt, das ich zwar mit meiner 60-Stunden-Woche die Betriebskosten, Krankenversicherung, Essen und Trinken decken kann, aber kein Geld mehr für die Altersvorsorge und die Miete übrig ist.
    Da meinte der SB: " sie können doch einen Fahrer einstellen".


    Daraufhin haben wir gemeinsam gerechnet und festgestellt, das ich, ohne den Fahrer sittenwidrig zu entlohnen, Plus-Minus-Null mache. Mit sittenwidrigem Provisionslohn ohne Festlohn ergab es ein Plus von 200 Euro. Nur: die hätten immer noch nicht gereicht für die Kostendeckung der Beiträge für Altersvorsorge und Miete.


    Dann meinte er:" sie müssen ihren Betrieb einstellen und sich einen Arbeitsplatz im Angestelltenverhältnis suchen".


    Ich:" naja, aber mit den gesetzlichen Arbeitszeiten und Lohn nur auf Provisionsbasis kann ich meine Lebenshaltungskosten ja auch nicht decken"


    Er, SB: " dann aber haben sie Anspruch auf Alg2"


    Arbeitsplatzvernichtung zugunsten der MWU nenne ich das!

  • ha..........da haben wir es doch: Habenichts ist nun beleidigt. Dieses Thema ist nichts für ihn.


    Oder hast Du nicht verstanden, worauf ich hinaus will. Ich habe nix gegen Minijobber. Aber die Kirche muss im Dorf bleiben. Es kann nicht sein, das ein Gewerbe, welches soviel Vollzeitstellen zu vergeben hat, sich zunehmend der MInijobber bedient, um Sozialabgaben zu sparen.
    Alle diese Minijobber stocken auf, obwohl sie es nicht müssten, eben weil genügend Vollzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen.


    Warum arbeitest Du nicht Vollzeit? Ja, ich verstehe - die Arbeitzeiten sind ungesetzlich. Dann arbeite doch 40 Stunden-Woche. Ach, ich verstehe, da verdienst Du nicht viel mehr als mit Minijob und Aufstockung.


    Habe ich auch Verständnis dafür.


    Es gibt keine Vollzeitjobs im Gewerbe mit gesetzlichen Arbeitszeiten und NICHT sittenwidrigen Löhnen.


    Bist Du nicht ein Beweis dafür? Ganz berechtigt sagst Du: " ihr könnt mich mal, mit MInijob habe ich zum Leben genauso viel oder wenig wie mit einem Vollzeitjob".


    Wenn ich Dir nun 10 Euro die Stunde bieten würde, dann würdest Du einschlagen - richtig?


    Lieber Habenichts - es geht mir nicht darum, Dich blosszustellen oder zu kränken, sondern es geht mir um das PbefG, welches besagt, das der Taxibetrieb eine eigenwirtschaftliche Funktion hat.


    Nur: die Eigenwirtschaftlichkeit funktionioniert ja offensichtlich nicht - weder im Hinblick auf die Löhne noch im Hinblick auf die Einsatzzeiten.


    Das Prinzip Eigenwirtschaftlichkeit in Verbindung mit dem Halbsatz im FpersG, Arbeitszeitgesetz und sittenwidriger Lohnvergütung sind der Aufhänger!


    Die MWU können keine gesetzeskonformen Löhne zahlen, weil sie zuviele Taxen betreiben! Damit entziehen sie sich dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit. Das möchte ich als EWU auch dürfen!

  • Das Thema Eigenwirtschaftlichkeit hab ich selber hier und dort mal angeschnitten.
    Ist auch das Lieblingsthema von Peter Vlach aus Frankfurt.
    Allerdings meines nicht. Man muss sich Prioritäten setzen.
    Und meine liegen vor allem demnächst auf beruflicher Fortbildung.
    Taxifahren nur noch sporadisch hier und dort.
    Damit nicht einige Lieblingsfeinde auf die Idee kommen, sie seien mich los.
    Nein, ich habe vor weiterhin einigen Leuten auf den Sack zu gehen! :D

  • Das mit den Mini-Jobbern btrifft keinesfalls nur unser Gewerbe, sondern auch und VOR ALLEM den Einzelhandel.
    Bei unserem Supermarkt haben vor Jahren mal 14 Leute voll und zwei als Aushilfen gearbeitet.
    Jetzt sind es nur noch zwei Vollzeitkräfte. Alle anderen sind auf 400-Euro-Basis dort !
    So spart man Sozialabgaben, und das auch noch ganz legal!
    DA sollte der Staat mal reinsehen!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • at Jörn


    vollkommen richtig. Und ebenso ist es in der Gastronomie und vielen anderen Dienstleistungsbranchen.


    Nur werden viele Minijobber nicht als solche eingesetzt, sondern die arbeiten: VOLLZEIT


    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.


    Als ich krank geschrieben war, habe ich mir mal den Spass gemacht und mich in Restaurants vorgestellt. Aber nicht in irgendwelchen Billigspelunken, sondern in Restaurants, welche überwiegend von Geschäfsleuten und Touris besucht werden. In 12 Restaurants habe ich mich "beworben".


    3 von den 13 boten mir eine Vollzeitstelle mit Arbeitsvertrag und korrekter Lohnanmeldung. Bei den restlichen 9: 400 Euro Basis, 5-Tage-Woche je 8 Stunden. Verdienst: 4 bis 6 Euro die Stunde. Wenn ich fragte, wie ich z.B. von 5 Euro leben soll, hiess es ganz knallhart - und natürlich sass man immer zu zweit am Tisch in der hintersten dunklen Ecke: "wieso, sie können doch noch beim Amt etwas holen und Trinkgeld bekommen sie doch auch, also meine Kellenerin geht nicht unter 1500 Euro nachhause".


    Ja, so gehts - 176 Stunden x 5 Euro - bar cash auf die Hand `= 880 netto plus Trinkgeld plus Transferleistung. Da kommt man schon mal auf 1500 netto.

  • Du bist natürlich nicht gemeint, du stockst ja nicht auf. An dem, was neotax hier darstellt, ist schon was dran, obwohl die Quelle (Par. 8 PBefG) schlecht gewählt ist. Der Paragraph äussert sich über den ÖPNV, zu dem das Taxi nur gerechnet wird,wenn es den Linienverkehr ergaenzt, ersetzt oder verdichtet. Er aeussert sich auch über Zuschüsse.


    Im Taxenverkehr ist schwer gegen Unternehmer anzukommen, die staatlich subventioniertes Personal beschaeftigen, darum geht's.

  • Für den Unternehmer macht es keinen Unterschied. Natürlich bin ich nicht gemeint und all die Nebenjobber, die auch noch auf dem Bick sitzen. Davon gibt es nämlich auch eine ganze Menge.

  • @ Hloop


    ich darf doch sehr bitten!: für den Unternehmer macht es sehr wohl einen Unterschied ob er seine Angestellten korrekt anmeldet, dementsprechend Sozialabgaben entrichtet oder ob er sich bereichert, indem er Minijobber Vollzeit arbeiten lässt, Sozialabgaben und Umsätze unterdrückt und somit immer mehr Taxen konzessionieren lassen kann. Irgendwo muss das Geld für die Autos ja herkommen - oder.


    Und die grösste Sauerei ist das die Behörden diese unsozialen Praktiken stillschweigend dulden indem sie ihren Aufgaben nicht nachkommen.


    Förderung unfairen Wettbewerbs zugunsten von Grossbetrieben womit EWU vom Markt vertrieben werden!


    Das einige dem nicht länger tatenlos zusehen werden dürfte auch einleuchtend sein.

  • http://www.toni-hofreiter.de/dateien/kurzinfo_pbefg.pdf


    2.
    Begrifflichkeiten
    Eigenwirtschaftlicher Verkehr ist der Verkehr, der von einem Verkehrsunternehmer ohne Rückgriff auf
    wettbewerbsverfälschende Beihilfen erbracht wird
    und für den keine ausgleichspflichtigen Verpflichtungen
    des öffentlichen Dienstes begründet wurden (Art.2 I EG-VO 1191/69).


    Da fragt man sich irgendwie, ob sich in diesem Falle nicht zB die Hamburger Behörde, die ja die Unternehmer dazu zwingt, ein Fiskaltaxameter einzubauen, wenn sie eine Konzession verlängert haben wollen, unter Umständen strafbar macht!
    Oder bei der SUBVENTIONIERUNG des FT-Einbaus an freiwillige Unternehmer mit etwa 1.500,- Euro?


    Irgendwie widersprechen sich hier diese beiden Richtlinien oder die Vorschriften, die zB in Hamburg den Taxiunternehmern gemacht werden!


    Im Strafgesetzbuch heißt es wie folgt:


    StGB:
    § 264 Subventionsbetrug
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
    2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
    3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder
    4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.


    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • MOin,


    @Jörn
    ohne jetzt nochmal das Thema FT gänzlich durchzukauen.
    Eine Förderung kann es nur für eine freiwillige Leistung ergeben,
    also gibt es keine "Fiskaltaxameterpflicht", sondern eine
    Aufzeichnungs- und Speicherpflicht von digital erstellten Bareinnahmen.


    Grüße