Laut PbefG soll das Taxigewerbe EIGENWIRTSCHAFTLICH arbeiten.
Eigenwirtschaftlich heisst, das aus den Erlösen der Entgelte die Betriebskosten gedeckt werden sollen. Zu den Betriebskosten gehören neben der Kosten für das Fahrzeug auch die Kosten für Diejenigen, die das Werkzeug zum Einsatz bringen, um eben diese Erlöse zu erwirtschaften, nämlich die angestellten Fahrer, denen Lohn gezahlt werden muss. Hinzu kommen LNK und LFZ.
Auch der Einwagenunternehmer muss den Betrag erwirtschaften, welche alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten deckt und den Betrag, mit dem er seinen von Reasoner so genannten "Unternehmerlohn" decken kann. Dazu gehören auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nun gibt es aber zweierlei Masstäbe, an denen die "Eigenwirtschaftlichkeit" gemessen wird:
Auf der einen Seite der MWU, auf der anderen der EWU.
Wenn der Umsatz des EWU nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, könnte er auf die Idee kommen und Aufstockung beantragen. Aber nix da: "Plan verfehlt, geben sie ihren Betrieb auf und suchen sie sich einen Arbeitsplatz im Angestelltenverhältnis", heisst es dann. Immerhin: der Unternehmer soll ja eigenwirtschaftlich tätig sein und muss somit auf staatliche Zuwendungen, wie sie der ÖPNV in Millardenhöhe erhält, verzichten.
So weit, so gut. Aber nun kommt es:
Für die MWU ist das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit nicht von Bedeutung, denn:
- sie dürfen ihrem Personal so wenig Lohn zahlen, das diese Löhne aufgestockt werden können mittels staatlicher Transferleistungen
- sie dürfen Vollzeitarbeitsplätze vernichten, indem sie auf billiges Aushilfspersonal setzen - geringfügig Beschäftigte und 400Euro-Jobber.
Nur: wie war das noch mit der Eigenwirtschaftlichkeit? ALLE Kosten müssen aus den Beförderungserlösen gedeckt werden?
Nein! MWU ausgeschlossen. Die müssen nicht. Im Gegenteil: sie dürfen massenweise Aushilfen beschäftigen, obwohl tausende von Vollzeitarbeitsplätzen vorhanden. Sie dürfen ihre Fuhrparks ins Unendliche erweitern, um sich im Anschluss dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit zu entziehen, indem sie sagen: " Umsätze zu niedrig, Personal kann nicht entlohnt werden bzw. wird sittenwidrig entlohnt.
Das Taxigewerbe ist beileibe eines der wenigen Branchen, welche es sich leisten kann, Personal in Vollzeit zu beschäftigen. Geringfügig Beschäftigte kann und darf es im Taxigewerbe gar nicht geben, denn wieviel Stunden darf ein geringfügig Beschäftigter arbeiten? Und wieviel Stunden ein 400-Euro-Jobber?
Wie kann es angehen, das ein Rentner 8 Tage im Monat Taxi fährt, insgesamt mehr als 2000Euro Umsatz erwirtschaftet, weil er am WE rund um die Uhr im Taxi sitzt und dann als 400-Euro-Kraft angemeldet ist?
Minijobber und Midijobber werden in der Regel dort eingesetzt, wo Arbeitsplätze rar sind bzw. nicht genügend Arbeit vorhanden ist für eine Vollzeitstelle.
Das trifft auf das Taxigewerbe in keinem Fall zu! Also dürfte es diese arbeitsplatzvernichtenden "Ministellen" gar nicht geben!
Wie kann es angehen, das ein P-Schein-Inhaber zum Jobcenter geht und sagt: " es gibt keine Vollzeitstelle für mich als Taxifahrer". Nein, er jobbt als Teilzeitkraft und den Rest seiner Zeit legt er sich in die soziale Hängematte - mit Erlaubnis der Arge, die ihm ja dann die 400Euro aufstockt.
Und mit welcher Begründung hat das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit für den EWU eine andere Bedeutung als für den MWU, der seine schlecht bezahlten Fahrer in die Arme der Arge schicken darf?
Immerhin hat er ja mit sittenwidrigen Löhnen dazu beigetragen und sich somit seiner Verantwortung in Bezug auf Eigenwirtschaftlichkeit entzogen.
Bus und Bahn werden staatlich subventioniert. Das Taxigewerbe nicht - ausser die MWU! Der EWU bekommt keine Aufstockung, wenn es mal ein paar Monate lang schlecht gelaufen ist und er seine Kosten nicht eigenwirtschaftlich decken kann!
Ist den Ämtern eigentlich nicht klar, das das Taxigewerbe, also die MWU massenweise Vollzeitarbeitsplätze vernichten, indem sie sich zunehmend der Minijobber bedienen, obwohl dies nicht nötig wäre?
Offensichtlich gibt es nicht genügend Fahrpersonal auf dem Markt. Und das, obwohl jeder greint, es gäbe zuviel Nachschub. Werden also die nicht mit Vollzeitfahrern besetzten Taxen des Fuhrparks mit Aushilfskräften besetzt, weil diese sonst gänzlich auf der Halde verrosten würden?
Sind die Löhne sittenwidrig, weil nicht alle Taxen rund um die Uhr rollen können, weil nicht genügend Fahrpersonal vorhanden?
Fakt ist: immer mehr Taxen und parallel immer mehr Aushilfsfahrer und trotzdem sind die Taxen nicht rund um die Uhr besetzt. Also werden sie mit Minijobbern besetzt, die staatliche Leistungen erhalten, weil sie zu faul sind, in Vollzeit arbeiten zu gehen?
So oder so: das Prinzip, die Verpflichtung zur Eigenwirtschaftlichkeit ist gänzlich verfehlt, wenn dem Fahrpersonal sittenwidrige Löhne gezahlt werden, die mit Transferleistungen aufgestockt werden müssen.
Deshalb: keine Konzessionsverlängerung für Betriebe, die nicht eigenwirtschaflich funktionieren. Keine Konzessionsverlängerung für Betriebe, die sittenwidrige Löhne zahlen, denn damit wird die Gesetzgebung des PbefG nicht eingehalten!