GEZ / GEMA: Unterschied Betriebssitz und Betriebsstätte ?

  • Hallo,


    mein Anliegen wäre,
    ob mir vielleicht einmal jemand den genauen Unterschied zwischen den beiden Begriffen erklären könnte.


    Für mich war/ist eine Betriebsstätte der Ort, wo der Betrieb stattfindet. Also da wo die eigentliche gewerbeübliche Arbeit verrichtet wird. Der "Ort" der Arbeit von mir aus.
    Bei uns ist die Arbeit ja in erster Linie die, Leute zu befördern. Die Büro-Arbeit hingegen ist ein zwingendes "Muss" , aber nicht der eigentliche Kern unseres Geschäfts.
    Um es deutlicher zu machen:
    Hätte ich eine Chemie-Fabrik, würde mir kaum eine Betriebsstätte an der Elbchausse oder Bellevue genehmigt. Dieser läge dann vermutlich eher irgendwo im Hafen Bereich, oder wo auch immer.
    Meinen Betriebssitz hingegen könnte ich sicherlich an der Elbchausse haben. N´flottes Büro mit Elbblick........


    Also:
    Ich sehe/sah das zumindestens bisher so: Adesse, Büro etc. sind Betriebssitz, Taxi ist die Betriebsstätte.
    ( Das natürlich bei den meisten Gewerbezweigen beides zusammen fällt ist klar.)


    Ist das falsch ??


    Gruß
    James

  • Oha, das ist ja mal ne Frage und nichts für mich.
    Die Beantwortung der Frage ist angesiedelt im lustigen Spannungsfeld zwischen GewStR, EStG, KStG, § 12 AO, KapEST, UmwSTG, OECD-MA, ZRFG, InvZulG,
    Verwaltungsgrundsätzen des BMF und Entscheidungen des BFH. Viel Spass!


    Beim schnellen surfen nach dem Begriff im Net, stiess ich auf das hier:
    Der Begriff der Betriebsstätte dient in erster Linie der örtlichen Abgrenzung und Zuweisung von Einkünften und Umsätzen.


    Aber lies dich selbst mal durch DIESE Seite hier.
    Von da aus kannst Du lustig weitergoogln.

  • Ja… okay.


    Also um es kurz zu machen:


    Die GEZ schreibt, eine Betriebsstätte ist eine ortfeste Raumeinheit, die nicht zu ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist.

    Nun gut. Die können viel schreiben und meinen. Alleine die verquickte ausdruckstweise spricht eigentlich eher für die Unsicherheit der GEZ, und gegen die Korrektheit dieser Behauptung, aber egal erstmal, weiter :


    Mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte…..


    Aha. Laut GEZ können Betreibsstätten also nur auf Grundstücken liegen.
    Aber jetzt kommt das Spannendste:

    Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.

    Aha, das merken wir uns mal bitte kurz im Hinterkopf, denn weiter mit der GEZ:


    Beitragsfrei ist ein Firmenfahrzeug pro Betriebsstätte.

    Ah. Super !


    Wenn ich das also zusammenfasse gilt doch zwingend folgendes:


    Wenn die GEZ meint, die Betriebsstätte eines Taxiunternehmers ist nicht der Wagen, sondern das Büro, und wenn dieses Büro ( wie wohl bei den meisten EWU`s ) in der eigenen Wohnung liegt ( für die sowieso schon GEZ bezahlt wird ), dann ist ein Firmenfahrzeug beitragfrei.


    Fazit: Keine GEZ Gebühren mehr für EWU`s.


    Richtig ?!


    James

  • Das Thema mit den GEZ-Gebühren hatten wir schon mal.
    http://www.mycrazytaxis.com/ta…readID=333&highlight=Gema
    Grundsätzlich gilt, daß ALLE Taxen öffentliche Betriebsstätten sind, wo, wenn dort Musik gespielt wird, auch GEMA gezahlt werden muß und BEZ-Gebühren, wie in jedem noch so kleinen Laden!


    Daß ein EWU keine zahlen muß, ist mir neu und spannend, aber MWUs MÜSSEN für die Wagen eben diese Gebühren abdrücken, aber praktisch niemand macht das!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Ich kriege immer Tobsuchtsanfälle, wenn Post von der GEZ im Briefkasten ist. Alleine dieses Gesülze: "täglich ein hochwertiges, unabhängiges, blahblah ...".


    Aber at James, irgendwie hast du Recht. Als EWU ist man aus dem Schneider. Es muss "nur" für den Privathaushalt gezahlt werden.

  • Aber ob die Taxe als BETRIEBSMITTEL auch zum Haushalt gezählt wird, dürfte ein Problem darstellen!
    Um es ehrlich zu sagen, glaube ich das nicht!
    Aber ich werde mich mal erkundigen!

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  • Für die GEZ gilt ein vollkommen eigener Rechtskreis, der Rundfunk Staatsvertrag. Das ist mit nichts vergleichbar
    was sonst an Recht in Deutschland gilt. Treten auf wie eine Behörde, obwohl sie keine sind.

  • @Jörn


    Hallo Jörn,


    wollte mal fragen, ob Du schon etwas heraus bekommen hast in puncto GEZ, Kfz und Betriebsstätte ?


    Es müßte - jedenfalls nach dem Wortlaut der GEZ - völlig egal sein, ob der Wagen die Betriebsstätte ist, oder das "Büro" zuhause, denn:


    - Pro Betriebsstätte ist ein gewerblich genutztes Kfz frei ( so steht es da ).
    - Liegt die Betriebsstätte in der Privatwohnung z.B. braucht man für sie nicht nocheinmal GEZ bezahlen ( vorrausgestzt natürlich, man bezahlt für die private Wohnung GEZ )


    Selbst wenn das KFZ. nun als Betriebsstätte angesehen werden sollte, so tritt automatisch der obere Satz ein, nämlich das pro Betriebsstätte ein Kfz frei ist......


    Wie man es auch dreht und wendet: Für mich erscheint nach x-maligem durchlesen die Sache klar : keine GEZ für EWU.


    Das das wohl so nicht gewollt ist von der GEZ mal dahingestellt, aber........ es steht da so......



    Gruß
    james

  • Empfänger in "Firmenwagen" waren schon immer Gebührenpflichtig! Unangenehme Nachricht für Smartphone vermittelte Taxen wie MyTaxi, 6x6,Autoruf etc. :Da mit diesen Geräten Radioempfang möglich ist,gelten diese auch als Empfangsgeräte! ERkundigt Euch bei den Zentralen,ob die einen "Sammelvertrag" haben oder Ihr die Dinger selbst anmelden müsst.Vielleicht mal kurze Anfrage bei der GEZ,damit hier nicht div. Kollegen unberechtigte Vorteile einsacken!

  • Also, JEDES TAXI hat ein Radio im Wagen, weshalb ein zweites in Form eines schlauen Fons wohl nicht mehr relevant sein wird.


    Ich glaube, ist aber nicht gesichert, daß zB ein Firmenfahrzeug, das der Besitzer selber fährt, wohl GET-frei ist, nicht aber eine Taxe, die in der Landschaft herumfährt und die Kundschaft unterhält!
    "Können Sie mal 'NORA' einstellen?"


    Und es geht ja nicht nur um GEZ, sondern auch um die GEMA!
    Schließlich verdienen wir Geld mit den Werken anderer, oder?

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  • Gewerbetreibende haben kein Gerät frei.Fürs Navi (incl. Verkehrsmeldung) zahlst Du auch. GEMA Gebühren werden nicht von der GEZ sondern (hier) vom NDR eingezogen.


    PS: NIcht spekulieren sondern nachlesen oder anrufen!

  • @Kutscher



    Wenn Kutscher mehr Gehirnmasse zur Verfügung hätte oder lesen könnte, würde er mir keine Seiten aus der Antike vorschlagen, sondern dann würde er registriert haben, das ich nicht nur durchaus lesen kann im Gegensatz zu ihm selber, sondern das es sich um ein hoch aktuelles Schreiben der GEZ handelt.
    ( Die Auszüge habe ich oben zitiert ! )


    Kutscher kann natürlich als ewig Gestriger nicht wissen, das die Gebühren nächtes Jahr pauschal erhoben werden. Und genau deshalb schreibt die GEZ
    alle die Taxifahrer an, welche bisher Rundfunkgeräte angmeldet haben - wen auch sonst.
    Auch deshalb weiß Kutscher natürlich kein Bescheid, weil er sich bisher um die GEZ gedrückt hat, und deshalb auch nicht angeschrieben wurde. Aber gleichzeitig etwas von Wettbewerbsvorteilen der Smatphones schreiben.
    Unaufrichtiger Kutscher.


    Pssst !


    James

  • Zitat

    eine Betriebsstätte ist eine ortfeste Raumeinheit, die nicht zu ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist.


    Ich verstehe das in der Zusammenfassung so, das die Wohnung, in der sich eine Betriebsstätte befindet, die Anmeldepflicht
    für ein weiteres Rundfunkgerät unnötig macht.


    Anderes gilt für gewerblich genutztes KFZ. Für das gilt nicht die Zweitgeräte-Regel


    "Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden.
    Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden
    ."




    Alles von der "antiquierten" GEZ Website: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html

  • @James
    Mach Dir mal keine Sorgen über mein Briefgeheimnis.ICH kenne die GEZ und deren Seiten schon lange,dadurch sind sie nicht antiqiert.Interessant ist die heutige Rechtslage für Firmnen und Selbständige.Das hier die gewerblichen Vermittlungsgeräte nicht angemeldet sind dürfte wohl Fakt sein.Nachzahlpflicht besteht für X Jahre .Oder pochst Du hier wie bei Steuerhinterziehung und FPersG auf Gewohnheitsrecht?Irgendwie musst Du Muffe vor der GEZ haben,denn ich hätte dort längst angerufen.Aber die lügen ja wie auf ihrer Website :D


    Interessant für angestellte MT-Fahrer dürfte sein,dass nach den GEZ Richtlinien der Inhaber des Gerätes zahlt!
    "Gehört" das Gerät Cheffe oder MT , so zahlt einer der beiden.Hat aber der Fahrer einen illegalen,weil nicht durch Konzession gedeckt,Vermittlungsvertrag abgeschlossen und war so blöde ein eigenes Smartphone einzusetzen,so ZAHLT DER FAHRER die Gebühr.Hier sollten die Behörden schnellstmöglich auf die Teilnehmerlisten angesetzt werden.

  • @Kutscher


    Ich mache mir eher Sorgen um Deinen Geisteszustand als um Dein Briefgeheimnis ( wieso überhaupt Briefgeheimnis ?? ).


    Nachdem ich Dir geschrieben habe das ich als GEZ Teilnehmer angeschrieben wurde ist es derartig dumm und dämlich zu vermuten ich poche auf ein Gewohnheitsrecht des "Nichtbezahlens".
    Sorry, aber mit solchen IQ Minusgraden.....


    Aber ich gebe zu nicht alles zu wissen, und deshalb frage ich, da es doch u.U. sehr viel Kollegen betreffen könnte.
    Zum Beispiel gelingt es mir nicht eine 20 kb kleine PDF zu erzeugen, wollte nämlich das Schreiben hier mal rein stellen ( besonders für Kutscher 8o ).
    Aber die ist immer rund 2 MB groß, obwohl es nur 2 Seiten sind.......


    Wie geht das ?


    james