VER.DI legt sich auch mit NICHT-ARBEITGEBERN an !

  • Gerade fand ich in meinem ARCHIV noch diesen Artikel von 2005.
    Daraus kann man ersehen, daß sich ver.di durchaus auch mit NICHT-ARBEITGEBERN anlegen kann, wenn es ihnen opportun erscheint!


    ver.di Newsticker
    12.01.2005


    Münchner Taxifahrer unter Druck


    ISARFUNK will Fahrervertrag aufzwingen
    Die Münchner Taxifahrer stehen in diesen Tagen massiv unter Druck. Jedenfalls, wenn sie für ISARFUNK, die kleinere und jüngere der beiden Münchner Taxizentralen, unterwegs sind. Betroffen sind davon ca. 500 Fahrer in rund 40 Taxiunternehmen.


    ISARFUNK bedrängt die einzelnen Fahrer der angeschlossenen Taxiunternehmen, einen so genannten Fahrervertrag mit der Taxizentrale zu unterschreiben.
    Anderenfalls würden sie keine Funkaufträge mehr bekommen. Dies wiederum würde zu existenzgefährdenden Einkommenseinbußen führen. Taxler werden für gewöhnlich prozentual an ihrem Umsatz beteiligt. Wer sich weigert, den Fahrervertrag zu unterschreiben, wird in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Einige Taxiunternehmen haben „aufsässigen“ Beschäftigten durch die Blume mit Kündigung oder Ausschluss von bestimmten Aufträgen gedroht.


    Mit Hilfe von ver.di machen die Taxler jetzt mobil. Dazu Martin Marcinek, bei ver.di-München für den Verkehr zuständig: „Es wurden seit Mitte Dezember bereits über 130 Unterschriften gegen den Fahrervertrag und die Vorgehensweise von ISARFUNK gesammelt. Die Leute sind stinksauer über die Gutsherrenart, die an hier den Tag gelegt wird“.


    Klärende Gespräche mit ver.di wurden von der ISARFUNK-Geschäftsführung verweigert. Auf entsprechende Anfragen aus dem Kreis der Fahrer antwortete Hubert Schmidt, einer der Geschäftsführer per E-Mail mit den Worten: „ ... allerdings haben wir mit dem Herrn von ver.di nichts zu besprechen ... “.


    Worum geht es in diesem Fahrervertrag?


    Nachdem sich ISARFUNK mit den angeschlossenen Unternehmen nicht über Qualitätsstandards einigen konnte, wird nun versucht über diese Knebelverträge die Fahrer zu zwingen, die Kosten für Schulungen und einen Fahrerausweis selbst zu tragen. Üblicherweise trägt diese Kosten das jeweilige Taxiunternehmen.


    Weiter sollen sich die Fahrer einer strengen und von ihnen nicht zu beeinflussenden Disziplinarordnung unterwerfen. Auch schon kleinste Verstöße, z. B. wenn der Fahrerausweis nicht am Armaturenbrett hängt, sollen mit einer zeitweiligen Funksperre, also einem Ausschluss von der Auftragsvergabe geahndet werden. Über die Strafe soll ein sechsköpfiger Schiedsausschuss beschließen. Allerdings soll nur ein Fahrervertreter in diesem Gremium sitzen.


    Juristisch ist dieser Fahrervertrag höchst bedenklich. Das bestätigen auch unabhängige Arbeitsrechtler. Immerhin würde der Fahrer gegen die Treuepflicht gegenüber seinem jeweiligen Arbeitgeber verstoßen, wenn er sich der ISARFUNK Taxizentrale vertraglich unterwirft und damit die Dispositionshoheit seines direkten Arbeitgebers einschränkt.


    Am 20. Januar soll es in den Räumen von ISARFUNK eine Infoveranstaltung zu diesem Thema geben. Martin Marcinek hofft, dass die Betroffenen die Gelegenheit nutzen, den ISARFUNK-Geschäftführern ihre Meinung zu sagen. „Sollte dies ISARFUNK nicht zum einlenken bewegen, denken die Fahrer bereits über öffentliche Aktionen nach.“

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  • Zitat

    Juristisch ist dieser Fahrervertrag höchst bedenklich. Das bestätigen auch unabhängige Arbeitsrechtler.

    Tja, es gibt da einen "Arbeitsrechtler" in einer Lübecker Taxizentrale, der ist viel schlauer und weis das alles viel viel besser.