HERMANN WALDNER - Der Pate des bundesdeutschen Taxi-Gewerbes ?!

  • Das Herumgeeiere Hermanns beim Thema 'SIXT' ist schon hörenswert.

    Auch, wie er auf die Frage hin versucht zu erklären, daß man ja jederzeit auch wieder aus diesem Vertrag aussteigen könne, wenn SIXT etwa mit LYFT in Deutschland zusammenarbeiten würde.


    Spannend aber ist die Ankündigung, das 'taxi.eu' an die Börse gehen wird!

    Er macht also UBER das nach, was man bei denen belacht und kritisiert hat.


    Die Taxizentralen dürfen dann VORZUGSAKTIEN bei ihm kaufen!


    Nur zu, ihr Lieben!

    Wenn wir uns den Kursverlauf bei UBER betrachten, dürfte das eher ein ziemlich suizidales Geschäft werden.

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  • Womit will er denn den Kauf seiner Aktie bewerben ?


    Dass das Zentralengeschäft prosperieren wird, oder das mit der App.


    Um letzteres attraktiv zu machen, muss er ALLEN Taxlern die Möglichkeit bieten, sich von der App vermitteln zu lassen, nicht nur denen, die einer Zentrale zugehörig sind.

  • Wir haben heute den 9. Oktober, und ich konnte bisher nichts finden, womit der Börsengang bestätigt würde.


    Das Interesse der Zentralen und der angeschlossenen Kutscher europaweit scheint sich sehr in Grenzen zu halten.

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  • Das ist bezeichnend für die Stimmung. Die Vorstände und Vorsitzenden der Zentralen sind mit ausreichender Intelligenz ausgestattet, um zu wissen, wie die Entwicklung verläuft.


    Und Jörn, ich bin fast sicher, dass Moia in Zukunft gefragter sein wird. Auch der HFT-Vorstand und zahlreiche Genossen glauben das zu wissen. Sonst hätten sie nicht so viel Geld für die Klage beigesteuert. Das macht man nicht nur, um Solidarität zu bekunden.

    Für VW sind Einführungspreise/Verluste kalkuliertes Flaschenpfand.

  • Dieser Artikel wird auch im Thema 'SIXT' veröffentlicht:


    Einführendes Zitat:

    „Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er sie beim Kragen hätte.“

    J.W.Goethe (1749-1832) aus ‚Faust I’


    Im DAS hat Jim Bo folgende Rudmail von SIXT veröffentlich. Danke!


    Ist schon etwas älter, zeigt aber überdeutlich das Problem, das ich hier schon ausführlich beschrieben habe:

    SIXT - in trauter Zusammenarbeit mit Waldner und den FMS-Zentralen - macht genau das Gleiche, wofür sie bei MY TAXI noch lautstark vor Gericht zogen:

    Rabatte im Taxigeschäft !!!!


    Genau wie bei MY TAXI bekam der Unternehmer (wie ja jetzt auch SIXT erzählt) immer den aktuell gültigen Fahrpreis, nur der Kunde profitierte.

    Während DAS aber bei MT als 'unlauterer Wettbewerb' abgekanzelt wurde, ist es jetzt völlig ok, da das ja IN ZUSAMMENARBEIT mit einem Teil des Gewerbes geschieht (vielen der etablierten Zentralen) und DEREN GENEHMIGUNG!


    Sixt schenkt in Berlin 50 % des Fahrpreises.

    5. Juli 2019


    Sehr geehrter Herr XXXX,

    Sie haben richtig gelesen!


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    * Der Rabatt wird vor Fahrtantritt auf den geschätzten Endpreis für die gewählte Strecke angewendet. Der tatsächliche Endpreis kann abweichen. Gültig bis zum 31.07.2019 auf alle Taxifahrten in Berlin.


    ** Gültig bis zum 31.07.2019 auf Taxifahrten in den Städten München, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und Köln. Der Code kann im Web im letzten Buchungsschritt eingegeben werden. In der App wird der Code bei der Fahrzeugwahl oder der Profilauswahl eingegeben.


    Und dann fand ich heute bei Web.de diese Werbung von American Express, ausgerechnet der teuersten Kreditkarte, diese Werbung, die mir zeigt, daß SIXT mit denen wohl auch zusammenarbeitet.


    Sixt-WerbungUeberAmericanExpress131019.png


    Ich erinnere hier gerne noch mal an die bemerkenswerten, wenn auch letztlich vergeblichen Anstrengungen und die sogenannten Argumente der Taxivertreter!

    Und nur weil sie verloren haben, geht es jetzt problemlos mit den gleichen Methoden?


    Damals klagte die 'Taxi Deutschland eG', die maßgeblich von Hermann Waldner beeinflußt ist, gegen diese Rabatte, obwohl diese immer dem Taxigewerbe zugute kamen.

    Klar hat MT, und damit damals Daimler, versucht, sich einen Platz im Gewerbe zu erkaufen, aber was macht denn jetzt SIXT anders?



    https://www.stuttgarter-nachri…a8-8b44-7daad3221654.html


    Doch aus der Branche schlägt dem Dienstleister Gegenwind entgegen. So wurde es Mytaxi 2016 gerichtlich untersagt, Kunden anzulocken, indem den Nutzern die Hälfte des Preises für eine Taxifahrt erlassen wird. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof und soll am heutigen Donnerstag verhandelt werden. „Wir kämpfen für diese Art von Aktionen, weil durch das Urteil von 2016 viele weitere Formen des Gutscheins verboten wurden“, sagt Alexander Mönch, Mytaxi-Chef für Deutschland und Österreich.


    „Wir dürfen über unsere Servicecenter etwa keinen Kulanz-Gutschein mehr verschicken, wir dürfen großen Partnern an Ostern oder Weihnachten keine Gutscheine schenken, wir dürften keine neuen Kunden mit Fünf- oder Zehn-Euro-Gutscheinen werben.“ Seine Wettbewerber täten dies aber, so Mönch. „Ich finde diese Ungleichbehandlung nicht richtig“, so Mönch.


    Die Fronten zwischen etablierten Zentralen und neuen Diensten sind verhärtet


    Geklagt gegen die Rabattaktionen hatte ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen in Deutschland. „Wir stehen zu dem Festpreis, den das Taxigewerbe laut Gesetz anbieten muss“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) unserer Zeitung. „Wir haben ein großes Problem damit, dass jemand von außen mit erheblichen Geldmengen in den Markt kommt und sich den Markt kauft.“


    Tja, lieber Herr Waldner. Es ist eben wohl noch nicht dasselbe, wenn man das Gleiche tut !?

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  • SIXT scheint gemäß SIXT-App nicht zu stehlen wie UBER oder MyTaxi. Man kann in der SIXT-App zwischen, "Rent", "Share" und "Ride" wählen. SIXT selbst bietet keine Taxidienstleistungen an. Der Unterschied zwischen "Rent" und "Share" ist, daß "Rent" längerfristig an Selbstfahrer vermietet, während "Share" auch minutenweise an Selbstfahrer vermietet und diese das Fahrzeug irgendwo im Stadtgebiet innerhalb der Limitzone abstellen können. Für "Rent" gibt es spezielle Abgabestationen. "Ride" ordert ein klassisches Taxi.

  • SIXT rides vermittelt zunächst seine eigenen Mietwagen, wie du auf dem Screenshot im SIXT-Thema gerne ersehen kannst.


    SIXT rides, die preiswerte Taxialternative!


    Erst, wenn keine eigenen Mietwagen in der Nähe sind, vermitteln sie Taxen, genau wie es FREE NOW oder UBER machen!

    Aber du willst, wie Viele im Gewerbe, das Problem nicht sehen, weil es die eigenen Leute sind, die so arbeiten.

    Leider Fakt, mein Guter!

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  • Wo auf der SIXT-App willst Du einen Menüpunkt ausfindig gemacht haben, der es ermöglicht ein SIXT-Discounttaxi zu bestellen? Ich habe die App gerade offen und es werden mir unter dem Menüpunkt "Taxi Ride" nach Eingabe meines gewünschten Fahrziels die Fahrstrecke angezeigt, die Art des Taxis - in Form von "Standard Taxi", "Premium Taxi" und "Großraumtaxi" - sowie die jeweiligen geschätzten Fahrpreise. Es existieren nur die Menüpunkte "Rent", "Share", "Taxi Ride", "Account".

    Einmal editiert, zuletzt von Taxibold ()

  • SIXT - Die günstige Alternative zum Taxi mit Hilfe von Taxizentralen !


    Scroll mal ein bißchen nach unten, dann siehst du deren eigene Webseite, wo du das nachlesen kannst.


    Und wenn die keinen eigenen Wagen in der Gegend haben, werden natürlich Taxen angeboten.

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  • Das hier fand ich in meinem Archiv.


    Ob das eine der genialen Ideen Hermann Waldners war, um das Taxi-Gewerbe endlich attraktiver zu machen?

    Immerhin wird da 'Taxi Berlin' als Quelle genannt?


    War übrigens im JUNI 2016 (nicht April), aber das hätte doch was.

    Wäre ja irgendwie ein vorweggenommenes UBER, oder?


    http://www.statusquo-news.de/t…timmen/?_utm_source=1-2-2

    Taxi-Reform: Zukünftig sollen nur noch Fahrer Zielort bestimmen

    15. Juni 2016

    Berlin (EZ) | 16. Juni 2016 | Wie heute bekannt wurde, soll sich das Fahrzielbestimmungsrecht ab dem 1. Dezember vom Kunden auf den Fahrer übertragen. Darauf einigten sich mehrere deutsche Taxiunternehmen in Absprache mit der Bundesregierung. Man erhoffe sich dadurch einen größeren Reiz und eine erlebnisreichere Fahrt bei den Fahrgästen.

    Bisher durften die Kunden den Ort bestimmen, wohin das Taxi sie befördern sollte. Dies führte oft zu Frustration auf beiden Seiten. Der Fahrgast reagierte nicht selten gereizt, wenn ihm der eingeschlagene Weg zum Ziel zu lang erschien. Und dem Fahrer missfiel es, immer nur Orte anzufahren, die er selbst nicht wählen durfte.

    Doch damit ist nun Schluss. Das Fahrzielbestimmungsrecht soll sich ab dem 1. Dezember diesen Jahres offiziell ändern. „Wir freuen uns, dass wir endlich eine Lösung gefunden haben, die sowohl unseren Mitarbeitern als auch unseren Kunden zusagen sollte“, so ein Sprecher des Berliner Taxiunternehmens „Taxi Berlin“.

    „Zukünftig wird es so laufen, dass ein Fahrgast ins Taxi steigt und der Fahrer spontan entscheidet, wo er seinen Kunden hinbringen wird.“

    Wichtig sei jedoch, dass die Beförderungsreichweite maximal 75 km betragen darf.

    „Ist der Kunde mit dem Ziel nicht einverstanden, darf er natürlich ein neues Taxi rufen und sich woanders hinbringen lassen“. Führe auch das nicht zur Zufriedenheit des Kunden, „bleibt ja immer noch der Zug, der Bus oder das Flugzeug“.


    Gerhard Waldhuber

    16. Juni 2016 18:00

    Sollen dann allein durch Gegend fahren

    Leon Zettinger

    17. Juni 2016 4:54

    und um gegen die Luftverschmutzung vorzugehen, sollte der Kunde das Taxi schieben.


    Brigitte Brugier-Grundner

    17. Juni 2016 8:46

    Ich so: zum Flughafen bitte.

    Der Taxi-Fahrer so: ich fahre Sie zum nächsten Hallenbad. Hoffentlich haben Sie Ihre Burkini dabei

    Habe ich richtig verstanden?


    Susanne Schaal

    Heute 6:59

    Haben wir April ?? Dem Wetter nach ja …… das is doch ned ernst gemeint . Leute , steigt dann bitte immer nur mit einem kleinen Reisekoffer in ein Taxi , er könnte auf Italien fahren ok überschreitet dann die 75 Kilometer

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  • Zumindest zweifelhafte Vorkommnisse kommen leider immer wieder zutage.


    Daß Waldner sich nahezu nicht um die kriminellen Seiten des Taxigewerbes kümmert, scheint mir schon sehr bedenklich, aber daß da beim BZP, sicherlich mit Wissen Waldners, ein rechtskäftig verurteilter Mann, der mal Vorstand im BZP war, auch noch, als er schon verurteilt war, an solchen Veranstaltungen öffentlich auftreten läßt, ohne zu protestieren, hat schon was!


    Dieser Artikel erschien auch im BZP-Thema:

    Daß Hans Meißner bei dieser Veranstaltung öffentlich überhaupt teilnehmen darf, ist schon eine Unverschähmtheit par Excellence!

    Daß der aber auch immer noch mit Grätz offensichtlich auf Du und Du zu stehen scheint, natürlich auch mit dem Wissen eines Hermann Waldners (Ich nehme stark an, daß er auf dieser Veranstaltung war). Daß er nicht zur Wahl stand, scheint mir deswegen, weil er nach Müller dann der nächste Vorsitzende werden möchte), ist auch wieder ein Zeichen für mich, wie sehr es dieser Verband mit der Ehrlichkeit seiner Mitglieder ernst meint (leider ironisch gemeint)! Immerhin ist ja Waldner ein Vorstandmitglied da!

    Gerade hatten wir erst den Fall Schmidt.


    Diese Herren beschimpfen UBER und FREE NOW illegaler Machenschaften, scheinen es aber mit der Vergangenheit ihrer Mitglieder oder Ehrenmitglieder nicht so genau zu nehmen, zumal diese Sachen IM TAXI-GEWERBE passiert sind!


    https://www.taxi-heute.de/de/n…hrungskraeften-20037.html


    Thomas Grätz hatte dieses Amt seit November 1991 inne. Er verabschiedete sich dem Vernehmen nach im internen Teil mit einer sehr persönlichen Rede. Dafür bekam er den Dank der ehemaligen BZP-Präsidenten Hans Meißner, mit dem er lange zusammengearbeitet hatte. Als Meißner einen minutenlangen stehenden Applaus inszenierte, sei Thomas Grätz sehr gerührt gewesen, berichten Teilnehmer.


    Ein Gauner beschwert sich über andere Gauner !?


    Ein MÜNCHNER KUTSCHER, der das Maul aufmacht !


    MÜNCHEN - Hauptstadt der Korruption im Taxigewerbe ?

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  • Unbedingt im BZP-Thema weiterlesen, wo es noch ein paar Artiekl zur Vergangenheit des guten Meisners gibt.

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  • https://www.taxi.eu/verbot-von…kjvtG-luMzVvVkEfoXNV-zrEI


    Tatsächlich kein Datum dabei.

    Verbot von Uber und UberPop durch das Landgericht Frankfurt

    Das Landgericht Frankfurt hat in einem einstweiligen Beschluss die Fahrtenvermittlungs-App Uber verboten. Das Verbot gilt für beide Apps „Uber“ und „UberPop“ und wurde für ganz Deutschland ausgesprochen.

    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 250.000,-€ festgesetzt, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Direktor der Uber B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Verboten wird demnach, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die Apps „Uber“ und „Uber Pop“ zu vermitteln, soweit dadurch eine entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn, das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.

    Hermann Waldner, CEO taxi.eu und Taxi Berlin, begrüßt die aktuelle Gerichtsentscheidung in Frankfurt am Main zum deutschlandweiten Verbot als wichtigen Beitrag zu fairem Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und sieht das Urteil als beispielhaft für weitere europäische Länder.

    taxi.eu arbeitet mit über 100 Taxizentralen in neun europäischen Ländern mit 52.000 Taxis und 150.000 Taxifahrern zusammen.

    „Wir freuen uns über die aktuelle Gerichtsentscheidung und begrüßen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer – das Taxigewerbe ist jetzt mehr gefragt als zuvor und dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieses Urteil ist beispielhaft für weitere Gerichtsentscheidungen in weiteren Ländern.“


    Ob sein Partner SIXT das auch gut findet, wenn der erst einmal seinen Partner LYFT in Berlin begrüßen wird?

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  • Auf Facebook wurde gerade dieser Rundbrief Hermann Waldners veröffentlicht.


    Als Mitglied ('Taxi.eu') in der Genossenschaft war er natürlich an dieser Klage gegen UBER maßgeblich beteiligt.

    Da er über größere Geldmittel und ein großes Anwaltsbüro (Ekey & Co.) verfügt, hätte er ja für Berlin und seine Zentralen auch mal selber klagen können, anstelle das einem kleinen EWU zu überlassen.


    Hermann hat auch in sofern Unrecht, als er erzählt, daß im Dezember das Urteil verkündet würde.

    Das hat das Gericht nicht gesagt, wenn man 'Taxi heute' glauben darf, sondern die Verhandlung wurde nur vertagt.
    Es muß dann nicht unbedingt ein Urteil verkündet werden.


    Weiterhin steht für mich noch eine Antwort von ihm aus, wie er es denn mit der Rückkehrpflicht seines neuen Geschäftspartner SIXT und dessen Mietwagen hält, den zumindest vor noch nicht allzulanger Zeit nahm es SIXT mit eben dieser auch nicht so genau. wie man meinem Beweisfoto entnehmen kann.


    Wir warten also mal entspannt bis Dezember, um dann zu sehen, wie dieses Urteil (wenn überhaupt?) ausfällt.

    Das Kölner Urteil soll ja aber angeblich BUNDESWEIT gelten? Also dann natürlich auch für Berlin oder München!


    14. November um 18:49

    Sehr geehrte Unternehmer(innen) und Fahrer(innen),

    kürzlich wurde wieder viel über den Gerichtsentscheid gegen Uber in Köln berichtet. Ein Kölner Unternehmer hatte erfolgreich gegen UberX geklagt und per einstweiliger Verfügung Recht bekommen. Das liegt einige Monate zurück.

    Uber steht erneut vor Gericht. Am Dienstag gab es am Landgericht Frankfurt am Main eine weitere Verhandlung. Diesmal klagt die Taxi Deutschland eG, eine Genossenschaft aus deutschen Taxifunkzentralen und Technikanbietern, die – neben der Taxenvermittlung – auch die Belange der Ruftaxis in Deutschland mit ihrer Verbandsarbeit vertritt (also nicht zu verwechseln mit der Gewerbevertretung Taxi Deutschland Berlin e. V.).

    Im Wesentlichen geht es in dem Gerichtsverfahren um die Verstöße des Mietwagenvermittlers gegen das Personenbeförderungsgesetz. Auch wenn der Urteilsspruch auf den 19. Dezember verschoben wurde, stimmte das Gericht in den meisten Punkten der Argumentation des Klägers zu.

    Bei einigen Kollegen stellt sich die Frage, was denn nun in Frankfurt anders wäre als in Köln. Reicht nicht ein Verbot? Anscheinend nicht. Wirklich etwas durchsetzen kann im Kölner Fall nur der Kläger – ein Kölner Unternehmer mit einer Konzession. Auf Städte wie Berlin wird das leider keinen Einfluss haben, da der Kölner Unternehmer nicht argumentieren kann, er werde von Uber in Berlin oder München geschädigt.

    Anders ist es, wenn die Taxi Deutschland eG in Frankfurt am Main Recht bekommen sollte. Hier kann im Namen aller Mitglieder der Genossenschaft eine Durchsetzung eingefordert werden, also deutschlandweit.

    Das Taxigewerbe kann also optimistisch auf den nächsten Termin schauen. Taxi Berlin ist aktives Mitglied der Taxi Deutschland eG, ich selbst gehöre dort dem Vorstand an. Wir hatten das Verfahren bereits im Mai gemeinsam angestoßen. Entsprechend freuen wir uns über den bisher aussichtsreichen Verlauf der Verhandlung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Hermann Waldner

    Vorstand Taxi Deutschland eG

    Vizepräsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.

    Geschäftsführer Taxi Berlin TZB GmbH

    Geschäftsführer fms Systems GmbH "taxi.eu"

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  • Danke für den Link, Babsi.


    Hermann ist schon ein rühriger Mensch, wenn es darum geht, seine EIGENEN Firmen in den Vordergrund zu stellen, um die Konkurrenz schlecht aussehen zu lassen.

    So kann man im Hintergrund eines der Fotos dezent die Schleichwerbung für seine eigene App 'taxi.eu' sehen.

    Niedlich.


    Einige dieser Antworten sind eher peinlich, wenn man mich fragt.


    Personenbeförderung dürfe kein Markt zum Geldverdienen sein. Auch halte er den geltenden Mindestlohn für viel zu niedrig und sähe ihn statt um ein paar Cent lieber um mehrere Euro pro Stunde erhöht, damit die vielen Aufstocker nicht ihren Zuschuss von 500 auf 300 Euro monatlich senken, sondern ganz auf eigenen Beinen stehen könnten. Auf Waldners Einwand, das würde weniger lukrativen Branchen wie dem Taxigewerbe wiederum erhebliche Probleme beim Bezahlen der Löhne bereiten, sprach Kühnert sich für eine Subventionierung des Taxigewerbes aus. Für solche Aussagen, die Musik in den Ohren der Taxiunternehmer waren, erhielt Kühnert mehrfach Beifall.


    Das die Unternehmer klatschten., als das Wort 'Subventionierung' fiel, kann ich mir gut vorstellen.

    Aber es tut sich die Frage auf, ob es Sinn macht, Unterhmern zu helfen, die schon sich dadurch selber subventionieren, indem sie den Staat und die Fahrer um durchaus riesige Summen betrügen.


    Laut dem letzten Gutachten zur Lage des Gewerbes in Berlin arbeiten immerhin etwa 85% der Unternehmer an der Steuer und der Sozi vorbei, und ich bin mir ziemlich sicher, daß auch Hermann Waldner dieses Gutachten gelesen hat.


    Und gerade das Berliner Unternehmertum hat bis in die jüngste Zeit die Fahrer gezwungen, am Posten auf die Pausentaste zu drücken, um dem Unternehmer diese Bereitschaftszeit zu ersparen.


    Und auch in der Taxi Times hat damals gestanden, warum dieses Verhalten in Ordnung sei!

    Schon damals war klar, daß das natürlich keine Pause, sondern zu bezahlende Bereitschaft sei, aber zu Zeiten des Mindestlohnes wollte man die Fahrzeit auf ein 'erträgliches Maß' reduzieren!

    Inzwischen gerichtlich und rechtskräftig verboten und also zu bezahlen, war dann die Bemerkung nach der Erhöhung des Mindestlohnes ja geradezu makaber.

    Aber ich bin mir sicher, daß der gute Kühnert dieses Taxigutachten sicherlich nicht gelesen hatte.


    Hermann Waldner schafft es immer mit Bravour, das Thema 'Massenbetrug im Taxigewerbe' zu umschiffen.

    Warum er das nie aufgreift, darüber muß man spekulieren.

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  • Waldner neben diesem Fernseh-Politik-Kevin, den man aus Talkshows kennt.

    Das hat was von XXXXXXXX, zumal Waldner ja mit seinen stechenden Blick deutlich älter wirkt.


    Admin: Bitte keine Personen mit solchen Bezeichnungen direkt in Verbindung bringen.

    Das könnte mich sehr tewuer kommen.

    Immer ALLGEMEIN bleiben. Es sei denn, du hast da Beweise.

  • Die Aussage, dass die Personenbeförderung kein Markt zum Geldverdienen sein dürfe, bezieht sich wohl auf Gewerbefremde. Ob da auch Fahrtenvermittler dazugehören ? ... doch nicht nur, wenn das Gewerbe diese Vermittlung betreibt ! Uber und FreeNow gehören genauso dazu, wenn sie Taxis vermitteln.


    Die Subventionierung des Taxigewerbes geschieht bereits seit langem ! ... durch Aufstockung und Grundsicherung im Alter.

    Dumm nur, dass die dadurch bedachten fortwährend am Existenzminimum leben. Es sei denn, sie tricksen, was wohl üblich, aber eine Straftat ist.


    Damit dies nicht mehr geschehen muss, ist eine direkte Subvention erforderlich, sonst könnte sich keiner diesen Dienst mehr leisten, die Preise müssten doppelt so hoch sein (stündliches Umsatzziel = 35 bis 45 €, aktuell ist's die Hälfte).


    Wie könnte diese Subvention erfolgen ?


    Durch Zahlungen an den Fahrgast (Gutscheine zum halben Nennwert, Taxi-Taste am Fahrkartenautomat) oder

    durch Zahlungen an den Unternehmer, entsprechend seiner Belastung durch örtlich gerechtfertigte Lohnzahlungen oder eigenen Zeit-Einsatz (Bereithaltung).


    Dadurch ergibt sich auch für die Gemeinden die Notwendigkeit, die Anzahl der Konzessionen zu begrenzen, dem Bedarf anzupassen. Sonst wird's zu teuer für sie.


    Krankenfahrten, bei denen eine Versicherung der Kostenträger ist, sollten von diesen Subventionen ausgenommen bleiben, genauso wie alle mit 19% bedachten Leistungen. Sie sollten von der Tarifvorgabe ausgenommen, also frei kalkulierbar sein. Dumm, wenn sich ein Unternehmer darauf spezialisiert hat, da er sich dann an die Versicherung wenden muss, wenn er seine Fahrer besser bezahlen will.