Im ZuAmmenhang mit dem Hamburger Flughafen sind diese Fragen schon gerichtlich geklärt.
Vermietung ist zulässig, solange es sich nicht um einen tatsächlich öffentlichen Raum handelt. ZB am Flieger liegen die Einstiegszonen abseits des normalen Verkehrweges.
Am Hamburger Hbf ist die Sache defiziler (Dazu mal im Forum nachlesen).
Ein Posten liegt auf tatsächlich öffentlichem Grund, ein zweiter aber nicht. Letzterer wäre ein Kandidat für Vermietungen, aber dann stellen sich alle auf den anderen Posten.
Als der Hansa mal 2005/2006 ein eigenes System (auch in diesem Bereich nachzulesen) von Einstiegszonen einrichten wollte, wurde das nach 1,5 Jahren wegen eben dieser tatsächlichen Öffentlichkeit in die Tonne getreten.
Auch in Frankfurt sind diese Vermietungen ein Dauerthema.