Im DAS gibt es jetzt endlich mal eine wirklich gute Aktion.
LRKN hat eine Petition im Bundestag eingereicht und fordert den Einbau von Fahrtenschreibern in Taxen und Mietwagen!
Sehr gute Idee, die ich ja schon seit ewigen Jahren fordere!
Meinen Dank an ihn!
http://www.taxiforum.de/forum/…e4263798145d5ad59bef5bf13
Natürlich habe ich umgehend unterzeichnet!
In der Schweiz ist der Einbau solcher Geräte vorgeschrieben.
Technisch wäre es also überhaupt kein Problem, die Sachen einzubauen!
Allerdings stünde der BZP und seine Anhängsel ganz sicher gegen eine solche Forderung!
Die letzen Verhandlungen mit der ver.di zeigen das überdeutlich!
Außerdem sind gerade unsere Verbände und Zentralen die größten Mogel-Organisationen - wie ICH das sehe - ,die im Gewerbe aktiv sind und gar kein Interesse an solchen Geräten haben!
GERADE DESWEGEN hier der Artikel und der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_11/_04/Petition_55693.nc.$$$.a.u.html
Petition 55693
Straßenpersonenverkehr - Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern für die gewerbliche Personenbeförderung vom 04.11.2014
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine verpflichtenden Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern in Fahrzeugen für gewerbliche Personenbeförderung vorzuschrieben. Zusätzlich möge der Bundestag beschließen die Lenk- und Ruhezeiten, die jetzt schon für den LKW-Verkehr gelten, auf das Personenbeförderungsgewerbe anzuwenden.
Begründung
Im Gegensatz zum LKW-Verkehr gibt es im Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen) keine gesetzlichen Vorschriften zur Lenk- und Ruhezeit. Es gelten nur die normalen Arbeitszeitgesetze für Angestellte, die oftmal im Personenbeförderungsgewerbe nicht eingehalten und/oder kontrolliert werden. Die Arbeitszeitgesetze gelten dabei nur für angestellte Fahrer aber nicht für selbstständige Fahrer.
Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sind deswegen vorgeschrieben, um der Müdigkeit der Fahrer vorzubeugen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die gleichen Argumente gelten im Prinzip auch für Fahrer die Personenbeförderung durchführen. Es geht dabei um den Schutz der Fahrer, der Fahrgäste und auch der anderen Verkehrsteilnehmer.
Da es klare Arbeitszeitregelungen für angestellte Fahrer und keinerlei gesetzliche Vorgaben für selbstständige Fahrer gibt (außer den allgemeinen Gesetzen der StVO) kommt es auch zu einem ungleichgewicht zwischen Angestellten und Selbstständigen. Dabei gibt es keinen Grund, warum ein selbstständiger Fahrer sicherer Arbeitszeiten von 12 oder 14 Stunden absolvieren kann als ein Angestellter. Auch ein selbstständiger LKW-Fahrer muss sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten.
Im Gegensatz zum LKW-Betrieb kommt es allerdings im Personenbeförderungsbetrieb immer wieder zu Standzeiten wenn auf Kunden gewartet wird. Dadurch wird die Lenkzeit unterbrochen. Trotzdem sollte die gesetzlichen Regelungen, die für LKW-Fahrer gelten, auch im Personenbeförderungsgewerbe angewendet werden. Denn auch das Warten auf Kundschaft gilt bei Angestellten als Arbeitszeit. Und da die Arbeitszeit auf regulär 8 Stunden (Ausnahmen nicht berücksichtigt) begrenzt ist, sollte auch die Lenkzeit bei Selbstständigen ebenfalls wie bei Angestellten begrenzt sein.
Durch die Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 sind Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten ihrer Angestellten lückenlos zu dokumentieren. Dies umzusetzen und zu kontrollieren ist technisch sehr kompliziert. Durch eine unzureichende manipulierbare Dokumentation von Arbeitszeiten können Arbeitgeber Schlupflöcher nutzen um den Mindestlohn zu umgehen. Durch den verpflichtenden Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern lassen sich sowohl die Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten jederzeit lückenlos dokumentieren.