PETITION zum EINBAU von FAHRTENSCHREIBERN in TAXIS !

  • Im DAS gibt es jetzt endlich mal eine wirklich gute Aktion.
    LRKN hat eine Petition im Bundestag eingereicht und fordert den Einbau von Fahrtenschreibern in Taxen und Mietwagen!


    Sehr gute Idee, die ich ja schon seit ewigen Jahren fordere!
    Meinen Dank an ihn!
    http://www.taxiforum.de/forum/…e4263798145d5ad59bef5bf13


    Natürlich habe ich umgehend unterzeichnet!


    In der Schweiz ist der Einbau solcher Geräte vorgeschrieben.
    Technisch wäre es also überhaupt kein Problem, die Sachen einzubauen!


    Allerdings stünde der BZP und seine Anhängsel ganz sicher gegen eine solche Forderung!
    Die letzen Verhandlungen mit der ver.di zeigen das überdeutlich!


    Außerdem sind gerade unsere Verbände und Zentralen die größten Mogel-Organisationen - wie ICH das sehe - ,die im Gewerbe aktiv sind und gar kein Interesse an solchen Geräten haben!


    GERADE DESWEGEN hier der Artikel und der Link zur Petition:
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_11/_04/Petition_55693.nc.$$$.a.u.html

    Petition 55693
    Straßenpersonenverkehr - Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern für die gewerbliche Personenbeförderung vom 04.11.2014


    Text der Petition


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine verpflichtenden Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern in Fahrzeugen für gewerbliche Personenbeförderung vorzuschrieben. Zusätzlich möge der Bundestag beschließen die Lenk- und Ruhezeiten, die jetzt schon für den LKW-Verkehr gelten, auf das Personenbeförderungsgewerbe anzuwenden.
    Begründung
    Im Gegensatz zum LKW-Verkehr gibt es im Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen) keine gesetzlichen Vorschriften zur Lenk- und Ruhezeit. Es gelten nur die normalen Arbeitszeitgesetze für Angestellte, die oftmal im Personenbeförderungsgewerbe nicht eingehalten und/oder kontrolliert werden. Die Arbeitszeitgesetze gelten dabei nur für angestellte Fahrer aber nicht für selbstständige Fahrer.


    Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sind deswegen vorgeschrieben, um der Müdigkeit der Fahrer vorzubeugen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die gleichen Argumente gelten im Prinzip auch für Fahrer die Personenbeförderung durchführen. Es geht dabei um den Schutz der Fahrer, der Fahrgäste und auch der anderen Verkehrsteilnehmer.


    Da es klare Arbeitszeitregelungen für angestellte Fahrer und keinerlei gesetzliche Vorgaben für selbstständige Fahrer gibt (außer den allgemeinen Gesetzen der StVO) kommt es auch zu einem ungleichgewicht zwischen Angestellten und Selbstständigen. Dabei gibt es keinen Grund, warum ein selbstständiger Fahrer sicherer Arbeitszeiten von 12 oder 14 Stunden absolvieren kann als ein Angestellter. Auch ein selbstständiger LKW-Fahrer muss sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten.


    Im Gegensatz zum LKW-Betrieb kommt es allerdings im Personenbeförderungsbetrieb immer wieder zu Standzeiten wenn auf Kunden gewartet wird. Dadurch wird die Lenkzeit unterbrochen. Trotzdem sollte die gesetzlichen Regelungen, die für LKW-Fahrer gelten, auch im Personenbeförderungsgewerbe angewendet werden. Denn auch das Warten auf Kundschaft gilt bei Angestellten als Arbeitszeit. Und da die Arbeitszeit auf regulär 8 Stunden (Ausnahmen nicht berücksichtigt) begrenzt ist, sollte auch die Lenkzeit bei Selbstständigen ebenfalls wie bei Angestellten begrenzt sein.


    Durch die Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 sind Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten ihrer Angestellten lückenlos zu dokumentieren. Dies umzusetzen und zu kontrollieren ist technisch sehr kompliziert. Durch eine unzureichende manipulierbare Dokumentation von Arbeitszeiten können Arbeitgeber Schlupflöcher nutzen um den Mindestlohn zu umgehen. Durch den verpflichtenden Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern lassen sich sowohl die Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten jederzeit lückenlos dokumentieren.

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  • Zum 1.1.15 bekommen alle meine Fahrer einen schicken Schlüsselanhänger. Ich sitze an meinen PC und verfolge auf dem Monitor meine Fahrzeuge und kann damit nicht nur deren Position einsehen, sondern auch kann auch deren Lenkzeiten und Pausenzeiten kontrollieren, sowie deren Geschwindigkeiten am Monitor verfolgen. Als Software benutze ich das kostenlose Programm Google Maps oder Google Earth. Dazu muß ich mich noch nicht einmal beim Taxiruf Bremen einkaufen das kann ich auch als Graupe. Ihr seid nicht auf dem neusten Stand der Technik! Den Blödsinn unterschreibe ich nicht!


    http://www.conrad.biz/ce/de/pr…465442.ASTPCEN01?ref=list

    http://www.ortung-kfz.de/?gcli…2FMLLoap0gaAvaD8P8HAQ</a>

  • Was kann ein Fahrtenschreiber zusätzlich, was ein Fiskaltaxameter mit eingebauten GPS-Modul mit der entsprechenden Software nicht kann? Antwort: Nichts! Das Ding ist so überflüssig wie die Eier bei einem Eunuchen! Mit dem Fiskaltaxameter lassen sich die Fahrer rund um die Uhr auf Schritt und Tritt überwachen und kontrollieren! Reicht das nicht? Die Bremer Kollegen sind dagegen auf die Barrikaden gegangen. 2017 wird das gesetzlich verordnete Pflicht, wogegen man in Bremen und anderswo auf die Barrikaden gegangen ist. In Bremen war man nur ein wenig schneller als der Gesetzgeber das verlangt!


    http://fiskaltaxameter-hamburg…Flyer_T21_C21_P21_web.pdf
    http://www.datcom.de/Telematik…n/Mapfleet_Web_Portal.php



    Und selbstverständlich muß ein Unternehmer vor der Tätigung einer Investition die ihm sein Geld kostet, das Kosten-Nutzen-Verhältnis abwägen.Welche Informationen bekomme ich von einem Fahrtenschreiber zusätzlich geliefert und was muß ich als Unternehmer für diese Informationen bezahlen? Leute laßt man die Kirche im Dorf!


    Wir kennen das ja von Jörn: Flächendeckende Videoüberwachung, flächendeckende Fiskaltaxametereinführung, flächendeckende Fahrtenschreibereinführung. Alles muß bei ihm flächendeckend sein....und am Ende ist im Taxi mehr Technik verbaut als in einem Ü-Wagen des NDR. Und wenn ich abends im Bett liege, höre ich ein beständiges Summen und Brummen im Ohr und wenn ich mir morgens mit der Bürste über den Kopf gehe, stehen mir die Haare hoch wie Draht und die Ohren stehen ab wie Badelatschen! Stichwort: Elekrostatische Aufladung. Davon wird man unfruchtbar und kann keine Kinder mehr machen!


    Laß stecken Jörn Schwachsinnspetition... :wasnscheiss:


    Ihr wollt das einführen und auch noch toppen wogegen Kollegen in Bremen sich massiv mit ihrer Zentrale überworfen haben und vor Gericht gezogen sind. Ich muß das nicht verstehen,oder?

  • Die Pettion ist ja ganz niedlich. Doch besethende Gesetze anzuwenden reicht hier völlig aus.
    zB Das Arbeitsschutzgesetz an welche ich das AfA seit 2012 erinnere ;)

  • Das AfA ist hauptsächlich dafür da, den Schutz der ARBEITNEHMER zu kontrollieren!
    Die jahrzehntelang gedultete SELBSTAUSBEUTUNG der EWUs hatte bisher niemand im Fadenkreuz!
    Daß bei den alleinfahrenden Unternehmern Schichtzeiten von 14 bis 16 Stunden keine Seltenheit sind, ist belegt und dokumentiert. Auch in den amtlichen Gutachten!
    Und das 7 Tage die Woche!
    DAS ist weder gut für den EWU, noch für die Fahrgäste oder die anderen Verkehrsteilnehmer!
    DEM MUSS ein Ende gesetzt werden!


    Da bisher im PBefG keine zeitlichen Begrenzungen der Arbeitszeit festgeschrieben sind, unterlag das NUR der StVO, die es verbietet, in einem übermüdeten Zustand zu fahren.
    Aber WER, bitte, kontrolliert das denn?
    Viele Unternehmer wohnen in ihren Wagen und fahren höchstens mal kurz zum Essen nachhause. Schlafen tun sie in der Taxe!


    Oder wir machen das wie in Frankreich, wo der Gast gleich sehen kann, wielange der Kutscher schon unterwegs ist!


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  • Der Einbau eines Fahtrtenschreibers ist auch ohne Fiskaltaxameter ziemlich Überflüssig da viele Informationen schon bei nutzeng eines Cey Systems wie es z.B. von Hale schon seit Jahren angeboten wird ( von anderen Taxameterherstellern und Softwarehäusern auch ) aus dem Taxameter abrufbar sind . Diese Daten müssten nur vom Unternehmer erhoben und auch ausgewertet werden.

  • Schon sind wir wieder bei der Fragen ob Taxiunternehmer eigendlich Selbstständig oder doch Scheinselbstständig agieren?


    Dereguliert oder nur zum Schein Reguliert?


    ....Bis Einer/Eine die Behörde auf eine vollständige ANSTELLUNG oder Deregulierung verklagt...... Bin dabei.8) :D

  • Es ist mal wieder erstaunlich, wie sehr plötzlich nahezu ALLE Schreiber im DAS sauber und rechtskonform arbeiten!?
    Und wenn sie dieses offensichtlich nicht tun, dann versuchen sie, sich ein eigenes Rechtssystem aufzubauen!


    Marvin, von dem ich denke, daß es tatsächlich das gewerbepolitischer Alterego Clemens Grüns ist (argumentationsmäßig ja auch immer witzig) ist da nur das beste der Beispiele:


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  • @


    Ich bin dafür, das sich zukünftig jeder Taxifahrer einen Chip ins Hirn einsetzen lassen muß.
    Dann kann jeder permanent sehen, wo man gerade ist, was man gerade wann und wielange macht, wie oft man fährt also, und u.U. auch was man denkt.
    Dieses sollte dann natürlich auch noch öffentlich rund um die Uhr auf Facebook laufen.


    "In der Schweiz ist der Einbau solcher Geräte vorgeschrieben", sagt hier jemand. Das ist echt klasse. In der Schweiz gibt es aber auch komischerweise keine Steuerhinterziehung.
    Da macht das ganz besonders viel Sinn. Ich finde man kann von den Bergvölkern noch so einiges lernen was den Umgang mit Geldern angeht.
    Wir lassen die Mrd. laufen wohin sie wollen, aber die kleinen Hunderter der kleinen Wichte, die treiben wir mit Kanonenbooten ein. Toll alles.


    Ich erkennen hier mehr als leichte Wahnvorstellungen bei einigen. Wir überkontrollieren mit einem Mega Aufwand, in der kindlichen Hoffnung : " Dann wird alles gut".


    Das Wort "selbstständig" beinhaltet viel mehr als Angestellte hier so glauben. Das hat auch mit Verantwortung zu tun z.B. und auf jeden Fall mit freier Zeiteinteilung.


    Genausogut sollten wir - noch sehr viel mehr als von Taxiunternehmern - von unseren Politikern verlangen, das sie nach 8 Std den Griffel fallen lassen, damit sie nicht im Übermüdeten Zustand Fehl-Entscheidungen ungeahnten Ausmaßes treffen während ihrer zum Teil nächtlichen Konferenzen.
    Ebenso sollte auch ein Chirurg nach spätestens 8 Std. das Skalpel fallen lassen - muß ja nicht direkt in den Patienten hinein sein....


    Tja. Unendliche Welt der Regelungen, Vorschriften, Fahrtenschreiber, Fiskaltaxameter, Schichtzettel, Kontrollen, Bürokratiewahnsinn ohne Ende. Das hilft ganz doll, ganz bestimmt !!
    Hat immer schon geholfen. Man lernt ja aus der Vergangenheit.


    Tesa

  • Die Kampagne gegen LRKN im DAS nimmt bisweile skurile Formen an.
    Es ist schon bemerkenswert, wie die Kutscher eben gegen den Einbau von Fahrtenschreibern argumentieren!
    JEDER KUTSCHER, der meist nachts fährt, hat das Problem des SEKUNDENSCHLAFES schon erlebt!
    Wer das bestreitet, lügt schlicht und ergreifend!


    SUPER Beitrag, LRKN!


    Re: Fahrtenschreiber im Taxigewerbe (Petition)
    Beitragvon LRKN » 19.11.2014, 14:46

    Marvin hat geschrieben: LRKN hat geschrieben:Mit den gleichen Worten kann auch jeder LKW Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten argumentieren. Auch er hat durch die Regelungen "zwang" und "einschränkungen". Aber der Gesetzgeber hat sich entschieden diese "freiheiten" einzuschränken um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.


    Ich habe doch es doch bereits gesagt, warum ich das für nicht vergleichbar halte. LKW: Extrem hohes Gefahrenpotential aufgrund der 20 fach höheren Fahrzeugmasse und dadurch bedingte hohe Forderung nach Aufmerksamkeit. Außerdem vorwiegend ermüdende Langstreckenfahrten. Taxi: lockeres Fahren in einer Komfortlimousine mit spannendem Animationsprogramm durch Fahrgäste – bis zur nächsten üppigen Pause. Der Taxifahrer kann jederzeit Pause machen und Kaffee trinken oder sich zu Hause ein Stündchen entspannen.


    Genau deshalb hat der Gesetzgeber sich auch entschieden, keine Lenkzeitregelungen für Taxen einzuführen.


    Nicht nur Monotonie kann zu Müdigkeit führen. Auch Über- und Unterforderung führt zu Müdigkeit. Und ich glaube das der Gesetzgeber die Einführung nur deswegen nicht vorgenommen hat weil es bautechnisch in der Vergangenheit keine Möglichkeit gab einen Fahrtenschreiber einbauen zu lassen. Inzwischen sollte dies kein Problem mehr darstellen.


    LRKN hat geschrieben: Gibt es irgendwelche nachprüfbaren Hinweise auf eine signifikante Häufung schwerer Unfälle zum Schichtende? Außer dem substanzlosen, wichtgtuerischen Geschrei des Rentners und dem persönlichen Bauchgefühl des Petitionsverfassers?
    Hier mal der völlig unverdächtige ADAC:


    Da hast Du ja eine fundierte Basis für die von Dir gewünschte Gängelung Deiner Kollegen gefunden. Es ist eine Binsenweisheit, dass bei Müdigkeit die Aufmerksamkeit sinkt. Das kann aber jederzeit passieren. Der Gefahr begegnet man, wie in dem Plattitüdensammelsorium empfohlen, indem man eine Pause einlegt. Es gibt also keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Unfallhäufigkeit und Schichtlänge.


    Ok dann gibt es weitere Links:
    http://www.irm.uzh.ch/download…ge/blackout_am_steuer.pdf
    Der Autor gibt darin an, dass die Unfälle durch Einshclafen unterrepräsentiert sind weil die meisten Unfallverursacher nur angeben "kurz unaufmerksam" gewesen zu sein. Daher steht das auch so im Polizeibericht und nicht "eingeschlafen". Objektive Studien sprechen aber von Unfallhäufigkeit von 10-15% und somit gleichhoch wie Alkoholunfälle.


    Am Ende findest du auch 10 weitere Litaraturhinweise die du dir gerne ansehen kannst.


    http://www.fsa.de/fileadmin/us…ag_Erfurter_Tage_2012.pdf
    Dieser Autor sagt sogar das es Studien gibt in denen bis zu 20% aller Unfälle auf Müdigkeit zurück zu führen sind. In der Nacht sogar über 40%.


    LRKN hat geschrieben:Nein kannst du nicht. Der normale Autofahrer überschätzt immer seine Leistungsfähigkeit..........


    Vor Leuten mit dieser Geisteshaltung habe ich wesentlich mehr Angst, als vor übermüdeten Fahrern. Es ist eine schlichte Unverschämtheit, mir und anderen verantwortungsbewussten Fahrern die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung abzusprechen. Das ist nicht nur frech, sondern auch sachlicher Unsinn. Andere Verkehrsteilnehmer müssen sich nicht nur innerhalb der von Dir herbeigesehnten maximalen Lenkzeiten auf die Selbsteinschätzung bezüglich der Fahrtüchtigkeit verlassen, sondern sind bei unzähligen Verkehrssituationen auf des verantwortungsvolle Handeln anderer Fahrer angewiesen.


    Nahezu 99% alle Unfälle lässt sich auf selbstüberschätzung oder Unterschätzung der Verkehrssituation zurückführen. Wieso gibt es den 1 mal im Monat die Unfälle auf der Grindelallee, wo ein Autofahrer unbedingt meint über die Bussspuren drehen bzw abbiegen zu müssen und dadurch einen Bus zur Notbremsung zwingt. Ich sehe das jede Woche, dass Taxis dies machen. Meinst du echt die wären alle verantwortungsbewusste Fahrer? Wenn du die fragen würdest wäre bei allen die Antwort: " Ich weiß was ich tue. Ich passe auf. Ich habe das im Griff. Ich bin der tollste Fahrer der Welt." Wenn dies so wäre gäbe es keine Unfälle.


    Wenn du in deinem persönlichen Verhalten total verantwortungsvoll bist dann herzlichen Glückwunsch. Ich sehe aber täglich, das jeden Tag Leute unvernünftig im Straßenverkehr handeln und somit andere Menschen gefährden. Und Müdigkeit hat das Problem, dass es ebenfalls Gefährlich ist, ein schleichender Prozess ist den man Subjektiv schlecht einschätzen kann und schwer zu kontrollieren ist. Daher finde ich das es bei Berufskraftfahrern eine Lenkzeitbegrenzung geben sollte egal was für ein Fahrzeuger fährt. Wenn du Verantwortungsbewußt bist und sagst: "Ok ich habe jetzt 9 Stunden gefahren, ich werde Müde also sollte ich jetzt Aufhöhren." Dann finde ich das Super. Ich kenne aber (und die sind sicherlich auch eine Ausnahme) Fahrer die Gnadenlos 12 oder 14 Stunden fahren und auch glauben die haben alles im Griff. Und das Gesetz sollte auch nicht die 80% Verantwortungsbewussten treffen (weil die eh nicht so lang fahren) sondern die Unverantwortungsbewußten.


    Aber ich bin gerne bereit meine Einschätzung zu revidieren. Wenn du mir eine Untersuchung, Studie oder ähnliches hier verlinks wo drinsteht das ein Mensch über einen Zeitraum von 12 Stunden eine gleichbleibend hohes Aufmerksamkeitslevel hält bin ich gerne bereit mich zu korrigieren. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir das Gegenteil.


    Leider ist das Klima für Regulierungs- und Kontrollfreaks wie Dich derzeit besonders gut. Ich halte es für einen völlig falschen Ansatz, jede denkbare Gefahrensituation durch Gesetze, Verordnungen und Kontrollinstrumente verhindern zu wollen, anstatt vom eigenverantwortlichen Handeln der Bürger auszugehen und verantwortungsloses Verhalten entsprechend zu sanktionieren. Leider nimmt die Regulierungswut derzeit auch in der Politik fast wahnhafte Züge an: Der Staat pfuscht in nahezu jeden Lebensbereich hinein und behandelt seine Bürger wie Kleinkinder, die sich kaum allein den A*** abwischen können. Ich halte das für eine fatale Fehlentwicklung.


    Gesetze regeln das menschliche Zusammenleben. Wenn die Freiheit eines Menschen zu unfreiheit, belästigung oder gefährdung einer anderen Person führt muss der gesetzgeber eine Balance zwischen diesen Personen finden. Und das regelt er mit Gesetzen. Deine Freiheit exesiv lange Taxi fahren zu dürfen gefährdet die Gesundheit (und damit auch Freiheit) anderer Personen. Daher finde ich das der Gesetzgeber deine Freiheit in soweit einschränken sollte um die Interesse zwischen dir und anderen Personen (Fahrgäste, ander Verkehrsteilnehmer) auszugleichen. Ich kann mir ja schließlich auch nicht die "Freiheit" nehmen und dein Autolack zerkratzen. Und das entsprechende Gesetz das dein Eigentum schützt findest du bestimmt toll. Und meine Gesundheit finde ich ganz toll und finde die sollte nicht von einem schlaftrunkenen Taxifahrer gefährdet werden.

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  • Der AdAC zur Übermüdung am Steuer:
    http://www.adac.de/_mmm/pdf/vm…enverkehr_flyer_48789.pdf


    Unter Umständen HAFT:
    http://www.forumgesundheit.at/…nt&contentid=10007.689089


    Zitat:
    Sekundenschlaf
    Die Unfallursachenstatistik des Innenministeriums geht davon aus, dass etwa sechs Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle auf Müdigkeit zurückzuführen sind, berichtet das KfV. Weil dieser Tatbestand allerdings schwer nachzuweisen ist, muss angenommen werden, dass der tatsächliche Anteil weit höher liegt.


    Oder hier sogar höchstrichterlich:
    http://www.verkehrslexikon.de/Module/Sekundenschlaf.php
    Da kann sogar der FAHRGAST mitverantwortlich gemacht werden!

    Der Sekundenschlaf und Schlafstörungen - Übermüdung und Einschlafen am Steuer


    Übermüdung am Steuer in der Form des sog. Sekundenschlafes ist eine durchaus in der Praxis vorkommende nicht zu seltene Unfallursache. Zwar geschieht der Fall in den Sekundenschlaf schlagartig, aber dennoch ist medizinisch erwiesen, dass sich dies vorher durch viele Anzeichen ankündigt, sodass in der Regel nicht davon ausgegangen werden kann, dass den Fahrzeugführer an einem auf einem Sekundenschlaf beruhenden Unfall keine Schuld trifft.


    Im Gegenteil wird im Bereich der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) das Sich-dem-Sekundenschlaf-Überlassen als grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls gewertet.


    Auch strafrechtlich ist der Sekundenschlaf von Bedeutung, wenn es dadurch zu einem Personenschaden (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung) kommt. Ob in Fällen von Übermüdung der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung verwirklicht werden kann, dürfte weitgehend davon abhängen, ob auf subjektiver Ebene das Merkmal der Rücksichtslosigkeit nachgewiesen werden kann.


    Schon im Jahre 1969 hat der BGH in seiner Vorlageentscheidung vom 18.11.1969 - 4 StR 66/69 - unter Hinweis auf die verkehrsmedizinische Literatur festgestellt:


    "Sicher ist, dass ein Kraftfahrer, der durch bestimmte Anzeichen den Zustand der Müdigkeit bemerkt hat oder bemerken musste und gleichwohl auf die Gefahr hin, dass es durch seine Müdigkeit (etwa infolge einer verspäteten oder verlangsamten Reaktion in einer Gefahrenlage), vor allem durch ein Einnicken oder gar festes Einschlafen zu einem Unfall kommen könne, ohne Fahrtunterbrechung bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit (zum Zwecke des Schlafens oder mindestens des Sichausruhens, Sichbewegens und Sichauffrischens) weiterfährt, seine Pflichten in vorwerfbarer Weise verletzt. Mit dem Einschlafen am Steuer bei starker Ermüdung muss allgemein gerechnet werden."


    Zum Mitverschulden des Beifahrers, der sich von einem übermüdeten Fahrzeugführer transportieren lässt.


    BGH v. 18.11.1969:
    Nach dem gegenwärtigen Stand der ärztlichen Wissenschaft besteht der Erfahrungssatz, dass ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeugs während der Fahrt einschläft (einnickt), stets deutliche Zeichen der Ermüdung (Übermüdung) an sich wahrnimmt oder wenigstens wahrnehmen kann. Ausgenommen hiervon ist der (seltene) Fall, dass der Kraftfahrer an Narkolepsie leidet.


    OLG Jena v. 11.03.1999:
    Verursacht der Fahrer einen Unfall dadurch, daß er am Steuer einschläft, muß das Einnicken nicht notwendigerweise als grob fahrlässiges Fehlverhalten gewertet werden, das eine persönliche Haftung begründet. Es bedarf dann zusätzlicher konkreter Anhaltspunkte dafür, zu belegen, daß sich der Fahrer über deutliche Anzeichen der Ermüdung hinweggesetzt hat.


    OLG Brandenburg v. 16.03.1999:
    Wer nach einem langen, körperlich anstrengenden Arbeitstag auf der Heimfahrt seine aufkommende Müdigkeit missachtet und weiterfährt, obwohl er mehrmals für kurze Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat und es infolgedessen zu Schlingerbewegungen gekommen ist, handelt grob fahrlässig.


    OLG Düsseldorf v. 14.03.2002:
    Der Mieter eines Autos haftet im Fall eines Unfalls, der Folge eines sog. Sekundenschlafes ist, bei vereinbarter Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit nur dann, wenn er sich bewusst über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen einer Ermüdung hinweggesetzt hat, bevor er in den sog. Sekundenschlaf verfiel und mit dem Mietfahrzeug von der Fahrbahn abkam.


    OLG Saarbrücken v. 15.09.2009:
    Für einen "Sekundenschlaf" als Unfallursache spricht kein Anscheinsbeweis. Ein Rechtsabkommen von der Fahrbahn kann nach der Lebenserfahrung zahlreiche andere Ursachen haben. Das Gericht kann aber auf Grund von Indizien die richterliche Überzeugung gewinnen, dass eine Sekundenschlaf die Ursache eines ansonsten ungeklärten Abkommens von der Fahrbahn war. Auch wenn Indizien auf einen Sekundenschlaf hindeuten, steht damit nicht fest, dass der für einen Anspruchsübergang nach § 110 SGB VII erforderliche Nachweis grob fahrlässiger Unfallverursachung geführt ist, wenn nicht feststeht, dass der Kfz-Führer von ihm bemerkte Anzeichen von Übermüdung bewusst übergangen hat.

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  • Selbstgefährdung des Beifahrers: - nach oben -


    OLG Frankfurt am Main v. 08.11.2010:
    Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg nur gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können. Ob dies der Fall ist, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, inwieweit die die Gefährdung begründenden Tatsachen, die auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit schließen lassen konnten, dem Mitfahrer bekannt waren. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Beeinträchtigung trägt die sich auf ein Mitverschulden berufende Seite.


    Fahrzeugversicherung: - nach oben -
    OLG Hamm v. 05.11.1997:
    Einem Einnicken am Steuer gehen stets für den Fahrer unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig ist. Es muß jedoch kein grob fahrlässiger Fehlschluß sein, sich nach einer kurzen Pause für soweit erholt zu halten, eine kurze restliche Fahrstrecke noch zurücklegen zu können.

    OLG Saarbrücken v. 11.12.2002:

    In der Kaskoversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer die Beweislast, er habe die Lichtzeichenanlage bei Rotlicht im Zustand schlafbedingter Bewusstlosigkeit (infolge einer Schlafapnoeerkrankung) überfahren und sei daher für den einen Unfall nicht verantwortlich. Misslingt dieser Beweis ist der Versicherer wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von der Leistungspflicht frei.


    BGH v. 29.10.2003:
    Soll ein Unfall auf einen sog. Sekundenschlaf infolge einer bis dahin nicht erkannten Schlafapnoe ohne vorausgehende Anzeichen für eine Leistungseinbuße eingetreten sein, so hat der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass diese bewusstseinseinschänkende Krankheitsfolge im Unfallzeitpunkt vorgelegen hat.

    LG Dortmund v. 15.12.2005:

    Ein Einschlafen am Steuer entlastet den Versicherungsnehmer in der Fahrzeugversicherung nicht. Einem Einnicken am Steuer gehen stets unübersehbare Zeichen voraus, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen.



    Mietwagen: - nach oben -
    OLG Koblenz v. 12.01.2007:
    Das „Einnicken“ am Steuer begründet nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat. Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.


    Lenk- und Ruhezeiten: - nach oben -
    Fahrpersonal - Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten


    OLG Hamm v. 09.12.2008:
    Kommt es in Folge der Nichteinhaltung der zulässigen Lenk- und vorgeschriebenen Ruhezeiten gem. Art. 11, 8 AETR bzw. § 6 FPersV zu einem Unfallschaden, haftet der Geschäftsherr des Unfallfahrers aus § 831 BGB. Ob daneben aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Organisationsverschuldens gehaftet wird, bleibt offen. An den Entlastungsbeweis sind hohe Anforderungen zu stellen.




    Strafrechtliches: - nach oben -


    BGH v. 18.11.1969:
    Nach dem gegenwärtigen Stand der ärztlichen Wissenschaft besteht der Erfahrungssatz, dass ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeugs während der Fahrt einschläft (einnickt), stets deutliche Zeichen der Ermüdung (Übermüdung) an sich wahrnimmt oder wenigstens wahrnehmen kann. Ausgenommen hiervon ist der (seltene) Fall, dass der Kraftfahrer an Narkolepsie leidet.


    BayObLG v. 18.08.2003:
    Fährt ein Lkw-Fahrer, der seine Übermüdung erkannt hat, infolge eines Sekundenschlafs ungebremst in ein Stauende und werden dabei andere Verkehrsteilnehmer getötet und verletzt, so kann eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nicht mit der Erwägung ausgeschlossen werden, eine derart hohe Strafe komme in der Regel nur bei Unfällen auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit in Betracht.


    LG Traunstein v. 08.07.2011:
    Ein von Zeugen bekundetes Unfallgeschehen, nämlich ein langsames Abkommen des Angeschuldigten von der Fahrbahn nach links über die Gegenfahrbahn, lässt zwar die Deutung zu, dass der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt infolge von Übermüdung nicht mehr fahrtauglich war. Dieser Schluss ist jedoch keineswegs zwingend, da nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr. 1 b StGB führt. Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, welcher für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafes mit sich bringt. Ob eine Schlafabnoe die Fahreignung beeinträchtigt muss durch ein rechtsmedizinisches Gutachten geklärt werden. Für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis recht ein entsprechender Verdacht nicht aus.

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  • GROBE FAHRLÄSSIGKEIT!
    http://www.iww.de/va/archiv/ka…be-fahrlaessigkeit-f44820


    HIER geht es eigentlich nur um Bus- oder LKW-Unfälle, aber vielleicht kommen die Gerichte ja auch mal auf die Idee, dieses auf die Taxifahrer anzuwenden!
    http://www.sueddeutsche.de/aut…stwagen-unfaelle-1.633953


    http://www.medica.de/cipp/md_m…mcat_id,8263/local_lang,1

    Müdigkeit ist Hauptursache für Verkehrsunfälle

    03.02.2006
    Industrieverband Spectaris e.V.


    Jeder dritte Verkehrsunfall ist auf Übermüdung und Sekundenschlaf zurückzuführen. Müdigkeit ist damit die häufigste aller Unfallursachen. Besonders Schnarcher, die unter der Krankheit Schlafapnoe leiden, haben ein bis zu siebenfach erhöhtes Risiko, einen Unfall zu verursachen. Die volkswirtschaftlichen Folgeschäden von Unfällen durch Übermüdung werden auf jährlich ca. 10 Milliarden Euro geschätzt. Mithilfe der richtigen Therapie lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren.


    Besonders betroffen vom Sekundenschlaf sind Schnarcher, die unter Schlafapnoe leiden. In Deutschland sind ca. 2,5 Millionen Menschen und damit 2-4 Prozent der 20-60 Jährigen von Schlafapnoe betroffen. Bei Schlafapnoe setzt während des Schlafes immer wieder bis zu zwei Minuten der Atem aus, ohne dass der Patient es bemerkt. Die Folgen des verminderten Sauerstoffgehaltes führen zu Tagesmüdigkeit, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu Depressionen und Schlaganfällen.


    Trotzdem gelten Schlafstörungen als Bagatelle. Mehr als 90 Prozent aller Schlafapnoiker sind unbehandelt, weil sie weder ausreichend diagnostiziert noch behandelt werden. Mithilfe einer Atemtherapiemaske (CPAP-Maske) kann der Patient nicht nur schnell wieder ruhig durchschlafen, auch das Unfallrisiko ist nach zwei Wochen mit minus 20 Prozent deutlich gemindert. Nach 42 Tagen gibt es im Mittel bei simulierten schwierigen Fahrsituationen 60 Prozent weniger Unfälle.


    Gerade im Straßenverkehr ist Schlafapnoe ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Fährt man mit einer Geschwindigkeit von 100km/h, so legt man während einer Sekunde Schlaf 28 Meter blind und reaktionslos zurück. Behandelte Schlafapnoiker dürfen nur unter der Bedingung regelmäßiger Kontrolle ein Auto führen.


    Generell gilt Sekundenschlaf als eine Notreaktion des Organismus. Ursache sind Schlafstörungen, die durch Umwelteinflüsse, veränderte Lebensgewohnheiten und Stress stark zugenommen haben. Die IGS rät allen Autofahrern, schon bei den Vorboten des Sekundenschlafs wie Augenbrennen, schweren Lidern, Gähnen, Frösteln, Verschalten oder Schwierigkeiten beim Spurhalten, zu rasten und etwas zu schlafen.

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  • http://www.wach-am-steuer.de/pdf/flyer_internet.pdf


    http://www.iswf.at/PROJEKTE/OE…-Nachtfahrtstudie_web.pdf


    http://www.uk-bw.de/fileadmin/…pdf/Sekundenschlaf_01.pdf


    Brummi online:
    http://www.brummionline.com/fo…hive/index.php/t-393.html


    JARU1969
    12.10.2007, 23:07
    Eine regelmäßige Untersuchung und Befragung zum Sekundenschlaf am Steuer von Berufskraftfahrern durch Arbeitsmediziner fordert die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Nach Meinung der Experten sollen dann aber nicht Fahrverbote zwangsläufig ausgesprochen werden, wenn ein erhöhtes Einschlafrisiko am Steuer bei Fahrern von Lastwagen, Bussen und Taxen festgestellt wird.

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  • http://www.monstersandcritics.…ufskraftfahrern-gefordert


    Gesundheit Nachrichten
    Untersuchung auf Sekundenschlaf bei Berufskraftfahrern gefordert
    Von Silke Koppers 12. Okt 2007, 22:11


    Eine regelmäßige Untersuchung und Befragung zur Schlafqualität von Berufskraftfahrern durch Arbeitsmediziner fordert die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Nach Meinung der Experten sollen Fahrverbote nicht zwangsläufig ausgesprochen werden, wenn ein erhöhtes Einschlafrisiko am Steuer bei Fahrern von Lastwagen, Bussen und Taxen festgestellt wird. Dadurch würden sich Betroffene einer Untersuchung eher entziehen. Stattdessen gilt es, Betroffenen zu helfen und die Ursache für ihre Müdigkeit und dem damit verbundenen Sekundenschlaf am Steuer zu finden und zu therapieren.


    Von Einschlafwarnern in Automobilen, an den unter anderem Mercedes-Benz und VW derzeit arbeiten, hält Professor Winfried Randerath, Chefarzt der Klinik für Pneumologie des Krankenhauses Bethanien in Solingen, nicht viel. Zwar könnten Unfälle damit wahrscheinlich vermieden werden, aber das eigentliche Problem würde dadurch nicht gelöst: Die Menschen mit Schlafproblemen müssten gefunden und behandelt werden. Ein Einschlafwarner im Auto lindere bestenfalls nur die Symptome wie den Sekundenschlaf, behebe aber nicht die Ursache.


    Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland leiden nach Angaben der DGSM an behandlungsbedürftigen Schlaf-Wach-Störungen. Dazu zählen etwa Schwierigkeiten beim Einschlafen, eine übermäßige Schläfrigkeit tagsüber sowie Atem- und Bewegungsstörungen während des Schlafens.


    © 2007 Global Press

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  • @Jörn


    Ähm.... sorry... aber ich bin bei diesem ellenlangen Text irgendwo in der Mitte eingeschlafen - ist das schlimm?


    nein, im Ernst:


    ich möchte auch eine spannende Geschichte erzählen, die ich in einem Taxi erlebt habe.
    Es war so kurz nach Mitternacht, als wir in das einzige Taxi am Posten hinten eingestiegen sind. Der Fahrer reagierte garnicht - er schlief tief und fest.
    Da sind wir wieder ausgestiegen.


    Also ich finde man sollte in Zukunft auch Schnarchern nur noch 4 Std Schichten zu billigen, übergewichtigen natürlich auch.
    Zudem sollte man eine Art Chip eingepflanzt bekommen, welcher aufgezeichnet, wieviel Zeit man in den letzten Stunden vor der Fahrt überhaupt in der REM Phase war, und ob man seinen Schlaf auch gut eingeleitet hat. Dazu kommt dann selbstverständlich noch ein Faktor, welcher die momentane Tageszeit sowie das Alter des jeweiligen Fahrers mit berücksichtigt, sodaß der Kunde mit seiner App sehr schnell ausrechnen kann, wie hoch das Risiko ist, das gerade dieser Fahrer während der angestrebten Tour schlafenderweise das Bewußtsein verliert. Und vor allem kann auch die prozentuale Wahrscheinlichkeit bestimmt werden, in wieweit ein Fahrtenschreiber dieses hätte verhindern können.
    Ich finde das gut. Fahrtenschreiber. Klar.


    Wir brauchen dann nur noch Leute die nicht einschlafen, wenn sie die ewiglangen und hoch interessanten Fahrtenschreiberlisten irgendwo auswerten.



    Tesa

  • Schau mal hier rein.
    Da siehst du, wozu so ein Teil notwendig ist!
    Gesetze sind, auch in der Schweiz, ganz offenbar dazu da gebrochen zu werden!


    Aber das ist ja Alles nur NOTWEHR, oder?


    Taxifahrer verstoßen gegen das Ruhezeitgesetz!
    http://bazonline.ch/basel/stad…zeitgesetz/story/11938631


    Der letzte Leserbrief hat es insich und spricht unverblühmt die Wahrheit aus!

    Alois Peter
    02.10.2012, 19:49 Uhr


    Ja ich bin insider. Die Airport Taxis verdienten bis zum Swissairfall von 1996 - 2001 durchschnittlich 25000 Franken im Monat. Sie arbeiteten ca. 20 Stunden am Tag. Heute verdienen Sie weniger aber genau gleich viele Stunden gemacht. Viel zu viele schwarze Schafe bei Blitz Taxi , Airport Taxi, 22iger Taxi. Ich finde es richtig Kontrollen zu machen, aber monatlich dort ansonsten es nichts bringt.

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  • http://104774.forumromanum.com…ER=user_104774&threadid=2


    Auszug:
    Ruedi Baumann
    Kleine Taxi-Wissenschaft, 17.May.2003 03:19
    ...
    Taxameter und Fahrtenschreiber werden in CH regelmässig amtlich geeicht und streng von Polizeiorganen kontrolliert. Die zum gewerblichen Personentransport zugelassenen Fahrzeuge müssen jährlich der MFK (Motorfahrzeugkontrolle, analog zum deutschen TÜV) vorgeführt werden. Jeder Fahrer untersteht der ARV (Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit). Daher auch der obligatorische - plombierte! -Fahrtenschreiber.


    Unnötig, zu sagen, dass es für den berufsmässigen Personentransport eigene Prüfungen und Fahrausweise benötigt. Diese gelten jedoch nur für eine maximale Zahl zu befördernder Passagiere, also "leichte" Personentransportfahrzeuge. Ab dann gilt der Bus- oder Reisecar-Ausweis.
    Einzelne Städte verlangen zudem einen stadtspezifischen "Taxiausweis", welcher eine ziemlich strenge Prüfung bezüglich Fahrweise und Stadtkenntnis voraussetzt.


    Noch eine abschliessende Bemerkung: Das Taxiwesen ist arg "auf den Hund" gekommen in den letzten Jahren. Wo früher mehrheitlich Studenten und Berufschauffeure hinter dem Lenkrad sassen, herrschen heute vielerorts geradezu mafiöse Zustände. Bestimmte Ausländergruppen "teilen" das Taxiwesen unter sich auf. Einheimische wurden in die Randbezirke verdrängt und sind heute bald eine Seltenheit. Keine gute Entwicklung.


    Schuld daran tragen jedoch nicht allein besagte Ausländerkreise, sondern auch Politiker, welche auf kurzsichtige Weise zuviele Taxikonzessionen verteilten. Das aus dem Taxigewerbe resultierende Einkommen ist dadurch für "gestandene" Taxihalter und Fahrer derart fragwürdig geworden, dass sich nur noch - anspruchslosere - Ausländer (mit Niederlassungsbewilligung) für den Job interessieren.

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