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Die BerlinerTaxitarifordnung und die Annahmepflicht für Kreditkarten
02.12.2014 von:
Richard Leipold
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant eine Änderung der Taxitarifordnung (TTO). Nach dem Willen unserer Politiker dürfen in Taxen keine Personen mehr befördert werden, wenn die Taxiunternehmer nicht sicherstellen, dass vor Fahrtantritt ein funktionsfähiges (Kreditkarten-) Abrechnungsgerät zur Verfügung steht. Die Annahmepflicht für Kreditkarten besteht nur dann nicht, wenn der Fahrgast sich weigert seine Identität mit Hilfe eines amtlichen Ausweispapieres nachzuweisen.
Viele von uns werden jetzt sagen: Na und, ich habe ja ein Kreditkartenlesegerät und nehme gerne Kreditkarten an. Diese Verordnung betrifft mich doch gar nicht. Ein Argument der Befürworter dieser Verordnungsänderung stützt sich auf diese Haltung und sagt: „Es trifft ja nur die anderen, die keine Kreditkarten annehmen, aus welchen Gründen auch immer. Sollen die sich doch mit diesem Gesetz herumärgern.“ Es muss uns aber klar sein, dass nicht alle Kreditkartengegner finstere Motive haben, und dass diese Verordnung allen Taxiunternehmern richtig Ärger bereiten kann.
Wer hat noch nicht erlebt, dass sein Kreditkartengerät streikt? Das kann an Problemen mit der Hardware liegen, es kann aber auch ein Serverproblem der Provider vorliegen, auf das der Taxifahrer nicht den geringsten Einfluss hat. Wir sind auch keineswegs sicher, dass die Schwierigkeiten nicht von der Karte des Nutzers ausgelöst sind. Der Taxifahrer würde ja gerne Kreditkarten annehmen, aber es geht nicht. Heute können wir in diesem Fall bar kassieren und weiterfahren. In Zukunft müssen wir nach dem Willen der Senatsverwaltung unsere Taxe abstellen und die Schicht abbrechen.
Technische Probleme kann man lösen werden jetzt die Befürworter einwenden. Allerdings erscheint die Lösung technischer Probleme immer dem am leichtesten, der sie nicht hat. Es gibt aber meiner Meinung nach ein viel gewichtigeres Argument gegen diese Verordnungsänderung. Im Bundesbankgesetz (§141,2) ist festgelegt, dass gesetzliches Zahlungsmittel (Geld) in Deutschland der EURO ist. Wenn wir eine Bezahlung für unsere Leistung annehmen, dann müssen wir nur EURO akzeptieren, keine Dollar, YEN, Rubel oder was auch immer unser Fahrgast mit sich führen mag. Das BGB (bürgerliches Gesetzbuch) erlaubt uns auf dieser „Geldbezahlung“ zu bestehen. Freiwillig darf der Geldgläubiger (ein schönes Juristenwort, nicht wahr?) auf die Geldzahlung zugunsten eines reinen Zahlungsversprechens (Scheck, Kreditkarte, etc.) verzichten. Der Gesetzgeber stellt dies dem Zahlungsempfänger aber ausdrücklich frei. Wir stehen jetzt vor einem „Ober sticht Unter“ Problem. Das BGB ist ohne jeden Zweifel ein der TTO übergeordnetes Gesetz. Eine dem Rang nach untergeordnete Verordnung soll also ein übergeordnetes Gesetz aushebeln. Ich bin kein Jurist und kann deshalb keine juristischen Bauchschmerzen bekommen. Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass diese Verordnung, sollte sie denn Gesetzeskraft erlangen, für viel Beschäftigung bei den Verwaltungsgerichten sorgen wird.
Bargeldlose Zahlungsvorgänge verursachen nicht unerhebliche Kosten. Nach Willen der Kreditkartenfirmen und der dahinter stehenden Banken sollen diese Kosten den Unternehmen aufgebürdet werden. In ihren Verträgen mit Handelsketten und Einzelhändlern zwingen diese Geldinstitute die Händler den Kunden diese bargeldlose Zahlungsform kostenfrei anzubieten. Das ist natürlich Augenwischerei. Die Kosten werden einfach auf alle Kunden umgelegt, und so müssen auch die Barzahler die Kreditkartenkosten mitfinanzieren. Ein gutes Geschäft für die Banken. Ein noch besseres Geschäft wird es, wenn sich der Staat selbst an der Operation beteiligt und per Verordnung die Taxiunternehmer zwingt Kreditkarten anzunehmen. Solange ich noch die Entscheidungsfreiheit habe den Kartenfirmen die „rote Karte“ zu zeigen, sind sie gut beraten Zurückhaltung (bei den Gebühren) zu zeigen. Diese (kleine) Verhandlungsmacht möglicher Verweigerung würde ich ungern opfern. Noch gibt uns die TTO die Möglichkeit unsere barzahlenden Kunden von den Preisen der Kreditkartenfirmen frei zu halten. Die Annahme von Kreditkarten ist eine Sonderleistung, die wir Kunden, die das wünschen, gerne freiwillig anbieten. Zuschläge für Kreditkartenzahlungen sind der Preis für diese Sonderleistung. Sollten diese Zuschläge entfallen, dann kann ich jeden Taxifahrer verstehen, der auf Barzahlung besteht.
Das Zentralargument der Verordnungsbefürworter ist das „Gut und Böse“ Argument. Durch Einführung des Annahmezwanges soll den „schwarzarbeitenden“ Taxibetrieben das Leben schwer gemacht werden. Wer könnte dagegen Einwände erheben? Wir müssen allerdings bedenken, dass der Anteil bargeldloser Umsätze im Taxigewerbe nach unseren Erhebungen zwischen 8% und maximal 20% schwankt. Es verbleiben also 80 EURO Bareinnahme von 100 EURO Gesamteinnahmen. Selbst dem größten Gauner in unserem Gewerbe dürften 80% an der Steuer vorbei genügen. Der Senat von Berlin weigerte sich die Mittel für die Schwarzarbeitsbekämpfung analog zu Hamburg bereit zu stellen. Der geförderte Fiskaltaxameter erwies sich dort als sehr wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ich halte es absurd, wenn der Senat zuerst ein wirksames Mittel ablehnt, um dann ein Bekämpfungsmittel von sehr zweifelhaftem Wert einzusetzen, das überdies erhebliche negative Nebenwirkungen hat.
Alle Unternehmer unseres Verbandes, die sich bisher bei mir telefonisch oder per Email meldeten, haben sich gegen die Änderung der TTO ausgesprochen. Die Unternehmer der BTV haben in unserem erweiterten Vorstand über die Verordnungsänderung abgestimmt und lehnen ihn mit großer Mehrheit ab. Wir raten dringend diesen Gesetzesvorschlag zurückzunehmen.
Meine eigene Taxe, damals um 1995, gehörte zu den ersten 10 Wagen in der Republik, der mit einem ordentlichen KK-Lesegrät ausgestattet wurde!
Und ich persönlich finde es selbstverständlich, wenn ALLE TAXEN eines an Bord haben müssen!
Allerdings darf dieser zusätzliche Service NICHT KOSTENLOS dahergehen, wie zB hier in Hamburg!
Denn das kostet den Unternehmer Geld!
Außerdem wäre und ist es eigentlich ein rechtswidrig gewährter RABATT!
Also: Wenn so etwas PFLICHT wird, muß es auch Gebühren kosten!
Was die Technik betrifft, so fällt diese nicht wirklich häufig aus.
Aber um diesem Falle vorzubeugen, kauft man sich kein teures elektronisches Gerät, möglichst noch mit Online-Gebühren, sondern ersteht sich schnell und billig eine uralte Ritsch-Ratsch-Maschine!
DIE kostet derzeit nur wenige Euro.
Die Formulare bekommt man bei der Bank, und
SIE FUNKTIONIERT IMMER!
Man kann zwar NUR Kreditkarten annehmen, aber das reicht auch und wurde zB am Hamburger Flughafen immer akzeptiert!
Ein weiterer Vorteil dieser Maschine ist, daß sie ERHEBLICH WENIGER GEBÜHREN kostet!
Das geht bis zur Hälfte der anfallenden Gebühren!
Außerdem will die Zentrale nichts abhaben und bekommt auch nichts.
Weiterhin sind die Gelder, da direkt bei der Bank abgerechnet, auch schnell auf dem Konto!
Fazit: Manchmal ist STEINZEIT eben doch erheblich besser!