Leipziger Taxiunternehmer Unterlaufen Den Mindestlohn !

  • Dieser Artikel kommt sowohl in den 'Sachsen-Bereich' als auch in das Thema 'Kreative Arbeitsmodelle'!
    Im 'Kreativen' Bereich gibt es auch einen Kommentar von mir dazu.


    http://www.lvz-online.de/leipz…-wirtschaft-a-269591.html


    Leider liegt mir derzeit der vollständige Artikel noch nicht vor, da er auf einer Bezahlseite liegt.


    Wirtschaft
    Leipziger Taxi-Unternehmer unterlaufen den Mindestlohn
    Andreas Tappert


    Leipzig.
    Das Taxi-Gewerbe ist in Turbulenzen: Weil seit Jahresbeginn Mindestlöhne gezahlt werden müssen, sind nicht nur die Taxi-Preise in Leipzig um rund 26 Prozent gestiegen, auch die Gehälter der Taxifahrer ändern sich. Eigentlich müssten sie steigen, weil jetzt ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Gerade bekam ich eine Zusammenfassung dieses Artikels:

    Weil seit Jahresbeginn Mindestlöhne gezahlt werden müssen, sind nicht nur die Taxi-Preise in Leipzig um rund 26 Prozent gestiegen, auch die Gehälter der Taxifahrer ändern sich. Eigentlich müssten sie steigen, weil jetzt ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber einige angestellte Taxifahrer erhalten tatsächlich weniger als früher.


    Einer von ihnen ist "Torsten Berger". Bislang wurde er nach dem gleichen Modell entlohnt wie die meisten seiner Kollegen: Er erhielt ein Grundgehalt von 1000 bis 1200 Euro brutto zuzüglich einer Umsatzbeteiligung. Diese Beteiligung sah vor, dass Berger ab einem Netto-Umsatz von 2500 Euro von jedem zusätzlich eingenommenen Euro 40 Cent erhielt, also 40 Prozent. Bei einem Netto-Umsatz von insgesamt 4000 Euro im Monat waren das immerhin 600 Euro zusätzlich und inklusive seiner Nachtzulagen kam der Leipziger auf ein Brutto-Monatsgehalt von rund 1800 Euro; nach Steuern blieben ihm davon freilich nur 1300 Euro zum Leben.


    Am 30. Dezember bekam Berger von seinem Chef einen neuen Arbeitsvertrag wegen des Mindestlohnes ausgehändigt. Dort steht, dass er jetzt 8,50 Euro pro "tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde" erhält. Das gilt aber nur für fünf Arbeitsstunden am Tag, die übrigen fünf Stunden der Arbeitsschicht werden als "Rufbereitschaft" deklariert und monatlich einmalig pauschal mit 100 Euro (brutto) vergütet. Damit würde Berger ab 1. Januar ein Grundgehalt von 935 Euro und den "Rufbereitschaftszuschlag" bekommen, also rund 1035 Euro brutto. Nur wenn er während der Rufbereitschaft "Aktivstunden" leistet, hat Berger für diese Zeit Anspruch auf die normale Stundenvergütung.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!