FAHRVERBOT bei ANSTECKENDEN KRANKHEITEN !

  • Im DAS 'SindSieFrei':


    Re: Ab 21. September wieder halber Preis bei myTaxi!!
    Beitragvon SindSieFrei? » 23.10.2015, 18:04


    Wenn es so wäre, hätte ich einen Tourenrückgang! Habe ich aber nicht! Im Gegenteil, die Touren werden gefühlt "wertiger", also länger. Immer mehr App-Kunden unserer Zentrale. Selbst gestern und heute, wo ich wegen dicker Erkältung nur auf "halb motivierter Drehzahl" gelaufen bin...30 €/h. Und von Kollegen höre ich nichts anderes. Gibts Anderes zu berichten?? Was sagt die N8schicht?
    LG


    Kommentar:
    Tourensteigerungen gibt es bei ALLEN Taxen, egal, bei wem und bei welcher Zentrale sie fahren. Auch bei den Graupen!


    PS: Du hast meinen Schichtzettel kritisiert, SSF, aber was ist das denn hier?
    Es steht nirgends geschrieben, daß ich den Abschluß einer Schicht nicht als 'Pause' eintragen darf, aber es steht geschrieben, daß man NICHT MIT ANSTECKENDEN KRANKHEITEN als Taxifahrer arbeiten darf!



    So geregelt in der BoKraft §9!

    Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
    2. Abschnitt
    2. Titel - Fahrdienst


    §9 Verhalten bei Krankheit


    (1) Mitglieder des im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzten Betriebspersonals dürfen diese Tätigkeit nicht ausüben, solange sie oder Angehörige ihrer häuslichen Gemeinschaft an in § 34 Abs. 3 Nr. 2, 4, 6, 8, 11 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) genannten Krankheit leiden, es sei denn, sie weisen durch ärztliches Zeugnis nach, daß keine Gefahr einer Übertragung der Krankheit besteht.


    (2) Hat ein Fahrzeugführer eine Krankheit, die seine Eignung beeinträchtigt, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen, so darf er keine Fahrten ausführen.


    (3) Erkrankungen nach den Absätzen 1 und 2 sind dem Unternehmer unverzüglich anzuzeigen.


    Mit einer DICKEN ERKÄLTUNG ist man KEINESFALLS FAHRTÜCHTIG, lieber SSF!


    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

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  • https://www.adac.de/infotestra…ehrsrisiko_schnupfen.aspx


    Fahruntüchtig wegen Erkältung


    schnupfen
    Mit Grippe oder einer fiebrigen Erkältung sollten sich Autofahrer möglichst nicht ans Steuer setzen. Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen schränken die Fahrtüchtigkeit genauso ein wie die Medikamente dagegen.


    Ob Grippe oder Erkältung: Am besten ist es, den Wagen stehen zu lassen, denn schon allein Husten und Niesen lenken den Fahrer massiv ab. Er ist dann unfähig, sich auf den Verkehr zu konzentrieren. Wer beispielsweise bei Tempo 100 eine Sekunde lang niest, absolviert einen "Blindflug" von etwa 27 Metern.



    Medikamente am Steuer
    Mittel, die die Symptome lindern – auch nicht verschreibungspflichtige –, haben oft Nebenwirkungen. Viele Schmerzmittel wirken stark beruhigend und machen daher müde. Sie setzen Reflexe, Reaktionsvermögen, Sehschärfe und Aufmerksamkeit herab. Bei der Kombination verschiedener Arzneimittel ist zudem mit Wechselwirkungen zu rechnen.


    Auch die Gefahr von alkoholhaltigen Medikamenten sollte nicht unterschätzt werden. Bei Mitteln in flüssiger Form kann bereits eine Tagesdosis den Alkoholgehalt eines kleinen Likörs haben.


    Genau informieren
    Wichtig ist es daher, den Beipackzettel aufmerksam zu lesen, die empfohlene Dosis eines Medikaments immer einzuhalten und wegen der Neben- oder Wechselwirkungen den Arzt oder den Apotheker zu fragen. Die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten und Alkohol ist absolut tabu.


    Detaillierte Informationen zu den Risiken von Arzneimitteln am Steuer liefert die ADAC Broschüre "Medikamente im Straßenverkehr", die Sie hier kostenlos als PDF herunterladen können.


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/vm…kehr_flyer_0513_48788.pdf

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

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