TAXI DEUTSCHLAND klagt erneut gegen UBER

  • https://www.presseportal.de/pm…tjlzEMi3TVVt2NgvcKNFhFtkM


    In dieser Klageschrift scheinen mir ein paar Punkte zu sein, mit denen man UBER ziemlich sicher NICHT beikommen kann!


    Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, sagt: "Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung."


    Da UBER tatsächlich nur eine Vermittlungsplattform ist, brauchen sie auch in Deutschland keine Erlaubnis zur Personenbeförderung!

    Es wäre mir neu, daß zum Beispiel FREE NOW eine solche hätte.

    Ja, JEDE ZENTRALE in Deutschland dürfe keine solche vorweisen können!

    Und 'Vermitteln' tun die ja schließlich auch.


    Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste.


    Auch bei Taxis sind Schichten von 14 Stunden und mehr pro Tag relativ häufig, wie man ungerne den Gutachten von Linne & Krause entnehmen darf.

    Die gesetzliche Fahrzeitsbeschränkungen gelten NUR für ANGESTELLTE Fahrer, nicht aber für Unternehmer, die selber am Steuer sitzen.


    Das Einzige, wo sie Erfolg haben könnten, wäre die Rückkehrpflicht und die Vermittlung der Touren, die nicht über den Betriebssitz erfolgt.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Am einfachsten zu beweisen, dass Mietwagen die Rückkehrpflicht missacheten ist, zu beobachten wohin das vom Fahrer mit nach Hause genommene Fahrzeug zu Dienstbeginn fährt. Zu Schichtbeginn muss er erst mal zum Betriebssitz. DORT hat seine Schicht zu beginnen !


    Auf dem Weg dorthin darf er auch keinen Fahrtauftrag annehmen ! Zu welchem Auftrag sollte dieser der Folgeauftrag sein ?


    Der Fahrtauftrag muss am Betriebssitz angenommen werden. Der Eingang einer Kopie eines bereits vermittelten Auftrages entspricht nicht dieser Forderung. Am Betriebssitz muss die Entscheidung getroffen werden können, ob der Auftrag angenommen wird und wie weiter mit ihm verfahren wird. Danach kann er durchaus 'fremdvermittelt' werden, z.B. durch Uber. Vorher jedoch nicht !

  • UBER ist da, denke ich ziemlich fein raus, da die Unternehmer einen ellenlangen Vertrag unterschreiben mußten, in dem das Alles klar geregelt ist.

    Wenn dieser sich dann nicht daran hält, ist das nicht UBERS Problem.

    Genau wie mit den Arbeitszeiten.


    My Taxi (ich weiß nicht, wie das heute bei FREE NOW ist), schaltet sich das Progarmm nach 10 Stunden ab!

    Mit vorheriger Warnung.

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  • Dies sollte eigentlich für jedes Datenfunkssystem gelten,gekoppelt an die max. Wochenarbeitszeit.....


    So könnte eine Zentrale sogar damit werben,daß dem Kunden immer ein fitter Fahrer zur Verfügung steht,und die Unternehmer wären gezwungen,die korrekten Arbeitszeiten der Fahrer nicht nur einzuhalten,also "Muschtu 12 Stunden fahre,8 schreibste auf",faktisch nicht möglich,sondern Einsatzprotokoll gleich an die Lohnabrechnung heften,und alle wären fein raus.


    Es ist mir unbegreiflich,warum Zentralen ein solch einfaches Tool nicht einfach einpflegen...