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In dieser Klageschrift scheinen mir ein paar Punkte zu sein, mit denen man UBER ziemlich sicher NICHT beikommen kann!
Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, sagt: "Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung."
Da UBER tatsächlich nur eine Vermittlungsplattform ist, brauchen sie auch in Deutschland keine Erlaubnis zur Personenbeförderung!
Es wäre mir neu, daß zum Beispiel FREE NOW eine solche hätte.
Ja, JEDE ZENTRALE in Deutschland dürfe keine solche vorweisen können!
Und 'Vermitteln' tun die ja schließlich auch.
Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste.
Auch bei Taxis sind Schichten von 14 Stunden und mehr pro Tag relativ häufig, wie man ungerne den Gutachten von Linne & Krause entnehmen darf.
Die gesetzliche Fahrzeitsbeschränkungen gelten NUR für ANGESTELLTE Fahrer, nicht aber für Unternehmer, die selber am Steuer sitzen.
Das Einzige, wo sie Erfolg haben könnten, wäre die Rückkehrpflicht und die Vermittlung der Touren, die nicht über den Betriebssitz erfolgt.