Na ja, wir alle wissen inzwischen, daß es ein paar Probleme zwischen mir und Hermann Waldner gibt.
Dabei steht der Stand ja 1 : 1, wenn wir berücksichtigen, daß die 1. EV eindeutig zu meinen Gunsten ausgefallen ist, also ganz sicher nicht von mir bezahlt werden muß!
Weder die Anwalts- noch die Gerichtskosten.
Als mir die RAs die 1. Beschwerde zuschickten, standen deren Forderungen noch bei:
Der Streitwert wurde von ihnen auf 8.000,- Euro festgesetzt.
Bei der 2. EV, die eigentlich tatsächlich eher negativ für mich war und dann auch vom Gericht gegen mich entschieden wurde, lag der Streitwert nur noch bei 6.000,- und die entsprechende Rechnung lautete:
Nach meinem Einspruch dagegen erhielt ich dann einige Tage später eine weitere Rechnung, auf der die Summen plötzlich verdoppelt waren, obwohl es sich doch nur um die Kosten für eine einzige EV handeln konnte.
Man stelle sich mal vor, ich hätte dieses bezahlt.
Ich stellte darauf hin fest, daß ich es etwas seltsam finde, wenn mir auch die 1. EV in Rechnung gestellt würde, wenn auch mit einem deutlichen Preisnachlaß, obwohl ich diese ja gewonnen hatte.
Und ich verlangte eine ordentliche Kostenaufstellung, bevor ich entscheiden würde, ob ich zahlen würde oder nicht.
Das betraf aber zunächst NUR die tatsächlichen Gerichtskosten, also das, was die Verhandlung zu dieser EV gekostet hatte.
Statt dessen schickten die jetzt einen NEUE KOSTENAUFSTELLUNG an das Gericht, um sich diese bestätigen zu lassen.
Diese lag jetzt etwa nur noch bei DER HÄLFTE der letzten Forderung!?
Also haben die wohl festgestellt, daß da bei der vorhergehenden Forderung so Einiges nicht ganz korrekt war?
Darf so etwas bei einer vertrauenswürdigen Kanzlei passieren?
Da frage ich mich doch wohl zurecht, wie diese Anwälte dort zu ihren Kostenrechnungen kommen?
Ich habe ja jetzt 2 Wochen Zeit, um zu dieser Rechnung Stellung zu nehmen.
Die werde ich sicherlich nutzen.