BZP: Was machen die eigentlich außer Tee trinken ?

  • Wenn ich diese beiden Gestalten da so auf dem Foto sehe, wird mir schwächlich in den Knien (werde ich jetzt auch wegen Beleidigung angezeigt?), denn die tun so, als ob sie uns irgendwie unter die Arme greifen wollen?


    Auf der Veranstaltung in Leipzig:


    Von der Facebookseite der Taxi-Times München.
    https://www.facebook.com/57871…474758307/?type=3&theater


    BZP-Versammlung im Congress Center Leipzig - allerdings ohne AMI. Taxi Times ist natürlich trotzdem mit dabei. Im Bild: Thomas Grätz (links) und Michael Müller. Gerade wurde eine Resolution zum Fiskaltaxameter verabschiedet.


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  • Also, da muß ich doch mal den BZP loben, denn er hat erkannt, daß es irgendwie rechtliche Probleme gibt mit der Einführung des Fiskaltaxameters!
    Oder eigentlich gibt es keine, nur daß unser Ministerium das irgendwie nicht richtig zu erkennen scheint!


    Da haben die Herren vom BZP doch tatsächlich in Leipzig dieser Tage eine Resolution verabschiedet!
    http://bzp.org/Content/MELDUNG…bei_Fiskaltaxametern_.php


    Resolution des Erweiterten Vorstandes: Rechtssicherheit bei Fiskaltaxametern herstellen!


    Auf der Sitzung des Erweiterten Vorstandes des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP) am 11.04.2016 in Leipzig haben die Delegierten des Bundesverbandes ein eindeutiges Signal an die Politik formuliert und verabschiedet.


    Das gewerbepolitische Gremium des deutschen Taxi- und Mietwagengewerbes fordert in einer nahezu einstimmig verabschiedeten Resolution die Verantwortlichen und damit insbesondere die Bundesminister für Finanzen und Wirtschaft auf, angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Europäischen Messgerätevorschriften endlich Rechtssicherheit herzustellen und eindeutige gesetzliche Vorgaben hinsichtlich manipulationssicherer Aufzeichnungsverfahren zu schaffen.



    Resolution

    Der BZP, der Bundesverband der 36.000 deutschen Taxi- und Mietwagenunternehmen, fordert die Bundesregierung, hier insbesondere die Bundesminister für Finanzen und Wirtschaft, nochmals eindringlich auf, für die Unternehmen Rechtssicherheit angesichts der im November dieses Jahres bevorstehenden Umsetzung der Europäischen Messgeräteverordnung („Fiskaltaxameter“) herzustellen.


    Die Europäische Messgeräteverordnung führt im Zusammenwirken mit den nationalen Eichregelungen dazu, dass ab 01.11.2016 für neu in Verkehr gebrachte Taxameter eine Vielzahl von Geschäftsdaten aufzuzeichnen ist. Zudem sind diese in einem manipulationssicheren Verfahren für fiskalische Zwecke bereitzuhalten. Weder hinsichtlich der aufzuzeichnenden Daten noch zum manipulationssicheren Verfahren liegt bisher eine klare Vorgabe durch Gesetz oder Verordnung vor. Der gerade aktuell vom Bundesministerium für Finanzen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen befasst sich ausschließlich mit den Registrierkassen des Einzelhandels und lässt unverändert die vom Bundesverband seit sechs Jahren angemahnten Klarstellungen und notwendigen Regulierungen für das Taxi- und Mietwagengewerbe unbeantwortet.


    Der BZP stellt erneut fest, dass folgende Problemlagen weiterhin bestehen und durch gesetzgeberischen Akt bis zum 31.10.2016 zu lösen sind:


    – Der Wegstreckenzähler des Mietwagens, der in jedem nach § 49 Abs. 4 PBefG konzessionierten Mietwagenfahrzeug zwingend einzubauen ist, muss vergleichbaren Regelungen wie der Taxameter unterliegen.


    – Den Unternehmen und auch den Geräteherstellern muss per Gesetz oder Verordnung Verfahrenssicherheit vermittelt werden, in welcher Form der Schutz vor Manipulationen an Ursprungsaufzeichnungen herzustellen ist, z.B. durch Anerkennung des “INSIKA-Verfahrens“ oder einer vergleichbaren Lösung.


    – Bei Erfüllung der beiden vorstehenden Forderungen sollte die bisher noch zulässige unbefristete Weiternutzung von nicht MID-konformen Geräten mit einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren beendet werden, um eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen zu unterbinden.


    Leipzig, den 11.04.2016


    Obwohl der gute Müller ja selber ein Mietwagenhai ist, hat er verdrängt, daß nahezu KEIN MIETWAGEN mit einem solchen Wegstreckenzähler ausgestattet ist in der BRD!

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  • Ein paar neue Filmchen des BZPs:


    Zunächst von der Herbsttagung in Chemnitz:
    Zur kurzfristigen Integration von Zuwanderern im Gewerbe:
    https://www.youtube.com/watch?v=I61roEbOWnU&nohtml5=False


    Zum Fiakaltaxameter jetzt in Leipzig:
    https://www.youtube.com/watch?…6bFtaK05lXw&nohtml5=False
    https://www.youtube.com/watch?v=zl_b3WW7ov4&nohtml5=False

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  • http://www.bzp.org/Content/INF…rung_Sharing_Enonomy_.php


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  • Aus dem DAS:

    Zitat


    Landesverband tritt aus BZP aus
    Beitragvon am » 19.06.2016, 19:55


    Wie bereits am Abend des 15.6.2016 zu erfahren war, hat die Mitgliederversammlung des Landesverbandes für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein mit überdeutlicher Mehrheit den Austritt aus dem BZP beschlossen. Hintergrund sind die Beitragspolitik, sowie die fragwürdige Lobbyarbeit des Bundesverbandes. Nach dessen neuesten Beschlüssen würde sich nach Auskunft verschiedener Teilnehmer der Jahresbeitrag des LV an den BZP von derzeit gut 16.000 Euro in den nächsten drei Jahren auf etwa 25.000 Euro erhöhen. Zudem zeigt sich der Vorstand verwundert über verschiedenen Fördermitgliedschaften im BZP, wie beispielsweise MyTaxi, demnach nach wie vor größter Konkurrent der Taxizentralen.


    Also DIE Neuigkeit fand ich auch sehr speziell!


    Aber WEN, bitte, wundert DAS denn?
    JEDER, der sich ein ganz klein wenig auskennt, weiß, daß der BZP sich noch nie geschäuht hat, Kohle zu nehmen, auch und gerade von Gruppen, die sie kritisieren oder gar bekämpfen!
    Wir erinnern uns da gerne zB an Daimler und die Smarties von Car2Go!
    Ein ganz klein bißchen protestiert und dann doch schnell die Kohle eingesackt!


    Scheint bei MT genauso zu laufen!


    Aber warum die Aufregung?
    MT ist auch NUR eine Taxizentrale, wenn auch mit erheblich modernerer Technik!

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  • Außer Tee trinken können die auch ziemlich gut LÜGEN!


    So schreibt der BZP in seinem aktuellen Geschäftsbericht über die weltweite Taxi-Demo am 11. Juni 2014 Folgendes:

    Zitat


    Weltweit gingen am 11. 6. 2014 zehntausende Taxifahrer auf die Straße, um gegen internetbasierte Privatfahrtenanbieter zu demonstrieren. In Deutschland lag der Schwerpunkt in der Hauptstadt, aufgerufen hatten alle Berliner Taxiverbände und der BZP. Der ganze Platz vor dem Berliner Olympiastadion war dann auch voller Taxis - ein eindrucksvolles Bild von gut 1.000 hellelfenbeinfarbenen Fahrzeugen unterstrich die große Besorgnis und Wut des Taxigewerbes.


    JEDER im Gewerbe weiß, daß ICH eben diese erste weltweite Demo organisiert habe!
    Da hatte der BZP oder irgendein anderer deutscher Verband NICHTS mit zu tun!

    Erst auf MEIN RUNDSCHREIBEN HIN haben sie diese Idee übernommen und verkaufen die jetzt als ihre eigene!

    Aber LÜGEN war in unseren Zentralen schon immer ein weit verbreitetes Mittel!

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  • Mal wieder etwas von Clemens Grün zu lesen, ist ja an sich schon eine kleine Sensation.
    Erst recht aber sein Beitrag über den BZP-Chef Müller!


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  • Erst mal dieser 'Kommentar' aus dem DAS zu Clemens Artikel:



    So. Das Erste, was mich ja etwas bemerkenswert vorkam, war, daß Clemens offensichtlich wieder auf die Seite von MyTaxi eingeschwenkt ist. Nun ja.


    Weiterhin ist es noch bemerkenswerter, daß er plötzlich voll und ganz auf der seite des guten Müller gelandet ist, obwohl eben dieser eigentlich, mal aus der Sicht des BZP betrachtet oder der angeschlossenen Zentralen, nur grottig versagt! Von einem 'mordernen' Verhalten oder gar Handeln ist dieser Verein Lichtjahre entfernt!
    Und der Mindestlohn und die 'Verhandlungen' mit der ver.di waren dafür nur die Spitze des Eisberges.


    Viel besser wäre es, wenn Clemens uns endlich mal über seine App und deren seliges Verscheiden berichten würde.

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  • Aus der Westdeutschen Zeitung vom 2.Januar 2017:


    http://www.wz.de/lokales/duess…eschaeft-kaputt-1.2346631

    Zitat


    Klusmeier äußert im WZ-Gespräch den Verdacht, dass sich nicht alle Mietwagenfirmen an diese Regel halten, sondern de facto ein Taxigeschäft betreiben, dabei aber die Taxitarife unterlaufen. Im Bericht der Verwaltung heißt es: „Faktisch ist die Zahl der Mietwagenkonzessionen zu Ende 2015 in etwa um die Anzahl angestiegen (+39), um welche die Taxikonzessionen gesunken sind (-32).“ Klusmeier fordert, dass die Stadt im Mietwagenbereich genauer hinschaut: „So wie das Taxigewerbe kontrolliert wird, sollte das in dem Bereich auch sein.“


    Diese Sachen sind doch schon seit ewigen Zeiten bekannt.
    Kaum irgendwo im Personentransportgewerbe wird mehr betrogen, als im Mietwagenbereich, da sie nahezu unkontrolliert herumfahren.
    Weiterhin haben 95% der Mietwagen noch nicht einmal einen gesetzlich vorgeschriebenen geeichten Wegstreckenzähler, weil man ihnen vertraut wegen eines nahezu bargeldlosen Geschäftes!
    Nun ja.


    Was mich aber am meisten wundert ist, daß die meisten Taxi-Verbände ebenfalls Mietwagen mit vertreten!
    Wie zB der BZP oder in Hamburg der LHT!
    Ich konnte das noch nie verstehen und habe darüber schon seit vielen vielen Jahren geschrieben.


    Hier noch mal der Brief von Ritter an mich von 2011 uA zu den Wegstreckenzählern in Mietwagen!


    Betreff: WG: Einige Fragen zur Situation im Taxi-Gewerbe und bei Mietwagen
    Von: "Ritter, Dirk" <dirk.ritter@bwvi.hamburg.de> ins Adressbuch | zum Chat einladen
    An: "joern.napp@web.de" <joern.napp@web.de>
    Cc: "Werner, Ulrich" <ulrich.werner@bwvi.hamburg.de>, "Glitza, Thomas Dr." <thomas.glitza@bwvi.hamburg.de>, "Meyenborg, Marco" <marco.meyenborg@bwvi.hamburg.de>, "Bonnesen, Claudia" <claudia.bonnesen@bwvi.hamburg.de>
    Datum: 12/12/11 8:24:43 AM


    Sehr geehrter Herr Napp,
    Ihre Fragen beantworten wir gerne:


    1) Stimmt es, daß Taxis bei einer Neu-Konzession oder einer Konz-Verlängerung von jetzt an NUR NOCH mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet werden MÜSSEN, da sie sonst nicht verlängert oder geeicht werden? Wenn ja, wie wird das begründet und auf welcher Verordnung beruht diese Forderung?


    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Taxen ausschließlich mit Taxametern auszurüsten, die eine automatisierte Aufzeichnung und Speicherung der Fahrleistungen und betrieblichen Umsätze gewährleisten und durch geeignete Verfahren gegen Manipulationen gesichert sind (sog. „Fiskaltaxameter“). Daher ist der Einsatz solcher Taxameter nach geltendem Recht auch keine Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung einer Konzession für den Taxenverkehr. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation fördert allerdings den freiwilligen Einsatz derartiger Geräte und Verfahren.


    Eine andere Frage ist, wie die geltenden steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxenverkehr beim Einsatz unterschiedlicher Taxameter erfüllt werden. Hierzu verweisen wir auf unser Schreiben vom 5. September 2011 an alle Taxenunternehmen (liegt als Anlage bei).


    2) Sollten die ersten FTs eingeführt werden, hätte ich gerne gewußt, ob die Daten dann gegen eine monatliche Gebühr (ca. 30 Euro plus 2-Jahre-Bindung) auf einem Server der Firma Linne & Krause gelagert werden?


    Eine wirksame Sicherung gegen Manipulation besteht darin, dass die Daten außerhalb des Zugriffsbereichs des Unternehmens gespeichert, aufbewahrt und im Auftrag des Steuerpflichtigen für Zwecke der Besteuerung, des Genehmigungsverfahrens und der verkehrsbehördlichen Aufsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung der Geräteausstattung durch die Behörde setzt daher voraus, dass die Daten digital signiert und dadurch gesichert an einen externen Dienstleister übertragen werden, der sie im Auftrag des Unternehmens gesichert aufbewahrt. Bisher ist uns nur das Angebot der Fa. Tesymex für eine solche Dienstleistung für die Unternehmen bekannt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch andere Unternehmen oder Institutionen diese Dienstleistung künftig anbieten.


    3) In wieweit gilt die Einführung des FTs auch für Mietwagen und welche Regeln gelten für diese Fahrzeuge, die ja eigentlich mit einem entsprechenden Wegstreckenzähler ausgestattet sein müssen?


    Für Mietwagen gilt die Preisermittlungspflicht mit Hilfe eines Taxameters nicht. Folglich gibt es im Mietwagen kein Gerät, das digitale Einnahmedaten aufzeichnet. In der Vergangenheit wurde in Hamburg in der Regel auf die Ausstattung von Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzählers mangels negativer Erkenntnisse zu betrieblichen Angaben verzichtet, zumal viele Mietwagenunternehmer Fest- oder Stundenpreise auf (reguläre) Rechnung ohne die im Taxengewerbe noch überwiegenden Bargeschäfte nehmen; die besonderen Anforderungen an die Aufzeichnungen gelten in erster Linie für Bargeschäfte. Neu eingebrachte Mietwagen sind seit diesem Sommer in der Regel mit einem geeichten Wegstreckenzähler auszustatten.


    4) Wie werden eigentlich die Umsätze im Mietwagenbereich kontrolliert, da es dort weder amtliche Tarife noch Taxameter gibt? Wie wird dort die 'Plausibilität' errechnet, wenn eine Konzession zur Verlängerung ansteht?


    In den Genehmigungsverfahren wird die Plausibilität der Angaben zu den Erlösen, zu den eingesetzten Fahrzeugen und zu den Kilometerlaufleistungen geprüft. Sicher werden Sie verstehen, dass wir Details zu den Methoden, die wir bei den Plausibilitätskontrollen anwenden, nicht öffentlich bekanntgeben; denn sonst förderten wir die Entwicklung von Abwehrstrategien.


    5) Vor einiger Zeit (2009) gab es ein Hamburger Gerichtsurteil gegen die Behörde, in dem es um 'Freie Mitarbeiter' im Gewerbe ging. Was ist aus Ihrem Einspruch geworden, oder ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?


    Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren oftmals längere Zeit in Anspruch nehmen.Wie Sie der an Sie gerichteten E-Mail des Referatsleiters Verkehrsgewerbeaufsicht vom 27.05.2010 entnehmen konnten, hat die Behörde am 26.06.2009 Berufung zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12.05.2009 eingelegt. Eine abschließende Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt es bislang nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Ritter
    Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
    Rechtsamt
    Verkehrsgewerbeaufsicht RV 2
    Stadthausbrücke 8, D - 20355 Hamburg
    Telefon: + 49 (0)40.42840 - 3067
    Telefax: + 49 (0)40.42840 - 2355
    mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()


  • Hallo!


    Also im Moment macht die BZP sogar etwas sehr sinnvolles. Sie entwickeln gerade eine App, die


    Uber etwas Konkurrenz auf dem deutschen Markt machen soll. Durch die App wird das Taxi-


    Sharing und weitere Innovationen vorangebracht und es wird versucht dies zu etablieren.


    Darauf bin ich wirklich sehr gespannt!


    Beste Grüße und frohes neues Jahr!

  • Taxi-Apps gibt es inzwischen wie Sand am Meer!
    Auch Taxi-Sharing-Dinger sind zahlreich darunter.
    Da bringt der BZP absolut nichts Neues, außer Aktivitäten vorzutäuschen.


    Bisher funktionieren ja noch nicht einmal die 'etablierten' Apps besonders gut, wie zB #taxi.eu' oder 'Taxi Deutschland'.
    Der Prozentsatz der vermittelten Fahrten ist sehr gering.
    Und die Apps funktionieren nur wenig gut, wie mir diverse Kunden, die beide Apps (taxi.eu und MyTaxi) auf dem Handy hatten.


    Nicht umsonst verliert gerade der Hansa in Hamburg laufend Kunden an MyTaxi, eben weil deren App nicht wirklich gut ist.

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  • Nun ist das GUTACHTEN zur Reform des PBefGs schon einige Wochen alt, und noch immer gibt es vom BZP keine öffentliche Stellungnahme!


    Was machen die eigentlich?
    Wielange wollen die den guten Dobrindt noch im Glauben lassen, daß das ein ganz toller Plan ist?


    Und irgendwann ist das Alles Schnee von vorgestern!

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  • @Jörn


    es ist wirklich erschreckend grausam, wie wenig Leute aus dem Gewerbe informiert sind.
    Spreche einen x-beliebigen Kollegen an, und Du wirst Nicht-Wissen ernten.
    Selbst Uhrmacher wissen noch nichts davon, und die werden auch betroffen sein....


    Da erzähle mir einer, das die Digitalisierung gut für die Informationsgesellschaft ist.
    Das Gegenteil ist der Fall, die Leute sind immer schlechter informiert.


    Wie kriegt man es hin, das nicht nur 3% sondern 99% des Gewerbes darüber informiert sind ?!
    Woaran scheitert es, das nicht wenigstens die Funkzentralen per Brief ( die ja sonst auch immer fröhlich mit allem sinnlosen Inhalt verschickt werden...) ihre Mitglieder informieren ?!
    An diesen 2 Groschen Fünfzig kann es doch nun bitte schön wirklich nicht scheitern....
    Vermutlich schreiben die mangels Fantasie erst wenn das Gesetz durch ist - es also zu spät ist.



    neutral

  • JETZT wissen wir endlich, was die Herren in der Teppich-Etage des BZPs so den ganzen Tag tun, außer Tee zu trinken: Sie machen sich ein PAUSENBROT!


    http://www.bzp.org/Content/MEL…_und_Mietwagengewerbe.php

    Das Pausenbrot für das gesamte Taxi- und Mietwagengewerbe!


    Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) hat vor dem Hintergrund der aktuellen PBefG-Diskussionen im Herbst 2016 die Kampagne „Verlässlich ist modern“ gestartet, die das Gewerbe in einen Dialog mit der Öffentlichkeit und Politik über die zeitgemäße Gestaltung der Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen bringen möchte.


    Ziel der Kampagne ist auch, die Leistungen der im Gewerbe engagierten rund 250.000 Frauen und Männer für die Rund-um-die-Uhr-Mobilität der gesamten Bevölkerung und die Stärken des aktuellen Ordnungsrahmens stärker bewusst zu machen. Hierfür brauchen wir die Unterstützung des gesamten Gewerbes, auch Ihre! Unsere Kampagne funktioniert nur, wenn alle mit einer Stimme sprechen - vom Fahrer bis zum Verband.


    Sie erhalten hier die erste Ausgabe des neuen interaktiven E-Magazins „Pausenbrot“, das Sie über den aktuellen Stand der Kampagne - mehr erfahren Sie auch unter http://www.verlaesslich-ist-modern.taxi - informiert. Es richtet sich nicht nur an Unternehmer und Fahrer, sondern an alle am Gewerbe interessierten Menschen.


    Und hier kommen wir zu unserer ersten Stulle:


    http://www.bzp.org/Content/MEL…BZP_Pausenbrot_1-2017.pdf


    Immerhin gibt es hier mal eine öffentliche Stellungnahme des BZPs zu den Vorschlägen der Gutachter zur Reform des PBefGs!


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  • Im DAS startete Taxi Babsi ein neues Thema, das sich mit dem Umzug des BZPs nach Berlin beschäftigt und für das sie auch sofort Schläge bezieht!


    http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?f=47&t=11544


    Dieser Umzug war mir entgangen, aber ich habe mich in den letzten Wochen auch relativ wenig mit dem Gewerbe beschäftigt.


    https://www.wallstreet-online.…and-bereitet-umzug-berlin


    Im Prinzip hat Müller ja recht, aber wir können gerne davon ausgehen, daß die Politik und der Einsatz für das Taxigewerbe ganz sicher durch diesen Umzug nicht besser werden würde.
    Wie schlecht oder nutzlos diese sogenannte Politik ist oder schon immer war, sah man an dem Treffen zwischen der ver.di und dem BZP in Sachen Mindestlohn.
    Da ALLE Teilnehmer des BZPs damals absolut unvorbereitet in dieses Treffen gingen und noch nicht einmal Grundvorstellungen hatten, verließ die Gewerkschaft völlig zu recht, diese Versammlung.


    Und wie wir dem Thema dieses Beitrages entnehmen dürfen, ist es sogar schon einem CDU-Politiker augefallen, daß sie NICHTS tun.


    Ganz abgesehen davon, daß Müller ja selber ein MIETWAGENHAI ist, war der BZP noch niemals in der Lage, die Quadratur des Kreises zwischen Taxis und Mietwagen zu lösen.
    Wie auch?

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  • Aus dem BZP-Report 1/2018:


    Zitat

    Deutsch-Österreichischer Austausch rund um das Thema Taxi in Wien


    Zitat

    Besonders heiß diskutiertes Thema in diesem Jahr war das Vorhaben der österreichischen Kolleginnen und Kollegen ein „Einheitsgewerbe Taxi“ einzuführen. Ziel soll es sein, dass die Mietwagenunternehmen in der Taxibranche aufgehen sollten. Hintergrund dieses Vorhabens ist eine höchstrichterliche Entscheidung in Österreich, wonach bei einem gewerblich zur Personenbeförderung eingesetztem PKW eine Doppelverwendung Taxi/Mietwagen juristisch möglich ist.
    (..)
    Nach deutscher Rechtsauffassung sei keine mit Tarif- und Beförderungspflicht belegte Beförderungsform als einzig Denkbare zulassen, wenn auf der anderen Seite auch der Betrieb auf diesem Markt zumindest deutlich weniger reglementiert ausgeführt werden kann.
    (..)
    Die österreichischen Kolleginnen und Kollegen haben erreichen können, dass schon zwei dortige Oberlandesgerichte die Verträge, die Uber den angeschlossenen Mietwagenunternehmern vorlegt hat, als immanenten Rückkehrpflichtverstoß des „Systems Uber“ lesen. Allerdings, da waren sich die Teilnehmer sowohl aus Deutschland als auch aus Österreich einig: „Das System Uber ist damit noch lange nicht tot“.


    Es haben sich Bedenkenträger zusammengefunden um das Problem Abgrenzung Taxi/Mietwagen zu kultivieren. Es gibt scheinbar keinen Ausweg als rechtsstaatlich-liberalistisch unterzugehen.


    Grenzschließung und Uber-Verbot sind in globalistischen Systemen offenbar verfassungswidrig. Daher: Ja zur Überfremdung mit prekären Dumping-Arbeitskräften und in der Folge Ja zur Heuschrecke Uber.


    Wären nämlich bei intakter Staatsgrenze die Deutschen unter sich, käme der Antagonismus Taxi/Mietwagen nicht so stark zum Tragen, da weniger Trickser im Land wären. Denn überwiegend der Dumpingwettbewerber bzw. Vernichtungskonkurrent sorgt für einen Verfall der Sitten.


    Welcher Deutsche, der normal bei Verstand ist, sollte auf die Idee kommen Taxi per Uber neu erfinden zu wollen um das System Taxi auszulöschen?

  • Es ist noch gar nicht lange her, als man sagte:


    Die Deutschen erobern die Welt nicht mehr mit Soldaten, sondern mit Geld.
    Und auch Deutschland und du profitieren von der Globalisierung.


    Was geändert werden muß, ist die Art der Besteuerung.
    Jeder muß da, wo der Umsatz erwirtschaftet wird, auch seine Steuern zahlen.


    PS: Solange UBER mit normalen Taxen arbeitet, sind sie legal.
    Wenn sie mit Mietwagen arbeiten, müssen sie sich an deren Vorschriften halten.


    Aber seit es Mietwagen gibt, werden die Vorschriften gebrochen. Lange vor UBER und von DEUTSCHEN Unternehmern.
    Aber die dämlichen Taxifahrer haben ja immer geduldet, daß die Verbände beide vertreten. Auch der BZP.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • @Jörn



    Zitat

    Jeder muß da, wo der Umsatz erwirtschaftet wird, auch seine Steuern zahlen.


    .. und obwohl Amazon es nicht tut, kaufst Du trotzdem weiter bei Amazon ein.
    Das nenne ich doch mal mal konsequent.


    Soetwas würde mir nicht passieren. Ich würde und habe auch noch nie bei Starbucks auch nur einen einzigen Kaffe gekauft.
    Wenn man es also vermeiden kann - also quasi Beihilfe zur Steuervermeidung zu leisten - dann tue ich das auch.
    Leider geht das nicht immer, das nervt mich auch, aber es geht öfter als man denkt....


    Es sein denn, man benötigt immer noch und unbedingt antike Bücher, aus einer analogen und ewig gestrigen zeit Zeit, weit vor der unseren....


    neutral